Wann Müssen 1951 Geborene Ihren Führerschein Umtauschen?

Wann Müssen 1951 Geborene Ihren Führerschein Umtauschen
Wie lange sind alte Pkw -Führerscheine noch gültig? – Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 – aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Allgemein gilt: Pkw -Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig – danach müssen sie erneuert werden.

Wann kommt der Umtausch für den alten Führerschein?

Staffelung der Führerschein Umtauschfristen – Um die Führerscheinstellen vor einem Ansturm der Antragssteller zu bewahren, wurden die Umtauschfristen für alte Führerscheine gestaffelt:

  • Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, entscheidet das Geburtsjahr des Inhabers über die Frist.
  • Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis entscheidend.
  • Vorziehen der Umtauschfristen: Galt bislang für ältere Führerscheine, dass diese bis zum 19. Januar. 2033 umgetauscht werden mussten, muss der Umtausch mittlerweile zwischen dem 19. Januar 2021 und dem 19. Januar 2033 geschehen.
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Anhand der folgenden Tabelle erfahren Sie, wann Sie an der Reihe sind.

Wann muss der Führerschein umgetauscht werden?

Führerschein: Ausstellung bis Dezember 1998 – Frist für Jahrgang 1950, 1951, 1952 – Autofahrer, die 1950, 1951 und 1952 geboren wurden, und den Führerschein bis  zum 31. Dezember 1998  ausgestellt bekommen haben, müssen sich nach dem eigenen Geburtsjahr bzw. Folgendes gilt:

  • Vor 1953 geboren : Führerschein-Umtausch bis 19. Januar 2033

Wie lange kann man den Führerschein behalten?

Wie läuft der Führerschein-Umtausch ab? – Der Führerschein-Umtausch läuft in zwei Stufenplänen ab: Da sind zum einen 15 Millionen Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden. Die erste Frist galt bis 19. Januar 2022, und zwar für Fahrer:innen mit den Geburtsjahren 1953 bis 1958.

  1. Aufgrund der erhöhten Belastung durch die Corona-Pandemie wurde diese Frist um ein halbes Jahr, bis zum 19;
  2. Juli 2022 verlängert;
  3. Die Geburtsjahre 1959 bis 1964 sind bis 2023 dran, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 2024;

Alle Jüngeren sollen ihren Führerschein bis 2025 tauschen. Und wer vor 1953 geboren wurde, kann den Führerschein bis 2033 behalten. Zum anderen gibt es 28 Millionen Führerscheine im Kartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden. Die erste Umtauschstufe für sie läuft bis 2026, nämlich für die Ausstellungsjahre 1999 und 2001. News Theoretische Führerscheinprüfung: Quiz Führerschein nochmal bestehen?.

Wann ändert sich die Umtauschfrist für ältere Führerscheine?

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze –

  1. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlieren bis zum 19. Januar 2033 stufenweise ihre Gültigkeit und müssen bei der zuständigen Verkehrsbehörde gegen einen neuen EU-Führerschein im Kartenformat umgetauscht werden.
  2. Beim Umtausch von älteren Führerscheine in neue EU-Führerscheine muss keine neue Fahrprüfung abgelegt werden, noch sind andere Eignungsprüfungen für PKW notwendig.
  3. Bestehende Fahrerlaubnisse für eingetragene Fahrklassen bleiben bestehen, manche werden sogar erweitert.
  4. Für den Umtausch benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung, Ihren alten Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm). Die Bearbeitungszeit seitens der Verkehrsbehörde beträgt zwischen 4 und 6 Wochen. Die Kosten liegen bei ca. 25 Euro Verwaltungsgebühr.
  5. Verpassen Sie die Umtauschfrist, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.
  6. Die neuen EU-Führerscheine müssen alle 15 Jahre erneuert werden.
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