Wann Darf Polizei Führerschein Sicherstellen?
FAQ: Beschlagnahme vom Führerschein – Wann kann der Führerschein beschlagnahmt werden? Der Führerschein kann beschlagnahmt werden, wenn davon auszugehen ist, dass aufgrund der Verurteilung wegen einer Straftat die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ist Gefahr im Verzug, kann die Polizei das Dokument umgehend entziehen, andernfalls ist eine richterliche Entscheidung vonnöten.
Contents
Wie kann ich meinen Führerschein sicherstellen?
Der Führerschein kann vom Richter, von der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt werden, wenn die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO wirkt zugleich als Anordnung der Beschlagnahme des von einer deutschen Behörde ausgestellten Führerscheins.
Eine Sicherstellung oder Beschlagnahme erfolgt z. oftmals, wenn am Unfallort Anhaltspunkte für einen Verkehrsverstoß vorliegen, der letztlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Entziehung der zur Folge haben wird.
Erforderlich ist also eine Prognoseentscheidung durch die Ermittlungsbeamten. Diese Konstellation ist z. bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen gegeben. Von einer Sicherstellung spricht man, wenn der Betroffene seinen Führerschein freiwillig herausgibt. Eine Beschlagnahme liegt vor, wenn der Führerschein nicht freiwillig herausgegeben wird.
- Im Falle einer freiwilligen Herausgabe des Führerscheins ist die sonst gesetzliche vorgesehene Bestätigung der Beschlagnahmeanordnung durch einen Richter nicht erforderlich;
- Um diese richterliche Überprüfung, die innerhalb von drei Tagen stattfinden soll, herbeizuführen, ist es daher sinnvoll, der Beschlagnahme des Führerscheins ausdrücklich zu widersprechen;
Der Inhaber der Fahrerlaubnis darf während der Dauer der Sicherstellung bzw. Beschlagnahme des Führerscheins keine Kraftfahrzeuge führen. Wer dies gleichwohl tut kann mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Erfolgt die Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei, so hat ein Richter die Maßnahme zu bestätigen.
- Es dürfte sinnvoll sein, im Falle einer erfolgten Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins einen Rechtsanwalt aufzusuchen;
- Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung tritt für die Kosten ein;
- In der Praxis wird oftmals der Führerschein des Beschuldigten am Unfallort oder am Ort der Polizeikontrolle beschlagnahmt;
Im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung der Beschlagnahme kann es dann zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht kommen. Der Beschuldigte erhält dann mit der Post oder durch Polizeibeamte persönlich überbracht einen Gerichtsbeschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Sofern eine Beschlagnahme noch nicht erfolgt war, hat der Beschuldigte den Führerschein nach der erfolgten vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis herauszugeben, weil die vorläufige Entziehung nach dem Gesetz gleichzeitig als Anordnung der Beschlagnahme des Führerscheins wirkt;
Dr. iur. Henning Karl Hartmann Rechtsanwalt in Oranienburg bei Berlin.
Wann darf diepolizei die Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins anordnen?
Das Wichtigste –
- Die Polizei darf, nachdem Sie einen erheblichen Verstoß gegen Verkehrsregeln festgestellt hat, die Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins eines Verkehrsteilnehmers anordnen.
- Voraussetzung ist eine hohe Wahrscheinlichkeit , dass dem Verkehrsteilnehmer in einem späteren Verfahren von einem Gericht die Fahrerlaubnis entzogen werden wird.
- Gegen die Beschlagnahme kann der Verkehrsteilnehmer unmittelbar vor Ort Widerspruch erheben oder zu jedem späteren Zeitpunkt eine richterliche Entscheidung beantragen.
Was passiert wenn der Führerschein weg ist?
Das heißt konkret, dass nicht nur der Führerschein weg ist und für einen gewissen Zeitraum nicht gefahren werden darf, sondern nach dessen Ablauf (der sogenannten „Sperre’) erst eine neue Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle beantragt werden muss.
Was passiert wenn der Führerschein nicht freiwillig herausgegeben wird?
10. Kann die Fahrerlaubnis bereits vor einer Verurteilung entzogen werden? – Die Polizei kann bereits direkt nach der Tat vor Ort bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung den Führerschein sicherstellen ( § 94 StPO ). Falls der Führerschein nicht freiwillig herausgegeben wird, wird der Führerschein durch die Polizei beschlagnahmt.
Letztlich wird also mit oder ohne Widerspruch der Führerschein weggenommen. Beim Widerspruch wird allerdings innerhalb von drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragt ( § 98 StPO ). Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Fahrerlaubnis in einer späteren Gerichtsverhandlung entzogen werden wird (§ 69 StGB), so wird der Richter dann dem Beschuldigten durch Beschluss die Fahrerlaubnis entziehen (sogenannter „111 a Beschluss”, § 111 a StPO ).
Für den Richter ist Maßstab, ob ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Gericht später den Beschuldigten für ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges hält und ihm daher die Fahrerlaubnis entziehen wird. Der Richter hat hier nach pflichtgemäßem Ermessen im Vorhinein eine Prognoseentscheidung zu treffen.