Wie Lange Muss Man Seinen Führerschein Haben Für Car2Go?
Die Voraussetzungen: Mindestalter und Zweitfahrer – Die Anbieter unterscheiden sich alle in der Frage nach dem Mindestalter : Bei car2go und CiteeCar musst du mindestens 18 Jahre alt sein und deinen Führerschein seit einem Jahr besitzen. Bei DriveNow kannst du dich, auch wenn du das Mindestalter von 20 Jahren unterschreitest oder deinen Führerschein erst kürzer als ein Jahr besitzt, durch den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem Fahrsicherheits- und Effizienztraining anmelden.
Flinkster schreibt wiederum Buchungsbeschränkungen für Fahrberechtigte unter 25 Jahren vor. Es sollte noch erwähnt werden, dass aus Sicherheitsgründen bei den meisten Carsharing Unternehmen nicht gestattet wird, dass ein anderer mit deiner ID fährt.
Geschieht dies dennoch, verstößt du gegen den Nutzungsvertrag und kannst vom Carsharing-Unternehmen sofort von der Fahrzeugnutzung ausgeschlossen werden. stadtmobil gibt an, dass eine andere Person das Fahrzeug fahren darf, wenn sie mit im Fahrzeug sitzt, fahrtüchtig ist und einen gültigen Führerschein besitzt.
Contents
- 1 Wie alt muss man für flinkster sein?
- 2 Wer darf Share Now fahren?
- 3 Wie lange Führerschein für Carsharing?
- 4 Wie lange muss man den Führerschein haben für SHARE NOW?
- 5 Wie alt muss man für SIXT share sein?
- 6 Wie weit kann ich mit car2go fahren?
- 7 Ist Flinkster teuer?
- 8 Wie gut ist Flinkster?
- 9 Was braucht man für SHARE NOW?
- 10 Wer kann Sixt nutzen?
- 11 Wie kann ich mich bei SHARE NOW registrieren?
Carsharing -Anbieter bei Mindestalter 21 Jahre Neben WeShare verlangt auch der Marktführer SHARE NOW ein Mindestalter von 21 Jahren.
Mindestalter für Share Now – Das Carsharing von Share Now ist auch bei jungen Menschen sehr beliebt. Dabei ist aber auf das Mindestalter zu achten.
- Der Personalausweis, sowie auch der Führerschein müssen bei der Buchung vor Ort oder bei einer Online-Buchung per E-Mail oder über andere Wege vorgezeigt werden.
- Der Fahrer muss bei Share Now mindestens 21 Jahre alt sein. Außerdem muss er seit mindestens einem Jahr einen gültigen Führerschein besitzen.
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Wie alt muss man für flinkster sein?
AGB Flinkster für Privatkunden – Die Deutsche Bahn Connect GmbH (im Folgenden „Deutsche Bahn Connect”) vermietet (als „Anbieter”) oder vermittelt (als „Vermittler”) registrierten Kunden („Kunden”) bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung („Kurzzeitmiete”).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Abschluss des Kundenvertrages) und die Kurzzeitmiete des Produktes Flinkster. Durch den Abschluss des Kundenvertrages erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preis- und Gebührenliste bzw.
der gültigen Verbrauchspauschale. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung (siehe § 5 dieser AGB). Die Begriffe Kunde oder Fahrtberechtigter dienen der Vereinfachung und bezeichnen das männliche und weibliche Geschlecht.
§ 2 Angebote in Kooperation mit Dritten § 2. 1 Anmietung von Fahrzeugen im Flinkster-Netzwerk Der Kunde ist berechtigt, über seinen Kundenaccount sämtliche Fahrzeuge des Flinkster-Netzwerkes zu den Konditionen der aktuellen Preis- und Gebührenliste der Deutschen Bahn Connect (siehe § 1 und 5 dieser AGB) zu buchen.
Die Deutsche Bahn Connect bleibt auch dann als Anbieter alleiniger Vertragspartner des Kunden, wenn es sich um Fahrzeuge Dritter handelt. Für die Nutzung solcher Fahrzeuge gelten diese AGB. § 2. 2 Vermittlung von Fahrzeugen außerhalb des Flinkster-Netzwerkes Der Kunde kann über seinen Kundenaccount auch Fahrzeuge außerhalb des Flinkster-Netzwerkes buchen.
In diesem Fall erbringt die Deutsche Bahn Connect Dienstleistungen nicht als Anbieter, sondern vermittelt lediglich das Fahrzeugangebot eines Dritten (Deutsche Bahn Connect als Vermittler). Der Vertrag über die Leistung kommt im Vermittlungsfall ausschließlich zwischen dem Dritten als Leistungserbringer und dem Kunden zustande.
Es gelten die AGB des Dritten, ebenso dessen Preis- und Gebührenordnungen. Die Deutsche Bahn Connect wird den Kunden im Vermittlungsfall während des Buchungsprozesses auf die abweichenden Preis- und Gebührenordnungen sowie auf die AGB des Dritten hinweisen.
§ 3 Fahrtberechtigung Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben (Kunde) und weitere vom Kunden angemeldete Personen (Tarifpartner). Buchungen über den Kundenaccount von Tarifpartnern erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden.
Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten (Tarifpartner/Beauftragte/berechtigte Dritte) die Regelungen dieser AGB beachten und bei Fahrten fahrtüchtig und im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind;
Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften). Für unter 25-jährige Fahrtberechtigte gibt es Buchungsbeschränkungen, so dass dieser Kundenkreis auf das Fahrzeugangebot einzelner Klassen, wie in der Preisliste ausgewiesen, nicht zugreifen kann.
- Dem Kunden ist es untersagt, Fahrtberechtigten unter 25 Jahren Fahrzeuge dieser Klassen zur Nutzung zu überlassen;
- Dem Kunden kann die Fahrberechtigung ganz oder teilweise entzogen werden, sofern der Kunde Fahrzeuge unsachgemäß behandelt (siehe § 9);
Der Anbieter ist berechtigt, die Fahrtberechtigung zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung die Fahrtberechtigung bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.
- § 4 Zugangsdaten und -medien Jeder Kunde erhält ein Zugangsmedium (Kundenkarte, Führerscheinsiegel o;
- ) und/oder Zugangsdaten, die nach Setzen einer Kunden-PIN und in Kombination mit einer Smartphone-Applikation ebenfalls den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik ermöglichen;
Eine Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist nicht gestattet, der Kunde verpflichtet sich, insbesondere seine Zugangsdaten und Kunden-PIN strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Verlust des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist stets unverzüglich anzuzeigen.
Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder Kunden-PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde.
Das Zugangsmedium (Kundenkarte o. ) bleibt im Eigentum der Deutschen Bahn Connect und ist auf Verlangen auszuhändigen. Im Falle des Verlustes wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen. Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung. Sollten Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel bei der Fahrzeugübernahme vom Anbieter.
Der Fahrzeugschlüssel ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen. Der Anbieter ist berechtigt, das Zugangsmedium zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung das Zugangsmedium bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.
§ 5 Entgelte, Änderungen der Preis- und Gebührenliste (1) Dem Kunden werden Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und Fahrten der Fahrtberechtigten sowie Servicegebühren gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste in Rechnung gestellt, wobei die Abbuchung in der Regel monatlich erfolgt.
(2) Änderungen der Preis- und Gebührenliste erfolgen nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Lage, z. Ölpreise, Unterhalts- und Beschaffungskosten etc. Die Änderung wird dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Wurde mit dem Kunden aufgrund einzel- oder rahmenvertraglicher Vereinbarungen für eine bestimmte Laufzeit oder unter bestimmten Voraussetzungen eine von der „Preisliste Carsharing Bundesweiter Tarif” („Referenzpreisliste”) abweichende Preisliste vereinbart, so wird die Deutsche Bahn Connect die Leistungen nach der Referenzpreisliste (siehe § 20.
1) berechnen. Die Deutsche Bahn Connect wird den Kunden über den Wegfall der Voraussetzungen zur Gewährung von Sonderkonditionen informieren. (3) Der Kunde trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z.
Maut) und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung erforderlichen Mitwirkungspflichten, wie z. den Erwerb und die Anbringung entsprechender Vignetten. § 6 Zahlungsbedingungen und Kaution Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich per E-Mail.
Die dem Kunden übermittelte Rechnung des Anbieters ist innerhalb 1 Woche ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Der Kunde haftet nach Verzugseintritt für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Anbieters bleibt hiervon unberührt.
Die Gültigkeit von gewährten Fahrtguthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine kürzere Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens mitgeteilt wurde. Der Anbieter wird das berechnete Entgelt abhängig von der durch den Kunden gewählten Zahlungsmethode entweder im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) oder von der Kreditkarte des Kunden einziehen.
- Im Falle der SEPA-Lastschrift ist durch den Kunden ein entsprechendes Lastschriftmandat unter Angabe der IBAN und BIC auszustellen;
- SEPA-Lastschriften werden entsprechend 5 Tage vor Einzug angekündigt (Pre-Notification);
Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann der Anbieter dies dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist.
Wurde Kreditkartenzahlung gewählt, obliegt es dem Kunden, sicherzustellen, dass eine gültige Kreditkarte hinterlegt ist. Der Anbieter behält sich vor, Kundenkonten mit abgelaufener Kreditkarte zu sperren, bis durch den Kunden ein alternatives Zahlungsmittel oder eine gültige Kreditkarte hinterlegt wurde.
Der Anbieter kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst). Eine vom Kunden geleistete Kaution ist durch den Anbieter nicht zu verzinsen. § 7 Voraussetzungen zur Fahrzeugübernahme Der Kunde und fahrtberechtigte Personen verpflichten sich, bei jeder Fahrt die gültige Fahrerlaubnis mitzuführen.
Die Fahrtberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis (z.
Fahrverbot) mit sofortiger Wirkung. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde und fahrtberechtigte Personen müssen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme und bei jedem Führen des Fahrzeugs im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte stehen und dürfen keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente zu sich genommen haben, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (bzgl.
Alkohol gilt eine Grenze von 0,0 ‰). § 8 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit den zum Fahrzeug dokumentierten Vorschäden per Schadenliste oder mobiler Applikation abzugleichen.
Festgestellte Neu-Schäden/-Mängel sind dem Anbieter vor Fahrtantritt in einer Form zu melden, die den Eingang der Schadensmeldung beim Anbieter vor Fahrtantritt sicherstellt. Die telefonische Meldung beim Kundenservice des Anbieters vor Fahrtantritt reicht hierfür aus.
- Gleiches gilt für die Meldung grober Verschmutzungen und fehlender Ausrüstungsgegenstände;
- § 9 Benutzung der Fahrzeuge Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren;
Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Ggf. vorhandene Anmietstationen sind pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen.
Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden, werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde keine geringeren Reinigungskosten nachweist.
Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Fahrzeug mit einer Tankkarte ausgestattet.
- Das Fehlen der Tankkarte ist vor Fahrtantritt zu melden;
- Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs zu verwenden;
- Sofern nicht anders angegeben, muss das Fahrzeug mit mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank abgestellt werden;
Bei Nichteinhaltung der Tankregel kann eine Gebühr gemäß Gebührenliste erhoben werden. Dabei ist, sofern nicht anders angegeben, auf die Betankung mit Premiumkraftstoffen (z. „Aral Ultimate”, „Shell V-Power” o. ) zu verzichten. Der Anbieter behält sich hierbei vor, den Differenzpreis zu Normalkraftstoffen dem Kunden gesondert zu berechnen.
- Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Geländefahrten, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen fremden Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen;
Zudem sind untersagt: eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten an angemieteten Fahrzeugen; die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen; der Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten; die über das Mietende hinausgehende Entfernung von Gegenständen, die zur Fahrzeugausstattung gehören; die Deaktivierung des Beifahrerairbags, ohne diesen bei Fahrtende wieder zu aktivieren.
- Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit dem Kundenservice abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann;
Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen. § 10 Besondere Bestimmungen im stationären Carsharing Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Anmietung von Fahrzeugen im stationären Carsharing, welches im Wesentlichen durch feste Abhol- und Rückgabestationen oder -gebiete gekennzeichnet ist.
Daneben gelten für das stationäre Carsharing die sonstigen Reglungen dieser AGB, mit Ausnahme von § 11. § 10. 1 Auslandsfahrten Die Benutzung ist nur innerhalb Europas gestattet und Auslandsfahrten sind vor Fahrtantritt dem Anbieter anzuzeigen.
Für die Einhaltung im Ausland geltender fahrzeugbezogener gesetzlicher Bestimmungen, die nicht auch für die Zulassung und Benutzung von Fahrzeugen in Deutschland gelten, die Einhaltung lokaler Verkehrsregeln sowie Anforderungen an die Fahrerlaubnis, trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen frei.
§ 10. 2 Buchungspflicht Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes beim Anbieter zu buchen. Dabei muss, sofern nicht explizit anders geregelt, auch der Nutzungszeitraum angegeben werden.
Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Eine Altersbeschränkung der Fahrtberechtigten auf mindestens 25 Jahre entfällt in diesem Fall.
- Die für die Internet- und Smartphone-Buchung angezeigten Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen;
- Insbesondere bei Fahrzeugen ohne festen Rückgabeort kann es durch Ungenauigkeiten des GPS-Signals in Einzelfällen zu Abweichungen vom angezeigten zum tatsächlichen Standort des Fahrzeugs kommen, für die der Anbieter keine Gewähr übernimmt;
Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß Gebührenliste erhoben. Der Anbieter kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf den Mietpreis durch den Kunden abhängig machen. § 10. 3 Nutzungsdauer Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum.
Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Viertelstunde (Beispiel: 14:00 Uhr, 14:15 Uhr, 14. 30 Uhr, 14:45 Uhr, 15:00 Uhr). Die erste Stunde jeder Buchung wird voll abgerechnet. Die weitere Nutzung wird im 30-Minuten-Takt abgerechnet.
§ 10. 4 Stornierungen Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung kann mit einer Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste belegt werden. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt.
- Der Anbieter informiert den Kunden, wenn die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann;
- Der Kunde kann dann die Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf eine andere Fahrzeugklasse umbuchen;
§ 10. 5 Rückgabe der Fahrzeuge Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Dokumenten und Ausstattungsgegenständen ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet) und der Fahrzeugschlüssel einschließlich des an diesem befindlichen Datenträgers am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde.
Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug an der in der Buchungsbestätigung angegebenen Station/im angegebenen Parkraumquartier abgestellt werden. Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen.
Befindet sich der zulässige Rückgabeort bzw. Fahrzeugstellplatz im öffentlichen Straßenraum, sind insbesondere die geltenden Parkberechtigungen zu beachten. So darf die Rückgabe auf Parkflächen mit zeitbezogenen Einschränkungen (z. für Straßenreinigung, Bauarbeiten) nur erfolgen, wenn die Einschränkung erst 72 Stunden nach Fahrzeugrückgabe wirksam wird und eine entsprechende Meldung an den Kundenservice erfolgt.
Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur vollständigen Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter berechnet werden, insbesondere, wenn der Fahrzeugschlüssel oder die Tankkarte bei Beendigung des Mietvorgangs nicht zurückgegeben wurde.
Erfolgt die Rückgabe des Schlüssels/der Tankkarte nicht innerhalb von 24 Stunden, können darüber hinaus weitere Kosten in Rechnung gestellt werden, insbesondere Aufwände für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels/einer Ersatztankkarte. Kann der Fahrzeugschlüssel durch den Kunden nicht in angemessener Zeit zurückgegeben werden, können zudem Kosten für eine zur Wahrung des Versicherungsschutzes notwendige Sicherstellung des Fahrzeugs und einen Tausch der Fahrzeugschließanlage an den Kunden belastet werden.
- Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden ist dem Anbieter vorbehalten;
- Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeugs und die Nutzungsdauer wird automatisch auf die nächste volle Viertelstunde abgerundet;
Ist die Nutzungsdauer kürzer als der Buchungszeitraum, erfolgt die Berechnung des nicht genutzten Buchungszeitraums gem. § 10. § 10. 6 Verspätungen Kann der Kunde den in der Buchung bekanntgegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern.
Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden nicht eingehalten werden, ist der Anbieter berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen.
Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Anbieter darüber hinaus anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäß Gebührenliste erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Besondere Bestimmungen im Free-Floating-Carsharing Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Anmietung von Fahrzeugen im Free-Floating-Carsharing, welches im Wesentlichen durch die Einwegmiete innerhalb eines Geschäftsgebietes und den Verzicht auf die Angabe eines Buchungszeitraumes gekennzeichnet ist.
Daneben gelten für das Free-Floating-Carsharing die sonstigen Reglungen dieser AGB, mit Ausnahme von § 10. § 11. 1 Auslandsfahrten Die Benutzung ist nur innerhalb des Landes zulässig, in dem das Fahrzeug angemietet wurde. § 11. 2 Buchung/Übernahme/Nutzungszeit Es besteht keine Vorbuchungspflicht; das Fahrzeug kann direkt durch die Kundenkarte oder ein anderes Zugangsmedium geöffnet werden; die Nutzungsdauer muss im Vorfeld nicht festgelegt werden; berechnet wird nur die tatsächliche Nutzungszeit (Öffnen–Schließen) entsprechend der vereinbarten Taktung.
§ 11. One-Way/Parken/Rückgabe Einwegfahrten innerhalb des jeweiligen Geschäftsgebietes sind ausdrücklich erlaubt; das Abstellen ist auf öffentlichen Parkplätzen möglich. Ausgenommen davon sind reine Anwohnerparkzonen und Parkplätze, bei denen der erlaubte Parkzeitraum durch ein zeitweises Halte- oder Parkverbot sowie zeitlich beschränktes Parken mit Parkscheibe unterbrochen wird.
Bei Nutzung eines Free-Floating-Angebots erfolgt bei jedem Abstellen der Zündung eine automatische Ortung, um – sofern im Nutzungskonzept des jeweiligen Anbieters vorgesehen – die automatisierte Übernahme von ggf. anfallenden Parkkosten gewährleisten zu können.
- Bei der Rückgabe elektrisch betriebener Fahrzeuge muss eine Restreichweite von 10 km vorhanden sein;
- § 11;
- 4 Preise Für die Free-Floating-Nutzung können in der Preis- und Gebührenliste eigene Preise und Gebühren ausgewiesen werden, auch ein abweichender Selbstbehalt kann vereinbart werden;
§ 12 Anzeigepflicht und Verhalten bei Pannen, Reparaturen, Unfall oder Diebstahl (1) Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit dem Kundenservice abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann.
Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen. (2) Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um die Betriebsfähigkeit oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen Reparaturaufträge nur mit ausdrücklicher (schriftlicher) Zustimmung des Anbieters erteilt werden.
Die entsprechenden Belege der Reparatur sind dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen sowie vollumfänglich vorzulegen, eine Erstattung durch den Anbieter erfolgt soweit der Kunde gemäß § 16 nicht haftet. (3) Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde verpflichtet immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Mietwagen, zu Schaden kam.
Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein Schuldanerkenntnis, Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse/Pannen zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten.
Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde bzw. die fahrtberechtigte Person hierbei verletzt wurden, hat die schriftliche Unterrichtung spätestens sieben Tage nach dem Schadensereignis, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis zu erfolgen.
Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Schadensmeldung beim Anbieter ein, so kann der Anbieter die daraus entstehenden Mehraufwände dem Kunden in Rechnung stellen. Kann ein Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden, weil der Kunde die Auskunft verweigert, so behält sich der Anbieter vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten.
Der Anbieter kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Gebührenliste berechnen, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Kunde darf sich nach einem Unfall (unabhängig von dessen Verschuldung) erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und die Sicherstellung des Fahrzeuges nach Rücksprache mit dem Kundenservice gewährleistet werden konnte.
§ 13 Versicherung Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbehalte und die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines weiteren Versicherungsschutzes durch den Kunden ergeben sich aus der gültigen Preisliste.
- Die Senkung des Selbstbehaltes im Schadensfall gilt nur, wenn dieser vor Fahrtantritt gebucht wurde und die fahrtberechtigte Person bei der Buchung angegeben wurde, sofern der Kunde nicht selbst Fahrer ist;
Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig. § 14 Technikereinsatz Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik, durch Nichteinhalten der ordnungsgemäßen Bedienung des Fahrzeugs oder der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen PIN), so werden dem Kunden Kosten gemäß Gebührenliste und Aufwand in Rechnung gestellt, sofern der Kunde keinen geringeren Aufwand nachweist.
§ 15 Haftung des Anbieters Die Haftung des Anbieters, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.
Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Anbieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie eine etwaige Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz. Fundsachen sind dem Anbieter zu melden und auszuhändigen; eine Haftung dafür wird seitens des Anbieters nicht übernommen.
§ 16 Haftung des Kunden Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er eine Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs zu vertreten hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich hierbei auch auf Schadennebenkosten, wie z.
Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Bei Verhalten des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen, das zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes führt, haftet der jeweilige Kunde auch im Falle der Inanspruchnahme eines weiteren durch den Anbieter gewährten oder vermittelten Versicherungsschutzes in einem der Schwere des eigenen Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens.
- Dies gilt auch, wenn der Kunde im Falle eines Unfalles, Brandes, Diebstahls oder Wildschadens auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet, dem Anbieter gegenüber einen Schaden nicht anzeigt oder vorsätzlich falsche Angaben zum Unfallhergang macht, sofern der Fahrzeugversicherer des Anbieters aufgrund der o;
Punkte die Leistung verweigert. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde haftet für von ihm zu vertretene Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z. Verstößen im Straßenverkehr) selbst. Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde.
Sofern der Kunde dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Gebührenliste erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift und weitere Kundendaten (Zahlungsverbindung, Kontaktdaten) unverzüglich mitzuteilen.
Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit 15,– EUR in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z.
Zustellung einer E-Mail nicht möglich oder Mobilfunknummer) behält sich der Anbieter vor, das Kundenkonto vorläufig zu sperren. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen.
Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Restreichweite entstehen.
§ 17 Aufrechnung, Einwendungsausschluss Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 18 Vertragsänderungen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekanntgegeben und im Internet veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt.
- Auf diese Folge wird ihn der Anbieter bei der Bekanntgabe besonders hinweisen;
- Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter abgesendet werden;
- § 19 Kündigung und Sperrung Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende in Textform gekündigt werden;
Wurde bei besonderen Tarifen eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages bleibt den Parteien vorbehalten.
- Bei Tarifen mit Mindestlaufzeit steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch bei Änderungen der Preis- und Gebührenliste zu, worüber der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung informieren wird;
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist der Anbieter auch berechtigt, den Kunden aus wichtigen Gründen für bestimmte Zeit für Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange nicht unerhebliche Forderungen des Anbieters aus früheren Vermietungen trotz Fälligkeit noch nicht ausgeglichen wurden, bei Verstoß gegen Aufklärungspflichten bei Schadensfällen, Nichtvorlage des Originalführerscheins innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist für die Prüfung des Fortbestehens der Fahrerlaubnis oder bei wiederholten Verstößen des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten.
- Der Anbieter informiert den Kunden schriftlich über die Dauer und den Grund der Sperrung;
- § 20 Datenschutz Der Anbieter speichert personenbezogene Daten der Kunden und verpflichtet sich hierbei, dies nur im Einklang mit den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes zu tun;
Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen straßenverkehrs-rechtliche Vorschriften (z. Verstößen im Straßenverkehr) werden die personen-bezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt.
Wurde das Fahrzeug in einem solchen Fall nicht vom Kunden gefahren, ist der Kunde verpflichtet Name und Anschrift des Fahrers unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter verpflichtet sich, Daten des Kunden oder Fahrtberechtigten nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: https://anmeldung. flinkster. de/de/datenschutz. § 20. 1 Nutzung von abweichenden Preislisten Referenzpreisliste ist die „Preisliste Carsharing Bundesweiter Tarif”. Aufgrund einzel- oder rahmenvertraglicher Vereinbarungen können abweichende Preislisten zur Anwendung kommen.
- Sieht ein Kundenvertrag aufgrund eines Rahmenvertrages mit einem Dritten die Anwendung einer abweichenden Preisliste vor, so erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Deutsche Bahn Connect zum Zwecke der Prüfung, ob die vertragliche Grundlage zur Anwendung der abweichenden Preisliste fortbesteht, Daten mit dem jeweiligen Rahmenvertragspartner austauscht;
§ 20. 2 bahn. bonus-Programm Im Rahmen der Teilnahme von Deutsche Bahn Connect als Sammelpartner am „bahn. bonus-Programm” der Bahn übermittelt Deutsche Bahn Connect regelmäßig und automatisch für alle Kunden mit aktueller BahnCard, die über dieses Sammelprogramm erzielten Punkte an die DB Fernverkehr AG als Betreiber des „bahn.
bonus-Programms”. Kunden, die keine Teilnahme am bahn. bonus-Programm wünschen, können dieser Übermittlung widersprechen. § 20. 3 Positionsbestimmung Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung.
Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden oder Fahrtberechtigten. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§ 10. 5) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen.
§ 20. 4 Vermittlungsfall Die Deutsche Bahn Connect kann für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen durch Dritte (Deutsche Bahn Connect als Vermittler gemäß § 2. 2) Daten des Kunden zu Namen, Anschrift, Führerschein und Zahlungsmethode an diesen übergeben.
Deutsche Bahn Connect wird hiervon als Vermittler jedoch nur dann Gebrauch machen, wenn Störfälle (Schadensfälle, Bußgelder, Straftatbestände, Streitfälle zu Gebühren oder Fahrtkosten) und/oder die Revisionssicherheit gegenüber dem Finanzamt dieses erforderlich machen.
- Im Regelfall werden lediglich anonyme IDs zur Sicherstellung der späteren Zuordnung an den Dritten übergeben, sodass der Kunde im Vermittlungsfall gegenüber dem Leistungserbringer anonym bleibt;
- § 20;
- 5 Kundenservicecenter Bei folgenden Leistungen, die im telefonischen Kontakt über das Kundenservicecenter erbracht werden, ist eine Beantwortung einer vom Kunden festzulegenden Sicherheitsfrage erforderlich: Erstellung, Änderung und Stornierung von Buchungen, Kundendatenänderung (außer Namen), Rechnungsauskunft;
Die Sicherheitsabfrage ist an den jeweiligen Kundenaccount gebunden und dient dem Schutz vor einem unbefugten Zugriff Dritter. Bei nicht korrekter Beantwortung der Sicherheitsabfrage ist die Deutsche Bahn Connect berechtigt, die angefragte Leistung zu verweigern.
- Die Sicherheitsfrage kann jederzeit online oder schriftlich (per E-Mail, Brief) geändert werden;
- § 20;
- 6 Digitale Führerscheinprüfung Ihre im Rahmen der Führerscheinprüfung anfallenden personenbezogenen Daten werden durch den Dienstleister identity Trust Management AG im Auftrag der Deutsche Bahn Connect GmbH verarbeitet;
Es findet keine dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten beim Dienstleister statt. Der Dienstleister erstellt ein Prüfprotokoll, und sendet dieses an die Deutsche Bahn Connect GmbH. Die Deutsche Bahn Connect GmbH speichert das Prüfprotokoll und hält es für die Dauer Ihres Vertragsverhältnisses mit der Deutsche Bahn Connect GmbH vor.
§ 21 Bonitätsprüfung Der Anbieter behält sich vor, den folgend genannten Wirtschaftsauskunftsdateien Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von diesen bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Kunden zu erhalten: Schufa Holding AG, Hagenauer Str.
44, 65203 Wiesbaden; Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstr. 18, 22761 Hamburg; Arvato Infoscore GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Der Anbieter behält sich bei negativer Auskunft vor, Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Kundenvertrag einzugehen.
- Unabhängig davon wird der Anbieter der jeweiligen Wirtschaftsauskunftsdatei auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln;
- Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist;
§ 22 Vertragswidriges Verhalten Bei folgenden vom Kunden zu vertretenden Tatbeständen kann der Anbieter für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale bis in Höhe von 250,– EUR erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist: Fahrten ohne Nutzung der vorgesehenen Buchungswege; unberechtigte Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN; Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte; um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe; missbräuchliche Benutzung von Tankkarten.
§ 23 Verbraucherschlichtung Der Anbieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 24 Sonstige Bestimmungen Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz der Deutsche Bahn Connect GmbH vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.
Wer kann SHARE NOW nutzen? ✓ Du bist im Besitz eines gültigen Führerscheins, der für das Fahren von Autos geeignet ist (Klasse B) So einfach ist das.
Wie lange Führerschein für Carsharing?
Die Voraussetzungen: Mindestalter und Zweitfahrer – Die Anbieter unterscheiden sich alle in der Frage nach dem Mindestalter : Bei car2go und CiteeCar musst du mindestens 18 Jahre alt sein und deinen Führerschein seit einem Jahr besitzen. Bei DriveNow kannst du dich, auch wenn du das Mindestalter von 20 Jahren unterschreitest oder deinen Führerschein erst kürzer als ein Jahr besitzt, durch den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem Fahrsicherheits- und Effizienztraining anmelden.
- Flinkster schreibt wiederum Buchungsbeschränkungen für Fahrberechtigte unter 25 Jahren vor;
- Es sollte noch erwähnt werden, dass aus Sicherheitsgründen bei den meisten Carsharing Unternehmen nicht gestattet wird, dass ein anderer mit deiner ID fährt;
Geschieht dies dennoch, verstößt du gegen den Nutzungsvertrag und kannst vom Carsharing-Unternehmen sofort von der Fahrzeugnutzung ausgeschlossen werden. stadtmobil gibt an, dass eine andere Person das Fahrzeug fahren darf, wenn sie mit im Fahrzeug sitzt, fahrtüchtig ist und einen gültigen Führerschein besitzt.
Wie lange muss man den Führerschein haben für SHARE NOW?
So gut wie alle, die legal fahren dürfen, können SHARE NOW nutzen. Um dich zu registrieren, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen: ✓ Du bist mindestens 18 Jahre alt ✓ Du bist im Besitz eines gültigen Führerscheins, der für das Fahren von Autos geeignet ist (Klasse B) ✓ Dein Führerschein ist seit mindestens 1 Jahr gültig ✓ Du hast eine gültige E-Mail-Adresse ✓ Du hast ein Smartphone (iOS oder Android) So einfach ist das.
Dein Führerschein muss für das Führen von Autos (Klasse B) geeignet sein und seit mindestens 1 Jahr gültig sein. Wir akzeptieren Führerscheine, die in der Europäischen Union (EU), im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im Vereinigten Königreich und in der Schweiz ausgestellt worden sind.
Wir akzeptieren auch internationale Führerscheine , wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Falls die App deinen Führerschein nicht automatisch validiert, kontaktiere bitte unseren Kundenservice – wir helfen dir gerne bei der manuellen Validierung. Lade einfach deinen Führerschein in der SHARE NOW App hoch – ganz ohne Papierkram.
Du wirst auch gebeten, ein Selfie von dir hochzuladen, damit wir verifizieren können, dass du es wirklich bist. Die Validierung dauert in der Regel weniger als 3 Arbeitstage. Um sicherzustellen, dass dein Führerschein akzeptiert wird, stelle bitte sicher, dass du ein gut lesbares Farbfoto oder einen Scan der Vorder- und Rückseite deines Führerscheins hochlädst.
Dein Führerschein sollte auf einer ebenen Fläche liegen. Wichtig: In Deutschland, Italien und Spanien sind wir verpflichtet, die Gültigkeit deines Führerscheins alle 3 Jahre zu überprüfen. Die magische PIN ist dein Schlüssel zu allen SHARE NOW Autos. Wenn du dich registrierst, musst du deine persönliche 4-stellige magische PIN erstellen.
Im Grunde musst du diese PIN jedes Mal in der SHARE NOW App eingeben, wenn du ein Auto öffnen möchtest. Wie Magie, so einfach ist das. Ja. Wir akzeptieren Führerscheine, die in der Europäischen Union (EU, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz ausgestellt worden sind.
Wenn du einen ausländischen Führerschein hast, z. einen französischen Führerschein in Österreich, wirst du möglicherweise aufgefordert, weitere Unterlagen zur Bestätigung deines Führerscheins vorzulegen. Im Zweifelsfall wende dich bitte an den Kundenservice : Wir helfen dir gerne dabei, deinen Führerschein manuell zu validieren. Möglicherweise wirst du aufgefordert, weitere Unterlagen zur Bestätigung deines Führerscheins vorzulegen:
- Eine beglaubigte Übersetzung deines Führerscheins (oder ein internationaler Führerschein)
- Dein Reisepass
- Ein Adressnachweis in Österreich
- Ein Nachweis des Einreisedatums nach Österreich (z. Bordkarte, Einreisevisum, Aufenthaltsnachweis)
Dein Führerschein muss seit mindestens 1 Jahr gültig sein. Der internationale Führerschein ist gültig, solange er dich berechtigt, in Österreich zu fahren. Der internationale Führerschein ist jedoch kein Ersatz für deinen eigentlichen Führerschein. Du solltest deinen Reisepass und deinen Original-Führerschein während der Fahrt immer bei dir haben.
Führerscheine außerhalb der EU/EWR/Schweiz sind 6 Monate ab Einreise in die EU/EWR/Schweiz gültig. Wenn du die SHARE NOW App heruntergeladen hast und öffnest, bittet dein mobiles Android-Gerät dich um „Genehmigungen”.
Genehmigungen sind spezielle Berechtigungen, um die Apps bitten müssen, wenn sie auf Daten oder Funktionen auf deinem Handy zugreifen wollen. Wenn du zum Beispiel ein Auto in deiner Nähe finden möchtest, bittet die SHARE NOW App um die Genehmigung, deinen exakten Standort abzurufen.
- Einige Apps bitten um mehr Genehmigungen als nötig – nicht cool;
- Wir fragen nach dem absolut Notwendigen, damit die SHARE NOW App für dich gut funktioniert;
- Um die Qualität der GPS-Ortung zu verbessern, damit dein Standort auf der Map so präzise wie möglich ist: android;
permission. ACCESS_COARSE_LOCATION android. permission. ACCESS_FINE_LOCATION android. permission. ACCESS_NETWORK_STATE Um deinen Login in der SHARE NOW App zu sichern: android. permission. AUTHENTICATE_ACCOUNTS maxSdkVersion=22 android. permission. GET_ACCOUNTS maxSdkVersion=22 android.
permission. MANAGE_ACCOUNTS maxSdkVersion=22 android. permission. USE_CREDENTIALS maxSdkVersion=22 Internet-Zugang – nötig, um verfügbare Autos anzuzeigen: android. permission. INTERNET Um die in-app Validierung des Führerscheins zu unterstützen: android.
permission. READ_EXTERNAL_STORAGE maxSdkVersion=22 android. permission. WRITE_EXTERNAL_STORAGE Um Push-Notifikationen des Radars zu unterstützen: android. permission. VIBRATE android. permission. WAKE_LOCK android. permission. READ_PHONE_STATE android. permission. RECEIVE_BOOT_COMPLETED android.
- permission;
- WRITE_SETTINGS android;
- permission;
- ACCESS_WIFI_STATE android;
- permission;
- ACCESS_DOWNLOAD_MANAGER Um die Fingerabdruck-Authentifizierung (anstelle deiner magischen PIN) für das Öffnen der Autos freizuschalten: android;
permission. USE_FINGERPRINT Für Google Maps und Google Cloud Messaging: com. google. android. providers. gsf. permission. READ_GSERVICES Die SHARE NOW App ist für iOS (Version 10 oder neuer) und Android (Version 6. 0 oder neuer) verfügbar. Wenn du Probleme mit der SHARE NOW App auf deinem Smartphone hast, versuche bitte, auf die neueste App-Version zu aktualisieren..
Was passiert wenn man mit SHARE NOW geblitzt wird?
Was kostet Carsharing und welche Bußgelder sind möglich? – Auch hier gibt es Unterschiede von Anbieter zu Anbieter. Beim Carsharing bezahlt der Fahrer entweder pro gefahrener Minute, pro Stunde oder Kilometer. Einige Unternehmen verlangen eine jährliche Gebühr. Weitere Carsharing-Kosten haben wir nachfolgend für Sie aufgeschlüsselt (sie variieren stark je nach Anbieter):
Tatbestand | Gebühren |
---|---|
Serviceeinsatz vor Ort (bei Reifenpanne etc. ) | ab 25 Euro je Stunde |
Sonderreinigung (bei Rauchen im Auto etc. ) | ab 25 Euro |
Fahrzeugreparatur | ab 50 Euro |
Bearbeitung bei Eingang eines Bußgeldbescheides (Ordnungswidrigkeiten) | 5 – 20 Euro |
Bearbeitung eines Parkverstoßes | 10 Euro |
Bearbeitung eines Sonderfalles (Straftaten wie Alkohol am Steuer) | 150 Euro |
Unerlaubt in das Ausland gefahren | 250 Euro |
Umparken von wiederrechtlich abgestellten Fahrzeugen | 50 Euro |
Abschleppen von einer fremden Firma | Rechnung erfolgt durch Fremdfirma, etwa 80 – 100 Euro |
Bearbeitungsgebühr für das Abschleppen (wird noch einmal vom Carsharing-Anbieter erhoben) | 25 – 50 Euro |
Verlust der Tank-/Parkkarte oder des Fahrzeugschlüssels | ab 25 Euro (bis etwa 350 Euro) |
Beim Carsharing läuft die Polizeikontrolle so ab, als wäre es das eigene Auto Wer sich ein Auto mit anderen teilen möchte, sollte sich vorher die AGB ganz genau durchlesen. Hier finden Sie alle Informationen, wann etwas wie viel kostet. Werden Sie beispielsweise mit dem Carsharing-Auto geblitzt , leitet Ihnen der Anbieter den Bußgeldbescheid weiter. Erfahrungsgemäß dauert dies sehr lange, sodass die Widerspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid in der Zeit schon längst erloschen sein kann.
Zusätzlich müssen Sie noch Anmeldekosten einkalkulieren. Diese betragen zwischen 10 und 50 Euro. Jedoch kommen noch mehr Kosten auf den Carsharing-Kunden zu. Diese sind in den AGB versteckt. So kann eine „unerlaubte Auslandsfahrt” rund 250 Euro kosten.
Wer dennoch dagegen vorgehen möchte, kann eine „ Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ” beantragen. Hierbei ist ein Anwalt zu empfehlen, der Sie beraten kann. Den Antrag kann jedoch auch jede natürliche Person stellen; hierfür benötigen Sie also nicht zwingend einen Rechtsbeistand.
Liegt ein Unverschulden Ihrerseits an der Versäumnis der Frist vor, kann die Wiedereinsetzung beantragt werden. Dann gilt die zweiwöchige Frist zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid von vorn. Eine Verkehrskontrolle mit einem Carsharing-Auto läuft zum Beispiel genauso ab, wie mit einem „normalen” Fahrzeug.
Der Anbieter wird in der Regel darüber informiert. Aber Achtung: Wollen Sie hinterher behaupten , dass jemand anderes gefahren ist , können Sie hohe Strafen seitens des Carsharing-Anbieters bekommen. In den Verträgen steht in der Regel, dass lediglich der Vertragspartner fahren darf.
Darf ich SIXT share Carsharing ab 18 Jahren nutzen? – Um unseren Carsharingdienst nutzen zu können, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Sie haben sich bereits registriert obwohl Sie noch nicht 21 Jahre alt sind? Kein Prolem, wenn Sie SIXT share nicht nutzen, entstehen auch keine Kosten.
- Eine Kündigung ist somit nicht erforderlich;
- Ihr Vorteil: Sobald Sie 21 Jahre alt sind, können Sie Ihre Dokumente direkt über die SIXT App hochladen und unsere Fahrzeuge nutzen;
- Sie sind 18 Jahre und können auf die Mobilität nicht verzichten? In der Zwischenzeit halten wir bei SIXT Rent verschiedene Angebote für Mietwägen für Sie bereit;
Einen Großteil unserer Mietwagen können Sie bei uns schon ab 18 Jahren buchen. Hier finden Sie alle Details. Sie sind nur innerhalb einer Stadt unterwegs? Dann nutzen Sie einfach unsere E-Scooter in Berlin, München, Frankfurt und vielen weiteren Städten..
Wie weit kann ich mit car2go fahren?
Um eine Miete zu beenden, musst du dich innerhalb des Geschäftsgebiets befinden. Das Geschäftsgebiet ist unser Tätigkeitsgebiet, in dem SHARE NOW Autos frei in der Stadt umherschwirren. Innerhalb dieses Bereichs kannst du kostenlos an ordnungsgemäßen Stellen an öffentlichen Straßen parken.
Es ist möglich, in Drop-Off-Zonen außerhalb des Geschäftsgebiets gegen eine Drop-Off-Gebühr zu parken und die Miete zu beenden. Alle Parkregeln ansehen Nein. Wir erwarten nicht, dass du unsere Autos jedes Mal auftankst oder auflädst, wenn du fertig bist.
Wenn du es dennoch tust, übernehmen wir die Kosten für den Kraftstoff und schenken dir als Dankeschön sogar SHARE NOW Guthaben! Wenn du deine Miete in einem Elektroauto mit weniger als 10% Batterieleistung beendest, kann eine Gebühr erhoben werden. Selbiges gilt für Fahrzeuge mit Verbrennungs- oder Hybridmotor bei weniger als 15 km Reichweiten-/Tankanzeige (es sei denn dies ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt).
- Weitere Informationen findest du in der Richtlinie bzgl;
- Gebühren und Kosten;
- Tipp : Um Ladeguthaben zu erhalten, muss das Auto mit dem Laden begonnen haben, bevor du deine Miete beendest! Ja;
- Mit der SHARE NOW App kannst du ein Auto problemlos finden und für 20 Minuten kostenlos reservieren;
Das gibt dir genug Zeit, um zum Auto zu laufen. Wenn du mehr Zeit brauchst, kannst du deine Reservierungszeit in der App gegen eine kleine Gebühr verlängern. Wenn du stornierst und dann das gleiche Auto innerhalb von 2 Stunden erneut reservierst, wird eine Gebühr für die erneute Reservierung fällig.
Du kannst immer nur 1 Auto zur gleichen Zeit reservieren. Wenn du ein SHARE NOW Rewards Silver Mitglied oder höher bist, bleibt dein Auto sogar reserviert, während du schläfst. Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens kannst du ein Auto über Nacht kostenlos reservieren.
Mehr erfahren. Wenn du ein Auto reservierst, kann es von niemandem sonst reserviert werden. Wenn du deine Meinung änderst, dass du ein Auto brauchst, storniere deine Reservierung. Ja. Du darfst das Geschäftsgebiet verlassen, um in andere Städte zu fahren, musst aber ins selbe Geschäftsgebiet zurückfahren, um die Miete zu beenden.
Du darfst das Land mit SHARE NOW Autos nicht verlassen. Rheinland: In Deutschland kannst du zwischen Köln und Düsseldorf hin- und herfahren und deine Fahrten sowohl in Köln als auch in Düsseldorf beenden.
Es wird eine Intercity-Gebühr erhoben. Es ist möglich, das Auto in Drop-Off-Zonen etwas außerhalb des Stadtzentrums zu parken und die Miete zu beenden. Es wird eine Drop-Off-Gebühr erhoben. Zum Beispiel kannst du deine Miete in Stuttgart beginnen und in Böblingen beenden.
Ja, das kannst du! In Ländern, in denen eine Vorreservierung möglich ist, kannst du ins Ausland reisen. Füge hierfür die Option “Auslandsfahrten” zu deiner Miete hinzu. Die Vorbuchung ist für Mieten von 1 bis 30 Tagen möglich und kann auchim App-Menü unter “Trip planen” vorgenommen werden.
Die Auslandsfahrten-Option beinhaltet keine Autobahngebühren oder Vignetten-Aufkleber. Du darfst die Miete nur innerhalb des Heimat-Geschäftsgebiets beenden. Gute Reise!
Von: | Du kannst reisen nach: | Vorreservierung erforderlich? |
---|---|---|
🇦🇹Österreich | Schweiz, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Liechtenstein | ✔️ |
🇩🇰Dänemark | Schweden | ✘ |
🇮🇹Italien | Schweiz, Österreich, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Liechtenstein | ✔️ |
🇩🇪Deutschland | Schweiz, Österreich, Frankreich, Italien, Luxemburg, Liechtenstein | ✔️ |
🇳🇱Niederlande | Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Liechtenstein | ✔️ |
🇫🇷Frankreich | – | – |
🇭🇺 Ungarn | – | – |
🇪🇸Spanien | – | – |
Leider sind internationale Fahrten für SHARE NOW-Autos in Frankreich, Ungarn oder Spanien nicht erlaubt. Das Verlassen des Landes führt zu einer Geldstrafe. Du darfst das Geschäftsgebiet vorübergehend verlassen, um andere Städte innerhalb des Landes zu besuchen, solange du deine Reise innerhalb desselben Geschäftsgebiets beginnst und beendest. Wenn du in Italien unterwegs bist, musst du beachten, dass du mit einem SHARE NOW-Auto nicht in die Regionen Kampanien, Apulien, Kalabrien, Basilicata und Sizilien fahren darfst. So funktioniert’s:
- Finde mit der App ein Auto in deiner Nähe.
- Tippe auf “Reservieren”, damit niemand es dir wegschnappt.
- Wenn du am Auto bist, tippe in der App auf “Start”.
- Verwende Face-ID oder gib deine 4-stellige PIN ein.
- Das Auto entriegelt automatisch.
- Um den Motor zu starten, drücke den Start/Stopp -Knopf.
- Am Ziel angekommen? Beende die Miete über die App.
Die meisten unserer smart und Mercedes-Benz Autos haben Autoschlüssel. So funktioniert’s:
- Finde mit der App ein Auto in deiner Nähe.
- Tippe auf “Reservieren”, damit niemand es dir wegschnappt.
- Wenn du am Auto bist, tippe in der App auf “Start”.
- Verwende Face-ID oder gib deine 4-stellige PIN ein.
- Das Fahrzeug wird automatisch entriegelt.
- Den Autoschlüssel findest du im Handschuhfach.
- Am Ziel angekommen? Steck den Schlüssel wieder in die Halterung.
- Beende die Miete über die App.
Ja! SHARE NOW ist in den meisten unserer Städte auch am Flughafen verfügbar. Wenn du SHARE NOW in einem anderen europäischen Land nutzen möchtest, musst du dort einfach die Nutzungsbedingungen akzeptieren, wenn du dort zum ersten Mal SHARE NOW nutzt. Wenn du zum Flughafen fährst: Halte am Flughafen Ausschau nach besonderen Carsharing-Parkplätzen, auf denen du einfach unsere Autos kostenlos parken und deine Fahrt beenden kannst.
Unsere BMW und MINI Autos sind schlüssellos, d. es gibt keinen Autoschlüssel, um das Auto zu öffnen oder den Motor zu starten. Diese Autos haben stattdessen einen Start/Stopp -Knopf. Wenn du gerade gelandet bist: So bald du gelandet bist – reserviere ein SHARE NOW Auto in der App und hole es auf dem Carsharing-Parkplatz ab.
Oh nein! Hoffentlich geht es dir gut. Rufe bitte sofort 110 an und warte, bis der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde. Bitte stell sicher, dass die Situation geklärt wird. Rufe außerdem den Kundenservice an, um uns über den Unfall zu informieren. Ja. Mit deinem SHARE NOW Account kannst du Autos in all unseren europäischen Städten Autos anmieten.
Akzeptiere einfach die allgemeinen Geschäftsbedingungen des neuen Landes in der App vor deiner ersten Fahrt. Ja, das kannst du. Die Vorreservierung ist kostenlos und lässt dir die Wahl, von wo und ab wann du in dein Auto einsteigen möchtest.
Wir liefern dir das gebuchte Auto in nur wenigen Gehminuten von deiner gewünschten Lieferdresse entfernt – nur innerhalb des Geschäftsgebietes, versteht sich! Die Vorreservierung ist ausschließlich für Langzeitmieten von 1 bis 30 Tagen möglich. Keine Panik! In den meisten Fällen ist am Auto nichts auszusetzen.
Aus Sicherheitsgründen sperren wir den Motor aus der Ferne, damit das Auto bei deiner Abwesenheit nicht einfach losfahren kann. Wenn du wieder fahrbereit bist, entsperre einfach den Motor über die App. Wenn das nicht funktioniert, ziehe den Autoschlüssel aus der Zündung und versuche es erneut.
Gut gesehen! Du kannst Schäden an einem Auto direkt in der SHARE NOW App vor, während oder nach deiner Miete melden. Am einfachsten meldest du Schäden, indem du Fotos direkt von deinem Handy in der App hochlädst. Folge einfach den Anweisungen, um 2 Fotos von der beschädigten Stelle zu machen: eine Nahaufnahme und eine Gesamtaufnahme.
Wir kümmern uns um den Rest. Für jedes Auto sollte es eine Liste aller gemeldeten Schäden geben. Wir erwarten allerdings nicht von dir, dass du Schäden meldest, die beispielsweise kleiner sind als eine Kreditkarte.
Bei schwerwiegenden Schäden während oder nach der Anmietung wende dich bitte an unseren Kundendienst. Eine Intercity-Gebühr von 8,99 € fällt an, wenn du deine Fahrt in einer Stadt beginnst und in einer neuen Stadt beendest. Dies ist derzeit nur zwischen Köln und Düsseldorf möglich.
- Ja;
- Zu Beginn jeder Fahrt wird ein geschätzter Reisebetrag von deiner Kredit- (oder Debit-) Karte vorab autorisiert;
- Wenn dieser Betrag nicht gebucht werden kann, kann deine Fahrt leider nicht beginnen;
- In solchen Fällen empfehlen wir, dich bei deiner Bank oder deinem Kreditkarteninstitut nach einer Lösung zu erkundigen;
Wenn du eine Prepaid-Debit- oder Kreditkarte verwendest, vergewissere dich bitte, dass du genügend Guthaben auf deinem Bankkonto hast, bevor du deine Fahrt antrittst. Die tatsächlichen Gesamtkosten deiner Fahrt werden nach Ende der Miete von deiner Karte abgebucht. Es gibt eine Reihe von möglichen Gründen, warum dein Handy abgelehnt wird:
- Wenn auf deinem Handy 2 separate SHARE NOW-Anwendungen laufen (z. Klonen von Apps)
- Wenn das Xposed Framework auf deinem Telefon installiert ist
- Wenn das System vermutet, dass dein Handy gerootet oder jailbroken ist
- Wenn das System erkennt, dass Magisk installiert ist
- Wenn dein Handy den Google SafetyNet Test nicht besteht
Falls du einer dieser Vollzeit-Techprofis bist, könnten diese Gründe zutreffen:
- Wenn das System erkennt, dass du einen Emulator benutzt (d. ein virtuelles Telefon, das auf einem Computer läuft)
- Wenn die SHARE NOW App gedebuggt wird (d. wenn das Telefon mit einem Computer verbunden wurde, um den Code in der App zu sehen)
- Wenn die SHARE NOW App manipuliert wurde (d. wenn jemand versucht hat, die App zu ändern)
Wir wissen, dass dies nicht unbedingt die beste Nachricht ist, aber du kannst nach wie vor unserer Modelle von Mercedes-Benz, smart und Fiat mieten. Klar. Letztlich brauchst du nur eine funktionierende Internetverbindung, um deine Miete zu beginnen und zu beenden. Zwischenstopps sind überhaupt kein Problem. Wenn du einen Zwischenstopp einlegst, musst du lediglich darauf achten, dass du den Autoschlüssel (falls vorhanden) und dein Smartphone bei dir hast und du musst dir um nichts Sorgen machen: Autos ohne Schlüssel (Start/Stop-Knopf): Stell dich in die Nähe des Autos und benutze die SHARE NOW App, um das Auto per Bluetooth zu entriegeln.
BMW- und MINI-Fahrzeuge sind mit einem proprietären System ausgestattet, das jedes Gerät automatisch überprüft, das sich mit ihnen zu verbinden versucht. Starte den Motor, sobald du im Auto bist. Autos mit Schlüssel: Benutze den Autoschlüssel, um einzusteigen und starte deinen Motor wie gewohnt.
Mercedes-Benz Rent ist die Premium-Autovermietung von Mercedes-Benz. In Partnerschaft mit Mercedes-Benz Rent möchten wir dir eine noch größere Auswahl an Fahrzeugen bieten. Vorteile von Mercedes-Benz Rent: ✔ Außergewöhnliche, saubere, nagelneue Autos. ✔ Garantiert die Fahrzeugkategorie deiner Wahl. Die Buchung eines Mercedes-Benz Rent Mietwagens ist kostenlos – es fallen keine zusätzlichen Kosten für die Reservierung der Fahrzeuge an. Da du die Fahrzeuge jedoch direkt bei Mercedes-Benz Rent mietest, gelten die entsprechenden Fahrpreise. Es gibt ein paar Unterschiede:
- Parkkosten sind nicht inbegriffen.
- Du benötigst eine Kreditkarte und 1. 000 € werden aus Sicherheitsgründen vorübergehend gesperrt.
Mehr Informationen über Mercedes-Benz Rent ⚠️ Dieses Angebot ist derzeit nur in Berlin, Stuttgart, Frankfurt am Main, Köln, Hamburg und München verfügbar. Mercedes-Benz Rent bietet eine spezielle Hotline und einen exklusiven Kundensupport für alle deine Buchungs- und Reisefragen: 📞 0681 96595052 Du kannst dich auch direkt an Mercedes-Benz Rent wenden: Mercedes-Benz Niederlassung Berlin Tel. : +49 30 3901 3901 E-Mail: [email protected].
- ✔ Genieße den erstklassigen Concierge-Service von Mercedes-Benz Rent;
- ✔ Premium-Automodelle, die normalerweise nicht in der SHARE NOW App verfügbar sind;
- ✔ Exklusiver Kundenservice und Service-Hotline;
- Mehr über unsere Partnerschaft ⚠️ Dieses Angebot ist derzeit nur in Berlin, Stuttgart, Frankfurt am Main, Köln, Hamburg und München verfügbar;
com Salzufer 1, 10587 Berlin Mercedes-Benz Niederlassung Stuttgart Tel. : +49 711 2590 8329 E-Mail: mb-rent. [email protected]. com Mercedesstraße 102, 70372 Stuttgart Mercedes-Benz Niederlassung Frankfurt am Main Tel. : +49 69 8501 4731 E-Mail: [email protected].
com Kaiserleipromenade 10, 60599 Frankfurt am Main Mercedes-Benz Niederlassung Köln Tel. : +49 221 5796 0535 E-Mail: [email protected]. com Mercedes-Allee 1, 50858 Köln Mercedes-Benz Niederlassung Hamburg Tel.
: + 49 40 6941 4141 E-Mail: mb-rent. [email protected]. com Friedrich-Ebert-Damm 115, 22047 Hamburg Mercedes-Benz Niederlassung München Tel. : +49 89 1206 2200 E-Mail: [email protected]. com Arnulfstraße 61, 80636 München Nein! Im Gegensatz zu herkömmlichen Autovermietungen musst du bei SHARE NOW keine Kaution hinterlegen.
- Du bist natürlich haftpflichtversichert, aber wir sperren vor deinen Mieten keine Kaution auf deiner Kreditkarte;
- Beim Autofahren läuft nicht immer alles nach Plan;
- Wenn dein SHARE NOW-Auto eine Panne hat, während du außerhalb deines Geschäftsgebiets unterwegs bist, sind wir für dich da! Mit unserem kostenlosen Pannenservice bringen wir dich wieder auf die Straße und stressfrei an dein Ziel;
Wir haben uns mit dem europäischen Marktführer für Pannenhilfe, ARC, zusammengetan, um Pannen außerhalb des Geschäftsgebiets schnell und reibungslos zu beheben. So funktioniert’s: 1. Falls du außerhalb deines Geschäftsgebiets technische Probleme hast, solltest du anhalten und den Kundenservice anrufen.
Unsere Kundendienstmitarbeiter:innen werden versuchen, dein Problem mit Hilfe der Telematik aus der Ferne zu lösen. Das kann z. bei Verbindungsfehlern geschehen. Wenn dein Problem einen Mechaniker erfordert, leiten wir dich an die Experten von ARC weiter.
Du kannst über dein Smartphone mit dem Pannenservice kommunizieren. Wir schicken dir per SMS einen Link zu ARCs SmartView-Technologie. So kannst du die Hilfe auf dem Weg zu dir verfolgen. Kleine Pannen, wie z. eine leere Batterie oder ein platter Reifen, können am Straßenrand behoben werden.
So bist du im Handumdrehen wieder unterwegs! Wenn dein SHARE NOW-Auto einen größeren Schaden erlitten hat oder nicht auf der Straße repariert werden kann, müssen wir es in die Werkstatt bringen. Du hast folgende Möglichkeiten*, um mobil zu bleiben: Flug nach Hause Wenn die Panne außerhalb deines Heimatlandes passiert oder weiter als 500 Kilometer von deinem Wohnort entfernt ist.
Zug nach Hause Wenn die Panne weniger als 500 Kilometer von deinem Wohnort entfernt ist, entweder innerhalb oder außerhalb deines Heimatlandes. Taxi nach Hause Für Fahrten von weniger als 150 Kilometern, entweder zu deinem Wohnort oder zu einem Flughafen oder Bahnhof für die Weiterreise.
Ist Flinkster teuer?
Voll vernetzt – 25. 02. 2014 — Flinkster ist das Carsharing-Angebot der Deutschen Bahn. Flächenmäßig bietet Flinkster mit mehr als 800 Stationen das größte Netz unter den Carsharing-Anbietern. In welchen Städten ist Flinkster nutzbar? Kaum ein Carsharing -Anbieter ist an so vielen Standorten vertreten wie Flinkster.
In Städten wie Hamburg und Berlin hat Flinkster auch den Smart Electric Drive im Angebot. Diese Autos bietet Flinkster an: Der Fuhrpark von Flinkster umfasst unter anderem folgende Fahrzeuge: Audi A6, Audi A8 , BMW 5er, BMW 7er , Citroën C1, Citroën DS3 , Fiat 500, Fiat Panda , Ford Ka, Ford Fiesta, Ford Focus, Mercedes C-Klasse, Mercedes E-Klasse, Mercedes S-Klasse , Opel Corsa , Smart, VW Polo, VW Golf.
- In etwa 140 deutschen Städten lässt sich der Flinkster-Service nutzen;
- Zusätzlich können auch Neunsitzer-Busse oder Transporter wie der Ford Transit , Mercedes Sprinter, Opel Movano oder VW T5 gemietet werden;
Auch verschiedene Elektroautos stehen in einigen Städten für Flinkster-Kunden zur Verfügung. Darunter der Citroën C-Zero , Smart Electric Drive, Mini E und Peugot iOn. Auf Anfrage ist auch die Anmietung von Cabrios oder SUVs möglich. Wie registriere ich mich und was sind die Voraussetzungen? Die Registrierung erfolgt online auf der Flinkster-Internetseite.
Anschließend muss der neue Kunde seine Angaben in einem Flinkster-Mobility-Center (in vielen Bahnhöfen der Deutschen Bahn) durch Vorlage von Personalausweis und Führerschein verifizieren. Daraufhin erhält er eine Kundenkarte.
Für die Registrierung veranschlagt Flinkster 50 Euro, wenn man sich für den bundesweiten Tarif entscheidet. Wer im Besitz einer Bahncard ist oder den Lokal-Tarif wählt (siehe unten), zahlt keine Anmeldegebühren. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Für Fahrer unter 25 Jahren gilt eine Beschränkung auf die Kleinwagen-Klasse. Flinkster arbeitet in Berlin mit Multicity zusammen. Die Flotte besteht ausschließlich aus Citroën Z-Zero. Buchen, fahren, abstellen – so funktioniert das! Gebucht wird im Internet, per App oder Telefon. Buchungen über Internet und über die App sind kostenlos, eine telefonische Buchung kostet 1,50 Euro. Die Fahrzeuge können stunden- bis monatsweise gebucht werden.
- Weitere Voraussetzung ist eine gültige Kredit- oder EC-Karte;
- Die Autos befinden sich an den deutschlandweit rund 800 Flinkster-Stationen;
- Die Rückgabe erfolgt immer an der Station, an der das Auto abgeholt wurde;
In München gibt es neben den Stationen auch sogenannte Parkraumquartiere, innerhalb derer die Autos an gekennzeichneten Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum abgeholt und wieder abgestellt werden können. In Berlin arbeitet Flinkster mit dem Carsharing-Anbieter Multicity zusammen – für die Multicity-Flotte (Citroën Z-Zero) gibt es keine festen Standorte.
Die Fahrzeuge werden mit der Kundenkarte geöffnet. Der Fahrzeugschlüssel befindet sich im Handschuhfach oder in einem Schlüssel-Tresor, der ebenfalls mit der Kundenkarte geöffnet wird. An Bord ist außerdem eine Tankkarte deponiert.
Das sind die Kosten Es sind grundsätzlich zwei Tarife wählbar. Erste Variante: der bundesweite Tarif (für Gelegenheits-Mieter) ohne monatliche Grundgebühr. Die Kosten richten sich nach der Fahrzeugklasse. Am günstigsten ist die Mini-Klasse (Fiat Panda, Smart, Peugeot 107 ).
Hier kostet die Miete pro Stunde 2,30 Euro zu den Hauptgeschäftszeiten. Im Nachttarif (22 bis 8 Uhr) fällt der Kurs auf 1,50 Euro pro Stunde. Bucht man das Auto für einen ganzen Tag, werden 39 Euro fällig, ab dem zweiten Tag nur noch 29 Euro.
Hinzu kommt die Kilometerpauschale in Höhe von 0,18 Euro. Am teuersten ist die Transporter-Klasse (Ford Transit, Mercedes Sprinter, Opel Movano oder VW T5): Der Stundenpreis beträgt tagsüber acht Euro und im Nachttarif 1,90 Euro, die Kilometerpauschale beträgt hier 0,20 Euro.
- Die Tagesmiete beläuft sich auf 80 Euro, ab dem zweiten Tag werden noch 59 Euro fällig;
- Preise für Fahrzeuge der Oberklasse (Audi A8, BMW 7er und Mercedes S-Klasse) nennt Flinkster nur auf Anfrage;
- Die Buchung muss bei Oberklasse-Fahrzeugen mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen;
Die zweite Tarif-Variante: der Lokaltarif (für regelmäßige Nutzer). Eine verwirrende Bezeichnung, denn der Lokaltarif gilt ebenfalls deutschlandweit. Hierbei fällt eine monatliche Grundgebühr von zehn Euro an. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate. Ein Auto der Mini-Klasse kostet tagsüber (8 bis 22 Uhr) 1,50 Euro pro Stunde – nachts entfallen die stündlichen Mietkosten sogar.
- Allerdings liegt die Kilometerpauschale mit 0,26 Euro im Vergleich zum bundesweiten Tarif etwas höher;
- Die Transporter-Klasse kostet im Lokaltarif tagsüber nur noch fünf Euro pro Stunde, nachts sogar nur ein Euro pro Stunde, und die Kilometerpauschale liegt bei 0,29 Euro;
Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt unabhängig vom Tarif 1500 Euro. Über das Sicherheitspaket (90 Euro pro Jahr) lässt sie sich auf 300 Euro reduzieren. Für Geschäftskunden (Anmeldegebühr 99 Euro) fallen gesonderte Tarife an. Berechnungsbeispiel (bundesweiter Tarif): Besuch der Tante in Schönau übers Wochenende.
- Dazu fahren wir mit der Bahn bis Heidelberg und leihen uns dort von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 16 Uhr einen Opel Corsa;
- 79 Euro kostet die Zeitmiete des Autos;
- Dazu kommen etwa 70 Kilometer, bei einer Kilometerpauschale von 0,18 Euro;
Macht in Summe 91,60 Euro. Bei der Nutzung von Multicity-Autos in Berlin haben Flinkster-Kunden mit ihrer Flinkster-Kundenkarte Zugang zu den Fahrzeugen. Auch die Abrechnung erfolgt über Flinkster. Der Tarif liegt einheitlich bei 0,28 Euro pro Minute und 39 Euro pro Tag.
Das ist originell Bestens vernetzt: Zahlreiche Standorte, dazu Kooperationen mit anderen Anbietern wie Multicity, gewähren vollständige Mobilität auch an Orten fernab von größeren Städten. Deutschlandweit gibt es mehr als 800 Stationen, so etwa an allen großen ICE-Bahnhöfen und Flughäfen.
Kunden haben die Wahl zwischen zwei Tarifen, sodass Gelegenheitsnutzer ebenso glücklich werden wie Vielreisende. Laut Flinkster soll es inzwischen 215. 000 Kunden geben (Stand Januar 2014), die auf das Carsharing-Angebot der deutschen Bahn zurückgreifen. Und diese Zahl könnte bald deutlich wachsen: Ab Mitte 2014 wollen Car2Go und Flinkster zusammenarbeiten , sodass Kunden des einen Anbieters auch den Service des anderen nutzen können, ohne sich erneut registrieren zu müssen..
Wie gut ist Flinkster?
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FLINKSTER Flinkster überrascht im Test mit einer Verfügbarkeit in mehr als 400 Städten. Somit übertrifft es bekannte Carsharing-Anbieter wie DriveNow und Car2Go fast um das Hundertfache. Doch lassen sich Flinkster-Autos genauso bequem buchen? Und gibt es an den zahlreichen Standorten auch genug Fahrzeuge?.
Wie funktioniert Ford Carsharing?
So funktioniert Ford Carsharing. Rund um die Uhr verfügbar und im Voraus buchbar. Keine lästige Parkplatzsuche durch feste Fahrzeugstandorte. Sie zahlen – neben einer einmaligen Anmeldegebühr – nur dann, wenn Sie das Auto nutzen. Keine monatliche Grundgebühr.
Was braucht man für SHARE NOW?
Führerscheinausbildung: Anmeldung, Theorie & Praxis – Was gibt es zu beachten?
BONUS: Weiterempfehlen lohnt sich! – Jetzt, wo du ein Profi in Sachen Carsharing bist, solltest du deinem Freundeskreis und deiner Familie von uns erzählen. Wenn sie sich anmelden, habt ihr beide etwas davon. Wir schenken dir 10 € Guthaben für jeden neuen SHARE NOW User, den du anwirbst.
Wer kann Sixt nutzen?
SIXT share eignet sich für jeden, der mobil unterwegs sein möchte, einen gültigen Führerschein besitzt und mindestens 21 Jahre alt ist (für bestimmte Fahrzeugkategorien (z. Audi A4 und höher) gilt ein Mindestalter von 25 Jahren).
Was bedeutet Führerscheinvalidierung?
Seit 2020 auch Carsharing im Angeobt – Durch die Integration von Drittanbietern wie Miles, Voi, Emmy oder Bond Mobility können die Kunden seit 2020 auch Carsharing über Free Now durchführen oder E-Roller, E-Bikes bzw. E-Scooter mieten. Dank der digitalen Identitätsprüfung von Onfido ist innerhalb weniger Minuten der Zugang zu den Car- und Rollersharing-Angeboten der Drittanbieter in der Free-Now-App möglich.
- Möchte ein Kunde diese Angebote nutzen, fotografiert er seinen Führerschein und sein Gesicht mit dem Smartphone ab;
- Die künstliche Intelligenz von Onfido macht vom Ausweisfoto einen biometrischen Abgleich mit dem Gesicht;
Die Daten werden End-to-End-verschlüsselt an Free Now geschickt und dort mit den Kundendaten verglichen. So wird zuverlässig geprüft, ob der Kunde der legitime Inhaber des Führerscheins ist. Zudem wird die Gültigkeit des Führerscheins überprüft sowie die Berechtigung, ob der Kunde die gewünschte Fahrzeugart oder Fahrzeugklasse führen darf.
Darf ich SIXT share Carsharing ab 18 Jahren nutzen? – Um unseren Carsharingdienst nutzen zu können, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Sie haben sich bereits registriert obwohl Sie noch nicht 21 Jahre alt sind? Kein Prolem, wenn Sie SIXT share nicht nutzen, entstehen auch keine Kosten.
- Eine Kündigung ist somit nicht erforderlich;
- Ihr Vorteil: Sobald Sie 21 Jahre alt sind, können Sie Ihre Dokumente direkt über die SIXT App hochladen und unsere Fahrzeuge nutzen;
- Sie sind 18 Jahre und können auf die Mobilität nicht verzichten? In der Zwischenzeit halten wir bei SIXT Rent verschiedene Angebote für Mietwägen für Sie bereit;
Einen Großteil unserer Mietwagen können Sie bei uns schon ab 18 Jahren buchen. Hier finden Sie alle Details. Sie sind nur innerhalb einer Stadt unterwegs? Dann nutzen Sie einfach unsere E-Scooter in Berlin, München, Frankfurt und vielen weiteren Städten..
Was passiert wenn man mit SHARE NOW geblitzt wird?
Was kostet Carsharing und welche Bußgelder sind möglich? – Auch hier gibt es Unterschiede von Anbieter zu Anbieter. Beim Carsharing bezahlt der Fahrer entweder pro gefahrener Minute, pro Stunde oder Kilometer. Einige Unternehmen verlangen eine jährliche Gebühr. Weitere Carsharing-Kosten haben wir nachfolgend für Sie aufgeschlüsselt (sie variieren stark je nach Anbieter):
Tatbestand | Gebühren |
---|---|
Serviceeinsatz vor Ort (bei Reifenpanne etc. ) | ab 25 Euro je Stunde |
Sonderreinigung (bei Rauchen im Auto etc. ) | ab 25 Euro |
Fahrzeugreparatur | ab 50 Euro |
Bearbeitung bei Eingang eines Bußgeldbescheides (Ordnungswidrigkeiten) | 5 – 20 Euro |
Bearbeitung eines Parkverstoßes | 10 Euro |
Bearbeitung eines Sonderfalles (Straftaten wie Alkohol am Steuer) | 150 Euro |
Unerlaubt in das Ausland gefahren | 250 Euro |
Umparken von wiederrechtlich abgestellten Fahrzeugen | 50 Euro |
Abschleppen von einer fremden Firma | Rechnung erfolgt durch Fremdfirma, etwa 80 – 100 Euro |
Bearbeitungsgebühr für das Abschleppen (wird noch einmal vom Carsharing-Anbieter erhoben) | 25 – 50 Euro |
Verlust der Tank-/Parkkarte oder des Fahrzeugschlüssels | ab 25 Euro (bis etwa 350 Euro) |
Beim Carsharing läuft die Polizeikontrolle so ab, als wäre es das eigene Auto Wer sich ein Auto mit anderen teilen möchte, sollte sich vorher die AGB ganz genau durchlesen. Hier finden Sie alle Informationen, wann etwas wie viel kostet. Werden Sie beispielsweise mit dem Carsharing-Auto geblitzt , leitet Ihnen der Anbieter den Bußgeldbescheid weiter. Erfahrungsgemäß dauert dies sehr lange, sodass die Widerspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid in der Zeit schon längst erloschen sein kann.
- Zusätzlich müssen Sie noch Anmeldekosten einkalkulieren;
- Diese betragen zwischen 10 und 50 Euro;
- Jedoch kommen noch mehr Kosten auf den Carsharing-Kunden zu;
- Diese sind in den AGB versteckt;
- So kann eine „unerlaubte Auslandsfahrt” rund 250 Euro kosten;
Wer dennoch dagegen vorgehen möchte, kann eine „ Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ” beantragen. Hierbei ist ein Anwalt zu empfehlen, der Sie beraten kann. Den Antrag kann jedoch auch jede natürliche Person stellen; hierfür benötigen Sie also nicht zwingend einen Rechtsbeistand.
Liegt ein Unverschulden Ihrerseits an der Versäumnis der Frist vor, kann die Wiedereinsetzung beantragt werden. Dann gilt die zweiwöchige Frist zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid von vorn. Eine Verkehrskontrolle mit einem Carsharing-Auto läuft zum Beispiel genauso ab, wie mit einem „normalen” Fahrzeug.
Der Anbieter wird in der Regel darüber informiert. Aber Achtung: Wollen Sie hinterher behaupten , dass jemand anderes gefahren ist , können Sie hohe Strafen seitens des Carsharing-Anbieters bekommen. In den Verträgen steht in der Regel, dass lediglich der Vertragspartner fahren darf.
Warum funktioniert SHARE NOW nicht?
App findet euren Standort nicht – Der eigene Standort wird nicht auf der App angezeigt und ihr könnt keine Autos mieten. Womöglich sind eure Ortungsdienste am Handy ausgeschaltet. Aktiviert diese und stellt sicher, dass ihr das Abrufen eures Standorts für Share Now tatsächlich aktiviert habt.