Was Beinhaltet Führerschein C1E?

Was Beinhaltet Führerschein C1E
Der Führerschein C1E: Für Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm – Der C1E-Führerschein erlaubt es Lkw-Fahrern, das Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse zu fahren. Inhaber dieser Fahrerlaubnis dürfen aber auch ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3500 Kilogramm kombinieren.

  • Hauptsache, Lkw und Anhänger wiegen zusammen nicht mehr als 12;
  • 000 Kilogramm;
  • Dabei kommt es auf die Eintragung in den Fahrzeugpapieren an;
  • Das tatsächliche Gewicht, also die Zuladung, spielt führerscheinrechtlich keine Rolle;

Auch für die Klasse C1E gilt: Ist der Lkw zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf er mit einem C1E-Führerschein nicht mehr gefahren werden – unabhängig von der Zahl der Sitzplätze.

Was ist der Unterschied zwischen C1E und CE?

Lkw mit Anhänger – Was darf ich mit der Klasse C1E fahren?

Führerschein der Klasse CE: Was darf ich fahren? – Wer die Lkw-Führerscheinklasse CE erwirbt, kann Lkw über 7. 500 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger sowie Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg bedienen. Das bedeutet, dass es praktisch keine Begrenzung für den Führerschein CE und dessen Inhaber gibt.

Doch da es kein Limit gibt, müssen die CE Führerschein-Besitzer viel Verantwortung beweisen. Die Bundesregierung initiierte vor einigen Jahren eine Regelung, welches jedoch die Gültigkeit des Führerscheins auf 5 Jahre begrenzte.

Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel. Der Führerschein CE für Lkw schließt jedoch nicht nur diese Fahrzeuge ein. Außerdem sind Sie berechtigt, Busse mit Anhängern zu fahren. Besitzer der Klasse D1 können mit dem CE-Führerschein die Klasse D1E bedienen. Vorbesitzer der Klasse D sind berechtigt, Fahrzeuge der Klasse DE fahren zu dürfen.

Mit dem Führerschein CE können Sie außerdem Fahrzeuge der Klassen C1E , BE und T fahren. C1E befähigt zum Führen von Lkw bis 7,5 Tonnen und Anhängern über 750 kg. BE ist die Anhängererweiterung vom Pkw-Führerschein und erlaubt Ihnen, Pkw mit Anhängern bis zu 3.

500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren zu dürfen. Auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h dürfen Sie durch den Einschluss der Klasse T führen.

Was bedeutet C1E 12000kg?

Führerschein Klasse C1E – welche Fahrzeuge darf ich fahren? – Mit dem C1E-Führerschein dürfen Kraftfahrer folgende Fahrzeugkombinationen und Klassen fahren:

  • Zugfahrzeug der Klasse C1 kombiniert mit Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Gesamtmasse über 750 kg). Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als 12. 000 kg wiegen.
  • Zugfahrzeug der Klasse B zusammen mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3. 500 kg (3,5 t). Die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf jedoch maximal 12. 000 kg betragen.
  • Im Führerschein Klasse C1E ist auch Führerschein der Klasse BE inbegriffen.
  • Inhaber des Führerscheins Klasse C1E dürfen die Fahrzeuge der Klasse D1E (Bus mit Anhänger) nur dann fahren, wenn sie auch die Fahrerlaubnisklasse D1 besitzen.

Der Führerschein der Klasse C1E ist einer der verschiedenen LKW-Führerscheine, die auf dem Führerschein der Klasse C1 aufbauen. Gefahren werden dürfen mit dem C1E-Führerschein die Klassen B und C1. Fahrzeuge der Klasse B sind Kraftwagen bis 3,5 t sowie Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Fahrzeuge der Klasse C1 sind Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t bis 7,5 t.

Wie viele Achsen darf ich mit C1E fahren?

Was darf ich fahren – Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12. 000 kg nicht übersteigt. Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.

Wer darf 12 Tonner fahren?

Rahmenbedingungen für die C1E-Klasse – Viele fragen sich in Bezug auf den Führerschein der Klasse C1E: Was darf ich überhaupt fahren? Vorab sei darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Fahrzeuge handelt, die auch als leichtere Lastzüge bezeichnet werden.

Dabei spielt immer die Fahrzeugkombination eine Rolle. Diese kann sich sowohl aus einem Kfz der Klasse B mit Anhänger als auch aus einem Fahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger zusammensetzen. Grundsätzlich bezieht sich der Zusatz „E” immer auf einen Anhänger.

Interessant! Sattelanhänger, die auch als Sattelauflieger bezeichnet werden, unterscheiden sich von den „normalen” Anhängern insofern, dass ein Teil des Gewichts auf die Achsen einer Sattelzugmaschine verlagert wird. Der Auflieger ist über die sogenannte Sattelplatte und den Königszapfen mit der Zugmaschine verbunden. Was Beinhaltet Führerschein C1E Der Führerschein der Klasse C1E gilt für all jene Gespanne, die nicht mehr als 12 Tonnen auf die Waage bringen. In beiden Fällen liegt die Obergrenze der zulässigen Gesamtmasse bei 12 Tonnen. Des Weiteren ist für den Führerschein C1E relevant, dass die Klasse C1 vorausgesetzt wird. Aber gleichzeitig schließt der C1E-Führerschein die Klasse BE mit ein. Wenn Sie im Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D1 sind , ermöglicht Ihnen der zusätzliche C1E-Führerschein das Fahren von D1E-Bussen.

Wie lange ist der Führerschein C1E gültig?

Wie lange sind die Führerscheinklassen C1 und C1E gültig? – Wichtig! Die hier beschriebenen Regelungen zur Befristung gelten für Berufskraftfahrer. Siehe dazu Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) insbesondere Paragraf 2 (Qualifikation) und Paragraf 5 (Weiterbildung).

  • Die Regelungen gelten auch für Kartenführerscheine, die nach dem 19;
  • Januar 2013 ausgestellt worden sind;
  • Für Führerscheininhaber eines alten Papierführerscheins gilt das Übergangsrecht, wenn sie nicht als Berufskraftfahrer tätig sind und ihren Papierführerschein in einen Kartenführerschein umgetauscht haben;

Das Übergangsrecht wird in Paragraf 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Demnach sind alle Klassen, die der ehemaligen Klasse 3 entsprechen (B, BE, C1, C1E), unbefristet gültig. Einen Sonderfall bildet die Klasse CE: Sie gilt nur befristet bis zum 50.

  1. Lebensjahr;
  2. Anschließend muss eine Verlängerung beantragt werden;
  3. Die  Führerscheinklassen C1 und C1E sind für Berufskraftfahrer (und alle Inhaber eines EU-Kartenführerscheins, der nach dem 19;
  4. Januar 2013 ausgestellt wurden) befristet für fünf Jahre gültig;

Das heißt, sie müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden, was unter anderem auch einem ärztlichen Gutachten bedarf. Mit einer Ausnahme: C1E-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zur Vollendung des 50.

Lebensjahres. Ab dann gilt ebenfalls die 5-Jahres-Regel. Eine weitere Ausnahme: Wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse C1 ab dem 01. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 neu erteilt, gilt sie bis zur Vollendung des 50.

Lebensjahres des Führerscheininhabers. Danach gilt die 5-Jahres-Regel. Wenn Sie die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde verlängern wollen, müssen fristgerecht diverse Unterlagen vorgelegt werden. Eine erneute Ausbildung muss hingegen nicht gemacht werden (Ausnahme Berufskraftfahrer).

Die einzureichenden Unterlagen umfassen ein ärztliches Gutachten (körperliche und psychische Gesundheitsprüfung), ein augenärztliches Gutachten (Augenuntersuchung) sowie den Antrag auf Verlängerung. Außerdem benötigen Sie Ihren alten Führerschein, Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto, um den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis erfolgreich zu beantragen.

Durch die Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts ist zusätzlich zum Führerschein seit Mai 2021 auch der sogenannte Fahrerqualifizierungsnachweis für folgende Führerscheinklassen erforderlich: C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE. Er dient als Nachweis für die Berufskraftfahrerqualifikation und gibt Auskunft über die Gültigkeit und das Ablaufdatum der Schlüsselzahl 95.

Mehr zum Fahrerqualifizierungsnachweis im folgenden Beitrag: Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer Gut zu wissen: Für die Kassen D1, DE und D1E gelten besondere Anforderungen am dem 50. Lebensjahr (Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Dazu zählen unter anderem die Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit oder Konzentrationsleistung. Diese Vorgaben müssen Sie zwecks Fahrerlaubnisverlängerung erfüllen ( § 24 FeV ). .

Welcher Führerschein verfällt mit 50?

Wichtig für Lkw- und Busfahrer – Was Beinhaltet Führerschein C1E 11. 03. 2019 — Grundsätzlich müssen Lkw-Fahrer und Busfahrer ihren Führerschein alle fünf Jahre verlängern. Doch es gibt Ausnahmen. AUTO BILD sagt, welche das sind, wie man seinen Führerschein verlängert und was das kostet. In der Regel müssen Lkw- und Busfahrer alle fünf Jahre ihren Führerschein verlängern.

Ansonsten sind sie ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs und es drohen Strafen. Doch es gibt zwei Ausnahmen: Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E muss immer erst ab dem 50. Lebensjahr verlängert werden.

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Außerdem: Wer seinen Lkw-Führerschein (mehr dazu) oder Busführerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, muss sich erst ab dem 50. Lebensjahr um eine Verlängerung kümmern. Doch warum muss der Führerschein der Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, DE und D1E überhaupt verlängert werden? Und wie funktioniert das? AUTO BILD hat alle Antworten!.

Was bedeutet der Führerschein C1E mit der Zahl 171 dahinter?

Die Schlüsselzahl 171 beim Führerschein C1 – Uns erreichen viele Nachfragen zum Führerschein C1 mit Zusatz 171. Diese Schlüsselzahl ist nur in Deutschland gültig (wie alle Zusätze über 100) und besagt, dass der Inhaber auch Kfz der Klasse D fahren darf, wenn diese nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegen und keine Personen an Bord sind.

Bis wann kann man 7.5 Tonnen fahren?

Ein Teil der Klasse 3 ist befristet auf das 50. Lebensjahr – was bedeutet das? – Was viele vielleicht nicht wissen: Mit der Klasse 3 darf man nicht nur Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen fahren. Mit dem 7,5-Tonner können Sie auch Anhänger ziehen. Bis zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht kann ein solches Gespann haben.

Dieses dürfen Sie als Inhaber der Klasse 3 auch nach einem Umtausch oder dem Erreichen des 50. Lebensjahres führen. Das ist jedoch nicht alles: Mit dem 7,5-Tonner dürfen Sie auch schwere Anhänger ziehen. Hier geht es um Gespanne von mehr als zwölf bis zu 18,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse) dürfen mit dem Führerschein der Klasse 3 geführt werden.

Welchen Führerschein brauche ich für ein Wohnmobil über 3 5 Tonnen?

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nach 1999 bekommen haben, brauchen Sie für ein Wohnmobil über 3, 5t einen Lkw- Führerschein der Klasse C1. Damit dürfen Sie Wohnmobile mit bis zu 7, 5 Tonnen plus einen Anhänger mit bis zu 750 Kilo Gesamtgewicht steuern. Relativ neu ist der Führerschein B96 für Wohnmobile und Anhänger.

Was bedeutet CE 79 C1E 12.000 kg L ≤ 3?

Mit der alten Klasse 3 durften folgende Fahrzeuge geführt werden:

  –  Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t
  –  dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t
  –  Kleinkrafträder bis 50 ccm
  –  Leichtkrafträder bis 125 ccm (wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01. 04. 1980 erteilt war)

Folgende neue Klassen werden beim Umtausch erteilt:

   B, BE, C1, C1E, M, L

   Es dürfen also wie vorher Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.
   A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum,

   sofern die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 (BRD) vor dem 01. 04. 1980 erteilt wurde.
   CE(79),

   allerdings bis 31. 12. 2010 nur auf besonderen Antrag, ab 01. 01. 2011 auch ohne Antrag; die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to.

Bei CE(79) handelt es sich nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Eintragungskonstruktion. Es wird quasi die Berechtigung für CE mit der Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79 erteilt. Hierzu führt das VG Hamburg (Urteil vom 16. 12. 2009 – 15 K 1517/09) aus:

   “Zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 ist auf der Grundlage des § 6 StVG die Fahrerlaubnisverordnung erlassen worden. Diese bestimmt in Anlage 3 zu § 6 Abs. 7 FeV auch den Umfang der Berechtigung nach Umstellung der alten Fahrerlaubnisklassen. Danach erhält, wer die Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 bis zum 31.

Dezember 1998 erworben hat, die (neuen) Fahrerlaubnisklassen B, BE, Cl, C1E, M und L. Dies schließt gegenüber der alten Klasse 3 das Führen gewisser Züge aus. Aus Gründen der Besitzstandswahrung kann jedoch auf Antrag die neue Fahrerlaubnis um die Klasse CE 79 ergänzt werden, die die ausgeschlossenen Berechtigungen wieder in die Fahrerlaubnis einfügt.

Diese ist keine „reguläre” Fahrerlaubnisklasse und wird deshalb auch in dem insoweit abschließenden § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV nicht genannt. Ihre Einrichtung war erforderlich geworden, weil die (alte) Fahrerlaubnis der Klasse 3 auch zum Führen von Zügen bestehend aus einem Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen und einem einachsigen Anhänger berechtigte.

  1. Soweit diese Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 000 kg überschreitet, fällt sie in die Klasse CE, die ansonsten der (alten) Klasse 2 entspricht;
  2. Daher kann die Fahrerlaubnisklasse CE dem Inhaber einer Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 nicht vollständig erteilt werden, sondern lediglich in dem Umfang, den er auch bisher mit Klasse 3 führen durfte;

Diese Einschränkung wird auf dem Scheckkartenführerschein durch das Berechtigungsmerkmal „CE 79″ zum Ausdruck gebracht (vgl. amtliche Begründung, BR-Drucks. 443/98, S. 247 f. )”

Auch das Verwaltungsgericht Ansbach (Beschluss vom 11. 02. 2013 – AN 10 E 13. 00287) hat zum Umfang der Berechtigung CE 79 festgestellt:

   “Der Umfang der Fahrerlaubnisklasse CE 79 ergibt sich aus § 6 Abs. 7 FeV i. Anlage 3 und Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung. Danach ist diese Fahrerlaubnisklasse eine Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.

000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12. 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).

Es besteht zwischen den Beteiligten kein Streit darüber, dass der streitgegenständliche, zulassungspflichtige Fahrzeuganhänger über zwei Achsen verfügt mit der Folge, dass die Fahrzeugkombination des Antragstellers insgesamt vier Achsen besitzt. Demnach reicht die Fahrerlaubnis der Klasse CE 79 nicht zum Führen der streitgegenständlichen Zugkombination aus. ”

Die Berechtigung ergibt sich aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO. Danach darf die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, nur 11 to. betragen; 7,5 to. plus 11 to. ergeben die 18,5 to. Bei Sattel-Kfz gilt folgendes: Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf. Es wird im Führerschein eingetragen: 79(C1E>12000kg, L<=3. Das bedeutet, dass bei Kombinationen maximal 3 Achsen vorhanden sein dürfen, wenn das zGG mehr als 12. 000 kg beträgt. Siehe hierzu auch Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein - lfd- Nr. 121 - Schlüsselzahl 79 (C1E > 12. 000 kg, L ≤ 3) :

   Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12. 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12. 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).

Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. Anmerkung 1: Für die Berechnung der Gesamtmasse bei der Klasseneinteilung bei Kombinationen kommt es nur auf Addition der Gesamtmassen der Zugmaschine und des Anhängers ohne Berücksichtigung der Stützlast an. Der in § 34 Abs. 7 StVZO erwähnte Abzug der Stützlast hat nur Bedeutung für die Berechnungen nach § 34 Abs.

  1. Für die 12-to;
  2. -Berechtigung muss also eine Umschreibung vorgenommen werden;
  3. Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t;
  4. 6 StVZO;
  5. Weder für die erforderliche Fahrerlaubnisklasse noch für die Notwendigkeit eines EG-Kontrollgräts ist § 34 StVZO von Bedeutung;

Insofern ist in die aktuelle Fassung von § 6 Abs. 1 FEV ausdrücklich aufgenommen worden:

   “Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten. ”

Anmerkung 2: Bei einem Umtausch verfallen ab dem 50. Lebensjahr keine Besitzstände, z. das Führen von Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to. Ohne Umschreibung (einschl. ärztliche/augenärztliche Untersuchung) dürften sonst nur noch 3-achsige Kombinationen bis 12 to. geführt werden. Ist – wie z. nach einem Fahrerlaubnisentzug – eine alte Klasse 3 gar nicht mehr vorhanden, kann eine neue Fahrerlaubnis nur im Rahmen der durch § 6 FeV vorgegebenen Fahrerlaubnisklassen (Äquivalenzen) erteilt werden; dies bedeutet, dass nach Entzug eine Erteilung von CE(79) nicht zulässig ist. 2010) beachtet werden:

   “Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen wurde, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1 und C1E, sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf die Ablegung der Prüfung für die Klasse B nach § 20 Abs. 2 verzichtet hat. ”

Mit Wirkung ab 01. 01. 2011 hatte § 76 FEV Nr. 11a eine neue Fassung erhalten:

   § 20 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Erlöschen der Klasse 3 alten Rechts) Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen worden ist, werden im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1, C1E und CE mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79 sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt worden war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Ablegung der Prüfung der Klasse B nach § 20 Absatz 2 angeordnet hat. Satz 1 gilt auch, wenn auf die Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts verzichtet worden ist oder wenn bei Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts ein Antrag nach Nummer 9 Satz 3 nicht gestellt worden ist.

Ab 01. 01. 2015 lautet die Fassung von § 78 Nr. 11a FEV:

   §§ 20 und 24 Absatz 2 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung einer oder Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, erneute Erteilung einer auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschenen Fahrerlaubnis) Personen, denen eine Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder die einen Verzicht auf ihre Fahrerlaubnis erklärt haben , wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erteilt. Personen, deren Fahrerlaubnis auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschen ist, wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 24 Absatz 2 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erneut erteilt.

  • In diesem Zusammenhang muss aber bezüglich der Prüfungsfreiheit im übrigen die Übergangsvorschrift des § 76 Abs;
  • 11a FeV (Fassung bis 31;
  • 12;
  • Wurde vor dem 1;
  • Januar 2015 eine Fahrerlaubnis neu erteilt, wird auf Antrag vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erteilt;

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In zeitlicher Hinsicht und bezüglich der Altersbeschränkung ist folgendes zu berücksichtigen: Die Möglichkeiten der Umschreibung bzw. des Umtauschs waren zunächst zeitlich begrenzt. Nach § 76 Nr. 9 Sätze 7 und 9 FeV entfiel die Berechtigung zum Führen einer in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombination für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 3 (alt), sobald sie das 50. Lebensjahr vollenden und ihre (alte) Fahrerlaubnis nicht bis zum 31.

  1. Dezember 1998 bzw;
  2. – sofern sie das 50;
  3. Lebensjahr bis zum 31;
  4. Dezember 1999 vollenden – nicht bis zum 1;
  5. Januar 2001 hatten umstellen lassen;
  6. Bei einer späteren Umstellung wird nur noch die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 to;

zGG bzw. von Gespannen bis 12 to. zGG erworben, es sei denn, der Betroffene unterzieht sich den medizinischen und augenärztlichen Untersuchungen (im 5-Jahres-Rhytmus). – nach oben -.

Was darf ich mit C1 171 fahren?

Was bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein? – Haben Sie sich Ihren Führerschein einmal genauer angeschaut? Wenn ja, haben Sie auf der Vorderseite neben Ihrem Foto sicher ein paar allgemeine Informationen entdeckt, die denen aus Ihrem Personalausweis ähneln.

Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und -ort sowie dem Wohnort finden Sie dort das Ausstellungsdatum, das Ablaufdatum der Gültigkeit, den Namen der Ausstellungsbehörde, die Führerscheinklassen, für welche die Fahrerlaubnis gilt sowie die Führerscheinnummer.

Soweit, so deutlich. Komplizierter wird es auf der Rückseite. Ein neuer Führerschein im Scheckkarten-Format enthält dort neben einer Auflistung sämtlicher Fahrzeugklassen und dem Datum der jeweiligen Fahrerlaubnis eventuell eine Reihe an Schlüsselzahlen. Diese finden sich ganz rechts in der Spalte Nummer 12 und stehen für Zusatzangaben bei bestimmten Beschränkungen oder Auflagen, die mit der Fahrerlaubnis verbunden sind.

  1. Viele Schlüsselzahlen gelten ausschließlich für einzelne Führerscheinklassen und finden sich direkt neben diesen;
  2. Es kann aber auch sein, dass eine Kennzahl für alle Klassen gilt;
  3. So finden Sie unter der Führerscheinklasse C1 (Fahrerlaubnis für leichte bis mittelschwere LKW) häufig die Schlüsselzahl 171;

Diese erlaubt es dem Fahrer, auch Fahrzeuge der Klasse D (Busse) zu fahren, solange diese ein Gewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten und keine Fahrgäste befördert werden. Schlüsselzahlen, die für alle Führerscheinklassen gelten, finden Sie in der untersten Zeile des Dokuments.

Welche Fahrzeuge kann man mit C1E 79 fahren?

Diese Klasse berechtigt zum Führen von Kfz bis 7,5 t sowie einachsigen Anhängern bis 11 t. Allerdings ist bei dieser Kombination ab Vollendung des 50. Lebensjahres die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung sowie eines augenärztlichen Zeugnisses bzw. Gutachtens erforderlich.

Welcher Führerschein für Lkw über 7 5 Tonnen?

Welche Fahrzeuge dürfen damit geführt werden? – Im Allgemeinen dürfen Inhaber der Führerscheinklasse C , LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t fahren. Aufgrund dieser Haupteigenschaft wird die Fahrerlaubnis dafür auch als sogenannter „7,5 t-Führerschein” bezeichnet.

Was ist der Unterschied zwischen C1 und C?

Es werden 4 Lkw-Klassen unterschieden: –

  • C1 (mittelschwere Lkw)
  • C1E (mittelschwere Lastzüge)
  • C (schwerere Lkw) 
  • CE (schwere Lastzüge)

Welcher Führerschein für 18 Tonner?

Führerschein Klasse C: Was darf ich fahren? – In der Welt der Führerscheine ist es schwierig, den Überblick zu behalten. So gibt es verschiedene Lkw-Führerscheinklassen. Das sind die Folgenden: · C1 : Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t · C1E : C1-Fahrzeug in Kombination mit einem Anhänger über 750 kg · C : Ausschließlich Fahrzeuge mit über 3,5 t Gesamtgewicht · CE : Kombination aus Fahrzeug und Hänger über 750 Kilogramm (kg) Du siehst also, dass die Klasse C theoretisch keinen Einschränkungen in puncto Achsenzahl und Gesamtmasse unterliegt.

Wäre es in Deutschland erlaubt, könnte Fahrer, die im Besitz der C-Fahrerlaubnis sind, auch sogenannte Megaliner – also 60-Tonner – auf der Straße bewegen. Vorausgesetzt natürlich, sie verfügen auch über die Anhängerberechtigung.

Seit die Führerscheine im Rahmen der zweiten und dritten europäischen Führerscheinrichtlinie [JW1] europaweit angeglichen wurden, gibt es eine separate Anhängerkennzeichnung für die einzelnen Führerscheinklassen. Erkennen kannst du die Anhängerfahrberechtigung immer am Buchstaben E. Einschränkungen gibt es nur beim C1-Führerschein, wie dir die folgende Tabelle noch einmal anschaulich darstellt:

Klasse C1 C
Gesundheitscheck notwendig
nur 5 Jahre gültig
Mit zulässigen Gesamtmasse von Maximal 7,5 t Mehr als 3,5 t ohne Begrenzung
Mindestalter 18 Jahre 21 Jahre (18 im Ausnahmefall)
Voraussetzung Vorbesitz Klasse B
Nicht inbegriffen D1, D1E, AM, A1, A2, A

.

Was darf ich fahren mit CE?

Was ist ein Führerschein der Klasse CE? – Was Beinhaltet Führerschein C1E Mit dem Führerschein CE dürfen schwere Lkw mit großen Anhängern gefahren werden. Für Lastkraftwagen (Lkw) gibt es den Führerschein der Klassen C, CE, C1 und C1E. Das E steht dabei jeweils für Anhänger. C ist der allgemeine Lkw-Führerschein, der für das Führen von Fahrzeugen über 7500 kg berechtigt, während C1 dessen kleinerer Bruder ist und nur bis 7500 kg gilt.

Einfach gesagt: Der Führerschein der Klasse C gilt für schwere Lkw, C1 für leichte. Der Führerschein der Klasse CE ist die Erweiterung der Klasse C und damit sozusagen die schwerste Führerscheinklasse. Der Führerschein CE berechtigt zum Fahren von Zugfahrzeugen der Klasse C in Verbindung mit Anhängern von mehr als 750 kg Gesamtmasse.

Unter den Führerscheinklassen ist CE folglich diejenige für die schwersten Fahrzeuge. Analog zum CE-Führerschein berechtigt der C1E-Führerschein zum Fahren eines C1-Lkw mit einem Anhänger über 750 kg.

Was darf ich fahren mit Führerschein Klasse CE?

Der LKW Führerschein der Klasse CE ergänzt Deinen vorhandenen Führerschein Klasse C. Damit darfst Du so ziemlich jeden LKW steuern – konkret bedeutet das: weder der LKW noch der Anhänger sind an eine zulässige Gesamtmasse gebunden – Du kannst auch Anhänger ziehen, die mehr als 7500 kg wiegen.

Was bedeutet im Führerschein CE 79 C1E 12000kg L 3?

Mit der alten Klasse 3 durften folgende Fahrzeuge geführt werden:

  –  Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t
  –  dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t
  –  Kleinkrafträder bis 50 ccm
  –  Leichtkrafträder bis 125 ccm (wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01. 04. 1980 erteilt war)

Folgende neue Klassen werden beim Umtausch erteilt:

   B, BE, C1, C1E, M, L

   Es dürfen also wie vorher Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.
   A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum,

   sofern die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 (BRD) vor dem 01. 04. 1980 erteilt wurde.
   CE(79),

   allerdings bis 31. 12. 2010 nur auf besonderen Antrag, ab 01. 01. 2011 auch ohne Antrag; die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to.

Bei CE(79) handelt es sich nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Eintragungskonstruktion. Es wird quasi die Berechtigung für CE mit der Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79 erteilt. Hierzu führt das VG Hamburg (Urteil vom 16. 12. 2009 – 15 K 1517/09) aus:

   “Zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 ist auf der Grundlage des § 6 StVG die Fahrerlaubnisverordnung erlassen worden. Diese bestimmt in Anlage 3 zu § 6 Abs. 7 FeV auch den Umfang der Berechtigung nach Umstellung der alten Fahrerlaubnisklassen. Danach erhält, wer die Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 bis zum 31.

  1. Dezember 1998 erworben hat, die (neuen) Fahrerlaubnisklassen B, BE, Cl, C1E, M und L;
  2. Dies schließt gegenüber der alten Klasse 3 das Führen gewisser Züge aus;
  3. Aus Gründen der Besitzstandswahrung kann jedoch auf Antrag die neue Fahrerlaubnis um die Klasse CE 79 ergänzt werden, die die ausgeschlossenen Berechtigungen wieder in die Fahrerlaubnis einfügt;

Diese ist keine „reguläre” Fahrerlaubnisklasse und wird deshalb auch in dem insoweit abschließenden § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV nicht genannt. Ihre Einrichtung war erforderlich geworden, weil die (alte) Fahrerlaubnis der Klasse 3 auch zum Führen von Zügen bestehend aus einem Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen und einem einachsigen Anhänger berechtigte.

Soweit diese Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 000 kg überschreitet, fällt sie in die Klasse CE, die ansonsten der (alten) Klasse 2 entspricht. Daher kann die Fahrerlaubnisklasse CE dem Inhaber einer Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 nicht vollständig erteilt werden, sondern lediglich in dem Umfang, den er auch bisher mit Klasse 3 führen durfte.

Diese Einschränkung wird auf dem Scheckkartenführerschein durch das Berechtigungsmerkmal „CE 79″ zum Ausdruck gebracht (vgl. amtliche Begründung, BR-Drucks. 443/98, S. 247 f. )”

Auch das Verwaltungsgericht Ansbach (Beschluss vom 11. 02. 2013 – AN 10 E 13. 00287) hat zum Umfang der Berechtigung CE 79 festgestellt:

   “Der Umfang der Fahrerlaubnisklasse CE 79 ergibt sich aus § 6 Abs. 7 FeV i. Anlage 3 und Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung. Danach ist diese Fahrerlaubnisklasse eine Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.

  1. 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12;
  2. 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil);

Es besteht zwischen den Beteiligten kein Streit darüber, dass der streitgegenständliche, zulassungspflichtige Fahrzeuganhänger über zwei Achsen verfügt mit der Folge, dass die Fahrzeugkombination des Antragstellers insgesamt vier Achsen besitzt. Demnach reicht die Fahrerlaubnis der Klasse CE 79 nicht zum Führen der streitgegenständlichen Zugkombination aus. ”

Die Berechtigung ergibt sich aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO. Danach darf die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, nur 11 to. betragen; 7,5 to. plus 11 to. ergeben die 18,5 to. Bei Sattel-Kfz gilt folgendes: Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf. Es wird im Führerschein eingetragen: 79(C1E>12000kg, L<=3. Das bedeutet, dass bei Kombinationen maximal 3 Achsen vorhanden sein dürfen, wenn das zGG mehr als 12. 000 kg beträgt. Siehe hierzu auch Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein - lfd- Nr. 121 - Schlüsselzahl 79 (C1E > 12. 000 kg, L ≤ 3) :

   Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12. 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12. 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).

Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. Anmerkung 1: Für die Berechnung der Gesamtmasse bei der Klasseneinteilung bei Kombinationen kommt es nur auf Addition der Gesamtmassen der Zugmaschine und des Anhängers ohne Berücksichtigung der Stützlast an. Der in § 34 Abs. 7 StVZO erwähnte Abzug der Stützlast hat nur Bedeutung für die Berechnungen nach § 34 Abs.

Für die 12-to. -Berechtigung muss also eine Umschreibung vorgenommen werden. Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. 6 StVZO. Weder für die erforderliche Fahrerlaubnisklasse noch für die Notwendigkeit eines EG-Kontrollgräts ist § 34 StVZO von Bedeutung.

Insofern ist in die aktuelle Fassung von § 6 Abs. 1 FEV ausdrücklich aufgenommen worden:

   “Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten. ”

Anmerkung 2: Bei einem Umtausch verfallen ab dem 50. Lebensjahr keine Besitzstände, z. das Führen von Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to. Ohne Umschreibung (einschl. ärztliche/augenärztliche Untersuchung) dürften sonst nur noch 3-achsige Kombinationen bis 12 to. geführt werden. Ist – wie z. nach einem Fahrerlaubnisentzug – eine alte Klasse 3 gar nicht mehr vorhanden, kann eine neue Fahrerlaubnis nur im Rahmen der durch § 6 FeV vorgegebenen Fahrerlaubnisklassen (Äquivalenzen) erteilt werden; dies bedeutet, dass nach Entzug eine Erteilung von CE(79) nicht zulässig ist. 2010) beachtet werden:

   “Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen wurde, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1 und C1E, sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf die Ablegung der Prüfung für die Klasse B nach § 20 Abs. 2 verzichtet hat. ”

Mit Wirkung ab 01. 01. 2011 hatte § 76 FEV Nr. 11a eine neue Fassung erhalten:

   § 20 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Erlöschen der Klasse 3 alten Rechts) Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen worden ist, werden im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1, C1E und CE mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79 sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt worden war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Ablegung der Prüfung der Klasse B nach § 20 Absatz 2 angeordnet hat. Satz 1 gilt auch, wenn auf die Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts verzichtet worden ist oder wenn bei Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts ein Antrag nach Nummer 9 Satz 3 nicht gestellt worden ist.

Ab 01. 01. 2015 lautet die Fassung von § 78 Nr. 11a FEV:

   §§ 20 und 24 Absatz 2 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung einer oder Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, erneute Erteilung einer auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschenen Fahrerlaubnis) Personen, denen eine Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder die einen Verzicht auf ihre Fahrerlaubnis erklärt haben , wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erteilt. Personen, deren Fahrerlaubnis auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschen ist, wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 24 Absatz 2 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erneut erteilt.

  • In diesem Zusammenhang muss aber bezüglich der Prüfungsfreiheit im übrigen die Übergangsvorschrift des § 76 Abs;
  • 11a FeV (Fassung bis 31;
  • 12;
  • Wurde vor dem 1;
  • Januar 2015 eine Fahrerlaubnis neu erteilt, wird auf Antrag vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erteilt;

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In zeitlicher Hinsicht und bezüglich der Altersbeschränkung ist folgendes zu berücksichtigen: Die Möglichkeiten der Umschreibung bzw. des Umtauschs waren zunächst zeitlich begrenzt. Nach § 76 Nr. 9 Sätze 7 und 9 FeV entfiel die Berechtigung zum Führen einer in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombination für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 3 (alt), sobald sie das 50. Lebensjahr vollenden und ihre (alte) Fahrerlaubnis nicht bis zum 31.

  • Dezember 1998 bzw;
  • – sofern sie das 50;
  • Lebensjahr bis zum 31;
  • Dezember 1999 vollenden – nicht bis zum 1;
  • Januar 2001 hatten umstellen lassen;
  • Bei einer späteren Umstellung wird nur noch die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 to;

zGG bzw. von Gespannen bis 12 to. zGG erworben, es sei denn, der Betroffene unterzieht sich den medizinischen und augenärztlichen Untersuchungen (im 5-Jahres-Rhytmus). – nach oben -.

Was ist der Unterschied zwischen C1 und C?

Es werden 4 Lkw-Klassen unterschieden: –

  • C1 (mittelschwere Lkw)
  • C1E (mittelschwere Lastzüge)
  • C (schwerere Lkw) 
  • CE (schwere Lastzüge)