Ab Wann Durften Frauen Ohne Erlaubnis Führerschein Machen?
Bis 1958 mussten Frauen ihre Männer um Erlaubnis fragen Denn bis 1958, bevor das ‘Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts’ am 1. Juli 1958 in Kraft getreten ist, mussten Ehefrauen ihre Männer um Erlaubnis fragen, ob sie den Führerschein machen durften.
Wann wurde der Führerschein von einer Frau abgegeben?
Führerschein vom 30. Mai 1911 Dieser Führerschein von 1911 dürfte eine große Ausnahme sein. Er wurde am 24. Mai 1911 im Kreis Minden als 565. Führerschein ausgestellt. Die Ausstellung auf eine Frau wird auf der Titelseite damit begründet, dass sie Ehefrau eines Fahrsachverständigen ist. Die vorgedruckte Anrede ‘Herr’ ist handschriftlich mit ‘Frau’ überschrieben.
- Bei Erteilung der Fahrerlaubnis war die Inhaberin knapp 30 Jahre alt;
- In allen reichseinheitlichen Formularen vor 1935 ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen;
- Erst danach befindet sich die Vorgabe ‘Herr/Frau/Fräulein’ vor dem Namensfeld;
Führerschein vom 10. Dezember 1919 Auch bei diesem Vordruck nach dem reichseinheitlichen Muster ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen. Fhrerscheininhaberin ist eine Dame aus dem alten norddeutschen Adelsgeschlecht von Frese. Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der Prüfung 27 Jahre alt. Führerschein vom 09. Juni 1926 Auch bei diesem Vordruck nach dem reichseinheitlichen Muster ‘Vordr. Nr. 1937’ ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen. In diesem Fall ist die Bezeichnung ‘Herr’ durchgestrichen und dahinter wurde ‘Frau’ geschrieben. Offensichtlich war die Verwirrung des ausstellenden Beamten so gro, dass er dafr verga, an dieser Stelle auch den Vornamen der Dame anzugeben. Juni 1926 Bei diesem Vordruck ‘Vordr. Nr. 162’ fehlt jeder Hinweis auf das Geschlecht. Er wurde am 9. Juni 1926 in Meiningen fr die Prinzessin ‘Agnes, Johanna, Josepha, Huberta Prinzessin Georg v. Sachsen-Meiningen geb. Grfin Schmising-Kerenbrock’ fr ein Motorrad ausgestellt. Am 20. Okt. 1928 wurde er auf Kleinwagen erweitert und am 3. März 1927 Auch bei diesem Vordruck nach dem reichseinheitlichen Muster 7 ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen. In diesem Fall ist die Bezeichnung ‘Herr’ durch ‘Fräul. ‘, also Fräulein überschrieben. Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der Prüfung 35 Jahre alt. Führerschein vom 18. September 1929 Auch bei diesem Vordruck nach dem reichseinheitlichen Muster 7 ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen. In diesem Fall ist die Bezeichnung ‘Herr’ durch ‘Frau’ ersetzt und der Name mit dem Zusatz ‘Tierarztgattin in Bad Kissingen’ ergnzt. Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der Prüfung 33 Jahre alt. Das Foto des Führerscheins wurde entfernt. Führerschein vom 15. September 1930 Die Erwerberin war zum Zeitpunkt des Erwerbs 39 Jahre alt. Die Vorgabe ‘Herr’ wurde gestrichen und der Zusatz Frau eingefügt. Führerschein vom 27. Oktober 1933 Die Erwerberin war zum Zeitpunkt des Erwerbs 31 Jahre alt. Die Vorgabe ‘Herr’ wurde gestrichen. Führerschein vom 01. August 1933 Auf dieser Führerscheinausgabe des ‘Nr. 23 (Berlin 1931)’ ist der Erwerb von einer Frau noch nicht generell vorgesehen. Vorgedruckte Anrede ist noch ‘Herr’. Der Führerschein wurde am 01. August 1933 in Dresden an eine Frau abgegeben, die zu diesem Zeitpunkt 32 Jahre alt war. Bemerkenswert ist, dass eine Führerscheinprü:fung weder eingetragen, noch überhaupt ein solcher Eintrag auf diesem Vordruck vorgesehen ist.
Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der Prüfung 39 Jahre alt. Führerschein vom 09. Aug. 1931 auf einem beigefgten Extrablatt auf alle PKw erweitert. Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der 1. Prüfung 31 Jahre alt. Führerschein vom 03.
10. Führerschein vom 27. März 1935 Auf dieser Führerscheinausgabe des ‘Muster 1’ finden wir zum ersten Mal die Adress-Vorgabe ‘Herr/Frau/Fräulein’. Der Führerschein wurde am 27. März 1935 in Dresden an eine Frau abgegeben, die zu diesem Zeitpunkt 41 Jahre alt war. 11. Führerschein vom 13. Mai 1935 Gleiche Führerscheinform der selben ausstellenden Behörde. Noch immer befindet sich auf dem Erweiterungsstempel zum gleichen Vordruck standardmäßig die Vorgabe ‘Herr’. Erst 1937 wurde auch dieser Stempel geschlechtsneutral, sofern das für den Zusatz ‘Der Inhaber’ zutrifft. 12. Führerschein vom 15. November 1935 Die Führerscheininhaberin war zum Zeitpunkt des Erwerbs 36 Jahre alt. Es handelt sich um das reichseinheitliche Führerscheinmuster 23 der Preußischen Druckerei- und Verlagsanstalt Berlin. 13. Führerschein vom 27. April 1938 Ab 1938 werden Führerscheine für Frauen deutlich häufiger, was dann bis 1944 bemerkbar bleibt. Danach werden Frauenführerscheine erst wieder einmal selten. Die Inhaberin dieses Führerscheins war bei Erwerb 55 Jahre alt. 14. Führerschein vom 22 September 1939 Diese Frau erwarb am 22. September 1939 den Führerschein mit 40 Jahren. Das war 22 Tage nach Beginn des 2. Weltkriegs. Interessant ist die Einlage, die darauf hinweist, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss verboten ist. Das könnte darauf hinweisen, dass die Frau den Führerschein berufsmäßig erworben hat, bzw. März 1939 Interessant an diesem Führerschein, der am 31. März 1939 als Zweit-Ausfertigung erstellt wurde, ist die Tatsache, dass er einer Frau gehörte, die am 29. Mai 1928 als 41-Jährige den Motorrad-Führerschein erworben hatte. 1939 wurde dieser Führerschein dann umgeschrieben und mit der Berechtigung für das Führen von Autos erweitert. Juni 1941 Führerschein vom 26. Juni 1941. Hier spiegelt sich der kriegsbedingte Bedarf an Kraftfahrern wieder. Die Inhaberin war zum Prüfungszeitpunkt genau 18 Jahre alt. Der Führerschein ist bereits fast 2 Monate vor der Prüfung ausgestellt worden. Wahrscheinlich direkt bei Fahrausbildung.
in einer militärische Organisationgruppe eingesetzt wurde. 15. Führerschein vom 31. Frauen mit Motorrad-Führeschein dürften noch 1928 noch sehr viel seltener gewesen sein, als Frauen mit Autoführerschein. 16. Führerschein vom 26.
Zuvor wurden Führerscheine frühestens Tage nach der Prüfung erteilt. 17. Nachkriegs-Führerschein vom 29. Mrz 1946 Nachkriegsführerschein als Zweitschrift einer wohl im 3. Reich erworbenen Fahrberechtigung ohne Püfung erteilt. Die Inhaberin war zum Zeitpunkt der Erteilung der alliierten Fahrberechtigung am 29. Mrz 1946 etwas ber 48 Jahre alt. 18. Nachkriegs-Führerschein vom 8. Oktober 1947 Auch bei Männern sind echte Nachkriegsführerscheine selten. Meistens handelt es sich bei Führerscheinen vor 1955 um Führerscheine, die auf Grund eines vorhandenen Wehrmachts-Führerschein erteilt wurden. Hier wurde am 8. Oktober 1947 ein Führerschein für eine Frau ausgefertigt, die hierzu eine Fahrprüfung abgelegt hatte.
Sie war zu diesem Zeitpunkt 22 Jahre alt. Vielleicht liegt der Umstand darin, dass nach dem Krieg gerade die Männer, die einen Führerschein besaßen, als ehemalige Wehrmachtssoldaten in Kriegsgefangenschaft waren und daher ein Mangel an Kraftfahrern bestand.
19. Nachkriegs-Führerschein vom 26. August 1949 Hier bei dem am 26. August ausgestellten Führerschein dürfte es sich um einen der letzten an Frauen ausgestellten Nachkriegsführescheine handeln. Bereits am 14. August 1949 war das erste Parlament der neuen Bundesrepublik gewählt worden. Bei Ausstellung war die Inhaberin 31 Jahre alt. Oktober 1950 Es handelt sich noch um eine lokale Fhrerscheinausgabe des Hessischen Polizei-Beschaffungsamts Frankfurt. Bei Ausstellung war die Inhaberin 51 Jahre alt. 21. Führerschein vom 04. März 1954 Mit die ersten Frauen, die in den 1950er Jahren wieder den Führerschein erwarben, waren Bauersfrauen. Meistens erwarben sie nur den Traktorführerschein, manchmal aber auch gleich den Autoführerschein, der die Fahrerlaubnis für Traktoren beinhaltete. Hier der Traktorführerschein (Klasse4) vom 4. März 1954, der für eine 54-jährige Frau ausgestellt wurde. 22. Führerschein vom 13. Mai 1955 Der am 13 Mai 1955 auf Grund der Fahrerlaubnis vom 30. Mai 1930 neu erteilte Führerschein für Autos und ausdrücklich auch für Traktoren. Ausgestellt für 53-jährige Frau. 23. Führerschein vom 18. August 1955 Dieser Führerschein wurde am 18, August 1955 für eine 28-jährige, unverheiratete Frau von 28 Jahren ausgestellt. Er gilt nur für PKws. 24. Führerschein vom 30. April 1957 Neu nach Prüfung für Landadelige am 30. April 1957 erteilte Fahrerlaubnis. Ausdrücklich erteilt für Autos und Traktoren. Die Inhaberin war bei Erteilung 38 Jahre alt. 25. Führerschein vom 24. September 1964 Führerschein vom 24. September 1964. Nach Prüfung für Klasse 3 und 4 (Autos und Traktoren) für 55-Jährige erteilt. 26. Führerschein vom 17. Februar 1964 Ersatz-Führerschein für einen Auto-Führerschein vom Juni 1953. Bei Schulung für den ursprünglichen Führerschein war die Inhaberin gerade 18 Jahre alt, die Erteilung des Ersatzführerscheins ohne Änderung der Betriebsberechtigung könnte im Zusammenhang mit einer Eheschließung stehen, bei der die Ehefrau zu diesem Zeitpunkt im Normalfall noch den Namen des Mannes annehmen musste.
- 20;
- Bundesrepublik-Führerschein vom 25;
- Das führte dann zur Umschreibung des Führerscheins;
- Anm;
- : Die Kennzeichnung von Ersatzführerscheinen und auch der Hinweis darauf, dass der FS ohne Fahrprüfung erstellt wurde, bzw;
Streichen des Prüfungseintragsfeldes (Säuferbalken), wurde in späteren Jahren eingestellt, da solche Führerscheine bei Vorlage als Hinweis auf einen FS-Entzug wegen Alkoholmissbrauchs gewertet wurden. 27. Führerschein vom 27. April 1967 Ersatz-Führerschein für einen Auto-Führerschein vom Jan. 1950, der im Sept. um den LKW-Führerschein erweitert worden war. Die kurze Frist zwischen Auto- und LKW Führerschein lässt vermuten, dass bereits der Führerschein von 1950 einen Führerschein aus dem 3. Reich oder der Nachkriegszeit ersetzte. Bei Erteilung des Ersatzführerscheins für Auto und LKW war die Inhaberin 40 Jahre alt.
Wann darf man ohne Erlaubnis des Ehemanns den Führerschein machen?
STRAFTAT! Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherung?! | Kabel Eins | Achtung Kontrolle
2 Antworten – BackupBone 20. 09. 2018, 16:09 Rechtlich seit 1958. Realistisch betrachtet dürfen sehr viele das praktisch heute noch nicht. Woher ich das weiß: eigene Erfahrung 2 Kommentare 2 kevin1905 20. 09. 2018, 16:12 Realistisch betrachtet dürfen sehr viele das praktisch heute noch nicht. Ach nein? 1 BackupBone 20. 09. 2018, 16:25 @kevin1905 Nein. Ich kenne eine Frau persönlich, die aus dem Grund keinen Führerschein hat. Und mindestens einen Fall, bei dem sie von ihm dermassen finanziell und psychisch abhängig ist, dass er sagt wo es lang geht. 0 AudiA489 20. 09. 2018, 14:33 Für ganz Deutschland wurden reguläre Fahrprüfungen ab Mai 1909 abgenommen. Gleichzeitig wurden mit der Einführung des Reichsgesetzes über den Verkehr von Kraftwagen auch Verkehrsregeln eingeführt – und mit ihnen eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h.
- Der Erwerb des Führerscheins war zwar an kein Geschlecht gekoppelt – trotzdem waren Frauen, die vor 1958 einen Führerschein machen wollten, darauf angewiesen, dass Ehemann oder Vater dies gestattete;
- So waren Frauen am Steuer eine absolute Ausnahme;
Erst mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts konnten Frauen selbst darüber entscheiden, ob sie Fahrerin oder Beifahrerin sein wollten. Quelle: https://www. focus. de/wissen/mensch/geschichte/tid-21578/zum-weltfrauentag-meilensteine-der-frauenemanzipation-in-deutschland-die-erste-frau-mit-fuehrerschein_aid_605620.
Wann erwarben die ersten Frauen den Führerschein?
Führerschein vom 30. Mai 1911 Dieser Führerschein von 1911 dürfte eine große Ausnahme sein. Er wurde am 24. Mai 1911 im Kreis Minden als 565. Führerschein ausgestellt. Die Ausstellung auf eine Frau wird auf der Titelseite damit begründet, dass sie Ehefrau eines Fahrsachverständigen ist. Die vorgedruckte Anrede ‘Herr’ ist handschriftlich mit ‘Frau’ überschrieben.
- Bei Erteilung der Fahrerlaubnis war die Inhaberin knapp 30 Jahre alt;
- In allen reichseinheitlichen Formularen vor 1935 ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen;
- Erst danach befindet sich die Vorgabe ‘Herr/Frau/Fräulein’ vor dem Namensfeld;
Führerschein vom 10. Dezember 1919 Auch bei diesem Vordruck nach dem reichseinheitlichen Muster ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen. Fhrerscheininhaberin ist eine Dame aus dem alten norddeutschen Adelsgeschlecht von Frese. Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der Prüfung 27 Jahre alt. Führerschein vom 09. Juni 1926 Auch bei diesem Vordruck nach dem reichseinheitlichen Muster ‘Vordr. Nr. 1937’ ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen. In diesem Fall ist die Bezeichnung ‘Herr’ durchgestrichen und dahinter wurde ‘Frau’ geschrieben. Offensichtlich war die Verwirrung des ausstellenden Beamten so gro, dass er dafr verga, an dieser Stelle auch den Vornamen der Dame anzugeben. Juni 1926 Bei diesem Vordruck ‘Vordr. Nr. 162’ fehlt jeder Hinweis auf das Geschlecht. Er wurde am 9. Juni 1926 in Meiningen fr die Prinzessin ‘Agnes, Johanna, Josepha, Huberta Prinzessin Georg v. Sachsen-Meiningen geb. Grfin Schmising-Kerenbrock’ fr ein Motorrad ausgestellt. Am 20. Okt. 1928 wurde er auf Kleinwagen erweitert und am 3. März 1927 Auch bei diesem Vordruck nach dem reichseinheitlichen Muster 7 ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen. In diesem Fall ist die Bezeichnung ‘Herr’ durch ‘Fräul. ‘, also Fräulein überschrieben. Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der Prüfung 35 Jahre alt. Führerschein vom 18. September 1929 Auch bei diesem Vordruck nach dem reichseinheitlichen Muster 7 ist der Erwerb durch eine Frau nicht vorgesehen. In diesem Fall ist die Bezeichnung ‘Herr’ durch ‘Frau’ ersetzt und der Name mit dem Zusatz ‘Tierarztgattin in Bad Kissingen’ ergnzt. Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der Prüfung 33 Jahre alt. Das Foto des Führerscheins wurde entfernt. Führerschein vom 15. September 1930 Die Erwerberin war zum Zeitpunkt des Erwerbs 39 Jahre alt. Die Vorgabe ‘Herr’ wurde gestrichen und der Zusatz Frau eingefügt. Führerschein vom 27. Oktober 1933 Die Erwerberin war zum Zeitpunkt des Erwerbs 31 Jahre alt. Die Vorgabe ‘Herr’ wurde gestrichen. Führerschein vom 01. August 1933 Auf dieser Führerscheinausgabe des ‘Nr. 23 (Berlin 1931)’ ist der Erwerb von einer Frau noch nicht generell vorgesehen. Vorgedruckte Anrede ist noch ‘Herr’. Der Führerschein wurde am 01. August 1933 in Dresden an eine Frau abgegeben, die zu diesem Zeitpunkt 32 Jahre alt war. Bemerkenswert ist, dass eine Führerscheinprü:fung weder eingetragen, noch überhaupt ein solcher Eintrag auf diesem Vordruck vorgesehen ist.
- Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der Prüfung 39 Jahre alt;
- Führerschein vom 09;
- Aug;
- 1931 auf einem beigefgten Extrablatt auf alle PKw erweitert;
- Die Erwerberin war zum Zeitpunkt der 1;
- Prüfung 31 Jahre alt;
- Führerschein vom 03;
10. Führerschein vom 27. März 1935 Auf dieser Führerscheinausgabe des ‘Muster 1’ finden wir zum ersten Mal die Adress-Vorgabe ‘Herr/Frau/Fräulein’. Der Führerschein wurde am 27. März 1935 in Dresden an eine Frau abgegeben, die zu diesem Zeitpunkt 41 Jahre alt war. 11. Führerschein vom 13. Mai 1935 Gleiche Führerscheinform der selben ausstellenden Behörde. Noch immer befindet sich auf dem Erweiterungsstempel zum gleichen Vordruck standardmäßig die Vorgabe ‘Herr’. Erst 1937 wurde auch dieser Stempel geschlechtsneutral, sofern das für den Zusatz ‘Der Inhaber’ zutrifft. 12. Führerschein vom 15. November 1935 Die Führerscheininhaberin war zum Zeitpunkt des Erwerbs 36 Jahre alt. Es handelt sich um das reichseinheitliche Führerscheinmuster 23 der Preußischen Druckerei- und Verlagsanstalt Berlin. 13. Führerschein vom 27. April 1938 Ab 1938 werden Führerscheine für Frauen deutlich häufiger, was dann bis 1944 bemerkbar bleibt. Danach werden Frauenführerscheine erst wieder einmal selten. Die Inhaberin dieses Führerscheins war bei Erwerb 55 Jahre alt. 14. Führerschein vom 22 September 1939 Diese Frau erwarb am 22. September 1939 den Führerschein mit 40 Jahren. Das war 22 Tage nach Beginn des 2. Weltkriegs. Interessant ist die Einlage, die darauf hinweist, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss verboten ist. Das könnte darauf hinweisen, dass die Frau den Führerschein berufsmäßig erworben hat, bzw. März 1939 Interessant an diesem Führerschein, der am 31. März 1939 als Zweit-Ausfertigung erstellt wurde, ist die Tatsache, dass er einer Frau gehörte, die am 29. Mai 1928 als 41-Jährige den Motorrad-Führerschein erworben hatte. 1939 wurde dieser Führerschein dann umgeschrieben und mit der Berechtigung für das Führen von Autos erweitert. Juni 1941 Führerschein vom 26. Juni 1941. Hier spiegelt sich der kriegsbedingte Bedarf an Kraftfahrern wieder. Die Inhaberin war zum Prüfungszeitpunkt genau 18 Jahre alt. Der Führerschein ist bereits fast 2 Monate vor der Prüfung ausgestellt worden. Wahrscheinlich direkt bei Fahrausbildung.
- in einer militärische Organisationgruppe eingesetzt wurde;
- 15;
- Führerschein vom 31;
- Frauen mit Motorrad-Führeschein dürften noch 1928 noch sehr viel seltener gewesen sein, als Frauen mit Autoführerschein;
- 16;
- Führerschein vom 26;
Zuvor wurden Führerscheine frühestens Tage nach der Prüfung erteilt. 17. Nachkriegs-Führerschein vom 29. Mrz 1946 Nachkriegsführerschein als Zweitschrift einer wohl im 3. Reich erworbenen Fahrberechtigung ohne Püfung erteilt. Die Inhaberin war zum Zeitpunkt der Erteilung der alliierten Fahrberechtigung am 29. Mrz 1946 etwas ber 48 Jahre alt. 18. Nachkriegs-Führerschein vom 8. Oktober 1947 Auch bei Männern sind echte Nachkriegsführerscheine selten. Meistens handelt es sich bei Führerscheinen vor 1955 um Führerscheine, die auf Grund eines vorhandenen Wehrmachts-Führerschein erteilt wurden. Hier wurde am 8. Oktober 1947 ein Führerschein für eine Frau ausgefertigt, die hierzu eine Fahrprüfung abgelegt hatte.
Sie war zu diesem Zeitpunkt 22 Jahre alt. Vielleicht liegt der Umstand darin, dass nach dem Krieg gerade die Männer, die einen Führerschein besaßen, als ehemalige Wehrmachtssoldaten in Kriegsgefangenschaft waren und daher ein Mangel an Kraftfahrern bestand.
19. Nachkriegs-Führerschein vom 26. August 1949 Hier bei dem am 26. August ausgestellten Führerschein dürfte es sich um einen der letzten an Frauen ausgestellten Nachkriegsführescheine handeln. Bereits am 14. August 1949 war das erste Parlament der neuen Bundesrepublik gewählt worden. Bei Ausstellung war die Inhaberin 31 Jahre alt. Oktober 1950 Es handelt sich noch um eine lokale Fhrerscheinausgabe des Hessischen Polizei-Beschaffungsamts Frankfurt. Bei Ausstellung war die Inhaberin 51 Jahre alt. 21. Führerschein vom 04. März 1954 Mit die ersten Frauen, die in den 1950er Jahren wieder den Führerschein erwarben, waren Bauersfrauen. Meistens erwarben sie nur den Traktorführerschein, manchmal aber auch gleich den Autoführerschein, der die Fahrerlaubnis für Traktoren beinhaltete. Hier der Traktorführerschein (Klasse4) vom 4. März 1954, der für eine 54-jährige Frau ausgestellt wurde. 22. Führerschein vom 13. Mai 1955 Der am 13 Mai 1955 auf Grund der Fahrerlaubnis vom 30. Mai 1930 neu erteilte Führerschein für Autos und ausdrücklich auch für Traktoren. Ausgestellt für 53-jährige Frau. 23. Führerschein vom 18. August 1955 Dieser Führerschein wurde am 18, August 1955 für eine 28-jährige, unverheiratete Frau von 28 Jahren ausgestellt. Er gilt nur für PKws. 24. Führerschein vom 30. April 1957 Neu nach Prüfung für Landadelige am 30. April 1957 erteilte Fahrerlaubnis. Ausdrücklich erteilt für Autos und Traktoren. Die Inhaberin war bei Erteilung 38 Jahre alt. 25. Führerschein vom 24. September 1964 Führerschein vom 24. September 1964. Nach Prüfung für Klasse 3 und 4 (Autos und Traktoren) für 55-Jährige erteilt. 26. Führerschein vom 17. Februar 1964 Ersatz-Führerschein für einen Auto-Führerschein vom Juni 1953. Bei Schulung für den ursprünglichen Führerschein war die Inhaberin gerade 18 Jahre alt, die Erteilung des Ersatzführerscheins ohne Änderung der Betriebsberechtigung könnte im Zusammenhang mit einer Eheschließung stehen, bei der die Ehefrau zu diesem Zeitpunkt im Normalfall noch den Namen des Mannes annehmen musste.
20. Bundesrepublik-Führerschein vom 25. Das führte dann zur Umschreibung des Führerscheins. Anm. : Die Kennzeichnung von Ersatzführerscheinen und auch der Hinweis darauf, dass der FS ohne Fahrprüfung erstellt wurde, bzw.
Streichen des Prüfungseintragsfeldes (Säuferbalken), wurde in späteren Jahren eingestellt, da solche Führerscheine bei Vorlage als Hinweis auf einen FS-Entzug wegen Alkoholmissbrauchs gewertet wurden. 27. Führerschein vom 27. April 1967 Ersatz-Führerschein für einen Auto-Führerschein vom Jan. 1950, der im Sept. um den LKW-Führerschein erweitert worden war. Die kurze Frist zwischen Auto- und LKW Führerschein lässt vermuten, dass bereits der Führerschein von 1950 einen Führerschein aus dem 3. Reich oder der Nachkriegszeit ersetzte. Bei Erteilung des Ersatzführerscheins für Auto und LKW war die Inhaberin 40 Jahre alt.
Wann gilt die Fahrerlaubnis nicht?
Beim Mindestalter gilt das deutsche Verkehrsrecht – Sollte das Mindestalter für eine Führerscheinklasse in einem anderen Land von den Bestimmungen des deutschen Verkehrsrechts abweichen und der Fahrer in der Folge nach deutschem Recht zu jung sein, gilt die Fahrerlaubnis nicht.