Wie Lange Dauert Der Erste Hilfe Kurs Für Den Führerschein?
Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist für alle Fahrerlaubnis-Klassen gleich und geht über neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Der Erste-Hilfe-Schein ist lebenslang gültig – es ist jedoch ratsam, wenn Verkehrsteilnehmer ihn alle zwei bis drei Jahre auffrischen.
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Ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gültig?
Antwort: Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist – im Gegensatz zu den berufsgenossenschaftlichen Kursen – Ihr Leben lang gültig (Stand: 2018). Es gibt – entgegen einer weitläufigen Meinung – kein “Ablaufdatum” für den Erste-Hilfe-Kurs, der Kurs gilt also für den Führerschein- wenn eine Bescheinigung vorliegt – bis an das Lebensende.
Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt. Hier steht lediglich, dass Sie als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen müssen, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen müssen.
Auch wenn eine regelmäßige Wiederholung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wünschenswert und ratsam ist: Wenn Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, dann ist dieser für den Führerschein unbegrenzt gültig. Ihre Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert Ihre “alte” Bescheinigung nicht? Ja, auch wir hören immer wieder, dass es Fahrerlaubnis-Behörden gibt, die Bescheinigungen, die älter als 2 (oder 3) Jahre sind, nicht akzeptieren.
Beim Führerschein-Sehtest ist dies korrekt, dieser gilt nur 2 Jahre. Tipp: Verweisen Sie auf den §19 FeV. Hier ist klar geregelt, welchen Kurs Sie benötigen. Ein Ablauf-Datum wird Ihre Behörde vergeblich suchen.
Wie lange ist der Kurs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” gültig? Früher (bis 2017) hat es ausgereicht, beim Führerscheinantrag eine Kursbescheinigung über eine Kurs in “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” vorzulegen. Dieser 1-tägige Kurs wurde 2015 abgeschafft, und Alt-Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen waren noch bis zum Ablauf des 21.
Wie lange ist der Erste Hilfe-Kurs gültig?
Für Betriebsersthelfer und Führerscheinbewerber gleichermaßen – Der neue Kurs in Erster Hilfe ist für die Betriebsersthelfer und die Bewerber für alle Führerscheinklassen gleichermaßen konzipiert. Allerdings ist er unterschiedlich lange gültig: Wer den Führerschein erlangen möchte, braucht den Kurs nur ein einziges Mal zu besuchen.
Anschließend ist der Erste-Hilfe-Kurs immer gültig. Das ist für Betriebsersthelfer anders: Wer als Betriebshelfer einen Erste-Hilfe-Kurs besucht, muss diesen alle zwei Jahre erneuern. Nur so ist sicher, dass er sämtliche Sofortmaßnahmen immer parat hat.
Auch Auto- und Motorradfahrern wird empfohlen, regelmäßig einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen und ihr Wissen aufzufrischen, damit sie im Ernstfall sicher helfen können.
Wie lange ist der Erste Hilfe-Schein gültig?
Ich mache den Führerschein! // Erste-Hilfe-Kurs | Oskar
Antwort: Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist – im Gegensatz zu den berufsgenossenschaftlichen Kursen – Ihr Leben lang gültig (Stand: 2018). Es gibt – entgegen einer weitläufigen Meinung – kein “Ablaufdatum” für den Erste-Hilfe-Kurs, der Kurs gilt also für den Führerschein- wenn eine Bescheinigung vorliegt – bis an das Lebensende.
Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt. Hier steht lediglich, dass Sie als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen müssen, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen müssen.
Auch wenn eine regelmäßige Wiederholung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wünschenswert und ratsam ist: Wenn Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, dann ist dieser für den Führerschein unbegrenzt gültig. Ihre Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert Ihre “alte” Bescheinigung nicht? Ja, auch wir hören immer wieder, dass es Fahrerlaubnis-Behörden gibt, die Bescheinigungen, die älter als 2 (oder 3) Jahre sind, nicht akzeptieren.
Beim Führerschein-Sehtest ist dies korrekt, dieser gilt nur 2 Jahre. Tipp: Verweisen Sie auf den §19 FeV. Hier ist klar geregelt, welchen Kurs Sie benötigen. Ein Ablauf-Datum wird Ihre Behörde vergeblich suchen.
Wie lange ist der Kurs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” gültig? Früher (bis 2017) hat es ausgereicht, beim Führerscheinantrag eine Kursbescheinigung über eine Kurs in “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” vorzulegen. Dieser 1-tägige Kurs wurde 2015 abgeschafft, und Alt-Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen waren noch bis zum Ablauf des 21.
Was ist der Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter?
Antwort: Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist – im Gegensatz zu den berufsgenossenschaftlichen Kursen – Ihr Leben lang gültig (Stand: 2018). Es gibt – entgegen einer weitläufigen Meinung – kein “Ablaufdatum” für den Erste-Hilfe-Kurs, der Kurs gilt also für den Führerschein- wenn eine Bescheinigung vorliegt – bis an das Lebensende.
Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt. Hier steht lediglich, dass Sie als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen müssen, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen müssen.
Auch wenn eine regelmäßige Wiederholung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wünschenswert und ratsam ist: Wenn Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, dann ist dieser für den Führerschein unbegrenzt gültig. Ihre Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert Ihre “alte” Bescheinigung nicht? Ja, auch wir hören immer wieder, dass es Fahrerlaubnis-Behörden gibt, die Bescheinigungen, die älter als 2 (oder 3) Jahre sind, nicht akzeptieren.
Beim Führerschein-Sehtest ist dies korrekt, dieser gilt nur 2 Jahre. Tipp: Verweisen Sie auf den §19 FeV. Hier ist klar geregelt, welchen Kurs Sie benötigen. Ein Ablauf-Datum wird Ihre Behörde vergeblich suchen.
Wie lange ist der Kurs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” gültig? Früher (bis 2017) hat es ausgereicht, beim Führerscheinantrag eine Kursbescheinigung über eine Kurs in “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” vorzulegen. Dieser 1-tägige Kurs wurde 2015 abgeschafft, und Alt-Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen waren noch bis zum Ablauf des 21.