Wann Gilt Rechts Vor Links Fahrschule?
Die Regel „Rechts-vor-Links’ gilt grundsätzlich an allen Kreuzungen und Einmündungen, an denen sonst keine verkehrsregelnden Zeichen (Schilder oder Ampeln) angebracht sind und die Vorfahrt nicht durch Polizeibeamte geregelt wird. An Grundstücksausfahrten gilt die Regel „Rechts-vor-Links’ nicht.
Contents
Wann gilt rechts vor links nicht?
Wo und wann gilt die Rechts-vor-links-Regelung? – Vorfahrt: Gilt „rechts vor links”, müssen Linksabbieger warten. Zahlreiche Punkte auf Deutschlands Straßen sind mit Ampeln oder Verkehrsschildern ausgestattet, um die Vorfahrt zu regeln. Das ist allerdings nicht immer der Fall. In Wohngebieten beispielsweise oder an wenig befahrenen Kreuzungen wird unter Umständen auf eine Regelung durch Schilder oder Lichtzeichen verzichtet.
- Dann wird nach der StVO „rechts vor links” angewendet;
- Daher gibt es für „rechts vor links” auch kein Schild;
- Die Regelung greift ohne, dass sie extra ausgewiesen werden muss;
- Handelt es sich allerdings um eine „Rechts-vor-links-Kreuzung”, die besonders gefährlich , weil etwa schwer einzusehen, ist, kann das ein Schild ankündigen und „rechts vor links” ausweisen;
Zusammengefasst gilt „rechts vor links” in folgenden Situationen: An Kreuzungen und Einmündungen, an denen weder Ampeln, Verkehrsschilder, noch Polizisten vorhanden sind, um den Verkehr zu regeln und grundsätzlich immer in der 30er-Zone! Stehen mehrere Autos vor einer Kreuzung und gilt „rechts vor links”, müssten Linksabbieger theoretisch den Gegenverkehr durchlassen.
- Da hier also zwei Regeln miteinander konkurrieren, müssen sich die Autofahrer in dieser Situation untereinander verständigen und jemanden bestimmen, der zuerst fahren darf;
- Dann geht es nach der Regel „rechts vor links” weiter und die anderen dürfen fahren;
Wenn in einer Rechts-vor-links-Zone eine Einbahnstraße erscheint, müssen Autofahrer unter Umständen besonders aufmerksam sein: Denn Radfahrer dürfen hier beim entsprechenden Zusatzschild in beide Richtungen fahren. Es kann Ihnen also passieren, dass sich an einer Einbahnstraße, wo „rechts vor links” gilt, ein Fahrrad von der Seite nähert, dessen Fahrer auf seinem Vorfahrtsrecht besteht.
Wann welchen Stellen gilt rechts vor links?
Wann gilt die Regel “rechts vor links”? – Was bedeutet eigentlich “rechts vor links” und wann gelten Ausnahmen von der Regel? Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt die grundlegenden Verhaltensweisen für die Straßenbenutzung fest, an die sich Verkehrsteilnehmer zu halten haben, um die allgemeine Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Da insbesondere auf sich kreuzenden Strecken das Unfallrisiko allgemein erhöht ist, gibt die StVO auch Vorfahrtsregeln für entsprechende Gefahrenstellen vor. Generell gilt dabei an Kreuzungen und einmündenden Straßen gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO rechts vor links: An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
” Das heißt, grundsätzlich hat der Autofahrer, der von rechts kommt, Vorfahrt , während die anderen Fahrer wartepflichtig sind. Es muss also nicht gesondert durch ein Schild auf die Rechts-vor-links-Regel hingewiesen werden, damit diese Geltung entfaltet.
Es handelt sich stattdessen um den allgemeinen Grundsatz. Eine Abweichung von dieser Grundregel ist zumeist nur in den folgenden Fällen gegeben:
- Die Vorfahrt wird durch Verkehrszeichen oder Ampelanlagen reguliert.
- Fahrzeuge, die von einem Feld- oder Waldweg kommen, sind stets wartepflichtig.
So einfach, so gut? Trotz der vermeintlich leichten Bestimmung gestaltet sich die Umsetzung der Regelung in der einen oder anderen alltäglichen Fahrsituation etwas schwieriger. Wie z. können Sie die Vorfahrtsregelung “rechts vor links” an einer Kreuzung umsetzen, wenn 4 Autos, jedes auf einer der vier Straßenteile, sich begegnen? Wer ist hier rechts? Oder was gilt eigentlich auf Parkplätzen, an Grundstücksausfahrten und beim Ausfahren aus einer Spielstraße?.
Wo gilt die Regel rechts vor links Feldweg?
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Wann hat man als Linksabbieger Vorfahrt?
Linksabbieger – Wer nach links abbiegt, muss den Fahrzeugen im Gegenverkehr, die rechts abbiegen oder geradeaus fahren, Vorrang gewähren. Egal, ob es sich um ein Kraftfahrzeug, eine Straßenbahn auf Schienen oder einen Radfahrer auf dem Radweg handelt.
Wer darf zuerst fahren rechts vor links?
FAQ: rechts vor links – Wo gilt rechts vor links? Die allgemeine Vorfahrtsregel gilt überall dort, wo kein Vorfahrtsschild, Ampel oder Verkehrspolizist die Vorfahrt regelt. Für Fahrzeuge, die auf einem Feld- bzw. Waldweg fahren, gilt kein „rechts vor links”: Sie müssen grundsätzlich warten, bevor sie auf eine Straße fahren.
- Stimmt es, dass auch auf einem Parkplatz „rechts vor links” gilt? In der Regel nicht, denn die Vorfahrtsregeln der StVO gelten nur für Straßen;
- Sind auf dem Parkplatz allerdings die Fahrspuren deutlich als Straßen markiert, gilt die Rechts-vor-links-Regel;
Was droht mir bei einer Missachtung der Rechts-vor-links-Regel? Die Sanktionen können Sie dem Bußgeldkatalog entnehmen. ( 50 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5) Loading.
Ist in der 30 Zone rechts vor links?
Rechtliche Situation in Deutschland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ] – In Deutschland werden Tempo-30-Zonen auf Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet. Der Beginn der Tempo-30-Zone wird mit Zeichen 274. 1, das Ende mit Zeichen 274. 2 gekennzeichnet.
Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „rechts vor links” ( § 8 StVO) festgelegt, für ältere lichtzeichengeregelte Einmündungen besteht jedoch Bestandsschutz. Nach der VwV-StVO kann abweichend von der Grundregel auch Zeichen 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung) angeordnet werden, wenn „die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern”.
In Tempo-30-Zonen dürfen zudem keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Sie dürfen nur Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) umfassen, weshalb auch die Anlage von Schutzstreifen unzulässig ist. Seit dem 1.
Februar 2001 müssen in Deutschland Tempo-30-Zonen nicht mehr durch Hindernisse auf der Fahrbahn angekündigt werden. Mit der neu eingeführten Vorschrift des § 39 Abs. 1a StVO wurde festgelegt, dass Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen jederzeit zu rechnen haben.
Die VwV-StVO führt aus (Rd. -Nr. 37 zu § 45): „Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) festgelegt werden soll.
- Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) sicherzustellen;
- Der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie Rettungswesen, Katastrophenschutz, Feuerwehr) sowie der Verkehrssicherheit ist vorrangig Rechnung zu tragen;
” Die Definition eines Vorfahrtsstraßennetzes ist also Voraussetzung zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen. Nach dem schweizerischen Vorbild der Begegnungszonen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h werden in Deutschland vermehrt Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche (auch Tempo-20-Zonen genannt) eingerichtet.
In solchen Bereichen sind alle Verkehrsregeln bis auf die Geschwindigkeitsbegrenzung identisch mit einer Tempo-30-Zone. [56] In ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen ist demgegenüber nur die Durchfahrt mit Schrittgeschwindigkeit (ca.
4 km/h) erlaubt.
Wann gilt die Rechtsregel nicht?
Rechtsregel und Schienenfahrzeugregel Der Rechtskommende hat Vorrang, Straßenbahnen auch wenn sie von links kommen. Wann immer die Gleichwertigkeit herrscht, gilt die Rechtsregel. (Ausnahme: Vorrangverzicht) Ein Anhalten der Straßenbahn in der Station gilt nicht als Vorrangverzicht!.
Was muss man bei rechts vor links beachten?
Vorfahrt gewähren – Wenn du das Schild “Vorfahrt gewähren” vor dir hast, musst du den Querverkehr passieren lassen. Die Fahrzeuge dir gegenüber haben das gleiche Verkehrsschild vor sich und müssen ebenfalls Vorfahrt gewähren. Wenn du dieses Schild siehst, verringere frühzeitig deine Geschwindigkeit, und beobachtete den Verkehr.
Ist in einer 50er Zone rechts vor links?
25 Antworten – Wenn keine Ampel oder Schilder die Vorahrt regeln gilt meiner Meinung nach immer Rechts vor Links. Lasse mich aber gern eines besseren belehren. Gruß Christian Die StVO ist hier eindeutig: Zitat: §8 Vorfahrt (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
- Das gilt nicht, 1;
- wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder 2;
- für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen;
- Hier gibt es keinerlei Bezug zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit und auch Fahrbahnmarkierungen ersetzen meines Wissens keine Verkehrsschilder;
Zitat: Original geschrieben von SunflowerCK84 Seine Ansicht: In einer 50-Zone gibt es grundsätzlich keine Rechts-vor-links-Regelung! Dort wo es so etwas gibt (also mit Strichen auf der Straße usw. ), ist das illegal. demnach gäbs die rechts vor links regelung erst seit es tempo 30 zonen gibt ? 😉 er hat definitiv unrecht wie oben schon aus der STVO zitiert wurde.
- Harry Zitat: Original geschrieben von SunflowerCK84 Seine Ansicht: In einer 50-Zone gibt es grundsätzlich keine Rechts-vor-links-Regelung! Dort wo es so etwas gibt (also mit Strichen auf der Straße usw;
), ist das illegal. Es gibt keinen Paragraphen in der StVO, der eine solche Sichtweise impliziert. Also ohne deinem Freund jetzt zu nahe treten zu wollen aber wie kann jemand mit einem Führerschein behaupten, dass rechts vor links nur in 30er Zonen gilt? :confused: Der muss ja dauernd Unfälle haben oder er fährt nur einmal im Jahr Auto.
Anders kann ich mir das nicht erklären, sorry :rolleyes: Zitat: Original geschrieben von SunflowerCK84 Seine Ansicht: In einer 50-Zone gibt es grundsätzlich keine Rechts-vor-links-Regelung! Dort wo es so etwas gibt (also mit Strichen auf der Straße usw.
), ist das illegal. ) Was ist nun richtig? – Falls er recht haben sollte, woher weiß ich welche Straße Vorfahrt hat? Seine Ansicht ist schonmal völlig falsch. Allerdings gilts auch außerorts, sofern keine Schilder vorhanden sind, was teilweise etwas merkwürdig ist, aber so ist es.
Steht nix, gilt rechts vor links , eigentlich ganz einfach, theoretisch. Vor der “Zone 30” Panik war doch in fast allen Wohngebieten rechts vor links – bei 50km/h. diese rechts vor links geschichte, ist es eine deutsche erfindung, oder gilt die auf der ganzen welt (da wo es zivilisiert zugeht) ich habe den führerschein in D gemacht, aber wie ist es in Polen, Frankreich, Benelux, Österreich, Schweiz etc.
Zitat: Original geschrieben von eminem7905 diese rechts vor links geschichte, ist es eine deutsche erfindung, oder gilt die auf der ganzen welt (da wo es zivilisiert zugeht) ich habe den führerschein in D gemacht, aber wie ist es in Polen, Frankreich, Benelux, Österreich, Schweiz etc.
In Polen sowie in anderen osteuropäischen Staaten keine Ahnung. In Frankreich, Benelux, Italien, Spanien, Österreich und Schweiz gilt definitiv rechts vor links. Zitat: Original geschrieben von SunflowerCK84 Hallo zusammen! Bei uns im Ort ist in fast allen Seitenstraßen 30-Zone.
Wenn man dann über den Bahnübergang zum Industriegebiet fährt, steht da ein Zone-30-Ende-Schild. Soweit ist ja auch alles noch klar. Kürzlich hatte ich dann mit meinem Freund folgende Diskussion: Meine Ansicht: Da in der 30-Zone überall rechts vor links gilt und bei dem Ende-30-Schild kein weiteres Vorfahrts-Zeichen steht, gehe ich davon aus, dass ich weiterhin dem von rechts kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren muss.
Seine Ansicht: In einer 50-Zone gibt es grundsätzlich keine Rechts-vor-links-Regelung! Dort wo es so etwas gibt (also mit Strichen auf der Straße usw. ), ist das illegal. Ich weiß allerdings noch, dass er schon einmal (in einem anderen Ort) von der Polizei angehalten wurde, weil er eben in einer 50-Zone rechts vor links missachtet hat.
Was ist nun richtig? – Falls er recht haben sollte, woher weiß ich welche Straße Vorfahrt hat? Gruß Carina Hallo Carina, wird das eine Abschlussarbeit in Verkehrspädagogik o. und brauchst uns als Testkandidaten, oder sind deine 2 Threads ernst gemeint? Wie dem auch sei, die Frage wurde ja bereits mehrfach von meinen Vorpostern beantwortet.
Interessant ist z. die Regelung in Neuseeland : Rechts vor Links trotz Linksverkehr. Zitat: Original geschrieben von D-WS Also ohne deinem Freund jetzt zu nahe treten zu wollen aber wie kann jemand mit einem Führerschein behaupten, dass rechts vor links nur in 30er Zonen gilt? :confused: Der muss ja dauernd Unfälle haben oder er fährt nur einmal im Jahr Auto.
Anders kann ich mir das nicht erklären, sorry :rolleyes: Ich persönlich kenne so gut wie keine Kreuzungen, wo die Vorfahrt nicht durch Schilder oder Ampeln geregelt wäre. An (fast ?) allen mir bekannten Kreuzungen mit Rechts vor Links Regelung steht das Zeichen 102 – sogar in manchen 30 Zonen.
Straßen mit Rechts vor Links, auf denen man schneller als 50 fährt, kenne ich auch kaum – einzig ein Dorf ist mir bekannt, das diese Regelung hat. Dort steht natürlich aber auch an jeder Kreuzung das Zeichen 102 und schon vor der Ortschaft, dass die Vorfahrt geändert wurde.
Ich könnte es mir also durchaus vorstellen, dass jemand ohne dieser Kenntnis Monate, Jahre, Jahrzehnte unauffällig im Straßenverkehr unterwegs ist. Keine schöne Vorstellung aber möglich. Meine Meinung : (Bevor ich es vergesse und das hier ausartet. mit folgendem Statement ist keiner der hier lesenden angesprochen – falls sich jemand doch angesprochen fühlt ist das seine Sache und er möge selbst einmal darüber nachdenken) Auch wenn die Rechts vor Links Regelung eine der grundlegensten überhaupt ist, fehlt es bei vielen Verkehrsteilnehmern doch auch in vielen anderen Bereichen (persönliche wie fachliche) und solange jemand die Schilder kennt und im Zweifelsfall langsam macht, ist er alle mal besser als ein anderer, der ohne Hirn, Verstand und Nachsicht auf seine Rechte besteht.
Zitat: Original geschrieben von ToniX20SE Zitat: Original geschrieben von eminem7905 diese rechts vor links geschichte, ist es eine deutsche erfindung, oder gilt die auf der ganzen welt (da wo es zivilisiert zugeht) ich habe den führerschein in D gemacht, aber wie ist es in Polen, Frankreich, Benelux, Österreich, Schweiz etc.
In Polen sowie in anderen osteuropäischen Staaten keine Ahnung. In Frankreich, Benelux, Italien, Spanien, Österreich und Schweiz gilt definitiv rechts vor links. Also in Portugal denke ich auch, sonst wäre mir heute morgen auf dem Weg zur Arbeit ein portugiesischer Geländewagen links in die Tür reingefahren 😉 war eindeutig zu erkennen, dass er wegen der Regelung und nicht aufgrund eines Fehlverhaltens sein Fahrzeug verlangsamt hat.
cheerio cheerio Eine ortschaft weiter haben wir bei uns ein gewerbegebiet in dem auch die ganzen fahrschulprüfungen beginnen, das ganze gewerbegebiet ist in der ortschaft und es steht nirgendwo dort an einer kreuzung ein schild das man auch nur in irgend einer weise vorfahrt hat, es gilt dort überall rechts vor links ;).
Auch in 30er zonen würde ich nie davon ausgehen das man immer die regel rechts vor links anwenden muß, wir haben hier bei uns an verschieden stellen genau das gegenteil. Gruss Maik Hallo zusammen! Erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Zitat: wird das eine Abschlussarbeit in Verkehrspädagogik o.
und brauchst uns als Testkandidaten, oder sind deine 2 Threads ernst gemeint? Nein, das sind wirklich ernst gemeinte Fragen. Die gleiche Frage (also rechts vor links im 50 er Bereich) habe ich bei seinen Kumpels auch schon mal gestellt.
Die waren alle seiner Meinung!!! Ich denke, das liegt daran, dass die alle in der gleichen Fahrschule sind/waren. Der Fahrlehrer hat offensichtlich seine Lizenz im Lotto gewonnen. 🙁 Zitat: Vor der “Zone 30” Panik war doch in fast allen Wohngebieten rechts vor links – bei 50km/h.
Wo gilt kein rechts vor links Fahrschule?
Die Regel „ Rechts – vor – Links ‘ gilt grundsätzlich an allen Kreuzungen und Einmündungen, an denen sonst keine verkehrsregelnden Zeichen (Schilder oder Ampeln) angebracht sind und die Vorfahrt nicht durch Polizeibeamte geregelt wird. An Grundstücksausfahrten gilt die Regel „ Rechts – vor – Links ‘ nicht.
Wer hat niemals Vorfahrt?
Rechts vor links: Ausnahmen – Grundsätzlich gilt an einer Kreuzung die Vorfahrtsregel rechts vor links. Allerdings gibt es einige Ausnahmen:
- Ein Verkehrszeichen, eine Ampel oder ein Polizist regelt die Vorfahrt
- Die rechts einmündende Straße ist ein Feld- oder Waldweg
- Die rechts einmündende Straße ist ein verkehrsberuhigter Bereich
- Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße fährt, muss Vorfahrt gewähren
- Wer aus einer Grundstückseinfahrt kommt, muss Vorfahrt gewähren
- Auch im Fall einer Fußgängerzone gilt die Regel nicht – wer sie kreuzt oder aus ihr herausfährt (etwa Lieferanten), hat nie die Vorfahrt
- Auch wer aus einer Spielstraße kommt, muss anderen immer den Vorrang gewähren
Würden Sie die Fahrprüfung heute noch bestehen? Machen Sie den Test!.
Welches Auto darf zuerst fahren?
Wer muss hier Vorfahrt gewähren? – Auch hier kann sich wieder mit Handzeichen verständigt werden. Doch bei wildem Durcheinanderwinken gibt es nur noch mehr Chaos. Da hilft nur eins: Mindestens einer muss auf seine Vorfahrt verzichten! Das heißt: Es kann immer nur dem Linken gewinkt werden. Nun darf der Fahrer des gelben Autos Gas geben, erst dann darf das grüne Auto über die Kreuzung.
Wann muss ich als Linksabbieger nicht warten?
Wer kommt eigentlich woher? Wie nennt man die anderen? Linksabbieger müssen den Gegenverkehr durchlassen! Das wissen auch die meisten Fahrschüler! Doch wo ist an einer Kreuzung der Gegenverkehr? Wenn im Theorieunterricht das Thema Vorfahrt anfängt, kläre ich zuerst immer mit den Fahrschülern wie die anderen Seiten an einer Kreuzung heißen. Wenn ich dann frage wie man eigentlich den Verkehr nennt der von rechts und links kommt, denken teilweise die Hälfte der Fahrschüler, dass das der Gegenverkehr ist! Das ist leider verkehrt und wenn man das nicht weiß, kann man die Vorrang- und Vorfahrtsregeln nicht verstehen! Genauso kann man die Vorfahrtsfragen in den Theoriefragen nicht sicher lösen.
- Gerade bei der Vorfahrt ist das Verstehen wichtiger, als in jedem anderen Bereich der Fahrausbildung;
- Vorfahrt und Vorrang müssen funktionieren, ansonsten ist ein Unfall vorprogrammiert;
- Das zweite große Problem ist, dass viele Fahrschüler auch nicht wissen, was ein Linksabbieger ist! Das liegt nicht daran, dass links und rechts nicht unterschieden werden können, sondern dass die Linksabbieger aus Sicht das Fahrschülers ja nach rechts fahren! Wie der Name schon sagt, kommt dir der Gegenverkehr entgegen, er kommt also von vorne auf dich zu;
Von rechts und links kommt der Querverkehr oder auch kreuzende Verkehr und von hinten der nachfolgende Verkehr oder rückwärtige Verkehr. Das ist natürlich immer aus der Sicht des einzelnen Autofahrers gesehen. Wenn du dir z. bei den Prüfungsaufgaben die Kreuzungsbilder anschaust, hat natürlich jedes Fahrzeug einen Anderen als Gegenverkehr, Querverkehr usw. ! Abbiegevorgänge sind bei den Verkehrsregeln immer aus der Sicht des jeweiligen Fahrzeugs gesehen. Du musst dir dabei vorstellen, dass du in dem entsprechenden Auto sitzt welches gerade abbiegen möchte. Ist dein Gegenverkehr also Linksabbieger, biegt er natürlich von dir aus gesehen nach rechts ab! Wenn du in dem roten Auto sitzt bist du Linksabbieger, also musst du das andere Fahrzeug durchlassen! Wenn du an einer Kreuzung oder Einmündung Geradeausfahrer bist oder Rechtsabbieger, musst du den Gegenverkehr nicht durchlassen! Kreuzen sich eure Wege, kann er nur Linksabbieger sein! Also muss er dich zuerst fahren lassen! Seid ihr beide Linksabbieger, biegt ihr voreinander ab! Genauso würde es funktionieren wenn du dir merkst, dass Geradeausfahrer vor Abbiegern fahren dürfen und Rechtsabbieger vor Linksabbiegern! Es ist auch vollkommen egal, ob an der Kreuzung rechts vor links ist, Verkehrszeichen oder Ampeln da sind oder ein Polizist den Verkehr regelt! Die Linksabbieger müssen immer den Gegenverkehr durchlassen! Kommt das andere Fahrzeug von der kreuzenden Straße, also aus dem Querverkehr zählen nur die Vorfahrtsregeln! Rechts vor links, Verkehrszeichen, Ampeln oder Polizist, es ist vollkommen egal wie die Vorfahrt geregelt wird. Triffst du ein Fahrzeug aus dem Querverkehr, ist es nur entscheidend woher man kommt und nicht wohin man will! Kommt man von rechts, kommt man von der Vorfahrtsstraße, kommt man von der Seite mit der grünen Ampel oder kommt man von der Seite wo man den Polizisten seitlich sieht! In den unteren Situationen hat das rote Auto immer Vorfahrt! Egal ob es abbiegt oder nicht, es kommt immer von der Vorfahrtsseite! Die Autos stehen sich nicht gegenüber, also auch keine Abbiegeregeln! Natürlich müssen auch alle Abbieger immer am Rand die Fußgänger und Radfahrer durchlassen. Das ist aber ein anderes Thema! Du findest es hier!.
Wer hat Vorfahrt wenn ich links Abbiege?
Möchte ein Autofahrer an einer Kreuzung links abbiegen, muss er sich vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen vergewissern, dass sich kein anderer Verkehrsteilnehmer nähert.
Wann gilt die Rechtsregel nicht?
Rechtsregel und Schienenfahrzeugregel Der Rechtskommende hat Vorrang, Straßenbahnen auch wenn sie von links kommen. Wann immer die Gleichwertigkeit herrscht, gilt die Rechtsregel. (Ausnahme: Vorrangverzicht) Ein Anhalten der Straßenbahn in der Station gilt nicht als Vorrangverzicht!.
Wann hat man keine Vorfahrt?
Wenn sich aus allen vier Richtungen Fahrzeuge nähern, muss einer auf seine Vorfahrt verzichten. Dazu gibt man dem Fahrzeug auf der Straße links von sich ein eindeutiges Handzeichen. Wichtig! Rechts vor links gilt unabhängig von der Fahrtrichtung.
Ist in einer 50er Zone rechts vor links?
25 Antworten – Wenn keine Ampel oder Schilder die Vorahrt regeln gilt meiner Meinung nach immer Rechts vor Links. Lasse mich aber gern eines besseren belehren. Gruß Christian Die StVO ist hier eindeutig: Zitat: §8 Vorfahrt (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
Das gilt nicht, 1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder 2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. Hier gibt es keinerlei Bezug zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit und auch Fahrbahnmarkierungen ersetzen meines Wissens keine Verkehrsschilder.
Zitat: Original geschrieben von SunflowerCK84 Seine Ansicht: In einer 50-Zone gibt es grundsätzlich keine Rechts-vor-links-Regelung! Dort wo es so etwas gibt (also mit Strichen auf der Straße usw. ), ist das illegal. demnach gäbs die rechts vor links regelung erst seit es tempo 30 zonen gibt ? 😉 er hat definitiv unrecht wie oben schon aus der STVO zitiert wurde.
Harry Zitat: Original geschrieben von SunflowerCK84 Seine Ansicht: In einer 50-Zone gibt es grundsätzlich keine Rechts-vor-links-Regelung! Dort wo es so etwas gibt (also mit Strichen auf der Straße usw.
), ist das illegal. Es gibt keinen Paragraphen in der StVO, der eine solche Sichtweise impliziert. Also ohne deinem Freund jetzt zu nahe treten zu wollen aber wie kann jemand mit einem Führerschein behaupten, dass rechts vor links nur in 30er Zonen gilt? :confused: Der muss ja dauernd Unfälle haben oder er fährt nur einmal im Jahr Auto.
Anders kann ich mir das nicht erklären, sorry :rolleyes: Zitat: Original geschrieben von SunflowerCK84 Seine Ansicht: In einer 50-Zone gibt es grundsätzlich keine Rechts-vor-links-Regelung! Dort wo es so etwas gibt (also mit Strichen auf der Straße usw.
), ist das illegal. ) Was ist nun richtig? – Falls er recht haben sollte, woher weiß ich welche Straße Vorfahrt hat? Seine Ansicht ist schonmal völlig falsch. Allerdings gilts auch außerorts, sofern keine Schilder vorhanden sind, was teilweise etwas merkwürdig ist, aber so ist es.
Steht nix, gilt rechts vor links , eigentlich ganz einfach, theoretisch. Vor der “Zone 30” Panik war doch in fast allen Wohngebieten rechts vor links – bei 50km/h. diese rechts vor links geschichte, ist es eine deutsche erfindung, oder gilt die auf der ganzen welt (da wo es zivilisiert zugeht) ich habe den führerschein in D gemacht, aber wie ist es in Polen, Frankreich, Benelux, Österreich, Schweiz etc.
Zitat: Original geschrieben von eminem7905 diese rechts vor links geschichte, ist es eine deutsche erfindung, oder gilt die auf der ganzen welt (da wo es zivilisiert zugeht) ich habe den führerschein in D gemacht, aber wie ist es in Polen, Frankreich, Benelux, Österreich, Schweiz etc.
In Polen sowie in anderen osteuropäischen Staaten keine Ahnung. In Frankreich, Benelux, Italien, Spanien, Österreich und Schweiz gilt definitiv rechts vor links. Zitat: Original geschrieben von SunflowerCK84 Hallo zusammen! Bei uns im Ort ist in fast allen Seitenstraßen 30-Zone.
Wenn man dann über den Bahnübergang zum Industriegebiet fährt, steht da ein Zone-30-Ende-Schild. Soweit ist ja auch alles noch klar. Kürzlich hatte ich dann mit meinem Freund folgende Diskussion: Meine Ansicht: Da in der 30-Zone überall rechts vor links gilt und bei dem Ende-30-Schild kein weiteres Vorfahrts-Zeichen steht, gehe ich davon aus, dass ich weiterhin dem von rechts kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren muss.
Seine Ansicht: In einer 50-Zone gibt es grundsätzlich keine Rechts-vor-links-Regelung! Dort wo es so etwas gibt (also mit Strichen auf der Straße usw. ), ist das illegal. Ich weiß allerdings noch, dass er schon einmal (in einem anderen Ort) von der Polizei angehalten wurde, weil er eben in einer 50-Zone rechts vor links missachtet hat.
Was ist nun richtig? – Falls er recht haben sollte, woher weiß ich welche Straße Vorfahrt hat? Gruß Carina Hallo Carina, wird das eine Abschlussarbeit in Verkehrspädagogik o. und brauchst uns als Testkandidaten, oder sind deine 2 Threads ernst gemeint? Wie dem auch sei, die Frage wurde ja bereits mehrfach von meinen Vorpostern beantwortet.
Interessant ist z. die Regelung in Neuseeland : Rechts vor Links trotz Linksverkehr. Zitat: Original geschrieben von D-WS Also ohne deinem Freund jetzt zu nahe treten zu wollen aber wie kann jemand mit einem Führerschein behaupten, dass rechts vor links nur in 30er Zonen gilt? :confused: Der muss ja dauernd Unfälle haben oder er fährt nur einmal im Jahr Auto.
Anders kann ich mir das nicht erklären, sorry :rolleyes: Ich persönlich kenne so gut wie keine Kreuzungen, wo die Vorfahrt nicht durch Schilder oder Ampeln geregelt wäre. An (fast ?) allen mir bekannten Kreuzungen mit Rechts vor Links Regelung steht das Zeichen 102 – sogar in manchen 30 Zonen.
Straßen mit Rechts vor Links, auf denen man schneller als 50 fährt, kenne ich auch kaum – einzig ein Dorf ist mir bekannt, das diese Regelung hat. Dort steht natürlich aber auch an jeder Kreuzung das Zeichen 102 und schon vor der Ortschaft, dass die Vorfahrt geändert wurde.
Ich könnte es mir also durchaus vorstellen, dass jemand ohne dieser Kenntnis Monate, Jahre, Jahrzehnte unauffällig im Straßenverkehr unterwegs ist. Keine schöne Vorstellung aber möglich. Meine Meinung : (Bevor ich es vergesse und das hier ausartet. mit folgendem Statement ist keiner der hier lesenden angesprochen – falls sich jemand doch angesprochen fühlt ist das seine Sache und er möge selbst einmal darüber nachdenken) Auch wenn die Rechts vor Links Regelung eine der grundlegensten überhaupt ist, fehlt es bei vielen Verkehrsteilnehmern doch auch in vielen anderen Bereichen (persönliche wie fachliche) und solange jemand die Schilder kennt und im Zweifelsfall langsam macht, ist er alle mal besser als ein anderer, der ohne Hirn, Verstand und Nachsicht auf seine Rechte besteht.
- Zitat: Original geschrieben von ToniX20SE Zitat: Original geschrieben von eminem7905 diese rechts vor links geschichte, ist es eine deutsche erfindung, oder gilt die auf der ganzen welt (da wo es zivilisiert zugeht) ich habe den führerschein in D gemacht, aber wie ist es in Polen, Frankreich, Benelux, Österreich, Schweiz etc;
In Polen sowie in anderen osteuropäischen Staaten keine Ahnung. In Frankreich, Benelux, Italien, Spanien, Österreich und Schweiz gilt definitiv rechts vor links. Also in Portugal denke ich auch, sonst wäre mir heute morgen auf dem Weg zur Arbeit ein portugiesischer Geländewagen links in die Tür reingefahren 😉 war eindeutig zu erkennen, dass er wegen der Regelung und nicht aufgrund eines Fehlverhaltens sein Fahrzeug verlangsamt hat.
cheerio cheerio Eine ortschaft weiter haben wir bei uns ein gewerbegebiet in dem auch die ganzen fahrschulprüfungen beginnen, das ganze gewerbegebiet ist in der ortschaft und es steht nirgendwo dort an einer kreuzung ein schild das man auch nur in irgend einer weise vorfahrt hat, es gilt dort überall rechts vor links ;).
Auch in 30er zonen würde ich nie davon ausgehen das man immer die regel rechts vor links anwenden muß, wir haben hier bei uns an verschieden stellen genau das gegenteil. Gruss Maik Hallo zusammen! Erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Zitat: wird das eine Abschlussarbeit in Verkehrspädagogik o.
und brauchst uns als Testkandidaten, oder sind deine 2 Threads ernst gemeint? Nein, das sind wirklich ernst gemeinte Fragen. Die gleiche Frage (also rechts vor links im 50 er Bereich) habe ich bei seinen Kumpels auch schon mal gestellt.
Die waren alle seiner Meinung!!! Ich denke, das liegt daran, dass die alle in der gleichen Fahrschule sind/waren. Der Fahrlehrer hat offensichtlich seine Lizenz im Lotto gewonnen. 🙁 Zitat: Vor der “Zone 30” Panik war doch in fast allen Wohngebieten rechts vor links – bei 50km/h.