Was Passiert Wenn Man In Der Probezeit Den Führerschein Verliert?
Führerscheinentzug in der Probezeit – was nun? – Pfeil Wird der Führerschein während der Probezeit entzogen, muss der Fahranfänger an einer MPU teilnehmen. Zudem kann die Führerscheinstelle den Besuch eines Aufbauseminars oder gar die Wiederholung der Fahrprüfung anordnen.
Anschließend kann eine Neuerteilung beantragt werden, die jedoch frühestens nach Ablauf der mit dem Führerscheinentzug verhängten Sperre erfolgt (mindestens drei Monate). Die Antragsstellung ist bei der zuständigen Führerscheinstelle des Wohnsitzes möglich.
Je nach Standort unterscheiden sich die erforderlichen Unterlagen und Kosten. Meist bewegen sie sich jedoch in einem Rahmen zwischen 150 und 300 Euro. Mit dem Entzug des Führerscheins endet auch die Probezeit. Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, beginnt eine neue Probezeit, die jedoch nur die Dauer der ursprünglich noch verbliebenen Probezeit hat.
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Wie gefährdet ist der Führerschein in der Probezeit?
In der Probezeit wird der Führerschein durch einen Unfall gefährdet. Gerade in einer Großstadt ist das Verkehrsaufkommen hoch und es tummeln sich zahlreiche Radfahrer, neben Autos, Lkw, Radfahrern und zu guter letzt auch noch Fußgängern. Alle haben es eilig und wollen zügig an ihr Ziel kommen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Probezeit vom Führerschein und einer B-Verstöße?
Während der Probezeit vom Führerschein gilt nämlich ein eigenes Bewertungssystem: Das deutsche Recht unterscheidet dabei zwischen A-Verstößen und B-Verstößen, wobei A-Verstöße im Normalfall die schwerwiegenderen Regelmissachtungen sind. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass B-Verstöße im Einzelfall nicht weniger gefährdend ausfallen.
Wann gilt die zweijährige Probezeit für einen Führerschein?
Zudem gilt die zweijährige Probezeit für einen Führerschein in der Regel nur einmal – auch dann, wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine andere Fahrerlaubnis hinzukommt.
Wie lange dauert die Probezeit beim Erwerb einer Fahrerlaubnis?
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein „auf Probe’ erteilt. Dabei handelt es sich um eine reguläre Fahrberechtigung. An ein Fehlverhalten werden nach dem Bußgeldbescheid weitere besondere Folgen (sog. Führerscheinmaßnahmen) geknüpft.