Was Bedeutet 172 Im Führerschein?

Was Bedeutet 172 Im Führerschein

nicht mehr als 7. 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste. 172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.

Was bedeutet 171 und 172 im Führerschein?

Was bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein? – Haben Sie sich Ihren Führerschein einmal genauer angeschaut? Wenn ja, haben Sie auf der Vorderseite neben Ihrem Foto sicher ein paar allgemeine Informationen entdeckt, die denen aus Ihrem Personalausweis ähneln.

  • Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und -ort sowie dem Wohnort finden Sie dort das Ausstellungsdatum, das Ablaufdatum der Gültigkeit, den Namen der Ausstellungsbehörde, die Führerscheinklassen, für welche die Fahrerlaubnis gilt sowie die Führerscheinnummer;

Soweit, so deutlich. Komplizierter wird es auf der Rückseite. Ein neuer Führerschein im Scheckkarten-Format enthält dort neben einer Auflistung sämtlicher Fahrzeugklassen und dem Datum der jeweiligen Fahrerlaubnis eventuell eine Reihe an Schlüsselzahlen. Diese finden sich ganz rechts in der Spalte Nummer 12 und stehen für Zusatzangaben bei bestimmten Beschränkungen oder Auflagen, die mit der Fahrerlaubnis verbunden sind.

Viele Schlüsselzahlen gelten ausschließlich für einzelne Führerscheinklassen und finden sich direkt neben diesen. Es kann aber auch sein, dass eine Kennzahl für alle Klassen gilt. So finden Sie unter der Führerscheinklasse C1 (Fahrerlaubnis für leichte bis mittelschwere LKW) häufig die Schlüsselzahl 171.

Diese erlaubt es dem Fahrer, auch Fahrzeuge der Klasse D (Busse) zu fahren, solange diese ein Gewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten und keine Fahrgäste befördert werden. Schlüsselzahlen, die für alle Führerscheinklassen gelten, finden Sie in der untersten Zeile des Dokuments.

Was darf ich mit C 172 fahren?

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat Deswegen will ich es ja genau wissen, und da der Gesetzestext m. nicht eindeutig ist, habe ich genau nach einer wie von jürgen-n213 angegeben Quelle gesucht. Jetzt, wo ich weiß, nach was ich suchen muss, habe ich diese Aussage auch an verschiedenen anderen Stellen gefunden.

  1. ist hier die Definition von Heiler/Jagow noch erweitert: https://www;
  2. bernd-huppertz;
  3. de/…/2018/08/VD1999-12-FE;
  4. pdf Zitat: “Die Fahrerlaubnispflicht besteht nur bei tatsächlicher Fahrgastbeförderung, nicht also bei “Leerfahrten” [;

] Fahrgast ist, wer ausschließlich oder überwiegend zum Zweck der Ortsveränderung in einer betriebsbereiten Taxe, einem Mietwagen, Krankenkraftwagen oder einem Pkw im Sinne der Vorschriften des PBefG mitfährt. Nicht zu den Fahrgästen zählen somit mitfahrendes Personal (Reservefahrer, Reisebegleiter) oder bei Ausbildungs- und Prüfungsfahrten der verantwortliche Fahrlehrer, der Sachverständige oder Prüfer, mitfahrende Fahrschüler, unentgeltlich beförderte Angehörige, Kaufinteressenten und ähnliche Personen. ” Nach dieser Definition dürfte ich sogar mit meiner Familie in einem Bus in den Urlaub fahren, solange ich in D bleibe nice to know.

    • #12

    dann kann ich dir nur von Herzen wünschen, daß du nie in eine Kontrolle kommst. viel Glück ! denn da steht NICHTS von Kraftomnibus Fahrgast ist, wer ausschließlich oder überwiegend zum Zweck der Ortsveränderung in einer betriebsbereiten Taxe, einem Mietwagen, Krankenkraftwagen oder einem Pkw im Sinne der Vorschriften des PBefG mitfährt

    • #13

    Aber im Ernst: mir geht es in erster Linie um eine Überführungsfahrten, gerade auch das Thema mit Reserve-Fahrer. So könnte ich z. mit einem befreundeten Busfahrer auch einen Bus im Ausland holen, ich darf dann halt nur in D fahren. Die Klausel 172 gilt aber nur bei KOM für Werkstattfahrten. Zum einfach so in der Gegend rumfahren geht da nicht. Du musst schon einen trifftigen Grund angeben, warum die unterwegs bist.

    1. Ein Neukauf (und die Papiere dabei) wird garantiert anerkannt, wenn Du auf direktem Weg nach Hause unterwegs bist;
    2. Eine (nachgewiesene) Fahrt in eine Werkstatt sicher auch;
    3. Probefahrten von privat durchgeführt können schon bedenklich sein, da Du ja auch zum Brötchen holen unterwegs sein könntest;

    Also – lieber nur dann das Fahrzeug bewegen, wenn es sein muss. Und wenn ihr zu zweit einen Bus abholt, werdet ihr wahrscheinlich mit dem PKW hinfahren, also gibt es auch keinen Grund, warum du dann zu zweit unterwegs sein musst. Ich würde das nicht ausreizen, sonst hast dann zwar einen Bus, aber gar keinen Führerschein mehr dafür. Da könntest dir dann auch ne Gartenlaube kaufen LG, Ingolf

    • #14

    Hallo Angel Du möchtest es doch genau wissen! Wie kommst dann auf die grandiose Idee Taxis , Krankenwagen, BTWs und PKWs mit einem KOM gleichzusetzen? Außerdem geht es dort ums Personen Beförderungs Gesetz und nicht um den Führerschein. Grüße von Klaus

    • #15

    Nichts für ungut, aber irgendwie stehe ich grad auf dem Schlauch. Aber zuerst noch: Ich habe für mich noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden, was ich mit der 172 darf. Wer des Themas überdrüssig ist oder der Meinung ist, da wurde schon alles dazu gesagt: lest einfach nicht weiter, kein Grund für Grundsatzdiskussionen Ich war bis vor kurzem auch der Meinung, wie Tecnoworld, das ich mit der 172 lediglich Überführungsfahrten machen darf. Nun wollte ich genau wissen und hab versucht, das nachzulesen. Ich konnte aber nur die o. Definition “gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste” finden. Das Thema Werkstattfahrten wird übrigens in §6 IV FeV geregelt und gilt für alle C-Inhaber, auch ohne 172. Da ich keine Einschränkungen finden konnte stelle ich einfach mal die These in den Raum: Mit Fahrerlaubnis C und Schlüsselzahl 172 kann man Busse ohne Fahrgäste in D uneingeschränkt fahren. Und dann ist noch die ursprünglchen Frage offen: Was sind Fahrgäste? Und das einzig schriftliche hierzu ist die von jürgen-n213 zitierte Stelle aus dem Heller/Jagow-Buch. Und noch eine kleine Entwarnung: ich habe nicht vor, morgen mit meiner Familie einen Reisebus zu mieten und an die Nordsee zu fahren, ich bin einfach nur neugierig Gruß Marco

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    • #16

    Quote In öffentlichen oder halböffentlichen Verkehrsmitteln des Personenverkehrs werden gemäß einer Beförderungsbedingung die Passagiere allgemein als Fahrgäste bezeichnet. In Deutschland ist Fahrgast ein Rechtsbegriff des § 537 HGB Handelsgesetzbuch § 537 Begriffsbestimmungen ein Fahrgast eine Person, die a) auf Grund eines Personenbeförderungsvertrags befördert wird oder b) mit Zustimmung des Beförderers ein Fahrzeug oder lebende Tiere, die auf Grund eines Seefrachtvertrags befördert werden, begleitet; Ein Passagier (oder Fahrgast ; von französisch passager , „gehen, überschreiten”, französisch passajour , „Reisender”; ursprünglich aus lateinisch passus , „Klafter, Schritt” [1] ) ist eine Person , die mit einem Fahrzeug als Reisender befördert wird und das Transportmittel weder selbst lenkt noch zum technischen oder Servicepersonal gehört.

    1. Mit diesem Input wiederum bin ich auf den Bericht aus der Zeitschrift “Verkehrsdienst” gestoßen, in dem es aber um Fahrgastbeförderung in Taxis, PKWs usw;
    2. geht;
    3. Trotzdem habe ich mich dazu hinreißen lassen, diese Erweiterung des Heller/Jagow – Zitats wiederum zu zitieren, da es IMHO um dasselbe Thema geht: die Definiton des Fahrgastes;

    Display More Erstaunlich wieviel Zeit du mit googeln verplemperst und solch einfache Antworten trotzdem nicht findest. Gruss Stephan

    • #17

    Es ist leider öfters der Fall, das der Gesetzgeber seine Gesetze so missverständlich formuliert, das später Gerichte über die korrekte Auslegung entscheiden müssen. Und selbst die sind sich manchmal uneinig, wo die höhere Instanz die Urteile der Vorinstanzen wieder aufhebt. Ich habe schon des öfteren Beobachtet, das die entsprechenden Kommentare zu einzelnen Urteilen und Formulierungen sehr Stichhaltig waren. Absolute Sicherheit gibt es halt manchmal nicht.

    • #18

    Midnatt : wenn die Antwort so einfach ist, dann gib sie uns doch bitte.

    • #19

    Die Definition von ” Fahrgast ” steht in meinem Beitrag. Das war seine brennende Frage. Der Rest interessiert mich nicht da ich keinen deutschen FS habe und auch nicht beabsichtige mir ein Fahrzeug zu kaufen fuer das ich nicht die entsprechende Fahrerlaubnissklasse habe. Gruss Stephan

    • #20

    Es ist schon Amüsant, das jetzt auch noch Formulierungen aus dem Handelsgesetzbuch für diese Frage herangezogen werden.

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  • Was bedeutet 174 175 im Führerschein?

    Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; die Zweckbindung entfällt bei Fahr- berechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich ge- macht wird.

    Was heißt 174 im Führerschein?

    Was bedeutet die Schlüsselzahl 174 im Führerschein Klasse L? – Die Schlüsselzahl 174 gehört zu den nationalen Schlüsselzahlen und wird im Führerschein eingetragen. Was die Schlüsselzahlen bedeuten, steht in der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr”, kurz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Hier wird die Schlüsselzahl 174 wie folgt beschrieben: Klasse L [ist] gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

    Mit Material von LWK Niedersachen, Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Was darf ich mit C1 171 fahren?

    Kraftomnibusse fahren: Schlüsselzahl 171 – In Deutschland dürfen Besitzer eines C1- oder C1E-Führerscheins auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste fahren. Allerdings nur, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs 7500 Kilogramm nicht übersteigt – und die Fahrt der Überprüfung des technischen Zustands dient.

    Was bedeutet Führerschein B 184?

    FAQ: Schlüsselnummern und Schlüsselzahlen – Wo ist der Unterschied zwischen Schlüsselnummer und Schlüsselzahl? Schlüsselnummern tauchen im Fahrzeugschein auf, Schlüsselzahlen im Führerschein. Welche Schlüsselzahlen gelten in der gesamten EU? Eine Übersicht über die wichtigsten EU-weit gültigen Schlüsselzahlen finden Sie hier. ( 57 Bewertungen, Durchschnitt: 4,50 von 5) Loading.

    Was ist der Unterschied zwischen C1 und C?

    Es werden 4 Lkw-Klassen unterschieden: –

    • C1 (mittelschwere Lkw)
    • C1E (mittelschwere Lastzüge)
    • C (schwerere Lkw) 
    • CE (schwere Lastzüge)

    Wer darf noch 12 Tonner fahren?

    Rahmenbedingungen für die C1E-Klasse – Viele fragen sich in Bezug auf den Führerschein der Klasse C1E: Was darf ich überhaupt fahren? Vorab sei darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Fahrzeuge handelt, die auch als leichtere Lastzüge bezeichnet werden.

    Dabei spielt immer die Fahrzeugkombination eine Rolle. Diese kann sich sowohl aus einem Kfz der Klasse B mit Anhänger als auch aus einem Fahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger zusammensetzen. Grundsätzlich bezieht sich der Zusatz „E” immer auf einen Anhänger.

    Interessant! Sattelanhänger, die auch als Sattelauflieger bezeichnet werden, unterscheiden sich von den „normalen” Anhängern insofern, dass ein Teil des Gewichts auf die Achsen einer Sattelzugmaschine verlagert wird. Der Auflieger ist über die sogenannte Sattelplatte und den Königszapfen mit der Zugmaschine verbunden. Was Bedeutet 172 Im Führerschein Der Führerschein der Klasse C1E gilt für all jene Gespanne, die nicht mehr als 12 Tonnen auf die Waage bringen. In beiden Fällen liegt die Obergrenze der zulässigen Gesamtmasse bei 12 Tonnen. Des Weiteren ist für den Führerschein C1E relevant, dass die Klasse C1 vorausgesetzt wird. Aber gleichzeitig schließt der C1E-Führerschein die Klasse BE mit ein. Wenn Sie im Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D1 sind , ermöglicht Ihnen der zusätzliche C1E-Führerschein das Fahren von D1E-Bussen.

    Wie viel Tonnen darf man mit C fahren?

    Was Bedeutet 172 Im Führerschein Eine ärztliche Untersuchung für den LKW-Führerschein ist obligatorisch. Wer beruflich im LKW-Business unterwegs ist, dem sind die unterschiedlichen Führerscheinklassen der C-Gruppe sicherlich ein Begriff, denn sie stellen die verschiedenen Varianten von einem LKW-Führerschein dar. Dabei wird im Groben unterschieden zwischen den Klassen C und C1.

    1. Letztere benötigen Sie, wenn Sie einen Lastkraftwagen der etwas leichteren Gruppe fahren möchten;
    2. Sie gilt für ein Gesamtgewicht bis zu 7,5 t;
    3. Der Führerschein der Klasse C umfasst alle LKW, die schwerer als 7,5 t sind;

    Soll das Fahrzeug noch durch Lastzüge, also Anhänger, ergänzt werden, sind die Führerscheine für die Klassen CE oder C1E vonnöten. Dieser Ratgeber klärt Sie über die Gegebenheiten des gängigen LKW-Führerscheins , also dem der Klasse C, auf. Hier können Sie nachlesen, was Sie alles tun müssen, um als LKW-Fahrer tätig sein zu können, welche Voraussetzungen Sei erfüllen müssen und wie viele Kosten im Schnitt solch ein LKW-Führerschein verursacht.

    Was bedeutet Schlüsselzahl 195?

    Pläne für Führerscheinregeländerungen Autofahrer sollen 125er fahren dürfen – Inhalt von Autofahrer sollen künftig mit ihrem Führerschein auch Leichtkrafträder fahren dürfen. Das sehen Pläne des Bundesverkehrsministeriums vor, über die das Nachrichtenmagazin „Spiegel” berichtet.

    1. Der Zugang zum Motorradfahren soll deutlich erleichtert werden;
    2. Nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Scheuer, über die der Spiegel berichtet, soll künftig jeder mit seinem Autoführerschein sogenannte Leichtkrafträder fahren dürfen, ohne dafür wie bisher eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung absolvieren zu müssen;
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    Als Einstiegshürde seien lediglich einige wenige Übungsstunden vorgesehen. Unfallexperten zeigen sich von der möglichen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung entsetzt. Sie würde eine erhöhte Zahl an Unfällen mit Zweirädern und damit mehr Verkehrstote und Verletzte nach sich ziehen. Nach Spiegel-Informationen sieht der Gesetzentwurf folgende Punkte vor:

    • Autofahrer könnten ihren B-Klasse-Führerschein demnach zukünftig um eine sogenannte Schlüsselzahl 195 erweitern. Damit dürfen sie leichte Motorräder fahren. Die Leichtkrafträder haben maximal 15 PS, können aber über 100 km/h schnell fahren. Bisher war dafür der separate Führerschein A1 notwendig.
    • Eine Prüfung und umfangreiche Ausbildung auf dem Motorrad sind nicht mehr nötig. Stattdessen reicht es, wenn der Autofahrer eine 90-minütige Theorieeinheit und sechs praktische Fahrstunden absolviert. Letztere können außerhalb des Straßenverkehrs stattfinden, etwa auf einem Verkehrsübungsplatz.
    • Der Autofahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein und seinen Führerschein seit mindestens fünf Jahren besitzen.

    Die mögliche Neuregelung sei mit EU-Recht vereinbar. Profitieren könnten davon außer den Motorradherstellern auch Sharing-Anbieter. Sie könnten Motorroller verleihen, die schneller sind als die bisher üblichen 45 km/h. Bereits jetzt können Inhaber eines Auto-Führerscheins auch Zweiräder fahren. Die normale Klasse B umfasst auch die Klasse AM, die leichte zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge beinhaltet.

    Deren Motoren dürfen nicht mehr als 50 (Fremdzündungsmotoren) bzw. 500 Kubikzentimeter (Selbstzündungsmotoren) oder eine Leistung von maximal 4 kW haben und nicht schneller als 45 km/h fahren. Wer seinen Führerschein der Klasse 3 vor dem 1.

    April 1980 erworben hat, darf zudem Motorräder bis 48 PS Leistung fahren (Klasse A2). Einzige Voraussetzung ist eine 40-minütige Motorradfahrprüfung.

    Was bedeutet die Zahl 79.06 im Führerschein?

    Drei Fall-Varianten – Um es übersichtlicher darzustellen, hier die drei möglichen Fall-Varianten: 1. Klasse BE erworben vor dem 09. 09. 2009:

    • Der Inhaber darf nach wie vor alle fahrzeugrechtlich zulässigen BE-Kombinationen führen.
      • Die zG des Anhängers darf 3. 500 kg übersteigen.
      • Die zG des Zuges darf 12. 000 kg übersteigen.
    • Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79. 06 dokumentiert.
    • Führt der Inhaber gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg durch, dann gilt er als grundqualifiziert, unterliegt aber der Weiterbildungspflicht.
    • Bei der Kontrolle der Einhaltung der Weiterbildungspflicht (vorgeschrieben seit 09. 09. 2014) haben sich Bund und Länder auf eine Schonfrist bis zum 09. 09. 2015 geeinigt. Die Fahrer werden also vorläufig bei Verkehrskontrollen nicht angezeigt, sondern lediglich auf die Rechtslage hingewiesen.

    2. Klasse BE erworben zwischen dem 09. 09. 2009 und vor dem 19. 01. 2013

    • Der Inhaber darf nach wie vor alle fahrzeugrechtlich zulässigen BE-Kombinationen führen.
      • Die zG des Anhängers darf 3. 500 kg übersteigen.
      • Die zG des Zuges darf 12. 000 kg übersteigen. •Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79. 06 dokumentiert.
    • Möchte der Inhaber gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg durchführen, muss er eine Grundqualifikation erwerben und unterliegt der Weiterbildungspflicht (Schonfrist bis 09. 09. 2015).

    3. Klasse BE erworben ab dem 19. 01. 2013

    • Die zG des Anhängers ist auf 3. 500 kg begrenzt.
      • Möchte der Inhaber Anhänger mit größerer zG mitführen, muss er die Klasse C1E erwerben.
      • Dann ist – im Gegensatz zu BE 79. 06 – die zG der Kombination auf 12. 000 kg begrenzt.
    • Außerdem muss er für gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg die Grundqualifikation erwerben und unterliegt der Weiterbildungspflicht.

    Was bedeutet 197 auf dem Führerschein?

    Gilt B197 auch im Ausland? – Ja. Die nationale Schlüsselzahl 197 dokumentiert lediglich, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Inhaber von Klasse B197 dürfen auch im Ausland Schaltfahrzeuge fahren.

    Was heißt 181 auf dem Führerschein?

    Führerschein: T/S – Das ist die Bedeutung – Die beiden Buchstaben bezeichnen, was Sie fahren dürfen.

    • Das “T” steht für die Fahrerlaubnis für Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern.
    • In dieser Klasse inbegriffen sich auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen sowie andere Flurförderfahrzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern.
    • Die Führerscheinklasse S gibt es nicht mehr, sie war nur bis zum 18. Januar 2013 gültig. Das Kürzel bedeutet, dass Sie Squads oder Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern fahren dürfen, die bestimmte Merkmale aufweisen.
    • So dürfen bei Fremdzündungsmotoren 50 ccm nicht überschritten werden. Bei Verbrennungsmotoren liegt die Grenze der maximalen Nutzleistung bei 4 kW und bei Elektromotoren die maximale Nenndauerleistung bei 4 kW.
    • Vierrädrige Leichtkraftzeuge dürfen zudem eine Leermasse von 350 kg nicht überschreiten.

    Was bedeutet “T/S” im Führerschein? (Bild: Pixabay. com) Was Sie zur Umtauschpflicht für den Führerschein wissen müssen, erfahren Sie im nächsten Artikel.

    Was bedeutet auf meinem Führerschein die Zahl 181?

    Das bedeutet das statt der Klasse T, nur Fahrzeuge der Klasse S gefahren werden dürfen.

    Was bedeutet 79.05 auf dem Führerschein?

    Nationale Schlüsselzahlen im Führerschein –

    Na­tio­na­le Schlüs­sel­zahl (nur in Deutsch­land wirks­am) Be­deu­tung
    104 Mit­füh­ren ei­nes gül­ti­gen ärzt­lich­en At­tests
    171 Klas­se C1, gül­tig auch für Kraft­fahr­zeu­ge der Klas­se D mit ei­ner zu­läs­si­gen Ge­samt­mas­se von nicht mehr als 7. 500 kg, je­doch oh­ne Fahr­gäs­te
    172 Klasse C, gül­tig auch für Kraft­fahr­zeu­ge der Klas­se D (oh­ne Fahr­gäs­te)
    174 Klasse L, gül­tig auch zum Füh­ren von Zug­ma­schi­nen mit ei­ner durch die Bau­art be­stimm­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit ein­achsi­gem An­hän­ger (wo­bei Ach­sen mit ei­nem Ab­stand von we­ni­ger als 1 m von­ein­an­der als ei­ne Ach­se gel­ten) so­wie Kom­bi­na­tio­nen aus die­sen Zug­ma­schi­nen und An­hän­gern, wenn sie mit ei­ner Ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 25 km/h ge­führt wer­den
    175 Klasse L, auch gül­tig zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen mit ei­ner durch die Bau­art be­stimm­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 25 km/h und zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen mit Aus­nah­me der zu den Klas­sen A, A1, A2 und AM ge­hö­ren­den mit ei­nem Hub­raum von nicht mehr als 50 cm3
    176 Bis zur Voll­en­dung des 18. Le­bens­jah­res nur Fahr­ten im Rah­men des Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses
    177 Be­schrän­kun­gen, Ne­ben­bestim­mun­gen und Zu­satz­an­ga­ben nach mit­zu­füh­ren­dem An­hang zum Füh­rer­schein
    178 Nur Fahr­ten im Li­nien­ver­kehr (Klas­sen D, D1)
    179 Klas­se D1 nur für Fahr­ten, bei de­nen über­wie­gend Fa­mi­lien­an­ge­hö­ri­ge be­för­dert wer­den
    181 Klas­se T, nur gül­tig für Kraft­fahr­zeu­ge der Klas­se S bzw. AM
    182 Bis zur Voll­en­dung des 21. Le­bens­jah­res nur Fahr­ten im In­land und im Rah­men des Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses in dem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf „Be­rufs­kraft­fahr­er/Be­rufs­kraft­fahr­er­in” oder „Fach­kraft im Fahr­be­trieb” oder ei­nem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf, in dem ver­gleich­bare Fer­tig­kei­ten und Kenn­tnis­se zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen auf öf­fent­lichen Stra­ßen ver­mit­telt wer­den. (Klas­sen D1, D1E, D und DE)
    184 Bis zur Voll­en­dung des 18. Le­bens­jah­res Kraft­fahr­zeu­ge der Klas­se B (und, so­fern in der Prü­fungs­be­schei­ni­gung nicht durch­ge­strich­en, der Klas­se BE) und der Klas­se B mit der Schlüs­sel­zahl 96 1. nur in Be­glei­tung ei­ner in der Prü­fungs­be­schei­ni­gung nach An­la­ge 8b na­ment­lich be­nann­ten Per­son und 2.

    • Die Auf­la­gen, nur im Rah­men des Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses von der Fahr­er­laub­nis Ge­brauch zu ma­chen, ent­fal­len nach Ab­schluss der Aus­bil­dung auch vor Voll­en­dung des 21;
    • Le­bens­jah­res;

    nur, wenn die in der Prü­fungs­be­schei­ni­gung nach An­la­ge 8b na­ment­lich be­nann­te Per­son a) In­ha­ber einer gül­ti­gen Fahr­er­laub­nis der Klas­se B oder ei­ner ent­sprech­en­den deut­schen, ei­ner EU/EWR- oder schwei­zer­isch­en Fahr­er­laub­nis ist; die Fahr­er­laub­nis ist durch ei­nen gül­ti­gen Füh­rer­schein nach­zu­wei­sen, der wäh­rend des Be­glei­tens mit­zu­füh­ren und zur Über­wa­chung des Stra­ßen­ver­kehrs be­rech­tig­ten Per­so­nen auf Ver­lan­gen aus­zu­hän­di­gen ist, b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Al­ko­hol in der Atem­luft oder 0,5 Pro­mil­le oder mehr Al­ko­hol im Blut oder ei­ne Al­ko­hol­men­ge im Kör­per hat, die zu ei­ner sol­chen Atem- oder Blut­al­ko­hol­kon­zen­tra­tion führt, und c) nicht un­ter der Wir­kung ei­nes in der An­lage zu § 24a des Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­zes ge­nann­ten be­rau­schen­den Mit­tels steht.

    185 Bis zur Voll­en­dung des 21. Le­bens­jah­res nur 1. bei Fahr­ten im In­land und 2. im Rah­men des Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses in dem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf „Be­rufs­kraft­fahr­er/Be­rufs­kraft­fahr­er­in” oder „Fach­kraft im Fahr­be­trieb” oder ei­nem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf, in dem ver­gleich­ba­re Fer­tig­kei­ten und Kennt­nis­se zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen auf öf­fent­lichen Stra­ßen ver­mit­telt wer­den.

    Num­mer 2 Buch­sta­be c gilt nicht, wenn die Sub­stanz aus der be­stim­mungs­ge­mä­ßen Ein­nah­me ei­nes für ei­nen kon­kre­ten Krank­heits­fall ver­schrie­be­nen Arz­nei­mit­tels her­rührt. Die Auf­la­gen nach Num­mer 1 und 2 ent­fal­len, auch vor Voll­en­dung des 21.

    Le­bens­jah­res, wenn der Fahr­er­laub­nis­in­ha­ber die Be­rufs­aus­bil­dung ab­ge­schlos­sen hat. (Klas­sen C, CE)

    186 Bis zur Voll­en­dung des 21. Le­bens­jah­res nur 1. bei Fahr­ten im In­land und 2. im Rah­men des Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses in dem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf „Be­rufs­kraft­fahr­er/Be­rufs­kraft­fahr­er­in” oder „Fach­kraft im Fahr­be­trieb” oder ei­nem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf, in dem ver­gleich­ba­re Fer­tig­kei­ten und Kennt­nis­se zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen auf öf­fent­lichen Stra­ßen ver­mit­telt wer­den. (Klas­sen D1, D1E)
    187 Bis zur Voll­en­dung des 24. Le­bens­jah­res nur 1. bei Fahr­ten im In­land und 2. im Rah­men des Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses in dem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf „Be­rufs­kraft­fahr­er/Be­rufs­kraft­fahr­er­in” oder „Fach­kraft im Fahr­be­trieb” oder ei­nem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf, in dem ver­gleich­ba­re Fer­tig­kei­ten und Kennt­nis­se zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen auf öf­fent­lichen Stra­ßen ver­mit­telt wer­den.

    Die Auf­la­ge nach Num­mer 1 ent­fällt, wenn der Fahr­er­laub­nis­in­ha­ber das 21. Le­bens­jahr voll­en­det hat. Die Auf­la­ge nach Num­mer 2 ent­fällt, wenn der Fahr­er­laub­nis­in­ha­ber das 21. Le­bens­jahr voll­en­det oder die Be­rufs­aus­bil­dung ab­ge­schlos­sen hat.

    bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer. Die Auf­la­ge nach Num­mer 1 ent­fällt, wenn der Fahr­er­laub­nis­in­ha­ber das 21. Le­bens­jahr voll­en­det hat und die Be­rufs­aus­bil­dung ab­ge­schlos­sen wur­de. (Klas­sen D, DE)

    188 Bis zur Voll­en­dung des 21. Le­bens­jah­res nur im In­land und nur bei Ein­satz­fahr­ten oder vom Vor­ge­setz­ten an­ge­ord­ne­ten Übungs­fahr­ten und Schu­lungs­fahr­ten mit Ein­satz­fahr­zeu­gen der Feuer­wehr, der Po­li­zei, der nach Lan­des­recht an­er­kann­ten Ret­tungs­diens­te, des Tech­nischen Hilfs­werks und sons­ti­ger Ein­hei­ten des Ka­tas­tro­phen­schut­zes. (Klas­se C)
    189 Bis zur Voll­en­dung des 24. Le­bens­jah­res nur im In­land und nur bei Ein­satz­fahr­ten oder vom Vor­ge­setz­ten an­ge­ord­ne­ten Übungs­fahr­ten und Schu­lungs­fahr­ten mit Ein­satz­fahr­zeu­gen der Feu­er­wehr, der Po­li­zei, der nach Lan­des­recht an­er­kann­ten Ret­tungs­diens­te, des Tech­nischen Hilfs­werks und sons­ti­ger Ein­hei­ten des Ka­tas­tro­phen­schut­zes. (Klas­se D)
    190 Bis zur Voll­en­dung des 21. Le­bens­jah­res nur im In­land und nur für das Füh­ren von Fahr­zeu­gen, die zu Re­pa­ra­tur- oder War­tungs­zwec­ken in ge­werb­liche Fahr­zeug­werk­stät­ten ver­bracht und dort auf An­wei­sung ei­nes Vor­ge­setz­ten Prü­fun­gen auf der Stra­ße un­ter­zo­gen wer­den. (Klasse C)
    191 Bis zur Voll­en­dung des 24. Le­bens­jah­res nur im In­land und nur für das Füh­ren von Fahr­zeu­gen, die zu Re­pa­ra­tur- oder War­tungs­zwec­ken in ge­werb­liche Fahr­zeug­werk­stät­ten ver­bracht und dort auf An­wei­sung ei­nes Vor­ge­setz­ten Prü­fun­gen auf der Stra­ße un­ter­zo­gen wer­den. (Klas­se D)
    192 Be­rech­ti­gung zum Füh­ren von Fahr­zeu­gen nach der Vier­ten Ver­ord­nung über Aus­nah­men von den Vor­schrif­ten der Fahr­er­laub­nis-Ver­ord­nung
    193 Bis zur Voll­en­dung des 23. Le­bes­jah­res nur bei Fahr­ten zur Per­so­nen­be­för­de­rung im Li­nien­ver­kehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Li­nien­längen von bis zu 50 Ki­lo­me­ter nach be­schleu­nig­ter Grund­qua­li­fi­ka­tion nach § 4 Ab­satz 2 BKrFQG. (Klas­sen D, DE)
    196 Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträder bis 125 ccm, Voraussetzung ist der Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit 5 Jahren.

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    Wie viel PS darf man mit 125ccm fahren?

    Über 80 Modelle aktuell im Angebot – Welche aktuellen Motorrad-Modelle (Stand Januar 2020) dem Neu-Biker offen stehen, zeigen wir in der Fotoshow. Die dort angegebenen Preise verstehen sich teils zuzüglich Nebenkosten. Die ebenfalls begehrten Roller-Modelle in der 125er-Klasse haben wir hier mal außen vor gelassen.

    Natürlich kann auch nach einer gebrauchten Maschine gesucht werden. Generell gilt: Der Hubraum darf nicht mehr als 125 cm³ betragen, die Leistung darf 11 kW (15 PS) nicht übersteigen und zudem darf das Leistungsgewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

    Ein 15 PS starkes Leichtkraftrad muss also leer mindestens 110 Kilogramm auf die Waage bringen. Gefahren werden dürfen aber auch Elektromodelle. Hier gelten die 11 kW als Limit für die Dauerleistung der Maschine, wobei die Spitzenleistung hiervon abweichend auch deutlich höher ausfallen darf.

    Die von uns gelisteten 125er leisten zwischen etwa 8,5 und 15 PS, damit sind zwischen 90 und 120 km/h – je nach Modell drin. Das Gewicht liegt im Mittel bei rund 125 Kilogramm. Wer sich unschlüssig ist, welches Motorradkonzept am besten zu ihm passt, kann sich an diesem Test orientieren.

    Eine Überblick über weitere 125er gibt es bei den Kollegen von MOTORRAD.

    Was kann ich mit dem A2 fahren?

    Was bedeuten die Zahlen in Spalte 12 im Führerschein? | ADAC | Recht? Logisch!

    Führerscheinklasse A2 Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Mit dem A2 -Führerschein dürfen Sie auch alle Krafträder der Klassen A1 und AM fahren.