Wer Muss Seinen Führerschein Nicht Umtauschen?

Wer Muss Seinen Führerschein Nicht Umtauschen

Quelle: BMDV Aktuelles: In seiner Sitzung am 11. 02. 2022 stimmte der Bundesrat einer Fristverlängerung zum Führerscheinumtausch für Führerscheinbesitzer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 bis zum 19 Juli 2022 zu. Weitere Informationen finden Sie folgend im FAQ. Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind.

Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. In Deutschland müssen rund 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Wir erklären, was es hierbei zu beachten gibt. Pfeil runter Führerscheine sollen in der Europäischen Union einheitlich sein – und damit fälschungssicherer werden.

Deshalb verpflichtet die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (3. EU -Führerscheinrichtlinie) alle Mitgliedstaaten der EU sicherzustellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder im Umlauf befindlichen Führerscheine die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Pfeil runter Quelle: BMDV Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Karten- Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Pfeil runter Da das Ausstellungsdatum auf den alten Papierführerscheinen häufig nicht mehr erkennbar ist, ist der Umtausch abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend. In einer zweiten Stufe, die den Umtausch der zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine regelt, wird auf das Ausstellungsjahr abgestellt.

Das Verfahren selbst bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Pfeil runter Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, sind vom vorgezogenen Umtausch zunächst ausgenommen. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19.

Januar 2033 umtauschen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Fahrerlaubnisinhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten und dafür weiter einen gültigen Führerschein benötigen.

Pfeil runter Um den Führerschein-Umtausch für die Fahrerlaubnisbehörden und die Bundesdruckerei effizient zu gestalten, hat das BMDV gemeinsam mit den Bundesländern Regelungen für einen frühzeitigen, regulierten und gestaffelten Führerscheinumtausch erarbeitet.

Der Umtausch beginnt in der ersten Stufe mit den bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheinen, da hier die Fälschungssicherheit gering ist und diese Führerscheine noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) gespeichert sind. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass das ZFER bis zum 19. Pfeil runter

  • Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Pass oder sonstiges Ausweisdokument)
  • 1 Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)
  • Alter Führerschein im Original

Pfeil runter Auskunft hierüber kann nur die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde geben. Pfeil runter Ob ein persönliches Anschreiben erfolgt, liegt in der Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörden. Unabhängig davon sind entsprechende Informationen zum Pflichtumtausch u. in den Bürgerämtern und in der Tagespresse wie auch auf der Homepage des BMDV verfügbar.

Januar 2025 weitgehend vollständig ist. Pfeil runter Grundsätzlich kann der Führerschein in der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umgetauscht werden. Zum Teil ist dies auch in Bürgerämtern möglich. Pfeil runter Ja, gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sind für Amtshandlungen Gebühren zu erheben.

Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 24,30 Euro nach Ziffer 202. 5 der GebOSt an sowie eine Gebühr von 1,00 Euro nach Ziffer 126. 2 der GebOSt. Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an.

Pfeil runter Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild. Pfeil runter Auf Wunsch kann der alte Führerschein gemäß § 25 Absatz 5 Fahrerlaubnis-Verordnung behalten werden, wenn dieser zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht worden ist.

Pfeil runter Bereits im vergangenen Jahr hatte das BMDV die Situation während der Corona-Pandemie zum Anlass genommen, die für den Vollzug der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zuständigen Länder zu befragen, ob sie eine Verschiebung der Umtauschfristen wegen der Corona-Pandemie für sinnvoll und erforderlich halten.

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat sich im Dezember 2021 gegen eine Verschiebung der Umtauschfristen ausgesprochen. Die Innenministerkonferenz (IMK) hat am 17. Januar 2022 nun beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden sollen.

das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro soll von der Polizei nicht erhoben werden. Davon betroffen sind alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31.

Dezember 1998 ausgestellt wurden. Für sie galt eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2022. Am 11. Februar 2022 stimmte der Bundesrat einer Fristverlängerung bis zum 19. Juli 2022 zu. Pfeil runter Ja, sofern die im Ausland lebenden Deutschen in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten, müssen diese den Führerschein umtauschen.

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Das Verfahren hierzu gestaltet sich wie folgt. Der Petent wendet sich als Antragssteller an die zuständige deutsche Behörde. Da er in Deutschland keinen Wohnsitz hat, ist gemäß § 73 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) jede untere Verwaltungsbehörde zuständig.

Es wird empfohlen die führerscheinausstellende Behörde zu kontaktieren. Die Behörde sendet dem Petenten die notwendigen Unterlagen zu. Der Petent sendet die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen inklusive Foto nach der Passverordnung an die zuständige Behörde zurück.

Der neue Führerschein wird produziert und an die Auslandsvertretung/Honorarkonsuln übersandt. Die Auslandsvertretung bzw. der/die Honorarkonsul/in a) prüft die Identität (anhand des vorliegenden Ausweisdokuments) b) händigt, sofern hier keine Bedenken hinsichtlich der Identität bestehen, den neuen Führerschein aus.

Sollten Zweifel hinsichtlich der Eignung bestehen, z. wg. offensichtlicher Trunkenheit o. , wäre die Fahrerlaubnisbehörde nach eigenem Ermessen zu informieren. c) zieht den alten Führerschein ein bzw. *nimmt die gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach § 5 StVG abzugebende Versicherung an Eides entgegen und d) übersendet den alten Führerschein bzw.

Welcher Führerschein wird ungültig?

Führerscheinmuster in der EU vereinheitlichen – Je nach Umtauschfrist sollen sich Bürgerinnen und Bürger ab spätestens einem Jahr vor dem Ende der Gültigkeit ihres Führerscheins um dessen Umtausch kümmern. Dafür zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden.

  1. Betroffen sind Führerscheine die vor dem 31;
  2. Dezember 1998 ausgestellt wurden sowie Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19;
  3. Januar 2013 ausgegeben wurden;
  4. Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit;

Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld. Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 2006 um.

  1. Deren Ziel ist, die rund 100 unterschiedlichen Führerscheinmuster in der EU zu vereinheitlichen;
  2. Damit wird transparent, welche Fahrzeuge die Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis fahren dürfen;
  3. Außerdem soll der EU-Kartenführerschein Fälschungen vorbeugen;

Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.

Bin 1947 geboren Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*: –

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19. 01. 2026
2002-2004 19. 01. 2027
2005-2007 19. 01. 2028
2008 19. 01. 2029
2009 19. 01. 2030
2010 19. 01. 2031
2011 19. 01. 2032
2012-18. 01. 2013 19. 01. 2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Nach Ablauf der o. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig. Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.

Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet.

Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen grundsätzlich die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen.

Soweit aufgrund der Art der Behinderung Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen die körperliche, geistige oder charakterliche Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr anordnen, um auf dieser Basis eine Entscheidung über die Erteilung bzw.

Entziehung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen zu treffen. Die Fahrerlaubnisbehörden sind also dazu verpflichtet, bei offensichtlichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen auch beim Führerscheinumtausch entsprechend tätig zu werden, wenn sie diese Beeinträchtigungen beim Antragsteller wahrnehmen.

Bis wann muss der Fuehrerschein umgetauscht werden?

Nächste Frist endet im Januar 2023 Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden. Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU – Führerschein umgetauscht werden.

Wie lange ist der scheckkartenführerschein gültig?

Achtung – Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU -Bürgerinnen/ EU -Bürger in Österreich. Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig (sofern nicht aus anderen Gründen eine kürzere Befristung der Lenkberechtigung eingetragen ist).

Sie müssen jedoch spätestens bis zum 19. Jänner 2033 in einen aktuellen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden. Die Gültigkeit bis zum Jahr 2033 gilt auch für alle Fahrten innerhalb der EU. Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis zum Jahr 2033 ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.

Bei gültigen Papierführerscheinen besteht keine Umtauschverpflichtung , ein freiwilliger Umtausch  ist allerdings möglich. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden sich ebenfalls auf oesterreich. gv. at.

Wie lange ist der rote Führerschein noch gültig?

Rechtzeitig den alten Führerschein umschreiben lassen! – Wer Muss Seinen Führerschein Nicht Umtauschen Alter, roter Führerschein: Läuft die Gültigkeit 2033 ab, benötigen Sie einen neuen EU-Führerschein. Alle alten Führerscheine müssen spätestens bis zum 19. Januar 2033 in die neuen EU-weit gültigen Scheckkartenführerscheine umgeschrieben werden, andernfalls entfällt ihre Gültigkeit. Allerdings hat der Bundesrat am 15. Februar 2019 einen gestaffelten Ablauf beim Umtausch der Führerscheine schon für die kommenden Jahre beschlossen (siehe kommende Tabellen).

  • Inhaber von Papierführerscheinen , die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden: Umtauschfrist richtet sich nach dem Geburtsdatum.
  • Scheckkartenführerscheine : Frist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr.

Wenn Sie den Führerschein umschreiben lassen, werden die alten Fahrerlaubnisklassen an die neuen EU-weit geltenden Klassen angeglichen. Das kann auch zur Einschränkung der Zulassungen für einzelne Fahrzeugklassen führen. Welche Führerscheinklassen nach Umschreibung Gültigkeit besitzen, können Sie in unserem Ratgeber zur Umschreibung der alten Führerscheine in Erfahrung bringen.

Wie lange darf man mit abgelaufenen Führerschein fahren?

Internationaler Führerschein: Zusatzdokument für drei Jahre – Sie wollen ins außereuropäische Ausland fahren? Dann benötigen Sie in der Regel den internationalen Führerschein. Dieser kann bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt sofort.

  • Die Gültigkeit beträgt drei Jahre und kann nicht verlängert werden;
  • Das heißt, nach Ablauf dieser 3-Jahres-Frist müssen Sie sich einen neuen internationalen Führerschein ausstellen lassen;
  • Wichtig ist auch zu wissen, dass der internationale Führerschein nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein zum Autofahren im Ausland berechtigt und dessen Gültigkeitsdauer nicht überschreiten darf;

Daher sollten Sie auch hier immer die Frist Ihres nationalen Führerscheins im Blick haben. Der internationale Führerschein ist nur ein Zusatzdokument!.

Warum müssen vor 1953 Geborene den Führerschein nicht umtauschen?

Wer vor 1953 geboren wurde, soll bis 2033 Zeit haben – Über die Beschlussempfehlung für die Länderkammer hatte zuerst die “Saarbrücker Zeitung” berichtet. Seit 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre und müssen dann verlängert werden. Alle bis dahin ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten.

  • Laut Empfehlung des Bundesratsverkehrsausschusses sollen nun – abgestuft nach Geburtsjahrgängen und beginnend mit dem Jahrgang 1953 – bis 2024 die rund 15 Millionen Fahrerlaubnisse ausgewechselt werden, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden;

Die rund 30 Millionen Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, müssten dann abgestuft je nach Ausstellungsjahr im Zeitraum zwischen 2025 und 2033 ersetzt werden. Vor 1953 geborene Führerscheininhaber sollen mit dem Umtausch bis 2033 Zeit haben. Ihnen soll demnach ein früherer Umtausch vor dem Hintergrund erspart werden, dass altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach 2033 von ihrem Führerschein Gebrauch machen möchten und dafür ein weiter gültiges Dokument benötigen.

  • Der Verkehrsausschuss begründete die vorgeschlagene Staffelung damit, dass bis 2028 möglichst viele Altführerscheine umgetauscht sein sollten – denn ab dann verlören auch die 2013 ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssten verlängert werden;

Der für den Beginn der Umtauschpflicht gewählte Zeitpunkt berücksichtigt die bei den Behörden erforderlichen Vorlaufzeiten, um “insbesondere die Kapazitäten für die Bewältigung der zusätzlichen Anträge zu schaffen”. (mit AFP).

Wann muss der Jahrgang 1963 den Führerschein umtauschen?

Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1959 und 1964 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2023 umtauschen. Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1965 und 1970 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2024 umtauschen.

Wann muss ein scheckkartenführerschein umgetauscht werden?

Welche Klassen werden im neuen Führerschein eingetragen? – Die neuen Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein © Bundesdruckerei GmbH Nach dem Umtausch stehen Sie nicht schlechter da als vorher: Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Die ADAC Juristen haben einige Beispiele zusammengestellt – die finden Sie hier in der Umtauschtabelle.

Kann ein kartenführerschein ablaufen?

Bereits seit 2013 werden deutsche EU- Kartenführerscheine nur noch mit einer begrenzten Gültigkeit ausgestellt. Doch auch alte Kartenführerscheine sowie rosafarbene und graue Papierführerscheine müssen aufgrund einer EU-Richtlinie bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden.

Warum ist der Führerschein nur noch 15 Jahre gültig?

Drei Führerscheine verschiedener Generationen : Bild: dpa D ie Führerscheine in Deutschland sollen in Zukunft ein Verfallsdatum erhalten. Ab 2013 sei die Fahrerlaubnis Regierungsplänen zufolge nur noch 15 Jahre gültig, berichtete die „Saarbrücker Zeitung” am Donnerstag. Entsprechende Gesetzesänderungen seien von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Demnach wird ab Januar 2013 jede neue Fahrerlaubnis nur noch 15 Jahre anerkannt.

Danach müssten die Verkehrsteilnehmer einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Für alle bis 2013 ausgestellten, unbefristeten Führerscheine gelte, dass sie spätestens bis 2033 umgetauscht werden müssen.

Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bestätigte demnach die Angaben. Grund für die Befristung der Fahrlizenzen ist dem Bericht zufolge eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die die Bundesregierung bis nächstes Jahr umgesetzt haben muss. Nach Angaben des Ministeriums werde es dann innerhalb der EU nur noch ein Führerscheindokument geben.

Mit dem regelmäßigen Austausch seien die Dokumente zudem stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik, zusätzlich werde „ein immer relativ aktuelles Passbild dafür sorgen, dass die Erkennbarkeit des Inhabers des Führerscheins verbessert wird”, sagte ein Sprecher der Zeitung.

Gesundheitschecks alle 15 Jahre im Zuge des Austausches, wie die EU zusätzlich angeregt hatte, soll es demnach allerdings in Deutschland nicht geben. „Der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden”, teilte das Ministerium demnach mit.

Wie sieht der EU kartenführerschein aus?

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Wie lange ist der alte rosa Führerschein noch gültig?

Ist der rosa Führerschein im Ausland gültig?  – Den rosa oder grauen Führerschein sieht man nur noch vereinzelt bei Verkehrskontrollen, trotz dessen ist das Faltdokument im gesamten europäischen Raum gültig bis zum Jahre 2033. Daher können Sie bedenkenlos mit dem rosa Führerschein durch Europa fahren.

  • Vereinzelt kommt es vor, dass das Dokument außerhalb von Deutschland nicht akzeptiert wird;
  • Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie im Vorhinein das Dokument der Vereinbarung , ausschlaggebend sind hier Artikel 1 und 2, ausdrucken und mit sich führen;

Das Dokument stellt die EU im Internet in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Außerhalb der EU ist dies nicht unbedingt der Fall. Daher sollten Sie sich abhängig vom Reiseziel über die geltenden Bestimmungen informieren, ob der rosa Führerschein zulässig ist oder ob ein internationaler Führerschein benötigt wird.

Was passiert wenn man den Führerschein nicht umgetauscht?

Führerschein umtauschen vergessen – Haben Sie vergessen, Ihren Führerschein umzutauschen? Keine Sorge, es drohen keine schwerwiegenden Strafen, wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle erwischt werden. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, bekommt lediglich ein Verwarnungsgeld von rund 10 €.

  • Außerdem erhalten Sie die Aufforderung, den alten Führerschein umzutauschen;
  • Wenn Sie noch einen alten Papierführerschein besitzen oder Ihr Führerschein vor 2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen umtauschen;

Beantragen Sie möglichst bald einen neuen Führerschein bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Warten Sie nicht erst, bis Ihr Führerschein abgelaufen ist. Beachten Sie dabei auch die Bearbeitungszeit der Führerscheinstelle. Kurz vor der Umtauschfrist werden viele einen neuen Führerschein beantragen.

Ist der alte graue Führerschein in Österreich noch gültig?

Noch ist der alte Führerschein im Ausland gültig – Der nationale Führerschein eines EU-Mitgliedslandes ist in allen Ländern der EU und des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) anerkannt. Rein prinzipiell ist also ein alter, grauer oder rosafarbener Führerschein im Ausland gültig.

  • Es kommt aber immer wieder vor, dass die alten Fahrerlaubnisse bei Mietwagenausgabe oder Fahrzeugkontrollen nicht anerkannt werden, auch Bußgelder wurden schon verhängt;
  • Damit es nicht zu solchen Missverständnissen kommt, wird empfohlen, den alten Führerschein in einen EU-Führerschein umzutauschen;

Diese sind europaweit einheitlich und die jeweiligen Landsmänner haben keine Verständnisprobleme beim Kontrollieren der Fahrerlaubnis.

Was darf ich mit 50 noch fahren?

Übergangsregelungen – Ärztliche Untersuchungen für „Altinhaber” Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen.

Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung. Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50.

Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12. 000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3. 500 kg und 7. 500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger. Bei einem Umtausch vor Vollendung des 50.

  1. Lebensjahres wird auf Antrag zusätzlich zu den Klassen B, BE, C1 und C1E die Klasse CE zugeteilt, beschränkt auf Züge, die bisher in Klasse 3 fielen und befristet bis zur Vollendung des 50;
  2. Lebensjahres;

Auf dem Führerschein erkennt man dies an der Schlüsselzahl 79 bei der Klasse CE. Will der Inhaber der Fahrerlaubnis diese Berechtigung nach Vollendung des 50. Lebensjahres weiter behalten, muss er einen Antrag auf Verlängerung seiner eingeschränkten Klasse CE stellen.

  1. Die Verlängerung erfolgt dann unter den allgemein geltenden Bedingungen (s;
  2. Ärztliche Untersuchungen/Geltungsdauer der Fahrerlaubnis);
  3. Die geschilderte Regelung gilt auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2;

Ihre Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, die in die neuen Klassen C und CE fallen, endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Will der Betreffende die Berechtigung behalten, muss er einen Antrag auf Umtausch seines alten Führerscheins bzw. einen Antrag auf Verlängerung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C und CE stellen.