Was Bedeuten Die Zahlen Hinter Dem Führerschein?

Was Bedeuten Die Zahlen Hinter Dem Führerschein
Beispiele nationaler Schlüsselzahlen – Die Erweiterungen der Fahrerlaubnisklasse durch dreistellige nationale Schlüsselziffern gelten nur in Deutschland. In der Tabelle finden Sie Beispiele gängiger nationaler Schlüsselzahlen.

Schlüsselzahl Definition
104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
184 Auflagen: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit Schlüsselziffer 96 1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und 2.

  • nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, und c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht;

Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

194 Klasse B berechtigt im Inland a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1 b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A.
196 Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
197 Die Prüfung wurde auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt (§ 17a FeV).

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Was bedeutet 171 und 172 im Führerschein?

Was bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein? – Haben Sie sich Ihren Führerschein einmal genauer angeschaut? Wenn ja, haben Sie auf der Vorderseite neben Ihrem Foto sicher ein paar allgemeine Informationen entdeckt, die denen aus Ihrem Personalausweis ähneln.

  • Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und -ort sowie dem Wohnort finden Sie dort das Ausstellungsdatum, das Ablaufdatum der Gültigkeit, den Namen der Ausstellungsbehörde, die Führerscheinklassen, für welche die Fahrerlaubnis gilt sowie die Führerscheinnummer;

Soweit, so deutlich. Komplizierter wird es auf der Rückseite. Ein neuer Führerschein im Scheckkarten-Format enthält dort neben einer Auflistung sämtlicher Fahrzeugklassen und dem Datum der jeweiligen Fahrerlaubnis eventuell eine Reihe an Schlüsselzahlen. Diese finden sich ganz rechts in der Spalte Nummer 12 und stehen für Zusatzangaben bei bestimmten Beschränkungen oder Auflagen, die mit der Fahrerlaubnis verbunden sind.

  • Viele Schlüsselzahlen gelten ausschließlich für einzelne Führerscheinklassen und finden sich direkt neben diesen;
  • Es kann aber auch sein, dass eine Kennzahl für alle Klassen gilt;
  • So finden Sie unter der Führerscheinklasse C1 (Fahrerlaubnis für leichte bis mittelschwere LKW) häufig die Schlüsselzahl 171;

Diese erlaubt es dem Fahrer, auch Fahrzeuge der Klasse D (Busse) zu fahren, solange diese ein Gewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten und keine Fahrgäste befördert werden. Schlüsselzahlen, die für alle Führerscheinklassen gelten, finden Sie in der untersten Zeile des Dokuments.

Was bedeutet die Zahl 174 im Führerschein?

Was bedeutet die Schlüsselzahl 174 im Führerschein Klasse L? – Die Schlüsselzahl 174 gehört zu den nationalen Schlüsselzahlen und wird im Führerschein eingetragen. Was die Schlüsselzahlen bedeuten, steht in der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr”, kurz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Hier wird die Schlüsselzahl 174 wie folgt beschrieben: Klasse L [ist] gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Mit Material von LWK Niedersachen, Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Was bedeutet die Zahl 14 10 auf dem Führerschein?

Welche Informationen finde ich auf der Rückseite meines Führerscheins? – Wenn Sie dachten, dass die Vorderseite Ihres Führerscheins eigentlich schon genug Zahlen beinhaltet, liegen Sie leider falsch – zumindest mit Hinblick auf die Rückseite Ihrer Fahrerlaubnis. Was diese genau bedeuten, erklären wir Ihnen hier:

  • In Feld 9 finden Sie alle Fahrerlaubnisklassen, die schlicht und ergreifend zeigen, welche Fahrzeuge Sie mit Ihrem Führerschein überhaupt fahren dürfen.
  • In Feld 10 ist das Datum eingetragen, an dem Sie die entsprechende Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse erworben haben. Diese Informationen können sich auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 finden. Alle Klassen, für die Sie keine Fahrerlaubnis besitzen, werden durch einen Strich entwertet.
  • Feld 11 führt das Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen an.
  • In Feld 12 finden sich codiert formulierte Beschränkungen und Zusatzangaben inklusiver möglicher Auflagen und Beschränkungen.

Sollten Sie schließlich irgendwann Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, findet sich in Feld 13 entsprechender Platz für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten, Feld 14. dient ebenso wie Feld 10 der Eintragung des Erteilungsdatums der Fahrerlaubnis.

Was bedeutet CE 79 C1E 12.000 kg L ≤ 3?

Mit der alten Klasse 3 durften folgende Fahrzeuge geführt werden:

  –  Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t
  –  dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t
  –  Kleinkrafträder bis 50 ccm
  –  Leichtkrafträder bis 125 ccm (wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01. 04. 1980 erteilt war)

Folgende neue Klassen werden beim Umtausch erteilt:

   B, BE, C1, C1E, M, L

   Es dürfen also wie vorher Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.
   A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum,

   sofern die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 (BRD) vor dem 01. 04. 1980 erteilt wurde.
   CE(79),

   allerdings bis 31. 12. 2010 nur auf besonderen Antrag, ab 01. 01. 2011 auch ohne Antrag; die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to.

Bei CE(79) handelt es sich nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Eintragungskonstruktion. Es wird quasi die Berechtigung für CE mit der Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79 erteilt. Hierzu führt das VG Hamburg (Urteil vom 16. 12. 2009 – 15 K 1517/09) aus:

   “Zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 ist auf der Grundlage des § 6 StVG die Fahrerlaubnisverordnung erlassen worden. Diese bestimmt in Anlage 3 zu § 6 Abs. 7 FeV auch den Umfang der Berechtigung nach Umstellung der alten Fahrerlaubnisklassen. Danach erhält, wer die Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 bis zum 31.

Dezember 1998 erworben hat, die (neuen) Fahrerlaubnisklassen B, BE, Cl, C1E, M und L. Dies schließt gegenüber der alten Klasse 3 das Führen gewisser Züge aus. Aus Gründen der Besitzstandswahrung kann jedoch auf Antrag die neue Fahrerlaubnis um die Klasse CE 79 ergänzt werden, die die ausgeschlossenen Berechtigungen wieder in die Fahrerlaubnis einfügt.

Diese ist keine „reguläre” Fahrerlaubnisklasse und wird deshalb auch in dem insoweit abschließenden § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV nicht genannt. Ihre Einrichtung war erforderlich geworden, weil die (alte) Fahrerlaubnis der Klasse 3 auch zum Führen von Zügen bestehend aus einem Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen und einem einachsigen Anhänger berechtigte.

Soweit diese Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 000 kg überschreitet, fällt sie in die Klasse CE, die ansonsten der (alten) Klasse 2 entspricht. Daher kann die Fahrerlaubnisklasse CE dem Inhaber einer Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 nicht vollständig erteilt werden, sondern lediglich in dem Umfang, den er auch bisher mit Klasse 3 führen durfte.

Diese Einschränkung wird auf dem Scheckkartenführerschein durch das Berechtigungsmerkmal „CE 79″ zum Ausdruck gebracht (vgl. amtliche Begründung, BR-Drucks. 443/98, S. 247 f. )”

Auch das Verwaltungsgericht Ansbach (Beschluss vom 11. 02. 2013 – AN 10 E 13. 00287) hat zum Umfang der Berechtigung CE 79 festgestellt:

   “Der Umfang der Fahrerlaubnisklasse CE 79 ergibt sich aus § 6 Abs. 7 FeV i. Anlage 3 und Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung. Danach ist diese Fahrerlaubnisklasse eine Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.

000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12. 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).

Es besteht zwischen den Beteiligten kein Streit darüber, dass der streitgegenständliche, zulassungspflichtige Fahrzeuganhänger über zwei Achsen verfügt mit der Folge, dass die Fahrzeugkombination des Antragstellers insgesamt vier Achsen besitzt. Demnach reicht die Fahrerlaubnis der Klasse CE 79 nicht zum Führen der streitgegenständlichen Zugkombination aus. ”

Die Berechtigung ergibt sich aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO. Danach darf die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, nur 11 to. betragen; 7,5 to. plus 11 to. ergeben die 18,5 to. Bei Sattel-Kfz gilt folgendes: Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf. Es wird im Führerschein eingetragen: 79(C1E>12000kg, L<=3. Das bedeutet, dass bei Kombinationen maximal 3 Achsen vorhanden sein dürfen, wenn das zGG mehr als 12. 000 kg beträgt. Siehe hierzu auch Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein - lfd- Nr. 121 - Schlüsselzahl 79 (C1E > 12. 000 kg, L ≤ 3) :

   Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12. 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12. 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).

Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. Anmerkung 1: Für die Berechnung der Gesamtmasse bei der Klasseneinteilung bei Kombinationen kommt es nur auf Addition der Gesamtmassen der Zugmaschine und des Anhängers ohne Berücksichtigung der Stützlast an. Der in § 34 Abs. 7 StVZO erwähnte Abzug der Stützlast hat nur Bedeutung für die Berechnungen nach § 34 Abs.

Für die 12-to. -Berechtigung muss also eine Umschreibung vorgenommen werden. Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. 6 StVZO. Weder für die erforderliche Fahrerlaubnisklasse noch für die Notwendigkeit eines EG-Kontrollgräts ist § 34 StVZO von Bedeutung.

Insofern ist in die aktuelle Fassung von § 6 Abs. 1 FEV ausdrücklich aufgenommen worden:

   “Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten. ”

Anmerkung 2: Bei einem Umtausch verfallen ab dem 50. Lebensjahr keine Besitzstände, z. das Führen von Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to. Ohne Umschreibung (einschl. ärztliche/augenärztliche Untersuchung) dürften sonst nur noch 3-achsige Kombinationen bis 12 to. geführt werden. Ist – wie z. nach einem Fahrerlaubnisentzug – eine alte Klasse 3 gar nicht mehr vorhanden, kann eine neue Fahrerlaubnis nur im Rahmen der durch § 6 FeV vorgegebenen Fahrerlaubnisklassen (Äquivalenzen) erteilt werden; dies bedeutet, dass nach Entzug eine Erteilung von CE(79) nicht zulässig ist. 2010) beachtet werden:

   “Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen wurde, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1 und C1E, sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf die Ablegung der Prüfung für die Klasse B nach § 20 Abs. 2 verzichtet hat. ”

Mit Wirkung ab 01. 01. 2011 hatte § 76 FEV Nr. 11a eine neue Fassung erhalten:

   § 20 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Erlöschen der Klasse 3 alten Rechts) Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen worden ist, werden im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1, C1E und CE mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79 sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt worden war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Ablegung der Prüfung der Klasse B nach § 20 Absatz 2 angeordnet hat. Satz 1 gilt auch, wenn auf die Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts verzichtet worden ist oder wenn bei Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts ein Antrag nach Nummer 9 Satz 3 nicht gestellt worden ist.

Ab 01. 01. 2015 lautet die Fassung von § 78 Nr. 11a FEV:

   §§ 20 und 24 Absatz 2 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung einer oder Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, erneute Erteilung einer auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschenen Fahrerlaubnis) Personen, denen eine Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder die einen Verzicht auf ihre Fahrerlaubnis erklärt haben , wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erteilt. Personen, deren Fahrerlaubnis auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschen ist, wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 24 Absatz 2 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erneut erteilt.

  • In diesem Zusammenhang muss aber bezüglich der Prüfungsfreiheit im übrigen die Übergangsvorschrift des § 76 Abs;
  • 11a FeV (Fassung bis 31;
  • 12;
  • Wurde vor dem 1;
  • Januar 2015 eine Fahrerlaubnis neu erteilt, wird auf Antrag vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erteilt;

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In zeitlicher Hinsicht und bezüglich der Altersbeschränkung ist folgendes zu berücksichtigen: Die Möglichkeiten der Umschreibung bzw. des Umtauschs waren zunächst zeitlich begrenzt. Nach § 76 Nr. 9 Sätze 7 und 9 FeV entfiel die Berechtigung zum Führen einer in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombination für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 3 (alt), sobald sie das 50. Lebensjahr vollenden und ihre (alte) Fahrerlaubnis nicht bis zum 31.

  1. Dezember 1998 bzw;
  2. – sofern sie das 50;
  3. Lebensjahr bis zum 31;
  4. Dezember 1999 vollenden – nicht bis zum 1;
  5. Januar 2001 hatten umstellen lassen;
  6. Bei einer späteren Umstellung wird nur noch die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 to;

zGG bzw. von Gespannen bis 12 to. zGG erworben, es sei denn, der Betroffene unterzieht sich den medizinischen und augenärztlichen Untersuchungen (im 5-Jahres-Rhytmus). – nach oben -.

Was bedeutet im Führerschein 79 06?

Drei Fall-Varianten – Um es übersichtlicher darzustellen, hier die drei möglichen Fall-Varianten: 1. Klasse BE erworben vor dem 09. 09. 2009:

  • Der Inhaber darf nach wie vor alle fahrzeugrechtlich zulässigen BE-Kombinationen führen.
    • Die zG des Anhängers darf 3. 500 kg übersteigen.
    • Die zG des Zuges darf 12. 000 kg übersteigen.
  • Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79. 06 dokumentiert.
  • Führt der Inhaber gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg durch, dann gilt er als grundqualifiziert, unterliegt aber der Weiterbildungspflicht.
  • Bei der Kontrolle der Einhaltung der Weiterbildungspflicht (vorgeschrieben seit 09. 09. 2014) haben sich Bund und Länder auf eine Schonfrist bis zum 09. 09. 2015 geeinigt. Die Fahrer werden also vorläufig bei Verkehrskontrollen nicht angezeigt, sondern lediglich auf die Rechtslage hingewiesen.

2. Klasse BE erworben zwischen dem 09. 09. 2009 und vor dem 19. 01. 2013

  • Der Inhaber darf nach wie vor alle fahrzeugrechtlich zulässigen BE-Kombinationen führen.
    • Die zG des Anhängers darf 3. 500 kg übersteigen.
    • Die zG des Zuges darf 12. 000 kg übersteigen. •Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79. 06 dokumentiert.
  • Möchte der Inhaber gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg durchführen, muss er eine Grundqualifikation erwerben und unterliegt der Weiterbildungspflicht (Schonfrist bis 09. 09. 2015).

3. Klasse BE erworben ab dem 19. 01. 2013

  • Die zG des Anhängers ist auf 3. 500 kg begrenzt.
    • Möchte der Inhaber Anhänger mit größerer zG mitführen, muss er die Klasse C1E erwerben.
    • Dann ist – im Gegensatz zu BE 79. 06 – die zG der Kombination auf 12. 000 kg begrenzt.
  • Außerdem muss er für gewerbliche Gütertransporte mit einem Anhänger zG > 3. 500 kg die Grundqualifikation erwerben und unterliegt der Weiterbildungspflicht.

Was bedeutet Führerschein l 174 175?

Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; die Zweckbindung entfällt bei Fahr- berechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich ge- macht wird.

Was bedeutet C1 171 auf dem Führerschein?

Kraftomnibusse fahren: Schlüsselzahl 171 – In Deutschland dürfen Besitzer eines C1- oder C1E-Führerscheins auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste fahren. Allerdings nur, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs 7500 Kilogramm nicht übersteigt – und die Fahrt der Überprüfung des technischen Zustands dient.

Was bedeutet 79.03 und 79.04 auf dem Führerschein?

Mit den FeV-Änderungen zum 19. 01. 2013 wurden die dreirädrigen Kraftfahrzeuge aus der Klasse B herausgelöst und der Klasse A1 (bis 15 kW) bzw. der Klasse A (mehr als 15 kW) zugeschlagen (ugs. : „Trike-Führerschein”). Dies führt bei der Neuausstellung eines Führerscheins, beispielsweise aufgrund eines Umtausches oder einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, gelegentlich zu fatalen Missverständnissen beim betroffenen Bürger.

Was bedeutet Schlüsselzahl 195?

Pläne für Führerscheinregeländerungen Autofahrer sollen 125er fahren dürfen – Inhalt von Autofahrer sollen künftig mit ihrem Führerschein auch Leichtkrafträder fahren dürfen. Das sehen Pläne des Bundesverkehrsministeriums vor, über die das Nachrichtenmagazin „Spiegel” berichtet.

  • Der Zugang zum Motorradfahren soll deutlich erleichtert werden;
  • Nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Scheuer, über die der Spiegel berichtet, soll künftig jeder mit seinem Autoführerschein sogenannte Leichtkrafträder fahren dürfen, ohne dafür wie bisher eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung absolvieren zu müssen;

Als Einstiegshürde seien lediglich einige wenige Übungsstunden vorgesehen. Unfallexperten zeigen sich von der möglichen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung entsetzt. Sie würde eine erhöhte Zahl an Unfällen mit Zweirädern und damit mehr Verkehrstote und Verletzte nach sich ziehen. Nach Spiegel-Informationen sieht der Gesetzentwurf folgende Punkte vor:

  • Autofahrer könnten ihren B-Klasse-Führerschein demnach zukünftig um eine sogenannte Schlüsselzahl 195 erweitern. Damit dürfen sie leichte Motorräder fahren. Die Leichtkrafträder haben maximal 15 PS, können aber über 100 km/h schnell fahren. Bisher war dafür der separate Führerschein A1 notwendig.
  • Eine Prüfung und umfangreiche Ausbildung auf dem Motorrad sind nicht mehr nötig. Stattdessen reicht es, wenn der Autofahrer eine 90-minütige Theorieeinheit und sechs praktische Fahrstunden absolviert. Letztere können außerhalb des Straßenverkehrs stattfinden, etwa auf einem Verkehrsübungsplatz.
  • Der Autofahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein und seinen Führerschein seit mindestens fünf Jahren besitzen.

Die mögliche Neuregelung sei mit EU-Recht vereinbar. Profitieren könnten davon außer den Motorradherstellern auch Sharing-Anbieter. Sie könnten Motorroller verleihen, die schneller sind als die bisher üblichen 45 km/h. Bereits jetzt können Inhaber eines Auto-Führerscheins auch Zweiräder fahren. Die normale Klasse B umfasst auch die Klasse AM, die leichte zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge beinhaltet.

  1. Deren Motoren dürfen nicht mehr als 50 (Fremdzündungsmotoren) bzw;
  2. 500 Kubikzentimeter (Selbstzündungsmotoren) oder eine Leistung von maximal 4 kW haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
  3. Wer seinen Führerschein der Klasse 3 vor dem 1;

April 1980 erworben hat, darf zudem Motorräder bis 48 PS Leistung fahren (Klasse A2). Einzige Voraussetzung ist eine 40-minütige Motorradfahrprüfung.

Was bedeutet auf dem Führerschein 79 05?

Nationale Schlüsselzahlen im Führerschein –

Na­tio­na­le Schlüs­sel­zahl (nur in Deutsch­land wirks­am) Be­deu­tung
104 Mit­füh­ren ei­nes gül­ti­gen ärzt­lich­en At­tests
171 Klas­se C1, gül­tig auch für Kraft­fahr­zeu­ge der Klas­se D mit ei­ner zu­läs­si­gen Ge­samt­mas­se von nicht mehr als 7. 500 kg, je­doch oh­ne Fahr­gäs­te
172 Klasse C, gül­tig auch für Kraft­fahr­zeu­ge der Klas­se D (oh­ne Fahr­gäs­te)
174 Klasse L, gül­tig auch zum Füh­ren von Zug­ma­schi­nen mit ei­ner durch die Bau­art be­stimm­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit ein­achsi­gem An­hän­ger (wo­bei Ach­sen mit ei­nem Ab­stand von we­ni­ger als 1 m von­ein­an­der als ei­ne Ach­se gel­ten) so­wie Kom­bi­na­tio­nen aus die­sen Zug­ma­schi­nen und An­hän­gern, wenn sie mit ei­ner Ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 25 km/h ge­führt wer­den
175 Klasse L, auch gül­tig zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen mit ei­ner durch die Bau­art be­stimm­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 25 km/h und zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen mit Aus­nah­me der zu den Klas­sen A, A1, A2 und AM ge­hö­ren­den mit ei­nem Hub­raum von nicht mehr als 50 cm3
176 Bis zur Voll­en­dung des 18. Le­bens­jah­res nur Fahr­ten im Rah­men des Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses
177 Be­schrän­kun­gen, Ne­ben­bestim­mun­gen und Zu­satz­an­ga­ben nach mit­zu­füh­ren­dem An­hang zum Füh­rer­schein
178 Nur Fahr­ten im Li­nien­ver­kehr (Klas­sen D, D1)
179 Klas­se D1 nur für Fahr­ten, bei de­nen über­wie­gend Fa­mi­lien­an­ge­hö­ri­ge be­för­dert wer­den
181 Klas­se T, nur gül­tig für Kraft­fahr­zeu­ge der Klas­se S bzw. AM
182 Bis zur Voll­en­dung des 21. Le­bens­jah­res nur Fahr­ten im In­land und im Rah­men des Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses in dem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf „Be­rufs­kraft­fahr­er/Be­rufs­kraft­fahr­er­in” oder „Fach­kraft im Fahr­be­trieb” oder ei­nem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf, in dem ver­gleich­bare Fer­tig­kei­ten und Kenn­tnis­se zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen auf öf­fent­lichen Stra­ßen ver­mit­telt wer­den. (Klas­sen D1, D1E, D und DE)
184 Bis zur Voll­en­dung des 18. Le­bens­jah­res Kraft­fahr­zeu­ge der Klas­se B (und, so­fern in der Prü­fungs­be­schei­ni­gung nicht durch­ge­strich­en, der Klas­se BE) und der Klas­se B mit der Schlüs­sel­zahl 96 1. nur in Be­glei­tung ei­ner in der Prü­fungs­be­schei­ni­gung nach An­la­ge 8b na­ment­lich be­nann­ten Per­son und 2.

  • Die Auf­la­gen, nur im Rah­men des Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses von der Fahr­er­laub­nis Ge­brauch zu ma­chen, ent­fal­len nach Ab­schluss der Aus­bil­dung auch vor Voll­en­dung des 21;
  • Le­bens­jah­res;

nur, wenn die in der Prü­fungs­be­schei­ni­gung nach An­la­ge 8b na­ment­lich be­nann­te Per­son a) In­ha­ber einer gül­ti­gen Fahr­er­laub­nis der Klas­se B oder ei­ner ent­sprech­en­den deut­schen, ei­ner EU/EWR- oder schwei­zer­isch­en Fahr­er­laub­nis ist; die Fahr­er­laub­nis ist durch ei­nen gül­ti­gen Füh­rer­schein nach­zu­wei­sen, der wäh­rend des Be­glei­tens mit­zu­füh­ren und zur Über­wa­chung des Stra­ßen­ver­kehrs be­rech­tig­ten Per­so­nen auf Ver­lan­gen aus­zu­hän­di­gen ist, b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Al­ko­hol in der Atem­luft oder 0,5 Pro­mil­le oder mehr Al­ko­hol im Blut oder ei­ne Al­ko­hol­men­ge im Kör­per hat, die zu ei­ner sol­chen Atem- oder Blut­al­ko­hol­kon­zen­tra­tion führt, und c) nicht un­ter der Wir­kung ei­nes in der An­lage zu § 24a des Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­zes ge­nann­ten be­rau­schen­den Mit­tels steht.

185 Bis zur Voll­en­dung des 21. Le­bens­jah­res nur 1. bei Fahr­ten im In­land und 2. im Rah­men des Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses in dem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf „Be­rufs­kraft­fahr­er/Be­rufs­kraft­fahr­er­in” oder „Fach­kraft im Fahr­be­trieb” oder ei­nem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf, in dem ver­gleich­ba­re Fer­tig­kei­ten und Kennt­nis­se zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen auf öf­fent­lichen Stra­ßen ver­mit­telt wer­den.

Num­mer 2 Buch­sta­be c gilt nicht, wenn die Sub­stanz aus der be­stim­mungs­ge­mä­ßen Ein­nah­me ei­nes für ei­nen kon­kre­ten Krank­heits­fall ver­schrie­be­nen Arz­nei­mit­tels her­rührt. Die Auf­la­gen nach Num­mer 1 und 2 ent­fal­len, auch vor Voll­en­dung des 21.

Le­bens­jah­res, wenn der Fahr­er­laub­nis­in­ha­ber die Be­rufs­aus­bil­dung ab­ge­schlos­sen hat. (Klas­sen C, CE)

186 Bis zur Voll­en­dung des 21. Le­bens­jah­res nur 1. bei Fahr­ten im In­land und 2. im Rah­men des Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses in dem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf „Be­rufs­kraft­fahr­er/Be­rufs­kraft­fahr­er­in” oder „Fach­kraft im Fahr­be­trieb” oder ei­nem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf, in dem ver­gleich­ba­re Fer­tig­kei­ten und Kennt­nis­se zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen auf öf­fent­lichen Stra­ßen ver­mit­telt wer­den. (Klas­sen D1, D1E)
187 Bis zur Voll­en­dung des 24. Le­bens­jah­res nur 1. bei Fahr­ten im In­land und 2. im Rah­men des Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses in dem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf „Be­rufs­kraft­fahr­er/Be­rufs­kraft­fahr­er­in” oder „Fach­kraft im Fahr­be­trieb” oder ei­nem staat­lich an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ruf, in dem ver­gleich­ba­re Fer­tig­kei­ten und Kennt­nis­se zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen auf öf­fent­lichen Stra­ßen ver­mit­telt wer­den.

Die Auf­la­ge nach Num­mer 1 ent­fällt, wenn der Fahr­er­laub­nis­in­ha­ber das 21. Le­bens­jahr voll­en­det hat. Die Auf­la­ge nach Num­mer 2 ent­fällt, wenn der Fahr­er­laub­nis­in­ha­ber das 21. Le­bens­jahr voll­en­det oder die Be­rufs­aus­bil­dung ab­ge­schlos­sen hat.

bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer. Die Auf­la­ge nach Num­mer 1 ent­fällt, wenn der Fahr­er­laub­nis­in­ha­ber das 21. Le­bens­jahr voll­en­det hat und die Be­rufs­aus­bil­dung ab­ge­schlos­sen wur­de. (Klas­sen D, DE)

188 Bis zur Voll­en­dung des 21. Le­bens­jah­res nur im In­land und nur bei Ein­satz­fahr­ten oder vom Vor­ge­setz­ten an­ge­ord­ne­ten Übungs­fahr­ten und Schu­lungs­fahr­ten mit Ein­satz­fahr­zeu­gen der Feuer­wehr, der Po­li­zei, der nach Lan­des­recht an­er­kann­ten Ret­tungs­diens­te, des Tech­nischen Hilfs­werks und sons­ti­ger Ein­hei­ten des Ka­tas­tro­phen­schut­zes. (Klas­se C)
189 Bis zur Voll­en­dung des 24. Le­bens­jah­res nur im In­land und nur bei Ein­satz­fahr­ten oder vom Vor­ge­setz­ten an­ge­ord­ne­ten Übungs­fahr­ten und Schu­lungs­fahr­ten mit Ein­satz­fahr­zeu­gen der Feu­er­wehr, der Po­li­zei, der nach Lan­des­recht an­er­kann­ten Ret­tungs­diens­te, des Tech­nischen Hilfs­werks und sons­ti­ger Ein­hei­ten des Ka­tas­tro­phen­schut­zes. (Klas­se D)
190 Bis zur Voll­en­dung des 21. Le­bens­jah­res nur im In­land und nur für das Füh­ren von Fahr­zeu­gen, die zu Re­pa­ra­tur- oder War­tungs­zwec­ken in ge­werb­liche Fahr­zeug­werk­stät­ten ver­bracht und dort auf An­wei­sung ei­nes Vor­ge­setz­ten Prü­fun­gen auf der Stra­ße un­ter­zo­gen wer­den. (Klasse C)
191 Bis zur Voll­en­dung des 24. Le­bens­jah­res nur im In­land und nur für das Füh­ren von Fahr­zeu­gen, die zu Re­pa­ra­tur- oder War­tungs­zwec­ken in ge­werb­liche Fahr­zeug­werk­stät­ten ver­bracht und dort auf An­wei­sung ei­nes Vor­ge­setz­ten Prü­fun­gen auf der Stra­ße un­ter­zo­gen wer­den. (Klas­se D)
192 Be­rech­ti­gung zum Füh­ren von Fahr­zeu­gen nach der Vier­ten Ver­ord­nung über Aus­nah­men von den Vor­schrif­ten der Fahr­er­laub­nis-Ver­ord­nung
193 Bis zur Voll­en­dung des 23. Le­bes­jah­res nur bei Fahr­ten zur Per­so­nen­be­för­de­rung im Li­nien­ver­kehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Li­nien­längen von bis zu 50 Ki­lo­me­ter nach be­schleu­nig­ter Grund­qua­li­fi­ka­tion nach § 4 Ab­satz 2 BKrFQG. (Klas­sen D, DE)
196 Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträder bis 125 ccm, Voraussetzung ist der Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit 5 Jahren.

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Was bedeutet die Nummer 9 auf dem Führerschein?

Die Führerschein-Rückseite Eine Erklärung – Du findest auf der Führerschein-Rückseite in erster Linie eine Tabelle, in der alle weiteren Angaben zur Fahrerlaubnis des Führerscheininhabers aufgeführt werden. Unter der Nummer 9 werden zunächst alle  Führerscheinklassen  aufgelistet, die es gibt.

In der Spalte mit der Nummer 10 findest du dann das Datum der Fahrerlaubniserteilung. Hinter jeder Klasse, für die du eine Fahrerlaubnis erworben hast, ist das Datum in dieser Spalte aufgeführt. Ist hinter einer Klasse auf deinem Führerschein ein Sternchen eingetragen, hat das zu bedeuten, dass dein  Führerschein  bereits gedruckt wurde, bevor die entsprechenden  Prüfungen bestanden wurden.

Das Datum wird dann nachträglich im Feld 14 (oben links) eingetragen. In der nächsten Spalte mit der Ziffer 11. sind die Ablaufdaten für die einzelnen Führerscheinklassen aufgeführt. In der Spalte 12 folgen nun die zunächst sehr verwirrend aussehenden Zahlen.

Diese werden Schlüsselzahlen genannt. Sie stehen für die bei dem jeweiligen Führerschein geltenden Beschränkungen und Auflagen. Außerdem werden für den Führerschein auch Zusatzangaben anhand der Schlüsselzahlen aufgelistet.

Hier findest du eine Übersicht, was die in der EU geltenden Zahlen bedeuten.

Was bedeutet die Nummer 12 auf dem Führerschein?

Führerschein Spalte 12 – Ganz unten rechts in der Spalte mit der Nummer 12 sind die Beschränkungen und Auflagen im Führerschein vermerkt. Dabei ist zu beachten, dass die dreistelligen Schlüsselzahlen nur in Deutschland gelten. Für die gesamte EU sind die zweistelligen Schlüsselzahlen im Führerschein gültig.

Wer darf noch 12 Tonner fahren?

Rahmenbedingungen für die C1E-Klasse – Viele fragen sich in Bezug auf den Führerschein der Klasse C1E: Was darf ich überhaupt fahren? Vorab sei darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Fahrzeuge handelt, die auch als leichtere Lastzüge bezeichnet werden.

Dabei spielt immer die Fahrzeugkombination eine Rolle. Diese kann sich sowohl aus einem Kfz der Klasse B mit Anhänger als auch aus einem Fahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger zusammensetzen. Grundsätzlich bezieht sich der Zusatz „E” immer auf einen Anhänger.

Interessant! Sattelanhänger, die auch als Sattelauflieger bezeichnet werden, unterscheiden sich von den „normalen” Anhängern insofern, dass ein Teil des Gewichts auf die Achsen einer Sattelzugmaschine verlagert wird. Der Auflieger ist über die sogenannte Sattelplatte und den Königszapfen mit der Zugmaschine verbunden. Was Bedeuten Die Zahlen Hinter Dem Führerschein Der Führerschein der Klasse C1E gilt für all jene Gespanne, die nicht mehr als 12 Tonnen auf die Waage bringen. In beiden Fällen liegt die Obergrenze der zulässigen Gesamtmasse bei 12 Tonnen. Des Weiteren ist für den Führerschein C1E relevant, dass die Klasse C1 vorausgesetzt wird. Aber gleichzeitig schließt der C1E-Führerschein die Klasse BE mit ein. Wenn Sie im Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D1 sind , ermöglicht Ihnen der zusätzliche C1E-Führerschein das Fahren von D1E-Bussen.

Was ist der Unterschied zwischen CE und C1E?

Führerschein der Klasse CE: Was darf ich fahren? – Wer die Lkw-Führerscheinklasse CE erwirbt, kann Lkw über 7. 500 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger sowie Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg bedienen. Das bedeutet, dass es praktisch keine Begrenzung für den Führerschein CE und dessen Inhaber gibt.

Doch da es kein Limit gibt, müssen die CE Führerschein-Besitzer viel Verantwortung beweisen. Die Bundesregierung initiierte vor einigen Jahren eine Regelung, welches jedoch die Gültigkeit des Führerscheins auf 5 Jahre begrenzte.

Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel. Der Führerschein CE für Lkw schließt jedoch nicht nur diese Fahrzeuge ein. Außerdem sind Sie berechtigt, Busse mit Anhängern zu fahren. Besitzer der Klasse D1 können mit dem CE-Führerschein die Klasse D1E bedienen. Vorbesitzer der Klasse D sind berechtigt, Fahrzeuge der Klasse DE fahren zu dürfen.

Mit dem Führerschein CE können Sie außerdem Fahrzeuge der Klassen C1E , BE und T fahren. C1E befähigt zum Führen von Lkw bis 7,5 Tonnen und Anhängern über 750 kg. BE ist die Anhängererweiterung vom Pkw-Führerschein und erlaubt Ihnen, Pkw mit Anhängern bis zu 3.

500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren zu dürfen. Auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h dürfen Sie durch den Einschluss der Klasse T führen.

Wer darf 7 5 t fahren?

Ein Teil der Klasse 3 ist befristet auf das 50. Lebensjahr – was bedeutet das? – Was viele vielleicht nicht wissen: Mit der Klasse 3 darf man nicht nur Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen fahren. Mit dem 7,5-Tonner können Sie auch Anhänger ziehen. Bis zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht kann ein solches Gespann haben.

  • Dieses dürfen Sie als Inhaber der Klasse 3 auch nach einem Umtausch oder dem Erreichen des 50;
  • Lebensjahres führen;
  • Das ist jedoch nicht alles: Mit dem 7,5-Tonner dürfen Sie auch schwere Anhänger ziehen;
  • Hier geht es um Gespanne von mehr als zwölf bis zu 18,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht;

Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse) dürfen mit dem Führerschein der Klasse 3 geführt werden.

Was bedeutet 172 auf dem Führerschein?

nicht mehr als 7. 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste. 172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.

Was Bedeutung im Führerschein C 172?

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat Deswegen will ich es ja genau wissen, und da der Gesetzestext m. nicht eindeutig ist, habe ich genau nach einer wie von jürgen-n213 angegeben Quelle gesucht. Jetzt, wo ich weiß, nach was ich suchen muss, habe ich diese Aussage auch an verschiedenen anderen Stellen gefunden.

ist hier die Definition von Heiler/Jagow noch erweitert: https://www. bernd-huppertz. de/…/2018/08/VD1999-12-FE. pdf Zitat: “Die Fahrerlaubnispflicht besteht nur bei tatsächlicher Fahrgastbeförderung, nicht also bei “Leerfahrten” [.

Was bedeuten die Zahlen in Spalte 12 im Führerschein? | ADAC | Recht? Logisch!

] Fahrgast ist, wer ausschließlich oder überwiegend zum Zweck der Ortsveränderung in einer betriebsbereiten Taxe, einem Mietwagen, Krankenkraftwagen oder einem Pkw im Sinne der Vorschriften des PBefG mitfährt. Nicht zu den Fahrgästen zählen somit mitfahrendes Personal (Reservefahrer, Reisebegleiter) oder bei Ausbildungs- und Prüfungsfahrten der verantwortliche Fahrlehrer, der Sachverständige oder Prüfer, mitfahrende Fahrschüler, unentgeltlich beförderte Angehörige, Kaufinteressenten und ähnliche Personen. ” Nach dieser Definition dürfte ich sogar mit meiner Familie in einem Bus in den Urlaub fahren, solange ich in D bleibe nice to know.

    • #12

    dann kann ich dir nur von Herzen wünschen, daß du nie in eine Kontrolle kommst. viel Glück ! denn da steht NICHTS von Kraftomnibus Fahrgast ist, wer ausschließlich oder überwiegend zum Zweck der Ortsveränderung in einer betriebsbereiten Taxe, einem Mietwagen, Krankenkraftwagen oder einem Pkw im Sinne der Vorschriften des PBefG mitfährt

    • #13

    Aber im Ernst: mir geht es in erster Linie um eine Überführungsfahrten, gerade auch das Thema mit Reserve-Fahrer. So könnte ich z. mit einem befreundeten Busfahrer auch einen Bus im Ausland holen, ich darf dann halt nur in D fahren. Die Klausel 172 gilt aber nur bei KOM für Werkstattfahrten. Zum einfach so in der Gegend rumfahren geht da nicht. Du musst schon einen trifftigen Grund angeben, warum die unterwegs bist.

    Ein Neukauf (und die Papiere dabei) wird garantiert anerkannt, wenn Du auf direktem Weg nach Hause unterwegs bist. Eine (nachgewiesene) Fahrt in eine Werkstatt sicher auch. Probefahrten von privat durchgeführt können schon bedenklich sein, da Du ja auch zum Brötchen holen unterwegs sein könntest.

    Also – lieber nur dann das Fahrzeug bewegen, wenn es sein muss. Und wenn ihr zu zweit einen Bus abholt, werdet ihr wahrscheinlich mit dem PKW hinfahren, also gibt es auch keinen Grund, warum du dann zu zweit unterwegs sein musst. Ich würde das nicht ausreizen, sonst hast dann zwar einen Bus, aber gar keinen Führerschein mehr dafür. Da könntest dir dann auch ne Gartenlaube kaufen LG, Ingolf

    • #14

    Hallo Angel Du möchtest es doch genau wissen! Wie kommst dann auf die grandiose Idee Taxis , Krankenwagen, BTWs und PKWs mit einem KOM gleichzusetzen? Außerdem geht es dort ums Personen Beförderungs Gesetz und nicht um den Führerschein. Grüße von Klaus

    • #15

    Nichts für ungut, aber irgendwie stehe ich grad auf dem Schlauch. Aber zuerst noch: Ich habe für mich noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden, was ich mit der 172 darf. Wer des Themas überdrüssig ist oder der Meinung ist, da wurde schon alles dazu gesagt: lest einfach nicht weiter, kein Grund für Grundsatzdiskussionen Ich war bis vor kurzem auch der Meinung, wie Tecnoworld, das ich mit der 172 lediglich Überführungsfahrten machen darf. Nun wollte ich genau wissen und hab versucht, das nachzulesen. Ich konnte aber nur die o. Definition “gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste” finden. Das Thema Werkstattfahrten wird übrigens in §6 IV FeV geregelt und gilt für alle C-Inhaber, auch ohne 172. Da ich keine Einschränkungen finden konnte stelle ich einfach mal die These in den Raum: Mit Fahrerlaubnis C und Schlüsselzahl 172 kann man Busse ohne Fahrgäste in D uneingeschränkt fahren. Und dann ist noch die ursprünglchen Frage offen: Was sind Fahrgäste? Und das einzig schriftliche hierzu ist die von jürgen-n213 zitierte Stelle aus dem Heller/Jagow-Buch. Und noch eine kleine Entwarnung: ich habe nicht vor, morgen mit meiner Familie einen Reisebus zu mieten und an die Nordsee zu fahren, ich bin einfach nur neugierig Gruß Marco

    • #16

    Quote In öffentlichen oder halböffentlichen Verkehrsmitteln des Personenverkehrs werden gemäß einer Beförderungsbedingung die Passagiere allgemein als Fahrgäste bezeichnet. In Deutschland ist Fahrgast ein Rechtsbegriff des § 537 HGB Handelsgesetzbuch § 537 Begriffsbestimmungen ein Fahrgast eine Person, die a) auf Grund eines Personenbeförderungsvertrags befördert wird oder b) mit Zustimmung des Beförderers ein Fahrzeug oder lebende Tiere, die auf Grund eines Seefrachtvertrags befördert werden, begleitet; Ein Passagier (oder Fahrgast ; von französisch passager , „gehen, überschreiten”, französisch passajour , „Reisender”; ursprünglich aus lateinisch passus , „Klafter, Schritt” [1] ) ist eine Person , die mit einem Fahrzeug als Reisender befördert wird und das Transportmittel weder selbst lenkt noch zum technischen oder Servicepersonal gehört.

    Mit diesem Input wiederum bin ich auf den Bericht aus der Zeitschrift “Verkehrsdienst” gestoßen, in dem es aber um Fahrgastbeförderung in Taxis, PKWs usw. geht. Trotzdem habe ich mich dazu hinreißen lassen, diese Erweiterung des Heller/Jagow – Zitats wiederum zu zitieren, da es IMHO um dasselbe Thema geht: die Definiton des Fahrgastes.

    Display More Erstaunlich wieviel Zeit du mit googeln verplemperst und solch einfache Antworten trotzdem nicht findest. Gruss Stephan

    • #17

    Es ist leider öfters der Fall, das der Gesetzgeber seine Gesetze so missverständlich formuliert, das später Gerichte über die korrekte Auslegung entscheiden müssen. Und selbst die sind sich manchmal uneinig, wo die höhere Instanz die Urteile der Vorinstanzen wieder aufhebt. Ich habe schon des öfteren Beobachtet, das die entsprechenden Kommentare zu einzelnen Urteilen und Formulierungen sehr Stichhaltig waren. Absolute Sicherheit gibt es halt manchmal nicht.

    • #18

    Midnatt : wenn die Antwort so einfach ist, dann gib sie uns doch bitte.

    • #19

    Die Definition von ” Fahrgast ” steht in meinem Beitrag. Das war seine brennende Frage. Der Rest interessiert mich nicht da ich keinen deutschen FS habe und auch nicht beabsichtige mir ein Fahrzeug zu kaufen fuer das ich nicht die entsprechende Fahrerlaubnissklasse habe. Gruss Stephan

    • #20

    Es ist schon Amüsant, das jetzt auch noch Formulierungen aus dem Handelsgesetzbuch für diese Frage herangezogen werden.

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  • Was bedeutet C1 171 auf dem Führerschein?

    Kraftomnibusse fahren: Schlüsselzahl 171 – In Deutschland dürfen Besitzer eines C1- oder C1E-Führerscheins auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste fahren. Allerdings nur, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs 7500 Kilogramm nicht übersteigt – und die Fahrt der Überprüfung des technischen Zustands dient.

    Wie viel PS darf man mit 125ccm fahren?

    Über 80 Modelle aktuell im Angebot – Welche aktuellen Motorrad-Modelle (Stand Januar 2020) dem Neu-Biker offen stehen, zeigen wir in der Fotoshow. Die dort angegebenen Preise verstehen sich teils zuzüglich Nebenkosten. Die ebenfalls begehrten Roller-Modelle in der 125er-Klasse haben wir hier mal außen vor gelassen.

    Natürlich kann auch nach einer gebrauchten Maschine gesucht werden. Generell gilt: Der Hubraum darf nicht mehr als 125 cm³ betragen, die Leistung darf 11 kW (15 PS) nicht übersteigen und zudem darf das Leistungsgewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

    Ein 15 PS starkes Leichtkraftrad muss also leer mindestens 110 Kilogramm auf die Waage bringen. Gefahren werden dürfen aber auch Elektromodelle. Hier gelten die 11 kW als Limit für die Dauerleistung der Maschine, wobei die Spitzenleistung hiervon abweichend auch deutlich höher ausfallen darf.

    Die von uns gelisteten 125er leisten zwischen etwa 8,5 und 15 PS, damit sind zwischen 90 und 120 km/h – je nach Modell drin. Das Gewicht liegt im Mittel bei rund 125 Kilogramm. Wer sich unschlüssig ist, welches Motorradkonzept am besten zu ihm passt, kann sich an diesem Test orientieren.

    Eine Überblick über weitere 125er gibt es bei den Kollegen von MOTORRAD.