Führerschein Klasse L 174 175 Was Darf Ich Fahren?

Führerschein Klasse L 174 175 Was Darf Ich Fahren
Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke ; die Zweckbindung entfällt bei Fahr- berechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich ge- macht wird.

Was heißt 174 auf dem Führerschein?

Was bedeutet die Schlüsselzahl 174 im Führerschein Klasse L? – Die Schlüsselzahl 174 gehört zu den nationalen Schlüsselzahlen und wird im Führerschein eingetragen. Was die Schlüsselzahlen bedeuten, steht in der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr”, kurz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Hier wird die Schlüsselzahl 174 wie folgt beschrieben: Klasse L [ist] gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Mit Material von LWK Niedersachen, Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Was darf ich mit der Klasse L fahren?

Im Rahmen einer Überarbeitung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) haben sich auch für die Landwirtschaft einige Veränderungen ergeben. Seit dem 30. 06. 2012 ist die Verordnung in Kraft und folgende Punkte haben sich geändert. Mit der Klasse L können Schlepper bis 40 km/h gefahren werden Die Führerscheinklasse L spielte in den letzten Jahren im landwirtschaftlichen Bereich nur eine untergeordnete Rolle.

Hauptgrund dafür war die Geschwindigkeitsbegrenzung von 32 km/h. Die Schlepper, die heutzutage auf den landwirtschaftlichen Betrieben im Einsatz sind, haben meistens eine Zulassung für eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 40 km/h.

Somit war die Führerscheinklasse L dafür nicht ausreichend. Dies hat sich jetzt geändert. Wer im Besitz der Fahrerlaubnisklasse L ist, kann ab sofort auch Schlepper bis 40 km/h bbH fahren. Der große Vorteil ist, dass alle Personen die im Besitz des Führerscheins B (Autoführerschein) sind, automatisch die Führerscheinklasse L besitzen, denn die Klasse B schließt die Klasse L mit ein.

  • Durch die aktuelle Änderung der Fahrerlaubnisverordnung können somit alle Autofahrer legal Schlepper bis 40 km/h bbH fahren;
  • Insbesondere für Personen die nur gelegentlich im landwirtschaftlichen Betrieb tätig sind, wie Aushilfen, Praktikanten oder ausländische Saisonarbeitskräfte, ist dies eine Erleichterung;

Gerade bei den letztgenannten gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme, da es sich bei der landwirtschaftlichen Führerscheinklasse L um eine nationale, also deutsche Klasse handelt, konnten ausländische Saisonarbeitskräfte den „40er Schlepper” auf öffentlichen Straßen nicht fahren, da sie nur im Besitz der EU Klasse B waren.

Dies ist nun möglich. Doch Vorsicht: nach wie vor gilt bei der Klasse L, dass bei der Mitführung von Anhängern eine max. Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf. Egal ob es sich um zulassungsfreie (bis 25 km/h) oder zugelassene Anhänger (z.

bis 40 km/h) handelt, die 25 km/h dürfen nicht überschritten werden. Ansonsten kann es zu empfindlichen Geldbußen und zu einer Erhöhung des Punktekontos in Flensburg kommen, denn es handelt sich dann nicht nur um eine Geschwindigkeitsüberschreitung sondern auch um das „Fahren ohne Fahrerlaubnis” und das trifft Fahrer und Halter gleichermaßen.

Ebenfalls nicht geändert hat sich die max. Höchstgeschwindigkeit von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (sfA) die mit der Klasse L bewegt werden dürfen. Die bbH von Mähdreschern, Feldhäckslern, etc. darf max. 25 km/h betragen.

Empfehlung: Wer heutzutage auf einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeitet (als selbständiger Landwirt o. Angestellter) oder in einem Lohnunternehmen beschäftigt ist, sollte die Führerscheinklasse T besitzen. Gegenüber L dürfen dann Schlepper und Anhänger bis 40 km/h bzw.

ab 18 Jahre bis 60 km/h bbH gefahren werden. Außerdem können selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH bewegt werden. Wer noch mehr will, der benötigt dann die Führerscheinklassen C/CE (LKW). Der selbstfahrende Futtermischwagen kann jetzt mit L oder T gefahren werden Beim selbstfahrenden Futtermischwagen gab es in der Vergangenheit bezüglich der Fahrerlaubnis gewisse Unklarheiten.

Mit der Aktualisierung der Fahrerlaubnisverordnung ist der Sachverhalt klargestellt, denn der selbstfahrende Futtermischwagen ist nun wie die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler extra aufgenommen worden. Unabhängig von der Zulassung darf mit der Fahrerlaubnis der Klasse L der selbstfahrende Futtermischwagen eine bbH von 25 km/h haben und mit der Klasse T kann der Selbstfahrer bis 40 km/h bbH gefahren werden.

Jagd ist jetzt landwirtschaftlicher Zweck Die Führerscheine der Klasse L und T können nur für landwirtschaftliche- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Eine genaue Definition dieser Bereiche findet sich in der Fahrerlaubnisverordnung im § 6 Abs.

Neben Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau und weiteren Bereichen ist jetzt auch die Jagd aufgenommen worden. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung – gültig ab 30. 06. 2012 – mit Führerscheinklasse L dürfen Schlepper bis 40 km/h bbH gefahren werden – Selbstfahrende Futtermischwagen können mit der Klasse L (bis 25 km/h) oder T    (bis 40 km/h) gefahren werden – die Jagd ist ein landwirtschaftlicher Zweck.

Was bedeutet 171 auf dem Führerschein?

Was bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein? – Haben Sie sich Ihren Führerschein einmal genauer angeschaut? Wenn ja, haben Sie auf der Vorderseite neben Ihrem Foto sicher ein paar allgemeine Informationen entdeckt, die denen aus Ihrem Personalausweis ähneln.

Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und -ort sowie dem Wohnort finden Sie dort das Ausstellungsdatum, das Ablaufdatum der Gültigkeit, den Namen der Ausstellungsbehörde, die Führerscheinklassen, für welche die Fahrerlaubnis gilt sowie die Führerscheinnummer.

Soweit, so deutlich. Komplizierter wird es auf der Rückseite. Ein neuer Führerschein im Scheckkarten-Format enthält dort neben einer Auflistung sämtlicher Fahrzeugklassen und dem Datum der jeweiligen Fahrerlaubnis eventuell eine Reihe an Schlüsselzahlen. Diese finden sich ganz rechts in der Spalte Nummer 12 und stehen für Zusatzangaben bei bestimmten Beschränkungen oder Auflagen, die mit der Fahrerlaubnis verbunden sind.

  1. Viele Schlüsselzahlen gelten ausschließlich für einzelne Führerscheinklassen und finden sich direkt neben diesen;
  2. Es kann aber auch sein, dass eine Kennzahl für alle Klassen gilt;
  3. So finden Sie unter der Führerscheinklasse C1 (Fahrerlaubnis für leichte bis mittelschwere LKW) häufig die Schlüsselzahl 171;

Diese erlaubt es dem Fahrer, auch Fahrzeuge der Klasse D (Busse) zu fahren, solange diese ein Gewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten und keine Fahrgäste befördert werden. Schlüsselzahlen, die für alle Führerscheinklassen gelten, finden Sie in der untersten Zeile des Dokuments.

Wie viel Tonnen darf man mit L fahren?

L-Führerschein: Mit Anhänger nur 25 km/h – Grundsätzlich darf mit dem L-Führerschein mit jedem Anhänger nur 25 km/h schnell gefahren werden. Je nach Kombination der Fahrzeuge und den zulässigen Gesamtgewichten der Einzelfahrzeuge, darf das Gesamtgewicht eines Zuges mit mehr als vier Achsen, nicht mehr als 40 t betragen.

Was bedeuten die Nummer auf dem Führerschein?

Beispiele nationaler Schlüsselzahlen – Die Erweiterungen der Fahrerlaubnisklasse durch dreistellige nationale Schlüsselziffern gelten nur in Deutschland. In der Tabelle finden Sie Beispiele gängiger nationaler Schlüsselzahlen.

Schlüsselzahl Definition
104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
184 Auflagen: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit Schlüsselziffer 96 1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und 2.

nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, und c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.

Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

194 Klasse B berechtigt im Inland a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1 b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A.
196 Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
197 Die Prüfung wurde auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt (§ 17a FeV).

* Durch Anklicken der Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist. Erfahren Sie, welche Fahrerlaubnisklassen Sie nach einem Umtausch eingetragen bekommen Alle Fristen zum Führerscheinumtausch.

Was bedeuten die Abkürzungen auf dem Führerschein?

Die Führerscheinklassen für Krafträder beginnen zum Beispiel mit dem Buchstaben A, während die Pkw-Führerscheinklassen den Buchstaben B tragen: Führerscheinklassen für Krafträder: AM, A1, A2 und A. Führerscheinklassen für Pkw: B, BF17, BE, B96. Führerscheinklassen für Lkw: C, CE, C1, C1E.

Wie viele Anhänger darf man mit L fahren?

Das sind die Unterschiede der Führerscheinklassen L und T –

  • Die Führerscheinklasse L ist im normalen PKW-Schein (Klasse B) enthalten. Im Gegensatz dazu muss die Klasse T zusätzlich erworben werden.
  • Auch mit dem L-Schein darf man mit 40 km/h Traktoren im Straßenverkehr unterwegs sein. Allerdings dürfen dann mit einem Anhänger nur maximal 25 km/h gefahren werden. Mit dem T-Führerschein sind hingegen auch Zugmaschinen mit 60 km/h erlaubt.
  • Die Führerscheinklasse T schließt die Klasse L mit ein. Ebenso ist im T der Mopedschein (AM) enthalten und beim L nicht.
  • Auch Selbstfahrer dürfen mit der Klasse L auf der Straße bewegt werden. Jedoch nur, wenn die Maschine eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 25 km/h hat. Mit dem T-Führerschein sind alle Selbstfahrer mit bis zu 40 km/h erlaubt.
  • Keinen Unterschied gibt es tatsächlich bei der zulässigen Anzahl der Anhänger: Wer beispielsweise den L-Schein durch die Klasse B erworben hat, darf genauso wie bei der Führerscheinklasse T mit zwei Anhängern auf der Straße fahren. Beim L aber nur mit der reduzierten Geschwindigkeit von 25 km/h.

Ist Führerschein L in B enthalten?

Führerschein Klasse B: Diese Fahrzeuge dürfen Sie fahren – Führerschein Klasse L 174 175 Was Darf Ich Fahren Wer den Führerschein der Klasse B gemacht hat, darf auch einen Roller fahren. In Klasse B sind auch die Klassen L und M mit eingeschlossen. Die Klasse L besagt, dass Zugmaschinen , die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h haben, gefahren werden dürfen.

  1. Wird ein Trecker in Kombination mit einem Anhänger verwendet, so darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden;
  2. Das besagt der Paragraf 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung;
  3. Ebenfalls in der Klasse L mit inbegriffen: selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Kraftfahrzeuge, die für die Arbeit bestimmt sind und nicht für die Beförderung von Personen oder Gütern) wie zum Beispiel Kehr- oder Erntemaschinen;

Der Führerschein Klasse AM erlaubt die Fahrt mit zweirädrigen Kleinkrafträder:  Roller,  Mopeds ,  Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie Mofas.

Kann man mit B Führerschein Traktor fahren?

Traktor fahren inbegriffen Konkret heißt das, mit einem Führerschein Klasse B darfst du auch folgende Fahrzeuge führen: Mopeds und Roller, auch Fahrräder mit Hilfsmotor, bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und mit höchstens 50ccm Hubraum bei einem Verbrennungsmotor oder einem Elektromotor.

Was Bedeutung im Führerschein C 172?

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat Deswegen will ich es ja genau wissen, und da der Gesetzestext m. nicht eindeutig ist, habe ich genau nach einer wie von jürgen-n213 angegeben Quelle gesucht. Jetzt, wo ich weiß, nach was ich suchen muss, habe ich diese Aussage auch an verschiedenen anderen Stellen gefunden.

  1. ist hier die Definition von Heiler/Jagow noch erweitert: https://www;
  2. bernd-huppertz;
  3. de/…/2018/08/VD1999-12-FE;
  4. pdf Zitat: “Die Fahrerlaubnispflicht besteht nur bei tatsächlicher Fahrgastbeförderung, nicht also bei “Leerfahrten” [;

] Fahrgast ist, wer ausschließlich oder überwiegend zum Zweck der Ortsveränderung in einer betriebsbereiten Taxe, einem Mietwagen, Krankenkraftwagen oder einem Pkw im Sinne der Vorschriften des PBefG mitfährt. Nicht zu den Fahrgästen zählen somit mitfahrendes Personal (Reservefahrer, Reisebegleiter) oder bei Ausbildungs- und Prüfungsfahrten der verantwortliche Fahrlehrer, der Sachverständige oder Prüfer, mitfahrende Fahrschüler, unentgeltlich beförderte Angehörige, Kaufinteressenten und ähnliche Personen. ” Nach dieser Definition dürfte ich sogar mit meiner Familie in einem Bus in den Urlaub fahren, solange ich in D bleibe nice to know.

    • #12

    dann kann ich dir nur von Herzen wünschen, daß du nie in eine Kontrolle kommst. viel Glück ! denn da steht NICHTS von Kraftomnibus Fahrgast ist, wer ausschließlich oder überwiegend zum Zweck der Ortsveränderung in einer betriebsbereiten Taxe, einem Mietwagen, Krankenkraftwagen oder einem Pkw im Sinne der Vorschriften des PBefG mitfährt

    • #13

    Aber im Ernst: mir geht es in erster Linie um eine Überführungsfahrten, gerade auch das Thema mit Reserve-Fahrer. So könnte ich z. mit einem befreundeten Busfahrer auch einen Bus im Ausland holen, ich darf dann halt nur in D fahren. Die Klausel 172 gilt aber nur bei KOM für Werkstattfahrten. Zum einfach so in der Gegend rumfahren geht da nicht. Du musst schon einen trifftigen Grund angeben, warum die unterwegs bist.

    Ein Neukauf (und die Papiere dabei) wird garantiert anerkannt, wenn Du auf direktem Weg nach Hause unterwegs bist. Eine (nachgewiesene) Fahrt in eine Werkstatt sicher auch. Probefahrten von privat durchgeführt können schon bedenklich sein, da Du ja auch zum Brötchen holen unterwegs sein könntest.

    Also – lieber nur dann das Fahrzeug bewegen, wenn es sein muss. Und wenn ihr zu zweit einen Bus abholt, werdet ihr wahrscheinlich mit dem PKW hinfahren, also gibt es auch keinen Grund, warum du dann zu zweit unterwegs sein musst. Ich würde das nicht ausreizen, sonst hast dann zwar einen Bus, aber gar keinen Führerschein mehr dafür. Da könntest dir dann auch ne Gartenlaube kaufen LG, Ingolf

    • #14

    Hallo Angel Du möchtest es doch genau wissen! Wie kommst dann auf die grandiose Idee Taxis , Krankenwagen, BTWs und PKWs mit einem KOM gleichzusetzen? Außerdem geht es dort ums Personen Beförderungs Gesetz und nicht um den Führerschein. Grüße von Klaus

    • #15

    Nichts für ungut, aber irgendwie stehe ich grad auf dem Schlauch. Aber zuerst noch: Ich habe für mich noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden, was ich mit der 172 darf. Wer des Themas überdrüssig ist oder der Meinung ist, da wurde schon alles dazu gesagt: lest einfach nicht weiter, kein Grund für Grundsatzdiskussionen Ich war bis vor kurzem auch der Meinung, wie Tecnoworld, das ich mit der 172 lediglich Überführungsfahrten machen darf. Nun wollte ich genau wissen und hab versucht, das nachzulesen. Ich konnte aber nur die o. Definition “gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste” finden. Das Thema Werkstattfahrten wird übrigens in §6 IV FeV geregelt und gilt für alle C-Inhaber, auch ohne 172. Da ich keine Einschränkungen finden konnte stelle ich einfach mal die These in den Raum: Mit Fahrerlaubnis C und Schlüsselzahl 172 kann man Busse ohne Fahrgäste in D uneingeschränkt fahren. Und dann ist noch die ursprünglchen Frage offen: Was sind Fahrgäste? Und das einzig schriftliche hierzu ist die von jürgen-n213 zitierte Stelle aus dem Heller/Jagow-Buch. Und noch eine kleine Entwarnung: ich habe nicht vor, morgen mit meiner Familie einen Reisebus zu mieten und an die Nordsee zu fahren, ich bin einfach nur neugierig Gruß Marco

    • #16

    Quote In öffentlichen oder halböffentlichen Verkehrsmitteln des Personenverkehrs werden gemäß einer Beförderungsbedingung die Passagiere allgemein als Fahrgäste bezeichnet. In Deutschland ist Fahrgast ein Rechtsbegriff des § 537 HGB Handelsgesetzbuch § 537 Begriffsbestimmungen ein Fahrgast eine Person, die a) auf Grund eines Personenbeförderungsvertrags befördert wird oder b) mit Zustimmung des Beförderers ein Fahrzeug oder lebende Tiere, die auf Grund eines Seefrachtvertrags befördert werden, begleitet; Ein Passagier (oder Fahrgast ; von französisch passager , „gehen, überschreiten”, französisch passajour , „Reisender”; ursprünglich aus lateinisch passus , „Klafter, Schritt” [1] ) ist eine Person , die mit einem Fahrzeug als Reisender befördert wird und das Transportmittel weder selbst lenkt noch zum technischen oder Servicepersonal gehört.

    Mit diesem Input wiederum bin ich auf den Bericht aus der Zeitschrift “Verkehrsdienst” gestoßen, in dem es aber um Fahrgastbeförderung in Taxis, PKWs usw. geht. Trotzdem habe ich mich dazu hinreißen lassen, diese Erweiterung des Heller/Jagow – Zitats wiederum zu zitieren, da es IMHO um dasselbe Thema geht: die Definiton des Fahrgastes.

    Display More Erstaunlich wieviel Zeit du mit googeln verplemperst und solch einfache Antworten trotzdem nicht findest. Gruss Stephan

    • #17

    Es ist leider öfters der Fall, das der Gesetzgeber seine Gesetze so missverständlich formuliert, das später Gerichte über die korrekte Auslegung entscheiden müssen. Und selbst die sind sich manchmal uneinig, wo die höhere Instanz die Urteile der Vorinstanzen wieder aufhebt. Ich habe schon des öfteren Beobachtet, das die entsprechenden Kommentare zu einzelnen Urteilen und Formulierungen sehr Stichhaltig waren. Absolute Sicherheit gibt es halt manchmal nicht.

    • #18

    Midnatt : wenn die Antwort so einfach ist, dann gib sie uns doch bitte.

    • #19

    Die Definition von ” Fahrgast ” steht in meinem Beitrag. Das war seine brennende Frage. Der Rest interessiert mich nicht da ich keinen deutschen FS habe und auch nicht beabsichtige mir ein Fahrzeug zu kaufen fuer das ich nicht die entsprechende Fahrerlaubnissklasse habe. Gruss Stephan

    • #20

    Es ist schon Amüsant, das jetzt auch noch Formulierungen aus dem Handelsgesetzbuch für diese Frage herangezogen werden.

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  • Welcher Führerschein für 7.5 T?

    Dieser Schein beinhaltet Klein – Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t zulässiger Gesamtmasse. Mit C1 darf nur ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden. Bei C1E auch größer 750 kg.

    Was bedeutet Zeile 12 im Führerschein?

    Grundlage für Informationen dieser Seite ist Anlage 9 FeV (zu § 25 Abs. 3 FeV) – Rechtsstand 28. Juli 2021 A. Vorbemerkungen Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen. Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen.

    Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 zu vermerken. Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern (Hauptschlüsselzahlen).

    Unterschlüsselungen bestehen aus einer Hauptschlüsselzahl (erster Teil) und aus zwei Ziffern und/oder Buchstaben (zweiter Teil). Erster und zweiter Teil sind durch einen Punkt getrennt. Der zweite Teil kann bei bestimmten Verschlüsselungen weitere Ziffern/Buchstaben enthalten.

    Nationale Schlüsselungen bestehen aus drei Ziffern. Sie gelten nur im Inland. Die einzutragenden Schlüsselzahlen müssen die Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben vollständig erfassen. Für die Hauptschlüsselzahlen 05, 44, 50, 51, 70, 71 und 79 ist die Verwendung von Unterschlüsselungen obligatorisch.

    Häufungen sind durch Komma und Alternativen durch Schrägstrich zu trennen. Harmonisierte Schlüsselzahlen sind vor den nationalen aufzuführen. Bei der Ausstellung eines Führerscheines ist der Inhaber über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen zu informieren.

        I. Schlüsselzahlen der Europäischen Union: Lfd. Nr. Schlüsselzahl Beschränkungen / Auflagen / Zusatzangaben 1 01 Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz: 2 01. 01 Brille 3 01. 02 Kontaktlinse(n) 4 01. 03 Schutzbrille* 5 01. 05 Augenschutz 6 01. 06 Brille oder Kontaktlinsen 7 01. 07 Spezifische optische Hilfe 8 02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe 9 03 Prothese/Orthese der Gliedmaßen 10 03. 01 Prothese/Orthese der Arme 11 03. 02 Prothese/Orthese der Beine 12 [05] [aufgehoben] 13 [05. 01] [aufgehoben] 14 [05. 02] [aufgehoben] 15 [05. 03] [aufgehoben] 16 [05. 04] [aufgehoben] 17 [05. 05] [aufgehoben] 18 [05. 06] [aufgehoben] 19 [05. 07] [aufgehoben] 20 [05. 08] [aufgehoben] 21 10 Angepasste Schaltung 22 10. 02 Automatische Wahl des Getriebeganges 23 10. 04 Angepasste Schalteinrichtungen 24 15 Angepasste Kupplung 25 15. 01 Angepasstes Kupplungspedal 26 15. 02 Handkupplung 27 15. 03 Automatische Kupplung 28 15. 04 Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Kupplungspedals zu verhindern 29 20 Angepasste Bremsmechanismen 30 20. 01 Angepasstes Bremspedal 31 20. 03 Bremspedal, geeignet für Betätigung mit dem linken Fuß 32 20. 04 Bremspedal mit Gleitschiene 33 20. 05 Bremspedal (Kipppedal) 34 20. 06 Mit der Hand betätigte Bremse 35 20. 07 Bremsbetätigung mit maximaler Kraft von. N (*) ( z. ,20. 07(300N)’) 36 20. 09 Angepasste Feststellbremse 37 20. 12 Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Bremspedals zu verhindern 38 20. 13 Mit dem Knie betätigte Bremse 39 20. 14 Durch Fremdkraft unterstützte Bremsanlage 40 25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen 41 25. 01 Angepasstes Gaspedal 42 25. 03 Gaspedal (Kipppedal) 43 25. 04 Handgas 44 25. 05 Mit dem Knie betätigter Gashebel 45 25. 06 Durch Fremdkraft unterstützte Betätigung des Gaspedals/-hebels 46 25. 08 Gaspedal links 47 25. 09 Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Gaspedals zu verhindern 48 [30] [aufgehoben] 49 31 Anpassungen und Sicherungen der Pedale 50 31. 01 Extrasatz Parallelpedale 51 31. 02 Pedale auf der gleichen (oder fast gleichen) Ebene 52 31. 03 Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Gas- und des Bremspedals zu verhindern, wenn Pedale nicht mit dem Fuß betätigt werden 53 31. 04 Bodenerhöhung 54 32 Kombinierte Beschleunigungs- und Betriebsbremsvorrichtungen 55 32. 01 Gas und Betriebsbremse als kombinierte, mit einer Hand betätigte Vorrichtung 56 32. 02 Gas und Betriebsbremse als kombinierte, mit Fremdkraft betätigte Vorrichtung 57 33 Kombinierte Betriebsbrems-, Beschleunigungs- und Lenkvorrichtungen 58 33. 01 Gas, Betriebsbremse und Lenkung als kombinierte, mit Fremdkraft mit einer Hand betätigte Vorrichtung 59 33. 02 Gas, Betriebsbremse und Lenkung als kombinierte, mit Fremdkraft mit zwei Händen betätigte Vorrichtung 60 35 Angepasste Bedienvorrichtungen (Schalter für Licht, Scheibenwischer/-waschanlage, akustisches Signal, Fahrtrichtungsanzeiger usw. ) 61 35. 02 Gebrauch der Bedienvorrichtung möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen 62 35. 03 Gebrauch der Bedienvorrichtung mit der linken Hand möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen 63 35. 04 Gebrauch der Bedienvorrichtung mit der rechten Hand möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen 64 35. 05 Gebrauch der Bedienvorrichtung möglich, ohne Lenkvorrichtung und Beschleunigungs- und Bremsvorrichtungen loszulassen 65 40 Angepasste Lenkung 66 40. 01 Lenkung mit maximaler Kraft von. N(*) (z. : ,40. 01(140N)’) 67 40. 05 Angepasstes Lenkrad (mit verbreitertem/verstärktem Lenkradteil; verkleinertem Durchmesser usw. ) 68 40. 06 Angepasste Position des Lenkrads 69 40. 09 Fußlenkung 70 40. 11 Assistenzeinrichtung am Lenkrad 71 40. 14 Andersartig angepasstes, mit einer Hand/einem Arm bedientes Lenksystem 72 40. 15 Andersartig angepasstes, mit zwei Händen/Armen bedientes Lenksystem 73 42 Angepasste Einrichtung für die Sicht nach hinten/zur Seite 74 42. 01 Angepasste Einrichtung für die Sicht nach hinten 75 42. 03 Zusätzliche Innenvorrichtung zur Erweiterung der Sicht zur Seite 76 42. 05 Einrichtung für die Sicht in den toten Winkel 77 43 Sitzposition des Fahrzeugführers 78 43. 01 Höhe des Fahrersitzes für nomale Sicht und in normalem Abstand zum Lenkrad und zu den Pedalen 79 43. 02 Der Körperform angepasster Sitz 80 43. 03 Fahrersitz mit Seitenstützen zur Verbesserung der Stabilität 81 43. 04 Fahrersitz mit Armlehne 82 43. 06 Angepasster Sicherheitsgurt 83 43. 07 Sicherheitsgurte mit Unterstützung zur Verbesserung der Stabilität 84 44 Anpassungen an Krafträdern (obligatorische Verwendung von Untercodes) 85 44. 01 Einzeln gesteuerte Bremsen 86 44. 02 Angepasste Vorderradbremse 87 44. 03 Angepasste Hinterradbremse 88 44. 04 Angepasste Beschleunigungsvorrichtung 89 44. 05 Angepasste Handschaltung und Handkupplung* 90 44. 06 Angepasster Rückspiegel* 91 44. 07 Angepasste Kontrolleinrichtungen* 92 44. 08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig sowie das Balancieren des Kraftrades beim Anhalten und Stehen ermöglichen 93 44. 09 Maximale Betätigungskraft der Vorderradbremse. N(*) (z. ,44. 09(140N)’) 94 44. 10 Maximale Betätigungskraft der Hinterradbremse. N(*) (z. ,44. 10(240N)’) 95 44. 11 Angepasste Fußraste 96 44. 12 Angepasster Handgriff 97 45 Kraftrad nur mit Seitenwagen 98 46 Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge 99 47 Beschränkt auf Fahrzeuge mit mehr als zwei Rädern, die vom Fahrer beim Anfahren, Anhalten und Stehen nicht im Gleichgewicht ausbalanciert werden müssen 100 50 Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug/eine bestimmte Fahrgestellnummer (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer) 101 51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)* 102 61 Beschränkung auf Fahrten bei Tag (z. eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang) 103 62 Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von. km vom Wohnsitz oder innerorts innerhalb der Region. 104 63 Fahren ohne Beifahrer 105 64 Beschränkt auf Fahrten mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als. km/h 106 65 Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerscheins von mindestens der gleichwertigen Klasse sein muss 107 66 Ohne Anhänger 108 67 Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt 109 68 Kein Alkohol 110 69 Beschränkt auf Fahrzeuge mit einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre gemäß EN 50436 111 70 Umtausch des Führerscheins Nummer. , ausgestellt durch. (EU-/UN-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes, z. ,70. 0123456789. NL’) 112 71 Duplikat des Führerscheins Nummer. (EU-/UN-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes, z. ,71. 987654321. HR’) 113 [72] [aufgehoben] 114 73 Nur für vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1) 115 [74] [aufgehoben] 116 [75] [aufgehoben] 117 [76] [aufgehoben] 118 [77] [aufgehoben] 119 78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe 120 79 (. ) Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG 121 79 (C1E > 12. 000 kg, L ≤ 3) Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12. 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12. 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). 122 79 (S1 ≤ 25/7. 500 kg) Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz. 123 79 (L ≤ 3) Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. 124 79. 01 Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen 125 79. 02 Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM 126 79. 03 Nur dreirädrige Fahrzeuge 127 79. 04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg 128 79. 05 Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg 129 79. 06 Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3. 500 kg übersteigt 130 80 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 131 81 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 132 [90] [aufgehoben] 133 95 Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt [zum Beispiel: 95(01. 01. 2014)] 134 96 Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3. 500 kg, jedoch nicht mehr als 4. 250 kg beträgt. 135 97 Berechtigt nicht zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse C1, das in den Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates fällt * Die Schlüsselzahlen 01. 03, 05, 44. 05 bis 44. 07 und 51 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 2016 erteilt worden sind, verwendet werden.

        Ia. Äquivalenz für entfallende Schlüsselzahlen der Europäischen Union  
    Lfd. Nr. Entfallene Schlüsselzahl   Bei Ausstellung eines neuen Führerscheins einzutragende Schlüsselzahl Beschränkungen / Auflagen / Zusatzangaben
    1 05. 01 Nur bei Tageslicht 61
    2 05. 02 In einem Umkreis von. km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region. 62
    3 05. 03 Ohne Beifahrer/Sozius 63
    4 05. 04 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als. km/h 64
    5 05. 05 Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist 65
    6 05. 06 Ohne Anhänger 66
    7 05. 07 Nicht gültig auf Autobahnen 67
    8 05. 08 Kein Alkohol 68
    9 30 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen 32, ggf. in Kombination mit 20 und/oder 25
    10 72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1) 79. 05
    11 74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7. 500 kg (C1) entfällt
    12 75 Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1) entfällt
    13 76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7. 500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12. 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E) entfällt
    14 77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12. 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E) entfällt
    15 90 Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenommene Anpassungen verwendet werden entfällt
        II. nationale Schlüsselzahlen Lfd. Nr. Schlüsselzahl Beschränkungen / Auflagen / Zusatzangaben 1 104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen 2 171* Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7. 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste 3 172* Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste 4 174* Klasse L – gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden 5 175* Klasse L – auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3 6 176 Auflage: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden 7 177 Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzuführendem Anhang zum Führerschein 8 178* Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr 9 179* Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden. 10 180 (weggefallen) 11 181 Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S (seit dem 19. 2013 AM) 12 182** Auflage zu den Klassen D1, D1E, D und DE: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

    Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. Die Auflagen, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 21.

    Lebensjahres. 13 183 (weggefallen) 14 184 Auflagen: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

    1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und
    2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person

    a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, und c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. 15 185 Auflagen zu den Klassen C und CE: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur

    1. bei Fahrten im Inland und
    2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

    Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat. 16 186 Auflage zu den Klassen D1 und D1E: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur

    1. bei Fahrten im Inland und
    2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

    Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung abgeschlossen hat. 17 187 Auflagen zu den Klassen D und DE: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur

    1. bei Fahrten im Inland,
    2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden und
    3. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometern oder bei Fahrten ohne Fahrgäste.

    Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet und die Berufsausbildung abgeschlossen hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat. Die Auflage nach Nummer 3 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 20. Lebensjahr vollendet hat. 18 188 Auflage zu der Klasse C: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. 19 189 Auflage zu der Klasse D: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. 20 190 Auflage zu der Klasse C: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. 21 191 Auflage zu der Klasse D: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. 22 192 [aufgehoben] 23 193 Auflagen zu den Klassen D und DE: Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nur bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 2 BKrFQG. 24 194 Klasse B berechtigt im Inland a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1 b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A. 25 195 Auflage zu der Klasse AM: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland. 26 196 Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm 3 , einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. 27 197 Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert (§ 17a FeV).     IIa. Entfallene nationale Schlüsselzahlen Lfd. Nr. entfallene Schlüsselzahl   1 192 Berechtigt abweichend von § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung zum Führen von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse B, deren zulässige Gesamtmasse 3 500 kg übersteigt, jedoch nicht mehr als 4 250 kg beträgt, soweit 1. die Fahrzeuge a) elektrisch betrieben und b) im Bereich Gütertransport eingesetzt sind und 2. der Inhaber der Fahrerlaubnis an einer zusätzlichen Fahrzeugeinweisung teilgenommen hat.

    .

    Wie viel Tonnen darf man mit T fahren?

    Wie viel Tonnen darf ich mit T fahren? – Für die Klasse T gibt es bei der Fahrerlaubnis keine allgemeine Beschränkung der zulässigen Gesamtmasse. Das Gleiche gilt für die Führerscheinklasse L. Die zulässige Gesamtmasse ist beim Traktor von der jeweiligen Fahrerlaubnis komplett entkoppelt.

    Was ist ein Führerschein Klasse L?

    Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ”kleinen” Traktorführerschein. Mit ihm darfst du bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.

    • Mindestalter: 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h.
    • Befristung: Der Führerschein der Klasse L ist unbefristet, er muss nicht erneuert werden.
    • Prüfungen: Für den L-Führerschein ist lediglich eine theoretische Prüfung zu absolvieren. Eine praktische Prüfung ist dafür nicht vorgesehen.
    • Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem L-Führerschein: keine
    • Besonderheit: Wenn du den Führerschein der Klasse B besitzt, wird dir der L-Führerschein automatisch eingetragen.

    Auch wenn keine praktische Ausbildung für den L-Führerschein vorgeschrieben ist, musst du dennoch eine theoretische Prüfung absolvieren. Für den Führerschein der Klasse L musst du den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

    • Gabelstapler bis 25 km/h
    • Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
    • Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h
    • Mofas bis 25 km/h
    • Flurförderzeuge

    Du bevorzugst neben Autos eher größere Gefährte? Oder bist im landwirtschaftlichen Bereich beschäftigt? Dann informiere dich jetzt in unserer Suchfunktion über Traktor-Fahrschulen in deiner Nähe!.

    Welches Auto darf man erst mit 21 fahren?

    FAQ: Führerscheinklassen – Haben die Führerscheinklassen Altersbegrenzungen? Ja, der Gesetzgeber sieht für verschiedene Führerscheinklassen sowohl Mindest- als auch Höchstalter vor. So kann die Klasse C ohne einen entsprechenden Ausbildungsberuf erst ab 21 Jahren erlangt werden.

    Was bedeutet 79.03 und 79.04 auf dem Führerschein?

    Mit den FeV-Änderungen zum 19. 01. 2013 wurden die dreirädrigen Kraftfahrzeuge aus der Klasse B herausgelöst und der Klasse A1 (bis 15 kW) bzw. der Klasse A (mehr als 15 kW) zugeschlagen (ugs. : „Trike-Führerschein”). Dies führt bei der Neuausstellung eines Führerscheins, beispielsweise aufgrund eines Umtausches oder einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, gelegentlich zu fatalen Missverständnissen beim betroffenen Bürger.

    Was bedeutet im Führerschein CE 79 C1E 12000kg L 3?

    Beste Antwort im Thema die zulässige Gesamtmasse der Kombination (mit Anhänger, oder Ohne) darf 12. 000 kg nicht übersteigen;die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

    Was bedeutet T s auf dem Führerschein?

    Führerschein: T/S – Das ist die Bedeutung – Die beiden Buchstaben bezeichnen, was Sie fahren dürfen.

    • Das “T” steht für die Fahrerlaubnis für Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern.
    • In dieser Klasse inbegriffen sich auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen sowie andere Flurförderfahrzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern.
    • Die Führerscheinklasse S gibt es nicht mehr, sie war nur bis zum 18. Januar 2013 gültig. Das Kürzel bedeutet, dass Sie Squads oder Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern fahren dürfen, die bestimmte Merkmale aufweisen.
    • So dürfen bei Fremdzündungsmotoren 50 ccm nicht überschritten werden. Bei Verbrennungsmotoren liegt die Grenze der maximalen Nutzleistung bei 4 kW und bei Elektromotoren die maximale Nenndauerleistung bei 4 kW.
    • Vierrädrige Leichtkraftzeuge dürfen zudem eine Leermasse von 350 kg nicht überschreiten.

    Was bedeutet “T/S” im Führerschein? (Bild: Pixabay. com) Was Sie zur Umtauschpflicht für den Führerschein wissen müssen, erfahren Sie im nächsten Artikel.