Führerschein Umtausch Wer?

Führerschein Umtausch Wer
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*: –

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19. 01. 2026
2002-2004 19. 01. 2027
2005-2007 19. 01. 2028
2008 19. 01. 2029
2009 19. 01. 2030
2010 19. 01. 2031
2011 19. 01. 2032
2012-18. 01. 2013 19. 01. 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Nach Ablauf der o. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig. Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.

  • Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung;
  • Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet;

Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen grundsätzlich die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen.

  1. Soweit aufgrund der Art der Behinderung Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen die körperliche, geistige oder charakterliche Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr anordnen, um auf dieser Basis eine Entscheidung über die Erteilung bzw;

Entziehung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen zu treffen. Die Fahrerlaubnisbehörden sind also dazu verpflichtet, bei offensichtlichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen auch beim Führerscheinumtausch entsprechend tätig zu werden, wenn sie diese Beeinträchtigungen beim Antragsteller wahrnehmen.

Wer tauscht den alten Führerschein um?

Was? Musst auch Du Deinen Führerschein umtauschen und dafür nochmal zahlen? | ADAC | Recht? Logisch!

Neuer Führerschein mit Ablaufdatum – Alle Führerscheine, die nach dem 19. 01. 2013 ausgestellt wurden, haben ein Ablaufdatum. Sie sind nur noch 15 Jahre gültig. Die Befristung gewährleistet eine höhere Fälschungssicherheit und die Aktualität der persönlichen Daten.

  1. Das Ablaufdatum Ihres Führerscheins finden Sie auf der Rückseite;
  2. Nach Ablauf beantragen Sie einen neuen Führerschein beim Straßenverkehrsamt bzw;
  3. bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle;
  4. Dazu benötigen Sie Ihren alten Führerschein, Ihren Personalausweis und ein neues Passbild;

Der Führerscheinumtausch kostet rund 25 €. Eine erneute Führerscheinprüfung oder eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig. Anders ist es beim LKW-Führerschein: Führerscheine der Klasse C oder Klasse D sind nur 5 Jahre gültig. Für die Neuausstellung dieser Führerscheine ist eine ärztliche Untersuchung Pflicht.

Welcher Führerschein wird ungültig?

Führerscheinmuster in der EU vereinheitlichen – Je nach Umtauschfrist sollen sich Bürgerinnen und Bürger ab spätestens einem Jahr vor dem Ende der Gültigkeit ihres Führerscheins um dessen Umtausch kümmern. Dafür zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden.

Betroffen sind Führerscheine die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden sowie Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden. Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit.

Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld. Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 2006 um.

Deren Ziel ist, die rund 100 unterschiedlichen Führerscheinmuster in der EU zu vereinheitlichen. Damit wird transparent, welche Fahrzeuge die Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis fahren dürfen. Außerdem soll der EU-Kartenführerschein Fälschungen vorbeugen.

Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.

Welches Geburtsjahr muss wann den Führerschein umtauschen?

Wie lange sind alte Pkw -Führerscheine noch gültig? – Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 – aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Allgemein gilt: Pkw -Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig – danach müssen sie erneuert werden.

Wie lange ist mein alter Führerschein noch gültig?

Ende der alten Führerscheine beschlossen – Die Zeit der alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine läuft ab: Der Gesetzgeber hat inzwischen einen Stufenplan eingeführt , nach dem die alten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren. Je nach Ihrem Alter und dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins gelten unterschiedliche Stichtage.

  1. Die ersten alten Führerscheine laufen im Januar 2022 ab;
  2. Die letzten sind dann im Januar 2033 nicht mehr gültig;
  3. Gut zu wissen: Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, müssen Sie keine neue Prüfung machen;

Auch wenn Sie die Umtauschfrist haben verstreichen lassen, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren. Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt..

Wie lange ist der scheckkartenführerschein gültig?

Achtung – Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU -Bürgerinnen/ EU -Bürger in Österreich. Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig (sofern nicht aus anderen Gründen eine kürzere Befristung der Lenkberechtigung eingetragen ist).

  1. Sie müssen jedoch spätestens bis zum 19;
  2. Jänner 2033 in einen aktuellen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden;
  3. Die Gültigkeit bis zum Jahr 2033 gilt auch für alle Fahrten innerhalb der EU;
  4. Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis zum Jahr 2033 ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist;

Bei gültigen Papierführerscheinen besteht keine Umtauschverpflichtung , ein freiwilliger Umtausch  ist allerdings möglich. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden sich ebenfalls auf oesterreich. gv. at.

Warum ist der neue Führerschein befristet?

[image] Ab dem 19. Januar 2013 werden die neuen EU-Führerscheine befristet und nur noch für fünfzehn Jahre ausgestellt. Damit soll dem Führerscheintourismus in der Europäischen Union ein Riegel vorgeschoben werden. Mehr als 110 verschiedene Regelungen zu den Führerscheinen gibt es in der Europäischen Union.

  • Mit der 3;
  • Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) sollte dieses Nebeneinander der unterschiedlichen nationalen Vorschriften auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden;
  • In Deutschland werden daher ab dem 19;

Januar neu ausgestellte Führerscheine nur noch befristet für 15 Jahre erteilt. Wen betreffen die Änderungen? Diese Befristung gilt zunächst für die Neuausstellung, also wenn der Führerschein erstmals erteilt wird. Auch wer seinen Führerschein zum Beispiel verloren hat und sich einen neuen ausstellen lässt, erhält nur noch den neuen EU-Führerschein mit dem „Verfallsdatum”.

Nicht betroffen sind dagegen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Langfristig gesehen dürften aber auch die Tage der alten Führerscheine gezählt sein. Spätestens ab Ende 2032 müssen alle Führerscheine der EU-Richtlinie entsprechen.

Muss man eine neue Prüfung machen? Diese Neuausstellung ist rein verwaltungstechnisch zu verstehen. Lediglich das Dokument und nicht die Fahrerlaubnis ist befristet. Man muss seine Fahreignung also nicht einer neuen Fahrprüfung oder einem ärztlichen Test unter Beweis stellen.

Lediglich das hinterlegte Führerscheindokument wird ausgetauscht und aktualisiert. Ausnahmen gelten für Berufskraftfahrer und Busfahrer, für die bereits bisher besondere Prüfungen und Tests für die Fahreignung vorgeschrieben waren.

Was bezweckt die Neuregelung? Nach Ansicht des europäischen Richtliniengebers soll die 3. Führerscheinrichtlinie eine einheitliche Grundlage innerhalb der EU für Führerscheine ermöglichen und so dem Führerscheintourismus vorgebeugt und der Schutz vor Fälschungen verbessert werden.

Darüber hinaus sollen die Führerscheindokumente regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht werden, insbesondere bezüglich des Lichtbildes und der Adressdaten des Inhabers. Neben den Vorschriften zu dem Führerschein enthält die Richtlinie auch Erleichterungen für Anhänger und kleinere Änderungen bei einigen Fahrzeugklassen.

(WEL).

Kann ich meinen alten Führerschein als Andenken behalten?

Autofahrer, deren Ausweise vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen diese in den kommenden Jahren umtauschen. Wie läuft das genau ab und welche Fristen gelten? Der Papierführerschein links hat bereits 36 Jahre auf dem Buckel. Sein Besitzer muss ihn nun gegen einen EU-Kartenführerschein ersetzen lassen. Die Frist richtet sich nach dem Alter des Dokumenten-Inhabers. Der Ausweis rechts ist zwar wesentlich jünger – Ausstelldatum 2010 – doch auch dieser muss bis Januar 2031 erneuert werden.

  1. Der Umtausch ist verpflichtend;
  2. © Foto: Markus Brandhuber Autofahrer, die noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, müssen über kurz oder lang Abschied von ihm nehmen und das Dokument gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen;

Grund hierfür ist eine neue EU-Führerscheinrichtlinie, die in Deutschland umgesetzt wird. So gilt nun: Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Warum müssen die Führerscheine umgetauscht werden? Laut Bundesverkehrsministerium soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass alle in der Europäischen Union noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten.

  • Das erleichtere Kontrollen;
  • Zudem sei das neue Dokument besonders fälschungssicher;
  • Die neuen EU-Führerscheine werden in Deutschland seit 19;
  • Januar 2013 ausgestellt;
  • Bis wann müssen die Führerscheine umgetauscht werden? Eile ist nicht geboten;

Die früheste Umtauschfrist endet Mitte Januar 2022. Damit die Führerscheinstellen entlastet werden, wurden die Umtauschfristen gestaffelt (siehe nebenstehende Tabelle). Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend.

Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Am meisten Zeit lassen können sich Autofahrer, die ihre Fahrerlaubnis 2012 bis Januar 2013 erworben haben – der Stichtag liegt dann erst im Januar 2033.

Ein Umtausch ist aber auch vor dem festgeschriebenen Datum möglich. Wie läuft der Führerscheinumtausch ab? Der Umtausch des alten Führerscheines auf einen EU-Kartenführerschein wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt. Dazu sind der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Lichtbild und der aktuelle Führerschein mitzubringen.

Die Herstellung des neuen Führerscheines durch die Bundesdruckerei dauert durchschnittlich drei bis vier Wochen. Sobald er bei der Fahrerlaubnisbehörde Heidenheim eingetroffen ist, werden die Antragsteller benachrichtigt.

Werden Autofahrer benachrichtigt, wann ihr Führerschein umgetauscht werden muss? „Niemand wird angeschrieben”, sagt Anja Halbauer, Pressesprecherin des Heidenheimer Landratsamtes. Was kostet der Umtausch? Bei der Heidenheimer Fahrerlaubnisbehörde beträgt die Gebühr 24 Euro.

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch? Es drohen 10 Euro Verwarnungsgeld. Handelt es sich bei dem Umtausch um eine einmalige Sache? Nein, denn durch die neue Regelung sind Führerscheine nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern laufen nun nach 15 Jahren ab.

Demnach muss der Ausweis künftig alle 15 Jahre erneuert werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Dabei gilt: Es handelt sich nur um einen Umtausch des Führerscheins. Eine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung ist nicht erforderlich.

Wie viele Menschen im Landkreis Heidenheim sind von der neuen Regelung betroffen? Zahlen hierüber könne das Landratsamt Heidenheim nicht ermitteln, so Pressesprecherin Anja Halbauer. Schließlich könne nicht davon ausgegangen werden, dass Autofahrer, deren Führerscheine in Heidenheim ausgestellt wurden, nach wie vor hier leben.

Bundesweit geht es um 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Plastikkarten. Kann das Führerscheindokument nach dem Umtausch behalten werden? Ja. Wer seinen alten Führerschein als Andenken mit nach Hause nehmen möchte, kann das tun. Allerdings wird das Dokument vorab bei der Fahrerlaubnisbehörde entwertet, also gestanzt. .

Was darf ich mit meinem alten Führerschein fahren?

Was darf man mit der Führerscheinklasse 3 fahren? – Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber eine Besitzstandsregelung : Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 dürfen Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E, AM und L fahren. Soweit der Klassenzuschnitt von alten und neuen Klassen nicht ganz deckungsgleich ist, helfen sogenannte Schlüsselzahlen in der neuen Scheckkarte, damit nichts verloren geht. Noch hat nicht jeder den neuen Führerschein im Scheckkartenformat © dpa/Andreas Gora Bei noch größeren Gespannen (bis 18,75 Tonnen und maximal drei Achsen) sind ab 50 Jahre jedoch Befristung und Gesundheitsuntersuchungen zu beachten. Wurde der Führerschein der Klasse 3 noch vor dem 1. April 1980 erteilt, dann dürfen außerdem Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter gefahren werden. Das entspricht der heutigen Klasse A1. Zum Vergleich: Der Pkw-Führerschein der Klasse B erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Das heißt: Wer noch den alten Dreier besitzt, kann damit – obwohl nur am Pkw ausgebildet – Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Die alte Fahrberechtigung gilt sogar für Gespanne bis zu zwölf Tonnen , wenn das Zugfahrzeug ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat.

Lesen Sie mehr zum Umfang der Führerscheinklassen.

Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen 1955 geboren?

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*: –

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19. 01. 2026
2002-2004 19. 01. 2027
2005-2007 19. 01. 2028
2008 19. 01. 2029
2009 19. 01. 2030
2010 19. 01. 2031
2011 19. 01. 2032
2012-18. 01. 2013 19. 01. 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Nach Ablauf der o. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig. Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.

Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet.

Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen grundsätzlich die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen.

  • Soweit aufgrund der Art der Behinderung Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen die körperliche, geistige oder charakterliche Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr anordnen, um auf dieser Basis eine Entscheidung über die Erteilung bzw;

Entziehung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen zu treffen. Die Fahrerlaubnisbehörden sind also dazu verpflichtet, bei offensichtlichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen auch beim Führerscheinumtausch entsprechend tätig zu werden, wenn sie diese Beeinträchtigungen beim Antragsteller wahrnehmen.

Was ist ein EU kartenführerschein?

Wie lange ist der EU-Führerschein gültig? – Führerschein Umtausch Wer Der EU-Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Dann muss er erneuert werden. Anders als beim bisherigen deutschen Führerscheindokument hat der neue Führerschein ein Ablaufdatum. Alle 15 Jahre verliert der EU-Führerschein seine Gültigkeit und Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis erneuern lassen. Dabei ist keine neue Prüfung oder ähnliches notwendig , Sie müssen keinen neuen EU-Führerschein machen.

  1. Es geht lediglich um die Überprüfung der Aktualität aller angegebenen Daten;
  2. Auf diese Weise soll vor allem Fälschungen entgegengewirkt werden;
  3. Eine Ausnahme bildet die Gültigkeit der auf dem EU-Führerschein verzeichneten Fahrerlaubnisse für Führerscheinklassen, die eine regelmäßige ärztliche Untersuchung zur Sicherstellung der Fahrtüchtigkeit voraussetzt;

Dies trifft beispielsweise auf die Führerscheinklassen C, CE, D und DE zu. Besitzer dieser Fahrerlaubnisse müssen bei der Erneuerung ihres EU-Führerscheins die entsprechenden ärztlichen Nachweise vorweisen.

Was bedeutet das Datum 4a auf dem Führerschein?

Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a eingetragen. Für Inhaber eines vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheins gelten folgende Fristen: Führerscheine mit Ausstellungsdatum in den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis 19.

Was passiert wenn man mit einem abgelaufenen Führerschein fährt?

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse? – Wer mit einem abgelaufenen Pkw- oder Motorradführerschein unterwegs ist, riskiert nicht gleich ein Bußgeldverfahren. Mit einem abgelaufenen Führerschein zu fahren, ist keine Straftat. Die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit, lediglich das Dokument ist abgelaufen.

Kann ich meinen alten Führerschein als Andenken behalten?

Autofahrer, deren Ausweise vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen diese in den kommenden Jahren umtauschen. Wie läuft das genau ab und welche Fristen gelten? Der Papierführerschein links hat bereits 36 Jahre auf dem Buckel. Sein Besitzer muss ihn nun gegen einen EU-Kartenführerschein ersetzen lassen. Die Frist richtet sich nach dem Alter des Dokumenten-Inhabers. Der Ausweis rechts ist zwar wesentlich jünger – Ausstelldatum 2010 – doch auch dieser muss bis Januar 2031 erneuert werden.

Der Umtausch ist verpflichtend. © Foto: Markus Brandhuber Autofahrer, die noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, müssen über kurz oder lang Abschied von ihm nehmen und das Dokument gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.

Grund hierfür ist eine neue EU-Führerscheinrichtlinie, die in Deutschland umgesetzt wird. So gilt nun: Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Warum müssen die Führerscheine umgetauscht werden? Laut Bundesverkehrsministerium soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass alle in der Europäischen Union noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten.

Das erleichtere Kontrollen. Zudem sei das neue Dokument besonders fälschungssicher. Die neuen EU-Führerscheine werden in Deutschland seit 19. Januar 2013 ausgestellt. Bis wann müssen die Führerscheine umgetauscht werden? Eile ist nicht geboten.

Die früheste Umtauschfrist endet Mitte Januar 2022. Damit die Führerscheinstellen entlastet werden, wurden die Umtauschfristen gestaffelt (siehe nebenstehende Tabelle). Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend.

Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Am meisten Zeit lassen können sich Autofahrer, die ihre Fahrerlaubnis 2012 bis Januar 2013 erworben haben – der Stichtag liegt dann erst im Januar 2033.

Ein Umtausch ist aber auch vor dem festgeschriebenen Datum möglich. Wie läuft der Führerscheinumtausch ab? Der Umtausch des alten Führerscheines auf einen EU-Kartenführerschein wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt. Dazu sind der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Lichtbild und der aktuelle Führerschein mitzubringen.

Die Herstellung des neuen Führerscheines durch die Bundesdruckerei dauert durchschnittlich drei bis vier Wochen. Sobald er bei der Fahrerlaubnisbehörde Heidenheim eingetroffen ist, werden die Antragsteller benachrichtigt.

Werden Autofahrer benachrichtigt, wann ihr Führerschein umgetauscht werden muss? „Niemand wird angeschrieben”, sagt Anja Halbauer, Pressesprecherin des Heidenheimer Landratsamtes. Was kostet der Umtausch? Bei der Heidenheimer Fahrerlaubnisbehörde beträgt die Gebühr 24 Euro.

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch? Es drohen 10 Euro Verwarnungsgeld. Handelt es sich bei dem Umtausch um eine einmalige Sache? Nein, denn durch die neue Regelung sind Führerscheine nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern laufen nun nach 15 Jahren ab.

Demnach muss der Ausweis künftig alle 15 Jahre erneuert werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Dabei gilt: Es handelt sich nur um einen Umtausch des Führerscheins. Eine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung ist nicht erforderlich.

  • Wie viele Menschen im Landkreis Heidenheim sind von der neuen Regelung betroffen? Zahlen hierüber könne das Landratsamt Heidenheim nicht ermitteln, so Pressesprecherin Anja Halbauer;
  • Schließlich könne nicht davon ausgegangen werden, dass Autofahrer, deren Führerscheine in Heidenheim ausgestellt wurden, nach wie vor hier leben;

Bundesweit geht es um 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Plastikkarten. Kann das Führerscheindokument nach dem Umtausch behalten werden? Ja. Wer seinen alten Führerschein als Andenken mit nach Hause nehmen möchte, kann das tun. Allerdings wird das Dokument vorab bei der Fahrerlaubnisbehörde entwertet, also gestanzt. .

Kann man den alten Führerschein behalten?

Kann man den alten Führerschein nach dem Umtausch behalten? – Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet. Das heißt er wird gestanzt. Daran kann man erkennen, dass er nicht mehr verwendet werden darf.

Wie wird der alte Führerschein entwertet?

(1) Der Fhrerschein wird nach Muster 1 der Anlage 8 ausgefertigt. Er darf nur ausgestellt werden, wenn der Antragsteller 1. seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne von 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland hat, 2. zu dem in 7 Absatz 3 genannten Personenkreis gehrt oder 3.

  • seinen ordentlichen Wohnsitz in einem Staat hat, der nicht Mitgliedstaat der Europischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens ber den Europischen Wirtschaftsraum ist und im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis ist;

(2) 1 Bei einer Erweiterung oder Verlngerung der Fahrerlaubnis oder nderungen der Angaben auf dem Fhrerschein ist ein neuer Fhrerschein auszufertigen. 2 Bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis auf eine andere Klasse ist auf dem Fhrerschein der Tag zu vermerken, an dem die EU- oder EWR-Fahrerlaubnis fr die bisher vorhandenen Klassen erteilt worden ist.

(3) Bei Eintragungen auf dem Fhrerschein, die nicht bereits im Muster vorgesehen sind, insbesondere auf Grund von Beschrnkungen und Auflagen, sind die in Anlage 9 festgelegten Schlsselzahlen zu verwenden.

(3a) Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, hat der Inhaber einen neuen Führerschein zu beantragen, es sei denn, er verzichtet auf die Fahrerlaubnis. Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. (4) 1 Ist ein Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

  1. 2 Wird ein Ersatzfhrerschein fr einen abhanden gekommenen ausgestellt, hat sich die Fahrerlaubnisbehrde auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregis ter und aus dem Fahreignungsregister zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt;

3 Sie kann auerdem – in der Regel ber das Kraftfahrt-Bundesamt – auf seine Kosten eine Auskunft aus den entsprechenden auslndischen Registern einholen. (5) 1 Bei der Aushndigung eines neuen Fhrerscheins ist der bisherige Fhrerschein einzuziehen oder ungltig zu machen.

  1. 2 Auf Wunsch des Inhabers der Fahrerlaubnis kann dieser den bisherigen Führerschein behalten;
  2. 3 Hierzu ist der Führerschein durch die nach Landesrecht zuständige Behörde sichtbar und dauerhaft zu entwerten;

4 Im Falle der Vorlage eines nach dem 1. Januar 1999 als Kartenführerschein ausgestellten Führerscheins ist der Führerschein durch eine Lochung in der unteren rechten Ecke der Vorderseite zu entwerten. 3 Er verliert mit Aushndigung des neuen Fhrerscheins seine Gltigkeit.

Bin 1947 geboren Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*: –

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19. 01. 2026
2002-2004 19. 01. 2027
2005-2007 19. 01. 2028
2008 19. 01. 2029
2009 19. 01. 2030
2010 19. 01. 2031
2011 19. 01. 2032
2012-18. 01. 2013 19. 01. 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Nach Ablauf der o. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig. Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.

Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet.

Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen grundsätzlich die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen.

Soweit aufgrund der Art der Behinderung Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen die körperliche, geistige oder charakterliche Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr anordnen, um auf dieser Basis eine Entscheidung über die Erteilung bzw.

Entziehung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen zu treffen. Die Fahrerlaubnisbehörden sind also dazu verpflichtet, bei offensichtlichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen auch beim Führerscheinumtausch entsprechend tätig zu werden, wenn sie diese Beeinträchtigungen beim Antragsteller wahrnehmen.