1963 Geboren Wann Führerschein Umtauschen?
Wie lange sind alte Pkw -Führerscheine noch gültig? – Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 – aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Allgemein gilt: Pkw -Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig – danach müssen sie erneuert werden.
Contents
- 1 Wie lange ist der alte graue Führerschein noch gültig?
- 2 Bin 1952 geboren Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
- 3 Wann laufen die alten Führerscheine aus?
- 4 Warum müssen vor 1953 geborene Führerschein erst 2033 umtauschen?
- 5 Wann muss ein scheckkartenführerschein umgetauscht werden?
- 6 Was darf ich mit 50 noch fahren?
Wie lange ist der alte graue Führerschein noch gültig?
Zum Inhalt springen Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen” unterwegs.
Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt werden.
Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Jede Inhaberin und jeder Inhaber eines älteren Führerscheins sollte sich rechtzeitig informieren, bis wann für sie oder ihn der Umtausch akut wird.
Bin 1962 geboren Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Der Umtausch muss auf der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Dazu sind weder eine erneute Prüfung noch eine Gesundheitsuntersuchung nötig. Der stufenweise Prozess beginnt mit Führerscheinen, deren Inhaber zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.
Sie müssen bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden. Weil es aufgrund der Corona-Pandemie aktuell schwierig sein kann, einen Termin bei der Führerscheinstelle zu bekommen, gilt hier allerdings eine verlängerte Frist bis zum 19.
Juli 2022. Spätestens dann muss der Umtausch aber erfolgt sein. Der Umtauschprozess endet am 19. Januar 2033. Bis dahin müssen dann Führerscheine aus den Jahren 2012 und 2013 sowie ganz alte Führerscheine, deren Inhaber vor 1953 geboren wurden, umgetauscht sein.
Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf dieser Gültigkeit erneuert werden. So soll eine Aktualisierung von Namen und Lichtbild sichergestellt werden. Es ist jederzeit möglich, den Führerschein auch schon vor der eigentlichen Frist freiwillig umzutauschen.
Wer weiterhin mit alten Papieren unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Führerscheine, die bis einschließlich 31. 12. 1998 ausgestellt worden sind, werden nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers befristet: 2. Führerscheine, die ab 01.
Bin 1952 geboren Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*: –
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999-2001 | 19. 01. 2026 |
2002-2004 | 19. 01. 2027 |
2005-2007 | 19. 01. 2028 |
2008 | 19. 01. 2029 |
2009 | 19. 01. 2030 |
2010 | 19. 01. 2031 |
2011 | 19. 01. 2032 |
2012-18. 01. 2013 | 19. 01. 2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Nach Ablauf der o. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig. Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.
Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet.
Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen grundsätzlich die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen.
Soweit aufgrund der Art der Behinderung Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen die körperliche, geistige oder charakterliche Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr anordnen, um auf dieser Basis eine Entscheidung über die Erteilung bzw.
Entziehung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen zu treffen. Die Fahrerlaubnisbehörden sind also dazu verpflichtet, bei offensichtlichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen auch beim Führerscheinumtausch entsprechend tätig zu werden, wenn sie diese Beeinträchtigungen beim Antragsteller wahrnehmen.
Wann laufen die alten Führerscheine aus?
Ende der alten Führerscheine beschlossen – Die Zeit der alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine läuft ab: Der Gesetzgeber hat inzwischen einen Stufenplan eingeführt , nach dem die alten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren. Je nach Ihrem Alter und dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins gelten unterschiedliche Stichtage.
Die ersten alten Führerscheine laufen im Januar 2022 ab. Die letzten sind dann im Januar 2033 nicht mehr gültig. Gut zu wissen: Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, müssen Sie keine neue Prüfung machen.
Auch wenn Sie die Umtauschfrist haben verstreichen lassen, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren. Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt..
Was passiert wenn man den Führerschein nicht tauscht?
Führerschein umtauschen vergessen – Haben Sie vergessen, Ihren Führerschein umzutauschen? Keine Sorge, es drohen keine schwerwiegenden Strafen, wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle erwischt werden. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, bekommt lediglich ein Verwarnungsgeld von rund 10 €.
- Außerdem erhalten Sie die Aufforderung, den alten Führerschein umzutauschen;
- Wenn Sie noch einen alten Papierführerschein besitzen oder Ihr Führerschein vor 2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen umtauschen;
Beantragen Sie möglichst bald einen neuen Führerschein bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Warten Sie nicht erst, bis Ihr Führerschein abgelaufen ist. Beachten Sie dabei auch die Bearbeitungszeit der Führerscheinstelle. Kurz vor der Umtauschfrist werden viele einen neuen Führerschein beantragen.
Wo gilt der graue Führerschein nicht mehr?
Noch ist der alte Führerschein im Ausland gültig – Der nationale Führerschein eines EU-Mitgliedslandes ist in allen Ländern der EU und des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) anerkannt. Rein prinzipiell ist also ein alter, grauer oder rosafarbener Führerschein im Ausland gültig.
Es kommt aber immer wieder vor, dass die alten Fahrerlaubnisse bei Mietwagenausgabe oder Fahrzeugkontrollen nicht anerkannt werden, auch Bußgelder wurden schon verhängt. Damit es nicht zu solchen Missverständnissen kommt, wird empfohlen, den alten Führerschein in einen EU-Führerschein umzutauschen.
Diese sind europaweit einheitlich und die jeweiligen Landsmänner haben keine Verständnisprobleme beim Kontrollieren der Fahrerlaubnis.
Warum müssen vor 1953 geborene Führerschein erst 2033 umtauschen?
Wer vor 1953 geboren wurde, soll bis 2033 Zeit haben – Über die Beschlussempfehlung für die Länderkammer hatte zuerst die “Saarbrücker Zeitung” berichtet. Seit 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre und müssen dann verlängert werden. Alle bis dahin ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten.
Laut Empfehlung des Bundesratsverkehrsausschusses sollen nun – abgestuft nach Geburtsjahrgängen und beginnend mit dem Jahrgang 1953 – bis 2024 die rund 15 Millionen Fahrerlaubnisse ausgewechselt werden, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden.
Die rund 30 Millionen Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, müssten dann abgestuft je nach Ausstellungsjahr im Zeitraum zwischen 2025 und 2033 ersetzt werden. Vor 1953 geborene Führerscheininhaber sollen mit dem Umtausch bis 2033 Zeit haben. Ihnen soll demnach ein früherer Umtausch vor dem Hintergrund erspart werden, dass altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach 2033 von ihrem Führerschein Gebrauch machen möchten und dafür ein weiter gültiges Dokument benötigen.
Der Verkehrsausschuss begründete die vorgeschlagene Staffelung damit, dass bis 2028 möglichst viele Altführerscheine umgetauscht sein sollten – denn ab dann verlören auch die 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssten verlängert werden.
Der für den Beginn der Umtauschpflicht gewählte Zeitpunkt berücksichtigt die bei den Behörden erforderlichen Vorlaufzeiten, um “insbesondere die Kapazitäten für die Bewältigung der zusätzlichen Anträge zu schaffen”. (mit AFP).
Wie funktioniert der Führerscheinumtausch?
Quelle: BMDV Aktuelles: In seiner Sitzung am 11. 02. 2022 stimmte der Bundesrat einer Fristverlängerung zum Führerscheinumtausch für Führerscheinbesitzer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 bis zum 19 Juli 2022 zu. Weitere Informationen finden Sie folgend im FAQ. Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind.
Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. In Deutschland müssen rund 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Wir erklären, was es hierbei zu beachten gibt. Pfeil runter Führerscheine sollen in der Europäischen Union einheitlich sein – und damit fälschungssicherer werden.
Deshalb verpflichtet die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (3. EU -Führerscheinrichtlinie) alle Mitgliedstaaten der EU sicherzustellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder im Umlauf befindlichen Führerscheine die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Pfeil runter Quelle: BMDV Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Karten- Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Pfeil runter Da das Ausstellungsdatum auf den alten Papierführerscheinen häufig nicht mehr erkennbar ist, ist der Umtausch abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend. In einer zweiten Stufe, die den Umtausch der zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine regelt, wird auf das Ausstellungsjahr abgestellt.
Das Verfahren selbst bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Pfeil runter Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, sind vom vorgezogenen Umtausch zunächst ausgenommen. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19.
Januar 2033 umtauschen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Fahrerlaubnisinhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten und dafür weiter einen gültigen Führerschein benötigen.
Pfeil runter Um den Führerschein-Umtausch für die Fahrerlaubnisbehörden und die Bundesdruckerei effizient zu gestalten, hat das BMDV gemeinsam mit den Bundesländern Regelungen für einen frühzeitigen, regulierten und gestaffelten Führerscheinumtausch erarbeitet.
Der Umtausch beginnt in der ersten Stufe mit den bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheinen, da hier die Fälschungssicherheit gering ist und diese Führerscheine noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) gespeichert sind. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass das ZFER bis zum 19. Pfeil runter
- Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Pass oder sonstiges Ausweisdokument)
- 1 Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)
- Alter Führerschein im Original
Pfeil runter Auskunft hierüber kann nur die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde geben. Pfeil runter Ob ein persönliches Anschreiben erfolgt, liegt in der Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörden. Unabhängig davon sind entsprechende Informationen zum Pflichtumtausch u. in den Bürgerämtern und in der Tagespresse wie auch auf der Homepage des BMDV verfügbar.
- Januar 2025 weitgehend vollständig ist;
- Pfeil runter Grundsätzlich kann der Führerschein in der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umgetauscht werden;
- Zum Teil ist dies auch in Bürgerämtern möglich;
- Pfeil runter Ja, gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sind für Amtshandlungen Gebühren zu erheben;
Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 24,30 Euro nach Ziffer 202. 5 der GebOSt an sowie eine Gebühr von 1,00 Euro nach Ziffer 126. 2 der GebOSt. Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an.
- Pfeil runter Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet;
- Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden;
Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild. Pfeil runter Auf Wunsch kann der alte Führerschein gemäß § 25 Absatz 5 Fahrerlaubnis-Verordnung behalten werden, wenn dieser zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht worden ist.
Pfeil runter Bereits im vergangenen Jahr hatte das BMDV die Situation während der Corona-Pandemie zum Anlass genommen, die für den Vollzug der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zuständigen Länder zu befragen, ob sie eine Verschiebung der Umtauschfristen wegen der Corona-Pandemie für sinnvoll und erforderlich halten.
Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat sich im Dezember 2021 gegen eine Verschiebung der Umtauschfristen ausgesprochen. Die Innenministerkonferenz (IMK) hat am 17. Januar 2022 nun beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden sollen.
- das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro soll von der Polizei nicht erhoben werden;
- Davon betroffen sind alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31;
Dezember 1998 ausgestellt wurden. Für sie galt eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2022. Am 11. Februar 2022 stimmte der Bundesrat einer Fristverlängerung bis zum 19. Juli 2022 zu. Pfeil runter Ja, sofern die im Ausland lebenden Deutschen in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten, müssen diese den Führerschein umtauschen.
- Das Verfahren hierzu gestaltet sich wie folgt;
- Der Petent wendet sich als Antragssteller an die zuständige deutsche Behörde;
- Da er in Deutschland keinen Wohnsitz hat, ist gemäß § 73 Abs;
- 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) jede untere Verwaltungsbehörde zuständig;
Es wird empfohlen die führerscheinausstellende Behörde zu kontaktieren. Die Behörde sendet dem Petenten die notwendigen Unterlagen zu. Der Petent sendet die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen inklusive Foto nach der Passverordnung an die zuständige Behörde zurück.
Der neue Führerschein wird produziert und an die Auslandsvertretung/Honorarkonsuln übersandt. Die Auslandsvertretung bzw. der/die Honorarkonsul/in a) prüft die Identität (anhand des vorliegenden Ausweisdokuments) b) händigt, sofern hier keine Bedenken hinsichtlich der Identität bestehen, den neuen Führerschein aus.
Sollten Zweifel hinsichtlich der Eignung bestehen, z. wg. offensichtlicher Trunkenheit o. , wäre die Fahrerlaubnisbehörde nach eigenem Ermessen zu informieren. c) zieht den alten Führerschein ein bzw. *nimmt die gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach § 5 StVG abzugebende Versicherung an Eides entgegen und d) übersendet den alten Führerschein bzw.
Wann muss ein scheckkartenführerschein umgetauscht werden?
Welche Klassen werden im neuen Führerschein eingetragen? – Die neuen Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein © Bundesdruckerei GmbH Nach dem Umtausch stehen Sie nicht schlechter da als vorher: Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Die ADAC Juristen haben einige Beispiele zusammengestellt – die finden Sie hier in der Umtauschtabelle.
Wie lange ist der rote Führerschein noch gültig?
Kurz & knapp: Rosa Führerschein – Wie lange ist der rosa Führerschein noch gültig? Spätestens am 19. Januar 2033 verliert der Führerschein in Rosa seine Gültigkeit. Bis dahin muss er in einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden.
- Bis wann muss ich meinen rosa Führerschein umschreiben lassen? Jeder Führerscheininhaber muss beim Führerscheinumtausch eine bestimmte Frist einhalten, die sich im Falle des rosa Führerscheins nach dem Geburtsjahr richtet;
Welcher Stichtag für Sie gilt, wenn Sie Ihren rosa Führerschein umtauschen wollen, können Sie unserer Tabelle entnehmen. Hat der rosa Führerschein auch im Ausland noch Gültigkeit? Der rosa Führerschein besitzt noch Gültigkeit im gesamten EU-Raum, im restlichen Ausland ist dies jedoch nicht unbedingt der Fall.
Kann man den alten Führerschein behalten?
Kann man den alten Führerschein nach dem Umtausch behalten? – Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet. Das heißt er wird gestanzt. Daran kann man erkennen, dass er nicht mehr verwendet werden darf.
Was darf ich mit dem alten grauen Führerschein fahren?
Was darf man mit der Führerscheinklasse 3 fahren? – Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber eine Besitzstandsregelung : Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 dürfen Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E, AM und L fahren. Soweit der Klassenzuschnitt von alten und neuen Klassen nicht ganz deckungsgleich ist, helfen sogenannte Schlüsselzahlen in der neuen Scheckkarte, damit nichts verloren geht. Noch hat nicht jeder den neuen Führerschein im Scheckkartenformat © dpa/Andreas Gora Bei noch größeren Gespannen (bis 18,75 Tonnen und maximal drei Achsen) sind ab 50 Jahre jedoch Befristung und Gesundheitsuntersuchungen zu beachten. Wurde der Führerschein der Klasse 3 noch vor dem 1. April 1980 erteilt, dann dürfen außerdem Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter gefahren werden. Das entspricht der heutigen Klasse A1. Zum Vergleich: Der Pkw-Führerschein der Klasse B erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Das heißt: Wer noch den alten Dreier besitzt, kann damit – obwohl nur am Pkw ausgebildet – Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Die alte Fahrberechtigung gilt sogar für Gespanne bis zu zwölf Tonnen , wenn das Zugfahrzeug ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat.
Lesen Sie mehr zum Umfang der Führerscheinklassen.
Was darf ich mit 50 noch fahren?
Übergangsregelungen – Ärztliche Untersuchungen für „Altinhaber” Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen.
- Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung;
- Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50;
Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12. 000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3. 500 kg und 7. 500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger. Bei einem Umtausch vor Vollendung des 50.
Lebensjahres wird auf Antrag zusätzlich zu den Klassen B, BE, C1 und C1E die Klasse CE zugeteilt, beschränkt auf Züge, die bisher in Klasse 3 fielen und befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Auf dem Führerschein erkennt man dies an der Schlüsselzahl 79 bei der Klasse CE. Will der Inhaber der Fahrerlaubnis diese Berechtigung nach Vollendung des 50. Lebensjahres weiter behalten, muss er einen Antrag auf Verlängerung seiner eingeschränkten Klasse CE stellen.
Die Verlängerung erfolgt dann unter den allgemein geltenden Bedingungen (s. Ärztliche Untersuchungen/Geltungsdauer der Fahrerlaubnis). Die geschilderte Regelung gilt auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2.
Ihre Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, die in die neuen Klassen C und CE fallen, endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Will der Betreffende die Berechtigung behalten, muss er einen Antrag auf Umtausch seines alten Führerscheins bzw. einen Antrag auf Verlängerung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C und CE stellen.
Wie lange ist der kleine Führerschein gültig?
Der Führerschein ist nur noch 15 Jahre gültig – Die entscheidende Änderung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie betrifft die Gültigkeit des Führerscheins. Dieser ist seit dem 19. Januar 2013 nicht mehr unbefristet gültig , sondern auf 15 Jahre befristet. Danach muss das Führerscheindokument erneuert werden.
Dazu ist lediglich ein Antrag beim zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt notwendig. Eine Gesundheitsprüfung oder gar eine Wiederholung der Fahrprüfung sieht der Gesetzgeber in Deutschland nicht vor.
Beantragt man den Führerschein neu, hat dieser wieder nur eine Gültigkeit von 15 Jahren. Zudem ist ein aktuelles Passbild Pflicht. Ebenso wird eine Gebühr in Höhe von derzeit rund 24 Euro fällig. Wer nach Ablauf der 15 Jahre mit einer ungültigen Fahrerlaubnis angehalten wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und sich zeitnah um die Verlängerung des Führerscheins kümmern.