Was Bedeutet Spalte 12 Im Führerschein?
Führerschein Spalte 12 – Ganz unten rechts in der Spalte mit der Nummer 12 sind die Beschränkungen und Auflagen im Führerschein vermerkt. Dabei ist zu beachten, dass die dreistelligen Schlüsselzahlen nur in Deutschland gelten. Für die gesamte EU sind die zweistelligen Schlüsselzahlen im Führerschein gültig.
Contents
- 1 Was bedeutet CE 79 C1E 12.000 kg L ≤ 3?
- 2 Was bedeutet im Führerschein l 174 175?
- 3 Wie viel Tonnen darf ich mit C1E fahren?
- 4 Was ist der Unterschied zwischen CE und C1E?
- 5 Was bedeutet im Führerschein 79 06?
- 6 Was bedeutet auf dem Führerschein 79 05?
- 7 Was bedeutet 79.05 auf dem Führerschein?
- 8 Was bedeutet die Nummer 14 auf dem Führerschein?
Was bedeuten die Spalten im Führerschein?
Die Führerschein-Rückseite Eine Erklärung – Du findest auf der Führerschein-Rückseite in erster Linie eine Tabelle, in der alle weiteren Angaben zur Fahrerlaubnis des Führerscheininhabers aufgeführt werden. Unter der Nummer 9 werden zunächst alle Führerscheinklassen aufgelistet, die es gibt.
In der Spalte mit der Nummer 10 findest du dann das Datum der Fahrerlaubniserteilung. Hinter jeder Klasse, für die du eine Fahrerlaubnis erworben hast, ist das Datum in dieser Spalte aufgeführt. Ist hinter einer Klasse auf deinem Führerschein ein Sternchen eingetragen, hat das zu bedeuten, dass dein Führerschein bereits gedruckt wurde, bevor die entsprechenden Prüfungen bestanden wurden.
Das Datum wird dann nachträglich im Feld 14 (oben links) eingetragen. In der nächsten Spalte mit der Ziffer 11. sind die Ablaufdaten für die einzelnen Führerscheinklassen aufgeführt. In der Spalte 12 folgen nun die zunächst sehr verwirrend aussehenden Zahlen.
Diese werden Schlüsselzahlen genannt. Sie stehen für die bei dem jeweiligen Führerschein geltenden Beschränkungen und Auflagen. Außerdem werden für den Führerschein auch Zusatzangaben anhand der Schlüsselzahlen aufgelistet.
Hier findest du eine Übersicht, was die in der EU geltenden Zahlen bedeuten.
Was bedeutet CE 79 C1E 12.000 kg L ≤ 3?
Mit der alten Klasse 3 durften folgende Fahrzeuge geführt werden:
– | Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t |
– | dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t |
– | Kleinkrafträder bis 50 ccm |
– | Leichtkrafträder bis 125 ccm (wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01. 04. 1980 erteilt war) |
Folgende neue Klassen werden beim Umtausch erteilt:
B, BE, C1, C1E, M, L
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A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum,
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CE(79),
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Bei CE(79) handelt es sich nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Eintragungskonstruktion. Es wird quasi die Berechtigung für CE mit der Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79 erteilt. Hierzu führt das VG Hamburg (Urteil vom 16. 12. 2009 – 15 K 1517/09) aus:
“Zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 ist auf der Grundlage des § 6 StVG die Fahrerlaubnisverordnung erlassen worden. Diese bestimmt in Anlage 3 zu § 6 Abs. 7 FeV auch den Umfang der Berechtigung nach Umstellung der alten Fahrerlaubnisklassen. Danach erhält, wer die Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 bis zum 31.
Dezember 1998 erworben hat, die (neuen) Fahrerlaubnisklassen B, BE, Cl, C1E, M und L. Dies schließt gegenüber der alten Klasse 3 das Führen gewisser Züge aus. Aus Gründen der Besitzstandswahrung kann jedoch auf Antrag die neue Fahrerlaubnis um die Klasse CE 79 ergänzt werden, die die ausgeschlossenen Berechtigungen wieder in die Fahrerlaubnis einfügt. Diese ist keine „reguläre” Fahrerlaubnisklasse und wird deshalb auch in dem insoweit abschließenden § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV nicht genannt. Ihre Einrichtung war erforderlich geworden, weil die (alte) Fahrerlaubnis der Klasse 3 auch zum Führen von Zügen bestehend aus einem Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen und einem einachsigen Anhänger berechtigte.
Diese Einschränkung wird auf dem Scheckkartenführerschein durch das Berechtigungsmerkmal „CE 79″ zum Ausdruck gebracht (vgl. amtliche Begründung, BR-Drucks. 443/98, S. 247 f. )” |
Auch das Verwaltungsgericht Ansbach (Beschluss vom 11. 02. 2013 – AN 10 E 13. 00287) hat zum Umfang der Berechtigung CE 79 festgestellt:
“Der Umfang der Fahrerlaubnisklasse CE 79 ergibt sich aus § 6 Abs. 7 FeV i. Anlage 3 und Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung. Danach ist diese Fahrerlaubnisklasse eine Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.
Es besteht zwischen den Beteiligten kein Streit darüber, dass der streitgegenständliche, zulassungspflichtige Fahrzeuganhänger über zwei Achsen verfügt mit der Folge, dass die Fahrzeugkombination des Antragstellers insgesamt vier Achsen besitzt. Demnach reicht die Fahrerlaubnis der Klasse CE 79 nicht zum Führen der streitgegenständlichen Zugkombination aus. ” |
Die Berechtigung ergibt sich aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO. Danach darf die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, nur 11 to. betragen; 7,5 to. plus 11 to. ergeben die 18,5 to. Bei Sattel-Kfz gilt folgendes: Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf. Es wird im Führerschein eingetragen: 79(C1E>12000kg, L<=3. Das bedeutet, dass bei Kombinationen maximal 3 Achsen vorhanden sein dürfen, wenn das zGG mehr als 12. 000 kg beträgt. Siehe hierzu auch Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein - lfd- Nr. 121 - Schlüsselzahl 79 (C1E > 12. 000 kg, L ≤ 3) :
Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12. 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12. 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). |
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. Anmerkung 1: Für die Berechnung der Gesamtmasse bei der Klasseneinteilung bei Kombinationen kommt es nur auf Addition der Gesamtmassen der Zugmaschine und des Anhängers ohne Berücksichtigung der Stützlast an. Der in § 34 Abs. 7 StVZO erwähnte Abzug der Stützlast hat nur Bedeutung für die Berechnungen nach § 34 Abs.
- Für die 12-to;
- -Berechtigung muss also eine Umschreibung vorgenommen werden;
- Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t;
- 6 StVZO;
- Weder für die erforderliche Fahrerlaubnisklasse noch für die Notwendigkeit eines EG-Kontrollgräts ist § 34 StVZO von Bedeutung;
Insofern ist in die aktuelle Fassung von § 6 Abs. 1 FEV ausdrücklich aufgenommen worden:
“Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten. ” |
Anmerkung 2: Bei einem Umtausch verfallen ab dem 50. Lebensjahr keine Besitzstände, z. das Führen von Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to. Ohne Umschreibung (einschl. ärztliche/augenärztliche Untersuchung) dürften sonst nur noch 3-achsige Kombinationen bis 12 to. geführt werden. Ist – wie z. nach einem Fahrerlaubnisentzug – eine alte Klasse 3 gar nicht mehr vorhanden, kann eine neue Fahrerlaubnis nur im Rahmen der durch § 6 FeV vorgegebenen Fahrerlaubnisklassen (Äquivalenzen) erteilt werden; dies bedeutet, dass nach Entzug eine Erteilung von CE(79) nicht zulässig ist. 2010) beachtet werden:
“Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen wurde, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1 und C1E, sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf die Ablegung der Prüfung für die Klasse B nach § 20 Abs. 2 verzichtet hat. ” |
Mit Wirkung ab 01. 01. 2011 hatte § 76 FEV Nr. 11a eine neue Fassung erhalten:
§ 20 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Erlöschen der Klasse 3 alten Rechts) Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen worden ist, werden im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1, C1E und CE mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79 sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt worden war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Ablegung der Prüfung der Klasse B nach § 20 Absatz 2 angeordnet hat. Satz 1 gilt auch, wenn auf die Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts verzichtet worden ist oder wenn bei Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts ein Antrag nach Nummer 9 Satz 3 nicht gestellt worden ist. |
Ab 01. 01. 2015 lautet die Fassung von § 78 Nr. 11a FEV:
§§ 20 und 24 Absatz 2 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung einer oder Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, erneute Erteilung einer auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschenen Fahrerlaubnis) Personen, denen eine Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder die einen Verzicht auf ihre Fahrerlaubnis erklärt haben , wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erteilt. Personen, deren Fahrerlaubnis auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschen ist, wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 24 Absatz 2 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erneut erteilt.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. |
In zeitlicher Hinsicht und bezüglich der Altersbeschränkung ist folgendes zu berücksichtigen: Die Möglichkeiten der Umschreibung bzw. des Umtauschs waren zunächst zeitlich begrenzt. Nach § 76 Nr. 9 Sätze 7 und 9 FeV entfiel die Berechtigung zum Führen einer in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombination für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 3 (alt), sobald sie das 50. Lebensjahr vollenden und ihre (alte) Fahrerlaubnis nicht bis zum 31.
Dezember 1998 bzw. – sofern sie das 50. Lebensjahr bis zum 31. Dezember 1999 vollenden – nicht bis zum 1. Januar 2001 hatten umstellen lassen. Bei einer späteren Umstellung wird nur noch die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 to.
zGG bzw. von Gespannen bis 12 to. zGG erworben, es sei denn, der Betroffene unterzieht sich den medizinischen und augenärztlichen Untersuchungen (im 5-Jahres-Rhytmus). – nach oben -.
Was bedeutet die 171 im Führerschein?
Was bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein? – Haben Sie sich Ihren Führerschein einmal genauer angeschaut? Wenn ja, haben Sie auf der Vorderseite neben Ihrem Foto sicher ein paar allgemeine Informationen entdeckt, die denen aus Ihrem Personalausweis ähneln.
Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und -ort sowie dem Wohnort finden Sie dort das Ausstellungsdatum, das Ablaufdatum der Gültigkeit, den Namen der Ausstellungsbehörde, die Führerscheinklassen, für welche die Fahrerlaubnis gilt sowie die Führerscheinnummer.
Soweit, so deutlich. Komplizierter wird es auf der Rückseite. Ein neuer Führerschein im Scheckkarten-Format enthält dort neben einer Auflistung sämtlicher Fahrzeugklassen und dem Datum der jeweiligen Fahrerlaubnis eventuell eine Reihe an Schlüsselzahlen. Diese finden sich ganz rechts in der Spalte Nummer 12 und stehen für Zusatzangaben bei bestimmten Beschränkungen oder Auflagen, die mit der Fahrerlaubnis verbunden sind.
Viele Schlüsselzahlen gelten ausschließlich für einzelne Führerscheinklassen und finden sich direkt neben diesen. Es kann aber auch sein, dass eine Kennzahl für alle Klassen gilt. So finden Sie unter der Führerscheinklasse C1 (Fahrerlaubnis für leichte bis mittelschwere LKW) häufig die Schlüsselzahl 171.
Diese erlaubt es dem Fahrer, auch Fahrzeuge der Klasse D (Busse) zu fahren, solange diese ein Gewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten und keine Fahrgäste befördert werden. Schlüsselzahlen, die für alle Führerscheinklassen gelten, finden Sie in der untersten Zeile des Dokuments.
Was bedeutet beim Führerschein Spalte 11?
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden. Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:
- Klassen C1, C1E :
- gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
- Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E : für fünf Jahre
Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt. Spezielle Hinweise für – Landkreis Harburg “Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.
” (§ 2 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz) Mit der Einführung des neuen Fahrerlaubnisrechts zum 01. 01. 1999 sind auch einige Fahrerlaubnisklassen befristet worden. Damit werden sowohl bei der erstmaligen Erteilung bzw.
Erweiterung einer Fahrerlaubnis als auch bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug, Verzicht oder Versagung bestimmte Fahrerlaubnisklassen nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Sollen diese Klassen auch nach Fristablauf weiterhin Gültigkeit haben, dann ist ein entsprechender Antrag auf Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnis zu stellen.
- Die unbefristet gültigen Fahrerlaubnisklassen sind grundsätzlich von einem eingetretenen Fristablauf nicht betroffen;
- Die genaue zeitliche Befristung der Fahrerlaubnisklassen ergibt sich aus der Spalte 11 auf der Rückseite der neuen EU-Kartenführerscheine;
Befristete Fahrerlaubnisklassen Nach den Bestimmungen werden die Klassen C1, C1E , C und CE werden für 5 Jahre erteilt. Danach erfolgt eine Verlängerung auf Antrag für jeweils fünf Jahre. Für die Klassen C1 und C1E die zwischen dem 01. 01. 1999 und 28. 12. 2016 erteilt wurden, gilt abweichend hiervon eine Gültigkeit bis zum 50.
Lebensjahr. Alte Führerscheine der Klasse 3 die in die Klasse C1 und C1E umgestellt werden oder bereits umgestellt worden sind, sind unbefristet gültig. Die Klassen D1, D1E, D und DE werden ebenfalls für fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50.
Lebensjahres erteilt. Danach erfolgt eine Verlängerung auf Antrag für jeweils fünf Jahre. Diese Befristungen gelten grundsätzlich nicht für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die bis zum 31. 12. 1998 erteilt worden ist, weil diese Fahrerlaubnisse noch unter das alte Fahrerlaubnisrecht fallen. Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i. m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
- ab dem 50. Lebensjahr :
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i. m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i. m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart “0” (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
- ab dem 50. Lebensjahr :
§ 11 Abs. 9 i. m Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung(FeV) § 12 Abs. 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Welche Gebühren fallen an? Abgabe: 42,60 EUR Vorkasse: Nein nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Spezielle Hinweise für – Landkreis Harburg Die Antragsgebühren betragen 43,90.
- Ausnahmen bestehen jedoch für Inhaber der alten Klasse 2 (jetzt Klasse CE) und für Busfahrer;
- Insoweit wird auf die Ausführungen unter Umstellung in den EU-Kartenführerschein verwiesen;
- An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist;
Für den Eintrag der Berufskraftfahrerqualifizierung fallen 28,60 Euro zusätzlich an. Ein vorläufige Fahrerlaubnis inkl. Direktversand kostet 15,00 Euro. Im Einzelfall können ggf. weitere Gebühren entstehen. Welche Fristen muss ich beachten? Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
- Spezielle Hinweise für – Landkreis Harburg Frühestens jedoch 6 Monate vor Ablauf;
- Nach Ablauf der Fahrerlaubnis kann ebenfalls eine Verlängerung beantragt werden (z;
- 1 – 2 Jahre);
- Wenn die Zeitspanne zwischen Ablauf und Antrag auf Verlängerung zu groß geworden ist (z;
10 Jahre), muss eine neue Prüfung der Fahrerlaubnis erfolgen. Bearbeitungsdauer Spezielle Hinweise für – Landkreis Harburg Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-6 Wochen. Anträge / Formulare Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Spezielle Hinweise für – Landkreis Harburg Bemerkungen Spezielle Hinweise für – Landkreis Harburg Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion.
Was bedeutet im Führerschein 13 14 10?
Welche Informationen finde ich auf der Rückseite meines Führerscheins? – Wenn Sie dachten, dass die Vorderseite Ihres Führerscheins eigentlich schon genug Zahlen beinhaltet, liegen Sie leider falsch – zumindest mit Hinblick auf die Rückseite Ihrer Fahrerlaubnis. Was diese genau bedeuten, erklären wir Ihnen hier:
- In Feld 9 finden Sie alle Fahrerlaubnisklassen, die schlicht und ergreifend zeigen, welche Fahrzeuge Sie mit Ihrem Führerschein überhaupt fahren dürfen.
- In Feld 10 ist das Datum eingetragen, an dem Sie die entsprechende Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse erworben haben. Diese Informationen können sich auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 finden. Alle Klassen, für die Sie keine Fahrerlaubnis besitzen, werden durch einen Strich entwertet.
- Feld 11 führt das Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen an.
- In Feld 12 finden sich codiert formulierte Beschränkungen und Zusatzangaben inklusiver möglicher Auflagen und Beschränkungen.
Sollten Sie schließlich irgendwann Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, findet sich in Feld 13 entsprechender Platz für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten, Feld 14. dient ebenso wie Feld 10 der Eintragung des Erteilungsdatums der Fahrerlaubnis.
Was bedeutet im Führerschein l 174 175?
Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; die Zweckbindung entfällt bei Fahr- berechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich ge- macht wird.
Wer darf noch 12 Tonner fahren?
Rahmenbedingungen für die C1E-Klasse – Viele fragen sich in Bezug auf den Führerschein der Klasse C1E: Was darf ich überhaupt fahren? Vorab sei darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Fahrzeuge handelt, die auch als leichtere Lastzüge bezeichnet werden.
- Dabei spielt immer die Fahrzeugkombination eine Rolle;
- Diese kann sich sowohl aus einem Kfz der Klasse B mit Anhänger als auch aus einem Fahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger zusammensetzen;
- Grundsätzlich bezieht sich der Zusatz „E” immer auf einen Anhänger;
Interessant! Sattelanhänger, die auch als Sattelauflieger bezeichnet werden, unterscheiden sich von den „normalen” Anhängern insofern, dass ein Teil des Gewichts auf die Achsen einer Sattelzugmaschine verlagert wird. Der Auflieger ist über die sogenannte Sattelplatte und den Königszapfen mit der Zugmaschine verbunden. Der Führerschein der Klasse C1E gilt für all jene Gespanne, die nicht mehr als 12 Tonnen auf die Waage bringen. In beiden Fällen liegt die Obergrenze der zulässigen Gesamtmasse bei 12 Tonnen. Des Weiteren ist für den Führerschein C1E relevant, dass die Klasse C1 vorausgesetzt wird. Aber gleichzeitig schließt der C1E-Führerschein die Klasse BE mit ein. Wenn Sie im Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D1 sind , ermöglicht Ihnen der zusätzliche C1E-Führerschein das Fahren von D1E-Bussen.
Wie viel Tonnen darf ich mit C1E fahren?
Der Führerschein C1E: Für Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm – Der C1E-Führerschein erlaubt es Lkw-Fahrern, das Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse zu fahren. Inhaber dieser Fahrerlaubnis dürfen aber auch ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3500 Kilogramm kombinieren.
Hauptsache, Lkw und Anhänger wiegen zusammen nicht mehr als 12. 000 Kilogramm. Dabei kommt es auf die Eintragung in den Fahrzeugpapieren an. Das tatsächliche Gewicht, also die Zuladung, spielt führerscheinrechtlich keine Rolle.
Auch für die Klasse C1E gilt: Ist der Lkw zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf er mit einem C1E-Führerschein nicht mehr gefahren werden – unabhängig von der Zahl der Sitzplätze.
Was ist der Unterschied zwischen CE und C1E?
Führerschein der Klasse CE: Was darf ich fahren? – Wer die Lkw-Führerscheinklasse CE erwirbt, kann Lkw über 7. 500 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger sowie Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg bedienen. Das bedeutet, dass es praktisch keine Begrenzung für den Führerschein CE und dessen Inhaber gibt.
Doch da es kein Limit gibt, müssen die CE Führerschein-Besitzer viel Verantwortung beweisen. Die Bundesregierung initiierte vor einigen Jahren eine Regelung, welches jedoch die Gültigkeit des Führerscheins auf 5 Jahre begrenzte.
Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel. Der Führerschein CE für Lkw schließt jedoch nicht nur diese Fahrzeuge ein. Außerdem sind Sie berechtigt, Busse mit Anhängern zu fahren. Besitzer der Klasse D1 können mit dem CE-Führerschein die Klasse D1E bedienen. Vorbesitzer der Klasse D sind berechtigt, Fahrzeuge der Klasse DE fahren zu dürfen.
Mit dem Führerschein CE können Sie außerdem Fahrzeuge der Klassen C1E , BE und T fahren. C1E befähigt zum Führen von Lkw bis 7,5 Tonnen und Anhängern über 750 kg. BE ist die Anhängererweiterung vom Pkw-Führerschein und erlaubt Ihnen, Pkw mit Anhängern bis zu 3.
500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren zu dürfen. Auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h dürfen Sie durch den Einschluss der Klasse T führen.
Was bedeutet im Führerschein 79 06?
Drei Fall-Varianten – Um es übersichtlicher darzustellen, hier die drei möglichen Fall-Varianten: 1. Klasse BE erworben vor dem 09. 09. 2009:
- Der Inhaber darf nach wie vor alle fahrzeugrechtlich zulässigen BE-Kombinationen führen.
- Die zG des Anhängers darf 3. 500 kg übersteigen.
- Die zG des Zuges darf 12. 000 kg übersteigen.
- Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79. 06 dokumentiert.
- Führt der Inhaber gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg durch, dann gilt er als grundqualifiziert, unterliegt aber der Weiterbildungspflicht.
- Bei der Kontrolle der Einhaltung der Weiterbildungspflicht (vorgeschrieben seit 09. 09. 2014) haben sich Bund und Länder auf eine Schonfrist bis zum 09. 09. 2015 geeinigt. Die Fahrer werden also vorläufig bei Verkehrskontrollen nicht angezeigt, sondern lediglich auf die Rechtslage hingewiesen.
2. Klasse BE erworben zwischen dem 09. 09. 2009 und vor dem 19. 01. 2013
- Der Inhaber darf nach wie vor alle fahrzeugrechtlich zulässigen BE-Kombinationen führen.
- Die zG des Anhängers darf 3. 500 kg übersteigen.
- Die zG des Zuges darf 12. 000 kg übersteigen. •Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79. 06 dokumentiert.
- Möchte der Inhaber gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg durchführen, muss er eine Grundqualifikation erwerben und unterliegt der Weiterbildungspflicht (Schonfrist bis 09. 09. 2015).
3. Klasse BE erworben ab dem 19. 01. 2013
- Die zG des Anhängers ist auf 3. 500 kg begrenzt.
- Möchte der Inhaber Anhänger mit größerer zG mitführen, muss er die Klasse C1E erwerben.
- Dann ist – im Gegensatz zu BE 79. 06 – die zG der Kombination auf 12. 000 kg begrenzt.
- Außerdem muss er für gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg die Grundqualifikation erwerben und unterliegt der Weiterbildungspflicht.
Was bedeutet auf dem Führerschein 79 05?
Nationale Schlüsselzahlen im Führerschein –
Nationale Schlüsselzahl (nur in Deutschland wirksam) | Bedeutung |
---|---|
104 | Mitführen eines gültigen ärztlichen Attests |
171 | Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7. 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste |
172 | Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D (ohne Fahrgäste) |
174 | Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden |
175 | Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 |
176 | Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses |
177 | Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzuführendem Anhang zum Führerschein |
178 | Nur Fahrten im Linienverkehr (Klassen D, D1) |
179 | Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden |
181 | Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S bzw. AM |
182 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. (Klassen D1, D1E, D und DE) |
184 | Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und 2.
nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, und c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. |
185 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat. (Klassen C, CE) |
186 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. (Klassen D1, D1E) |
187 | Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung abgeschlossen hat. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Berufsausbildung abgeschlossen wurde. (Klassen D, DE) |
188 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. (Klasse C) |
189 | Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. (Klasse D) |
190 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. (Klasse C) |
191 | Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. (Klasse D) |
192 | Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen nach der Vierten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung |
193 | Bis zur Vollendung des 23. Lebesjahres nur bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 2 BKrFQG. (Klassen D, DE) |
196 | Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträder bis 125 ccm, Voraussetzung ist der Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit 5 Jahren. |
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Was bedeutet die Zahl 79 auf dem Führerschein?
Die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E>12. 000kg, L≤3) wird befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres ausgestellt und muss danach alle 5 Jahre verlängert werden. Alle Informationen dazu erhalten Sie über die Führerscheinstelle Ebersberg.
Was bedeutet die Nummer 14 auf dem Führerschein?
Wenn die praktische Fahrprüfung erfolgreich absolviert wurde, hält man ihn endlich in den Händen: den Führerschein. Alle Führerscheine werden in Deutschland zentral von der Bundesdruckerei hergestellt. Auf der Führerscheinkarte sind viele Angaben, doch welche Bedeutung steckt hinter jedem Feld? Wir haben alle Angaben, die auf dem Führerschein aufgeführt sind, zusammengefasst. 1. Name 2. Vorname 3. Geburtsdatum und Geburtsort 4a. Ausstellungsdatum der Führerscheinkarte 4b. Ablaufdatum Gültigkeit des Führerscheins 4c. Name der ausstellenden Behörde 5. Führerscheinnummer 6. Lichtbild des Führerscheininhabers 7. Unterschrift des Führerscheininhabers 8. Führerscheinklassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde 9. Sämtliche Fahrerlaubnisklassen 10. Datum für die Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Führerscheinklasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein. Die nicht erteilten Führerscheinklassen werden durch einen Strich entwertet. 11. Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubsnisklassen 12.
- Wohnort (im deutschen Muster nicht vorgesehen!) 9;
- Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen); in codierter Form 13;
- Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland 14;
Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10) Weitere Infos zu den Angaben auf dem Führerschein: Das Feld 14 auf der Rückseite des Führerscheins ist beschreibbar. Hier kann der Fahrerlaubnisprüfer bei Erteilung der Fahrerlaubnis das Datum in den vorbereiteten Führerschein eintragen. In Feld 12 werden Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben in Form von Schlüsselzahlen hinterlegt. So bedeutet die Schlüsselzahl 01.
01. , dass der Führerscheininhaber eine Sehhilfe tragen muss. Über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen wird der Führerscheininhaber bei der Ausstellung des Führerscheins informiert. Für Führerscheine besteht eine Umtauschpflicht bis zum Jahr 2033.
Wer muss seinen Führerschein bis wann umtauschen? Hier gibt es alle Infos im Überblick. .
Was bedeutet 174 auf dem Führerschein?
Was bedeutet die Schlüsselzahl 174 im Führerschein Klasse L? – Die Schlüsselzahl 174 gehört zu den nationalen Schlüsselzahlen und wird im Führerschein eingetragen. Was die Schlüsselzahlen bedeuten, steht in der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr”, kurz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Hier wird die Schlüsselzahl 174 wie folgt beschrieben: Klasse L [ist] gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Mit Material von LWK Niedersachen, Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Was bedeutet 174 auf dem Führerschein?
Was bedeutet die Schlüsselzahl 174 im Führerschein Klasse L? – Die Schlüsselzahl 174 gehört zu den nationalen Schlüsselzahlen und wird im Führerschein eingetragen. Was die Schlüsselzahlen bedeuten, steht in der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr”, kurz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Hier wird die Schlüsselzahl 174 wie folgt beschrieben: Klasse L [ist] gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Mit Material von LWK Niedersachen, Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Was heißt 79.06 auf dem Führerschein?
Drei Fall-Varianten – Um es übersichtlicher darzustellen, hier die drei möglichen Fall-Varianten: 1. Klasse BE erworben vor dem 09. 09. 2009:
- Der Inhaber darf nach wie vor alle fahrzeugrechtlich zulässigen BE-Kombinationen führen.
- Die zG des Anhängers darf 3. 500 kg übersteigen.
- Die zG des Zuges darf 12. 000 kg übersteigen.
- Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79. 06 dokumentiert.
- Führt der Inhaber gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg durch, dann gilt er als grundqualifiziert, unterliegt aber der Weiterbildungspflicht.
- Bei der Kontrolle der Einhaltung der Weiterbildungspflicht (vorgeschrieben seit 09. 09. 2014) haben sich Bund und Länder auf eine Schonfrist bis zum 09. 09. 2015 geeinigt. Die Fahrer werden also vorläufig bei Verkehrskontrollen nicht angezeigt, sondern lediglich auf die Rechtslage hingewiesen.
2. Klasse BE erworben zwischen dem 09. 09. 2009 und vor dem 19. 01. 2013
- Der Inhaber darf nach wie vor alle fahrzeugrechtlich zulässigen BE-Kombinationen führen.
- Die zG des Anhängers darf 3. 500 kg übersteigen.
- Die zG des Zuges darf 12. 000 kg übersteigen. •Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79. 06 dokumentiert.
- Möchte der Inhaber gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg durchführen, muss er eine Grundqualifikation erwerben und unterliegt der Weiterbildungspflicht (Schonfrist bis 09. 09. 2015).
3. Klasse BE erworben ab dem 19. 01. 2013
- Die zG des Anhängers ist auf 3. 500 kg begrenzt.
- Möchte der Inhaber Anhänger mit größerer zG mitführen, muss er die Klasse C1E erwerben.
- Dann ist – im Gegensatz zu BE 79. 06 – die zG der Kombination auf 12. 000 kg begrenzt.
- Außerdem muss er für gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg die Grundqualifikation erwerben und unterliegt der Weiterbildungspflicht.
Was bedeutet 79.05 auf dem Führerschein?
Nationale Schlüsselzahlen im Führerschein –
Nationale Schlüsselzahl (nur in Deutschland wirksam) | Bedeutung |
---|---|
104 | Mitführen eines gültigen ärztlichen Attests |
171 | Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7. 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste |
172 | Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D (ohne Fahrgäste) |
174 | Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden |
175 | Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 |
176 | Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses |
177 | Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzuführendem Anhang zum Führerschein |
178 | Nur Fahrten im Linienverkehr (Klassen D, D1) |
179 | Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden |
181 | Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S bzw. AM |
182 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. (Klassen D1, D1E, D und DE) |
184 | Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und 2.
nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, und c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. |
185 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat. (Klassen C, CE) |
186 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. (Klassen D1, D1E) |
187 | Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Berufsausbildung abgeschlossen wurde. (Klassen D, DE) |
188 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. (Klasse C) |
189 | Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. (Klasse D) |
190 | Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. (Klasse C) |
191 | Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. (Klasse D) |
192 | Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen nach der Vierten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung |
193 | Bis zur Vollendung des 23. Lebesjahres nur bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 2 BKrFQG. (Klassen D, DE) |
196 | Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträder bis 125 ccm, Voraussetzung ist der Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit 5 Jahren. |
( 21 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5) Loading.
Was bedeutet die Nummer 14 auf dem Führerschein?
Wenn die praktische Fahrprüfung erfolgreich absolviert wurde, hält man ihn endlich in den Händen: den Führerschein. Alle Führerscheine werden in Deutschland zentral von der Bundesdruckerei hergestellt. Auf der Führerscheinkarte sind viele Angaben, doch welche Bedeutung steckt hinter jedem Feld? Wir haben alle Angaben, die auf dem Führerschein aufgeführt sind, zusammengefasst. 1. Name 2. Vorname 3. Geburtsdatum und Geburtsort 4a. Ausstellungsdatum der Führerscheinkarte 4b. Ablaufdatum Gültigkeit des Führerscheins 4c. Name der ausstellenden Behörde 5. Führerscheinnummer 6. Lichtbild des Führerscheininhabers 7. Unterschrift des Führerscheininhabers 8. Führerscheinklassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde 9. Sämtliche Fahrerlaubnisklassen 10. Datum für die Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Führerscheinklasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein. Die nicht erteilten Führerscheinklassen werden durch einen Strich entwertet. 11. Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubsnisklassen 12.
- Wohnort (im deutschen Muster nicht vorgesehen!) 9;
- Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen); in codierter Form 13;
- Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland 14;
Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10) Weitere Infos zu den Angaben auf dem Führerschein: Das Feld 14 auf der Rückseite des Führerscheins ist beschreibbar. Hier kann der Fahrerlaubnisprüfer bei Erteilung der Fahrerlaubnis das Datum in den vorbereiteten Führerschein eintragen. In Feld 12 werden Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben in Form von Schlüsselzahlen hinterlegt. So bedeutet die Schlüsselzahl 01.
- 01;
- , dass der Führerscheininhaber eine Sehhilfe tragen muss;
- Über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen wird der Führerscheininhaber bei der Ausstellung des Führerscheins informiert;
- Für Führerscheine besteht eine Umtauschpflicht bis zum Jahr 2033;
Wer muss seinen Führerschein bis wann umtauschen? Hier gibt es alle Infos im Überblick. .