Was Steht Hinten Auf Dem Führerschein?
Contents
- 1 Für was steht die 12 im Führerschein?
- 2 Was bedeutet auf dem Führerschein 171?
- 3 Was bedeutet im Führerschein 13 14 10?
- 4 Was bedeutet die Zahl 9 auf dem Führerschein?
- 5 Was bedeutet im Führerschein 79 05?
- 6 Wo steht Aushändigungsdatum Führerschein?
Was bedeuten die Zahlen in Spalte 12 im Führerschein? | ADAC | Recht? Logisch!
171, 174, 181 – auf den Scheckkarten-Führerscheinen stehen verschiedene Schlüsselzahlen. Was sie bedeuten, erfahren Sie hier.
- Schlüsselzahlen stehen für Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen
- Sie finden sich in Feld 12 des Führerscheins
- Sie können sich auf einzelne oder alle Klassen beziehen
Auf der Rückseite des Führerscheins im Scheckkartenformat befinden sich nicht nur alle erteilten Fahrzeugklassen und das Datum der jeweiligen Fahrerlaubnis, sondern auch eine Reihe an nationalen und internationalen Schlüsselziffern.
Welches Datum steht hinten auf dem Führerschein?
Wenn die praktische Fahrprüfung erfolgreich absolviert wurde, hält man ihn endlich in den Händen: den Führerschein. Alle Führerscheine werden in Deutschland zentral von der Bundesdruckerei hergestellt. Auf der Führerscheinkarte sind viele Angaben, doch welche Bedeutung steckt hinter jedem Feld? Wir haben alle Angaben, die auf dem Führerschein aufgeführt sind, zusammengefasst. 1. Name 2. Vorname 3. Geburtsdatum und Geburtsort 4a. Ausstellungsdatum der Führerscheinkarte 4b. Ablaufdatum Gültigkeit des Führerscheins 4c. Name der ausstellenden Behörde 5. Führerscheinnummer 6. Lichtbild des Führerscheininhabers 7. Unterschrift des Führerscheininhabers 8. Führerscheinklassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde 9. Sämtliche Fahrerlaubnisklassen 10. Datum für die Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Führerscheinklasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein. Die nicht erteilten Führerscheinklassen werden durch einen Strich entwertet. 11. Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubsnisklassen 12.
Wohnort (im deutschen Muster nicht vorgesehen!) 9. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen); in codierter Form 13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland 14.
Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10) Weitere Infos zu den Angaben auf dem Führerschein: Das Feld 14 auf der Rückseite des Führerscheins ist beschreibbar. Hier kann der Fahrerlaubnisprüfer bei Erteilung der Fahrerlaubnis das Datum in den vorbereiteten Führerschein eintragen. In Feld 12 werden Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben in Form von Schlüsselzahlen hinterlegt. So bedeutet die Schlüsselzahl 01.
01. , dass der Führerscheininhaber eine Sehhilfe tragen muss. Über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen wird der Führerscheininhaber bei der Ausstellung des Führerscheins informiert. Für Führerscheine besteht eine Umtauschpflicht bis zum Jahr 2033.
Wer muss seinen Führerschein bis wann umtauschen? Hier gibt es alle Infos im Überblick. .
Welche Daten stehen auf dem Führerschein?
Für was steht die 12 im Führerschein?
Führerschein Spalte 12 – Ganz unten rechts in der Spalte mit der Nummer 12 sind die Beschränkungen und Auflagen im Führerschein vermerkt. Dabei ist zu beachten, dass die dreistelligen Schlüsselzahlen nur in Deutschland gelten. Für die gesamte EU sind die zweistelligen Schlüsselzahlen im Führerschein gültig.
Was bedeutet auf dem Führerschein 171?
Was bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein? – Haben Sie sich Ihren Führerschein einmal genauer angeschaut? Wenn ja, haben Sie auf der Vorderseite neben Ihrem Foto sicher ein paar allgemeine Informationen entdeckt, die denen aus Ihrem Personalausweis ähneln.
Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und -ort sowie dem Wohnort finden Sie dort das Ausstellungsdatum, das Ablaufdatum der Gültigkeit, den Namen der Ausstellungsbehörde, die Führerscheinklassen, für welche die Fahrerlaubnis gilt sowie die Führerscheinnummer.
Soweit, so deutlich. Komplizierter wird es auf der Rückseite. Ein neuer Führerschein im Scheckkarten-Format enthält dort neben einer Auflistung sämtlicher Fahrzeugklassen und dem Datum der jeweiligen Fahrerlaubnis eventuell eine Reihe an Schlüsselzahlen. Diese finden sich ganz rechts in der Spalte Nummer 12 und stehen für Zusatzangaben bei bestimmten Beschränkungen oder Auflagen, die mit der Fahrerlaubnis verbunden sind.
Viele Schlüsselzahlen gelten ausschließlich für einzelne Führerscheinklassen und finden sich direkt neben diesen. Es kann aber auch sein, dass eine Kennzahl für alle Klassen gilt. So finden Sie unter der Führerscheinklasse C1 (Fahrerlaubnis für leichte bis mittelschwere LKW) häufig die Schlüsselzahl 171.
Diese erlaubt es dem Fahrer, auch Fahrzeuge der Klasse D (Busse) zu fahren, solange diese ein Gewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten und keine Fahrgäste befördert werden. Schlüsselzahlen, die für alle Führerscheinklassen gelten, finden Sie in der untersten Zeile des Dokuments.
Was bedeutet 01.06 auf dem Führerschein?
Es ist möglich, dass sich in Ihrem Führerschein eine oder mehrere Kodierungen befinden. Dies bedeutet, dass Ihr Führerschein nur unter bestimmten Auflagen oder mit Einschränkungen gültig ist. Diese werden auf der Basis Ihres körperlichen und geistigen Zustands bestimmt, wobei die Risiken, Umstände und Gefahren in Betracht gezogen werden, die dem Betrieb eines bestimmten Motorfahrzeugs eigen sind.
Diese Auflagen und Einschränkungen können sich unter anderem auf die Führerscheinklasse oder die Unterklasse, den Typ des Fahrzeugs, die Nutzungsbedingungen, den Zeitpunkt der Nutzung, wohin Sie sich mit dem Fahrzeug begeben dürfen, die Gültigkeitsdauer, die Nutzung von Orthesen oder Prothesen, usw.
beziehen. Ein Beispiel ist die Kodierung 01. 06. Diese Kodierung besagt, dass Sie ein Fahrzeug nur dann fahren dürfen, wenn Sie eine Brille oder Kontaktlinsen tragen. Ein anderes Beispiel ist die Kodierung 05. 01. Diese bedeutet, dass Sie nur ab eine Stunde nach Sonnenaufgang und bis eine Stunde vor Sonnenuntergang am Verkehr teilnehmen dürfen.
Was heißt 79.03 auf dem Führerschein?
Mit den FeV-Änderungen zum 19. 01. 2013 wurden die dreirädrigen Kraftfahrzeuge aus der Klasse B herausgelöst und der Klasse A1 (bis 15 kW) bzw. der Klasse A (mehr als 15 kW) zugeschlagen (ugs. : „Trike-Führerschein”). Dies führt bei der Neuausstellung eines Führerscheins, beispielsweise aufgrund eines Umtausches oder einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, gelegentlich zu fatalen Missverständnissen beim betroffenen Bürger.
Was bedeutet im Führerschein 79 06?
Drei Fall-Varianten – Um es übersichtlicher darzustellen, hier die drei möglichen Fall-Varianten: 1. Klasse BE erworben vor dem 09. 09. 2009:
- Der Inhaber darf nach wie vor alle fahrzeugrechtlich zulässigen BE-Kombinationen führen.
- Die zG des Anhängers darf 3. 500 kg übersteigen.
- Die zG des Zuges darf 12. 000 kg übersteigen.
- Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79. 06 dokumentiert.
- Führt der Inhaber gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg durch, dann gilt er als grundqualifiziert, unterliegt aber der Weiterbildungspflicht.
- Bei der Kontrolle der Einhaltung der Weiterbildungspflicht (vorgeschrieben seit 09. 09. 2014) haben sich Bund und Länder auf eine Schonfrist bis zum 09. 09. 2015 geeinigt. Die Fahrer werden also vorläufig bei Verkehrskontrollen nicht angezeigt, sondern lediglich auf die Rechtslage hingewiesen.
2. Klasse BE erworben zwischen dem 09. 09. 2009 und vor dem 19. 01. 2013
- Der Inhaber darf nach wie vor alle fahrzeugrechtlich zulässigen BE-Kombinationen führen.
- Die zG des Anhängers darf 3. 500 kg übersteigen.
- Die zG des Zuges darf 12. 000 kg übersteigen. •Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79. 06 dokumentiert.
- Möchte der Inhaber gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg durchführen, muss er eine Grundqualifikation erwerben und unterliegt der Weiterbildungspflicht (Schonfrist bis 09. 09. 2015).
3. Klasse BE erworben ab dem 19. 01. 2013
- Die zG des Anhängers ist auf 3. 500 kg begrenzt.
- Möchte der Inhaber Anhänger mit größerer zG mitführen, muss er die Klasse C1E erwerben.
- Dann ist – im Gegensatz zu BE 79. 06 – die zG der Kombination auf 12. 000 kg begrenzt.
- Außerdem muss er für gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg die Grundqualifikation erwerben und unterliegt der Weiterbildungspflicht.
Was bedeutet 174 auf dem Führerschein?
Was bedeutet die Schlüsselzahl 174 im Führerschein Klasse L? – Die Schlüsselzahl 174 gehört zu den nationalen Schlüsselzahlen und wird im Führerschein eingetragen. Was die Schlüsselzahlen bedeuten, steht in der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr”, kurz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Hier wird die Schlüsselzahl 174 wie folgt beschrieben: Klasse L [ist] gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Mit Material von LWK Niedersachen, Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Was bedeutet im Führerschein l 174 175?
Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; die Zweckbindung entfällt bei Fahr- berechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich ge- macht wird.
Was bedeutet im Führerschein 13 14 10?
Welche Informationen finde ich auf der Rückseite meines Führerscheins? – Wenn Sie dachten, dass die Vorderseite Ihres Führerscheins eigentlich schon genug Zahlen beinhaltet, liegen Sie leider falsch – zumindest mit Hinblick auf die Rückseite Ihrer Fahrerlaubnis. Was diese genau bedeuten, erklären wir Ihnen hier:
- In Feld 9 finden Sie alle Fahrerlaubnisklassen, die schlicht und ergreifend zeigen, welche Fahrzeuge Sie mit Ihrem Führerschein überhaupt fahren dürfen.
- In Feld 10 ist das Datum eingetragen, an dem Sie die entsprechende Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse erworben haben. Diese Informationen können sich auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 finden. Alle Klassen, für die Sie keine Fahrerlaubnis besitzen, werden durch einen Strich entwertet.
- Feld 11 führt das Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen an.
- In Feld 12 finden sich codiert formulierte Beschränkungen und Zusatzangaben inklusiver möglicher Auflagen und Beschränkungen.
Sollten Sie schließlich irgendwann Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, findet sich in Feld 13 entsprechender Platz für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten, Feld 14. dient ebenso wie Feld 10 der Eintragung des Erteilungsdatums der Fahrerlaubnis.
Was bedeutet die Zahl 9 auf dem Führerschein?
Die Führerschein-Rückseite Eine Erklärung – Du findest auf der Führerschein-Rückseite in erster Linie eine Tabelle, in der alle weiteren Angaben zur Fahrerlaubnis des Führerscheininhabers aufgeführt werden. Unter der Nummer 9 werden zunächst alle Führerscheinklassen aufgelistet, die es gibt.
- In der Spalte mit der Nummer 10 findest du dann das Datum der Fahrerlaubniserteilung;
- Hinter jeder Klasse, für die du eine Fahrerlaubnis erworben hast, ist das Datum in dieser Spalte aufgeführt;
- Ist hinter einer Klasse auf deinem Führerschein ein Sternchen eingetragen, hat das zu bedeuten, dass dein Führerschein bereits gedruckt wurde, bevor die entsprechenden Prüfungen bestanden wurden;
Das Datum wird dann nachträglich im Feld 14 (oben links) eingetragen. In der nächsten Spalte mit der Ziffer 11. sind die Ablaufdaten für die einzelnen Führerscheinklassen aufgeführt. In der Spalte 12 folgen nun die zunächst sehr verwirrend aussehenden Zahlen.
Diese werden Schlüsselzahlen genannt. Sie stehen für die bei dem jeweiligen Führerschein geltenden Beschränkungen und Auflagen. Außerdem werden für den Führerschein auch Zusatzangaben anhand der Schlüsselzahlen aufgelistet.
Hier findest du eine Übersicht, was die in der EU geltenden Zahlen bedeuten.
Was bedeutet im Führerschein 79 05?
Nationale Schlüsselzahlen im Führerschein –
Nationale Schlüsselzahl (nur in Deutschland wirksam) | Bedeutung |
---|---|
104 | Mitführen eines gültigen ärztlichen Attests |
171 | Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7. 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste |
172 | Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D (ohne Fahrgäste) |
174 | Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden |
175 | Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 |
176 | Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses |
177 | Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzuführendem Anhang zum Führerschein |
178 | Nur Fahrten im Linienverkehr (Klassen D, D1) |
179 | Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden |
181 | Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S bzw. AM |
182 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. (Klassen D1, D1E, D und DE) |
184 | Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und 2.
nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, und c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. |
185 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat. (Klassen C, CE) |
186 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. (Klassen D1, D1E) |
187 | Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung abgeschlossen hat. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Berufsausbildung abgeschlossen wurde. (Klassen D, DE) |
188 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. (Klasse C) |
189 | Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. (Klasse D) |
190 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. (Klasse C) |
191 | Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. (Klasse D) |
192 | Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen nach der Vierten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung |
193 | Bis zur Vollendung des 23. Lebesjahres nur bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 2 BKrFQG. (Klassen D, DE) |
196 | Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträder bis 125 ccm, Voraussetzung ist der Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit 5 Jahren. |
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Was bedeutet 4b auf dem Führerschein?
Welche Führerscheine sind vom Umtausch betroffen? – Jeder Führerschein muss irgendwann umgetauscht werden, sogar wenn auf dem bisherigen Dokument kein Ablaufdatum vermerkt ist. Die obigen Fristen gelten für alle Führerscheine, die vor dem 11. 01. 2013 ausgestellt wurden.
- Insgesamt betrifft das in Deutschland schätzungsweise über 40 Millionen Führerscheine;
- Das Ausstellungsdatum Ihres eigenen Führerscheins finden Sie beim grauen Papierführerschein auf der Innenseite links handschriftlich eingetragen;
Beim rosafarbenen Führerschein finden Sie das Ausstellungsdatum auf der Innenseite rechts per Hand hineingeschrieben. Der Vermerk „unbefristet gültig” wurde durch die neuen Bestimmungen entkräftet. Am Führerschein im Kartenformat finden Sie das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite unter Punkt 4a.
Wo steht Aushändigungsdatum Führerschein?
Zur aktuellen Fassung Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe v und des § 63 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9231-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, § 6 Abs. 1 Nr. 1 neu gefaßt durch Artikel 1 Nr.
10 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 24. April 1998 (BGBl. I S. 747) und § 63 Abs. 2, eingefügt durch Artikel 1 Nr. 37 des Gesetzes vom 24. April 1998 (BGBl. I S. 747), wird folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen: I.
Bestellung und Lieferung des Führerscheins (zu § 25 und Anlage 8 FeV) 1 Rahmenvertrag Die für die Bestellung und Lieferung der Führerscheine maßgeblichen Vereinbarungen des Rahmenvertrages sind in Anlage 1 aufgeführt. Bei Nichterfüllung der sich aus dem Rahmenvertrag ergebenden Verpflichtungen der Bundesdruckerei GmbH ist das Kraftfahrt-Bundesamt zu informieren.
2 Auftragserteilung durch die Fahrerlaubnisbehörde 15 Grundlage für die Herstellung der Führerscheine bis zum 31. Dezember 2015 ist die “Vorlage zur Herstellung eines Kartenführerscheins (VHK)”. Das Muster der VHK wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Zustimmung der Bundesdruckerei GmbH und im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden einschließlich der Ausfüllanleitung und den Vorgaben zum Bestell- und Lieferverfahren im Verkehrsblatt bekannt gemacht.
3 Dezentral digitalisierte Datenerfassung und Auftragsvergabe zur Führerscheinherstellung Die auf dem Führerschein einzutragenden Daten sowie das Lichtbild und die Unterschrift des Inhabers können bis zum 31. Dezember 2015 in den Fahrerlaubnisbehörden dezentral digitalisiert erfaßt und der Bundesdruckerei GmbH übermittelt werden, wenn zwischen der jeweiligen zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und der Bundesdruckerei GmbH eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen wurde.
Für diese Fälle findet anstelle der Regelungen in Nummer 2 über die Vorlagen für die Herstellung von Führerscheinen und die Bestellung das vereinbarte Verfahren Anwendung. Ab dem 1. Januar 2016 ist nur noch das digitale Bestellverfahren anzuwenden.
4 Lieferung durch die Bundesdruckerei 4. 1 Prüfung der Lieferung Wird bei der Prüfung der einzelnen Sendungen festgestellt, daß diese beschädigt oder unbefugt geöffnet worden sind, ist unverzüglich das zustellende Unternehmen zu unterrichten. Ist eine Sendung unbefugt geöffnet worden oder sind aus einer beschädigten Sendung Führerscheine abhanden gekommen, sind die Strafverfolgungsbehörden hiervon unverzüglich zu unterrichten.
2 Fehlerhafte Führerscheine Bei fehlerhaften Führerscheinen ist die korrigierte “Vorlage zur Herstellung eines Kartenführerscheins”, gegebenenfalls mit Datenänderungen bei Fehlern der Fahrerlaubnisbehörde, unter Erhöhung der Nummer des Führerscheins erneut an die Bundesdruckerei GmbH zu senden.
Der Vorlage ist der fehlerhafte Führerschein beizufügen. Die fehlerhaften Führerscheine werden von der Bundesdruckerei GmbH vernichtet. II. Eintragung des Aushändigungsdatums des Führerscheins (zu § 22 Abs. 4 FeV) Das Aushändigungsdatum ist vom amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder der Fahrerlaubnisbehörde im Feld 14 des Führerscheins einzutragen.
- Die Eintragung ist stempel- oder handschriftlich vorzunehmen;
- Bei stempelschriftlicher Eintragung ist schnelltrocknende sowie ausreichend wischfeste und lichtbeständige schwarze Stempelfarbe, bei handschriftlicher Ausfüllung sind dokumentengeeignete Schreibmittel – wie zum Beispiel schwarze Kugelschreiberfarbe – nach DIN 16554 oder andere vom Bundeskriminalamt geprüfte Schreibmaterialien zu verwenden;
III. Mitteilung der Daten an das Zentrale Fahrerlaubnisregister und Auskünfte aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (zu § 22 Absatz 2, § 25 Absatz 4, § 49 und § 52 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 4 FeV in Verbindung mit § 51 des Straßenverkehrsgesetzes) Für die Mitteilung der Daten an das Zentrale Fahrerlaubnisregister und Auskünfte aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister sind elektronische Mittel zu nutzen (Online-Dialog, File-Transfer).
Die Datenübermittlung ist nach den vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Zustimmung der obersten Landesbehörden herausgegebenen Standards für die Datenübermittlung durchzuführen. IV. Übergabe von Unterlagen zu einer Fahrerlaubnis 15 Die Fahrerlaubnisakte im Sinne des § 50 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes wird grundsätzlich bei der für Entscheidungen über die Fahrerlaubnis örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde geführt.
Fahrerlaubnisbehörden, die örtlich zuständig waren, haben nach Bekanntwerden einer die Zuständigkeit berührenden Entscheidung über die Fahrerlaubnis die bei ihnen geführte Fahrerlaubnisakte an die zum Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde abzugeben.
- In den Fällen des § 73 Absatz 2 Satz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung verbleibt die Fahrerlaubnisakte bis zur Rechtskraft der Entscheidung bei der gleichgeordneten auswärtigen Behörde;
- Schlußvorschriften 15 1;
Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt I Nr. 3 am 1. Januar 1999 in Kraft, Abschnitt I Nr. 3 tritt am 1. Juli 1999 in Kraft. Abschnitt I und II tritt am 1. Januar 2021 außer Kraft. Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Ausfertigungsanleitung für Führerscheine nach Muster 1) vom 13.
Dezember 1985 (BAnz. 15 204) sowie die allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Übermittlung von Mitteilungen an das Kraftfahrt-Bundesamt gemäß § 2c Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (Datenübermittlungsvorschrift Fahrerlaubnis auf Probe – DÜVFaP) vom 27.
November 1986 (BAnz. Nr. 230a) treten am 1. Januar 1999 außer Kraft.
Wesentliche Vereinbarungen des Rahmenvertrages zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei GmbH zur Herstellung und Personalisierung von Kartenführerscheinen und deren Lieferung an die Fahrerlaubnisbehörden vom 2. Oktober 2008 | Anlage 1 |
1 Auftragserteilung Auftraggeber der Leistungen sind die Fahrerlaubnisbehörden. Die Herstellung der Führerscheine erfolgt anhand der von den Fahrerlaubnisbehörden auf ihre Kosten an die Bundesdruckerei GmbH übersandten Vorlagen zur Herstellung eines Kartenführerscheins nach Maßgabe des beizufügenden Bestellscheines. Die Vorlagen sind ausschließlich von der Bundesdruckerei zu beziehen. 2 Lieferung der Führerscheine Die Lieferzeiten betragen:
- für Normallieferungen an Behörden und beim Direktversand an den Bürger: zehn Arbeitstage nach Auftragseingang beim Hersteller,
- für Expresslieferungen an die Behörde: zwei Arbeitstage nach Auftragseingang beim Hersteller.
Die Kosten für die Versendung trägt der Hersteller. Die Gefahr geht mit der schriftlichen Abnahme am Lieferort auf den Empfänger über. Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. 3 Preise Der Preis für die Herstellung und Lieferung der Führerscheine komplett beträgt bei Normallieferung 2,98 Euro/Stück, die Zusatzkosten für Expresslieferung betragen 5,67 Euro/Stück und für den Direktversand an den Bürger 4,07 Euro/Stück.
Vorlagen zur Herstellung von Führerscheinen kosten einschließlich Bildklebefolien 63,91/500 Stück. Die Preisangaben sind ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. 4 Fehlerhafte Führerscheine aufgrund Verschuldens der Bundesdruckerei GmbH Führerscheine, die durch Verschulden der Bundesdruckerei GmbH fehlerhaft sind, werden kostenfrei ersetzt.
5 Rücknahme und Entsorgung von Führerscheinen Die Fahrerlaubnisbehörden können zu entsorgende Karten der Bundesdruckerei GmbH übersenden.
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