Was Ist Im Führerschein Klasse B Enthalten?
Klasse B – Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und L Führerscheinklasse B umfasst alle Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3. 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (letzteres ehemals Klasse BE). In dieser Klasse ist auch das Fahren eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.
- 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird, erlaubt;
- Besonderheiten: B17: Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren handelt es sich um keine eigenständige Führerscheinklasse;
- Es umfasst jedoch ebenfalls alle unter (Klasse B) aufgeführten Anforderungen;
Bei bestandener Führerscheinprüfung erhält man eine Prüfbescheinigung, die gemeinsam mit dem Personalausweis gültig ist. Mit dem 18. Geburtstag ist das Fahren ohne Begleitung erlaubt und die Bescheinigung kann in den EU-Führerschein umgewandelt werden. B96: Voraussetzung: mind.
18 Jahre alt (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17″), bereits im Besitz der Führerscheinklasse B Auch bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich um keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern um eine zusätzliche Bemerkung, die in Spalte 12 auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen wird.
Die Schlüsselzahl kann zusätzlich im Rahmen zur Prüfung der Klasse B erworben werden. Erfolgreiche Absolventen dürfen dann Zugfahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.
500 kg und nicht mehr als 4. 250 kg fahren. Darunter fallen auch die meisten Wohnwagen oder Caravan-Gespanne. Zudem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Übrigens. alle Führerscheine, welche nach dem 19. 01. 2013 ausgestellt worden sind, haben auf der Führerscheinrückseite die Fahrerlaubnisklasse B1 eingetragen. Sie berechtigt zum Führen eines vierrädrigen Kraftfahrzeugs mit max. 15 kW und max. 80 km/h. Begründung: Die Führerscheinklasse B1 wurde in Deutschland nicht eigenständig eingeführt und deshalb ist zur Nutzung/ Führung der entsprechenden Fahrzeuge die Klasse B zu erwerben.
Contents
Was beinhaltet die Führerschein Klasse B?
Was kostet der Führerschein wirklich? (Führerschein Klasse B)
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
- einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
- höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
- einer Masse in fahrbereitem Zustand kg ,
- höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ ,
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg ,
auch mit Beiwagen.
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW , die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg ,
auch mit Beiwagen.
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h ,
auch mit Beiwagen.
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3. 500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg , sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3. 500 kg nicht übersteigt.
- zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3. 500 kg und nicht mehr als 4. 250 kg
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3. 500 kg aber nicht mehr als 7. 500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3. 500 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12. 000 kg.
- Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12. 000 kg.
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3. 500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
- Länge nicht mehr als 8 m ,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
- Zugmaschinen , die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen , selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
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Wie schnell kann man mit B Führerschein fahren?
Wenn du also einen Auto- Führerschein der Klasse B hast, darfst du auch Leichtkrafträder führen, die zur Fahrzeugklasse AM zählen. Dazu gehören motorisierte Zweiräder wie Mopeds und Roller mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Was darf man mit dem neuen Führerschein fahren?
Besitzstandsregelung für alte Führerscheine – Wer noch einen alten Führerschein von vor 2013 besitzt, muss diesen spätestens im Januar 2033 umtauschen. Dabei wird jedoch nur der Führerschein als Dokument und nicht die Fahrerlaubnis per se erneuert. Bei diesem Tausch werden Ihnen die alten Führerscheinklassen , die Sie bereits erworben haben, in neue Klassen umgewandelt.
Hier spricht man von der Besitzstandsregelung , da Sie alle Klassen behalten. Diese folgende Übersicht soll Ihnen zeigen, welche Klassen Sie erhalten, wenn Sie Ihren alten Führerschein in einen aktuellen EU-Führerschein tauschen : Bitte beachten Sie: Die Tabelle enthält nur Informationen bezüglich des B-Führerscheins.
Eine vollständige Umtauschtabelle der alten Fahrerlaubnisse erhalten Sie in unserem Ratgeber zur Führerschein-Umschreibung.
Erwerb der Fahrerlaubnis | Alte Führerscheinklasse | Neue Führerscheinklassen für Pkw |
---|---|---|
Fahrerlaubnisse der BRD | ||
vor 1. Dezember 1954 | 1 | B |
2 | B, BE 79. 06* | |
3 (a+b) | B, BE 79. 06* | |
4 | B | |
Saarland: nach 30. November 1954 bis 1. Oktober 1960 | 1 | B |
2 | B, BE 79. 06* | |
3 | B, BE 79. 06* | |
vor 1. April 1980 | 2 | B, BE 79. 06* |
3 | B, BE 79. 06* | |
nach 31. März 1980 | 2 | B, BE 79. 06* |
nach 31. Dezember 1985 | 2 (beschränkt auch Kombinationen nach Art eines Sattelfahrzeugs oder eines Lkw mit drei Achsen) | B, BE 79. 06* |
nach 31. März 1980 und vor 1. Januar 1989 | 3 | B, BE 79. 06* |
nach 31. Dezember 1988 | 3 | B, BE 79. 06* |
1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 | B | B |
BE | B, BE 79. 06* | |
C1 | B | |
C1E | B, BE 79. 06* | |
C | B | |
CE | B, BE 79. 06* | |
D1 | B | |
D1E | B, BE 79. 06* | |
D | B | |
DE | B, BE 79. 06* | |
Fahrerlaubnisse der DDR | ||
DDR: vor 1. Dezember 1954 | B (beschränkt auf Kfz mit maximal 250 ccm Hubraum) | B |
M | B | |
1 | B | |
2 | B | |
3 | B | |
4 | B, BE 79. 06* | |
5 | B, BE 79. 06* | |
DDR: nach 30. November 1954 | 2 | B |
4 | B, BE 79. 06* | |
5 | B, BE 79. 06* | |
DDR: vor 1. April 1957 | 1 | B |
2 | B, BE 79. 06* | |
3 | B, BE 79. 06* | |
4 | B | |
DDR: bis 1. Januar 1989 | B (beschränkt) | B |
B | B, BE 79. 06* | |
C | B, BE 79. 06* | |
BE | B, BE 79. 06* | |
DDR: nach 31. Dezember 1988 | B | B, BE 79. 06* |
BE | B, BE 79. 06* | |
DDR | CE | B, BE 79. 06* |
DE | B, BE 79. 06* | |
* BE 79. 06: Kombinationen der Klasse BE, bei denen die Gesamtmasse des Anhängers höher als 3. 500 kg ist |
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