Was Ist Der Unterschied Zwischen Fahrerlaubnis Und Führerschein?
Nicht dasselbe – Auch wenn beide Begriffe meist einheitlich genutzt werden, so besteht ein klarer Unterschied zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein. Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Genehmigung, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
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Was ist ein Führerschein?
Was ist ein Führerschein: Eine Erklärung – Der Führerschein ist die Beweisurkunde dafür, dass der Inhaber dieses Scheins ein Fahrzeug mit einer bestimmten Fahrzeugklasse führen darf. Sie dient also als Nachweis für die bestehende Fahrerlaubnis. Auf dem Führerschein sind unter anderem Name, Geburtsdatum und das Ausstellungsdatum vermerkt.
Auf der Rückseite können Sie neben den entsprechenden Symbolen die Führerscheinklassen erkennen, welche Fahrzeuge Sie steuern dürfen. Außerdem befinden sich auf dem Führerschein Kennziffern bzw. Schlüsselzahlen , die z.
darüber Auskunft geben, ob der Inhaber z. Sehhilfen tragen muss oder nur zu bestimmten Zeiten fahren darf. Wenn Sie den Führerschein erhalten haben, sollten Sie sich in der Probezeit nichts zuschulden kommen lassen. Unter Spalte 12 ganz rechts finden Sie die sogenannten Schlüsselzahlen zum Führerschein, die zum Beispiel Aufschluss darüber geben, ob eine bestimmte Seh- oder Hörhilfe getragen werden muss, ob der Fahrer das Fahrzeug nur bei Tageslicht steuern darf oder ob ein Beifahrer mit Fahrerlaubnis mitfahren muss.
- Nach bestandener Prüfung beginnt die Probezeit zum Führerschein, die zwei Jahre dauert und in welcher der Fahrer unter Beweis stellen muss, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen;
In dieser Zeit müssen sich Fahranfänger besonders vorsichtig verhalten. Bestimmte Verkehrsverstöße können neben Bußgeldern und Punkten auch eine Probezeitverlängerung und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen. Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen drohen Führerscheinentzug und Fahrverbot.
Wie erhalte ich meine Fahrerlaubnis?
Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis? – Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Führerschein und Fahrerlaubnis häufig gleichbedeutend verwendet. Juristisch gesehen ist das allerdings falsch. In Deutschland darf laut § 2 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) nur ein Kraftfahrzeug führen, wer eine Fahrerlaubnis durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat. Um die Fahrerlaubnis nachweisen zu können, wird dem Geprüften ein behördliches Dokument über die erteilte Fahrerlaubnis ausgestellt. Das ist der Führerschein. Diese Unterscheidung ist durchaus relevant. Denn: Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein temporär abgenommen – und danach wieder zurückgegeben. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen wird die grundsätzliche Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen, entzogen.
Was wissen sie über den Führerschein und die Fahrerlaubnis?
Führerschein und Fahrerlaubnis: Nicht ein und dasselbe – Sie ist wohl uns allen geläufig, die Phrase „den Führerschein machen” und nicht „die Fahrerlaubnis machen. ” Dem liegt womöglich zugrunde, dass es leichter ist zu sagen, dass man den (einen) Führerschein macht, als zu differenzieren, welche Fahrerlaubnisklasse/n man erwerben möchte.
- Wenn man „den Führerschein” macht, ist damit in der Regel der Pkw-Führerschein für die Klasse B gemeint;
- Fahrerlaubnis und Führerschein sind keine Synonyme: Der Führerschein ist ein Nachweis, eine Besitzurkunde über die Fahrerlaubnis;
Die Fahrerlaubnis gestattet das Fahren eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. Die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben, werden in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ordentlicher Wohnsitz im Inland (§ 7 FeV)
- Kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis in der beantragten Klasse (§ 8 FeV)
- Erfüllung des Mindestalters (§ 10 FeV)
- Eignung des Antragsstellers (§§ 11 , 13 , 14 FeV)
- Vorhandensein des erforderlichen Sehvermögens (§ 12 FeV)
- Vorhandensein der erforderlichen Erste-Hilfe-Unterweisung (§ 19 FeV)
- Bestandene Fahrerlaubnisprüfung (Theorie und Praxis) (§§ 15 , 16 , 17 , 18 FEV)
Übrigens: In Deutschland ist der Führerschein, anders als in den anderen europäischen Ländern, kein amtliches Ausweisdokument wie Personalausweis und Reisepass. Zudem gehört er zwar dem Führerscheininhaber, ist jedoch Staatseigentum. Hat man die Prüfungen gemeistert, besitzt man die staatliche Zulassung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B (Auto-Führerschein) sowie miteingeschlossen der Klassen L (Trecker-Führerschein) und AM (Roller-Führerschein). Mehr zu den verschiedenen Führerscheinarten und woran Sie einen Original-Führerschein erkennen in unseren Beiträgen:
- Führerscheinarten in Deutschland
- Woran Sie einen Original-Führerschein erkennen
- Der rosafarbene Papierführerschein
Welche Fahrerlaubnisklassen Sie besitzen, wird auf der Rückseite des Führerscheins vermerkt. Wie am abgebildeten Beispiel-Führerschein zu sehen ist, darf der Führerscheinbesitzer Fahrzeuge der Klasse B, AM und L fahren (siehe Spalte 10). Besäßen diese Klassen eine Gültigkeit, wäre das in Spalte 11 vermerkt. Schön zu sehen und sicherlich auch dem besseren Verständnis dienend, sind in Spalte 9 neben dem Fahrerlaubnisklassen-Buchstabencode auch die typischen Fahrzeuge grafisch dargestellt: Abbildung: Führerscheinrückseite, eingetragene Fahrerlaubnisklassen Wie bereits erwähnt, kann der Führerschein den Nachweis über mehrere Fahrerlaubnisklassen enthalten. Einen Überblick über die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen finden Sie in unserem dazu passenden Beitrag:
- Die Fahrerlaubnisklassen im Führerschein im Überblick
Verschiedene Fahrerlaubnisklassen sind dabei noch um zusätzliche Schlüsselzahlen ergänzt. Diese werden in der Regel in Spalte 12 aufgelistet. Mehr zu den Schlüsselzahlen im Führerschein:
- Schlüsselzahlen im Führerschein
Für Berufskraftfahrer gibt es neben dem Führerschein seit dem 01. 05. 2021 noch den Fahrerqualifizierungsnachweis. Für neue Berufskraftfahrerqualifikationen wird in diesem Dokument die Schüsselzahl 95 dokumentiert. Mehr dazu:
- Der Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer
- Schlüsselzahl 95 für Berufskraftfahrer
Was ist der Unterschied zwischen einer Fahrschule und einer Fahrerlaubnis?
Keine Fahrerlaubnis ohne Fahrschule – Den Führerschein erhalten Sie nach Absolvieren der Fahrschule. Unter Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr zu verstehen. Hierbei wird zwischen verschiedenen Führerscheinklassen unterschieden. Je nachdem, welches Fahrzeug geführt werden soll, muss hierfür eine Fahrerlaubnis erlangt werden.
Doch zuerst heißt es Schulbank drücken: Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst in der Fahrschule 14 Theoriestunden absolvieren und einen Sehtest für den Führerschein bei einem hierfür autorisierten Optiker bestehen.
Nach der bestandenen theoretischen Prüfung beginnen für den Fahrschüler die Praxisstunden : In der Regel setzt der Fahrlehrer eine unbestimmte Anzahl an Praxisfahrten an, so lange, bis der Schüler ausreichend auf die Prüfung zum Führerschein vorbereitet ist.