Lkw Führerschein Ohne Module Was Darf Ich Fahren?
Ende 2020 sind Neuerungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten. Landwirtschaftliche Betriebe sind seitdem in einem Umkreis von 100 km um ihren Betrieb von der Qualifikationspflicht befreit. Neu ist auch ein Fahrerqualifikationsausweis, der ab Mai 2021 die “95” im Führerschein ersetzt. Landwirtschaftliche Betriebe die klassische Lkw (Führerscheinklasse C/CE) für den eigenen Betrieb einsetzen, sind im Umkreis von 100 km Luftlinie um ihren Betriebssitz von der Berufskraftfahrerqualifizierung befreit. Martin Vaupel Das aktualisierte BKrFQG ist seit dem 2. Dezember 2020 in Kraft getreten. Es gilt für Beförderungen durch Fahrer, die Kraftfahrzeuge und Kombinationen mit mehr als 3,5 t Gesamtmasse im Güterkraft- und Personenverkehr oder Werkverkehr einsetzen.
Die Qualifikation ist nur für Fahrzeuge erforderlich, die mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE (auch bei D Klassen) gefahren werden. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und für das Führen von Kfz bis 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) ist keine Qualifikation erforderlich.
100 km Befreiung Neu ist, dass dieses Gesetz nicht für Beförderungen mit Kraftfahrzeugen gilt, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens verwendet werden (§ 1 Absatz 2 Nr.
- 9 BKrFQG);
- Die Verbändeplattform aus Deutscher Bauernverband, Bundesverband der Maschinenringe und Bundesverband der Lohnunternehmer mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, konnte für viele land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Betriebe diese Vereinfachung erreichen;
Gab es in der Vergangenheit immer die Schwierigkeit bezüglich der Hauptbeschäftigung des Fahrers im lof Betrieb, so spielt dies jetzt keine Rolle mehr. Ob hauptbeschäftigter- oder Aushilfsfahrer – fährt der Fahrer für den lof Betrieb, benötigt er im Umkreis von 100 km keine Qualifikation.
Wird jedoch der 100 km Umkreis Luftlinie “durchbrochen”, ist die Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich, selbst wenn diese Fahrt nur einmal im Jahr erfolgt. Bei Klasse L und T keine Qualifikation Da lof Betriebe und Lohnunternehmer vorwiegend Traktoren für lof Tätigkeiten einsetzen, können die Schlepper mit den Führerscheinklassen L und T gefahren werden.
Wenn die lof Zwecke nach § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnisverordnung erfüllt sind, schließt das automatisch die Qualifikationspflicht aus. Neben den klassischen lof Einsätzen sind auch einige kommunale Tätigkeiten wie z. die Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege und der Winterdienst davon befreit (siehe Übersicht).
- Ausnahme Handwerkerreglung Insbesondere für Lohnunternehmer kann auch die sogenannte “Handwerkerregelung” als Ausnahme greifen;
- Nach § 1 Absatz 2 Nr;
- 5 gilt das Gesetz nicht für Beförderungen mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt;
Transportiert beispielsweise in einem forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen der Fahrer eines Sattelzuges einen Harvester zu den verschiedenen Einsatzorten und führt dort mit der Maschine selber die Waldarbeit durch und fährt dann wieder zum Betrieb oder zu weiteren Einsatzorten, ist er von der Qualifikation befreit.
- Würde der Lkw-Fahrer hingegen nur die Maschine abliefern und zwischen verschiedenen Einsatzorten nur den Lkw hin- und herfahren, führt er überwiegend Fahrtätigkeiten aus und für ihn wäre die Qualifikation erforderlich;
Hingegen wird in den Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht (bag. bund. de) darauf verwiesen, dass Fahrer in Lohnunternehmen der Qualifizierungspflicht unterliegen, wenn sie überwiegend Fahrtätigkeiten ausführen. Das bedeutet, dass Lkw-Fahrer im Lohnunternehmen, die beispielweise die Güllezubringer lenken, über die Qualifikation verfügen müssen.
- Neuer Ausweis ersetzt “95” Treffen die beschriebenen Ausnahmen nicht zu, muss die Berufskraftfahrer-Qualifikation vorliegen;
- Voraussetzung dafür ist die sogenannte Grundqualifikation, die beispielsweise im Rahmen des Führerscheins für die Lkw-Klasse erworben werden kann;
Fahrten im Güterkraft- bzw. Personenverkehr darf nur durchführen, wer in Abhängigkeit der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ein bestimmtes Mindestalter erreicht hat. Für Kraftfahrzeuge, die mit der Klasse C oder CE gefahren werden dürfen, beträgt das Mindestalter für die erforderliche Grundqualifikation 18 Jahre und 21 Jahre bei der beschleunigten Grundqualifikation.
Im Besitz der Grundqualifikation sind automatisch auch alle Personen, die ihren Lkw-Führerschein vor dem 10. September 2009 erworben haben. Um die Qualifikation aufrechtzuerhalten ist nach dem BKrFQG alle fünf Jahre eine Weiterbildung mit insgesamt 35 Stunden (5 Module mit je 7 Stunden) zu absolvieren.
Zertifizierte Fahrschulen oder entsprechende Bildungsträger (z. DEULA) bieten diese Weiterbildungen an. Nach Vorlage der Weiterbildungsnachweise wird bei der Führerscheinstelle ab Mai 2021 ein Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt. Dieser neue Kartenausweis ersetzt die bekannte Schlüsselzahl “95” im Führerschein und ist in der Regel fünf Jahre gültig.
- Nach Ablauf des Datums sind neue Weiterbildungsnachweise vorzulegen;
- Fahrer die aktuell keine Berufskraftfahrerqualifizierung benötigen, können die Weiterbildungsmodule auch zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren;
Der Lkw-Führerschein bleibt auf jeden Fall erhalten! Übersicht: § 6 Abs. 5 FeV: Unter lof Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen 1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege, 2.
Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege, 3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten, 4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung, 5.
Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen, 6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und 7.
Contents
- 1 Was darf ich mit C und CE fahren?
- 2 Wie heißt der Führerschein für 40 Tonner?
- 3 Was ist der Unterschied zwischen C1 und C?
- 4 Was schließt Klasse C ein?
- 5 Welchen Führerschein braucht man für einen Sattelzug?
- 6 Was ist der Unterschied zwischen Lkw Fahrer und Berufskraftfahrer?
- 7 Was ist der Unterschied zwischen CE und C1E?
- 8 Was darf ich ohne Schlüsselzahl 95 Lkw fahren?
Wie viel Tonnen darf ich mit CE fahren?
FAQ: Führerscheinklasse CE – Wozu berechtigt CE? Mit der Führerscheinklasse CE dürfen Sie schwere Lastzüge führen. Diese setzen sich dabei aus einem Kraftfahrzeug über 3. 500 kg zGM und Anhänger (n) mit über 750 kg zGM zusammen. Eine Gewichtsbegrenzung nach oben gibt es dabei für die Gespanne mit Lkw nicht.
Ist der Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich? Ja, der Gesetzgeber schreibt vor, dass für die CE-Fahrerlaubnis bereits die Führerscheinklasse C vorhanden sein muss. Gibt es Vorgaben zum Mindestalter? In der Regel liegt das Mindestalter bei 21 Jahren.
Allerdings kann die Führerscheinklasse CE auch schon mit 18 Jahren erworben werden, wenn eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb absolviert wurde.
Wer darf 12 Tonner fahren?
LKW- und Anhängerkombinationen steuern mit dem C1E-Führerschein – Mit dem Führerschein der Klasse C1E darf man eine Gesamtmasse von 12 t steuern Als LKW-Fahrer ist der Erwerb einer zusätzlichen Fahrerlaubnis von Vorteil. Denn das Spektrum der angebotenen Aufträge erweitert sich, wenn zusätzlich zum normalen LKW-Führerschein ein Führerschein der Klasse C1E vorliegt. Der Erwerb dieser Führerscheinklasse berechtigt LKW-Fahrer zum Steuern eines LKWs mit einem Anhänger. Die Kombination LKW/Anhänger darf dann bis zu 12.
Was darf ich mit C und CE fahren?
Der LKW Führerschein der Klasse CE ergänzt Deinen vorhandenen Führerschein Klasse C. Damit darfst Du so ziemlich jeden LKW steuern – konkret bedeutet das: weder der LKW noch der Anhänger sind an eine zulässige Gesamtmasse gebunden – Du kannst auch Anhänger ziehen, die mehr als 7500 kg wiegen.
Welche Lkw darf man mit C fahren?
- Klassen C1,C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres; nach Vollendung des 45. Lebensjahres für fünf Jahre
- Klassen C,CE: für fünf Jahre
Für Inhaber einer ab dem 28. 12. 2016 erworbenen Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE gilt, dass deren Fahrerlaubnis auf 5 Jahre befristet wird. Wichtiger Hinweis: Diese nationale Lösung, dass die Befristung erst für Fahrerlaubnisse der Klassen C1 bzw. C1E gilt, die ab dem 28. 12. 2016 erworben wurden, entspricht nicht dem Europäischen Recht.
- 18 Jahre für die Klassen C1 und C1E
- 21 Jahre für Klassen C und CE
Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen C und CE ein Mindestalter von 18 Jahren. Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen dann aber nur Fahrten in Deutschland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.
- Wer den Lkw-Führerschein gewerblich nutzen möchte, muss zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dies gilt auch bei Aushilfsfahrten.
- Darüber hinaus berechtigen Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E innerhalb Deutschlands auch zum Führen von Kraftomnibussen der entsprechenden zGM ohne Fahrgäste, sofern die Fahrt lediglich der Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges dient. Ohne Einschränkung auf diesen Fahrzweck dürfen Busse ohne Fahrgäste nur mit Schlüsselzahl 171 oder 172 gefahren werden. Diese Berechtigung des Inhabers einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis der alten Klasse 2 gilt nur im Inland.
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Wie heißt der Führerschein für 40 Tonner?
Die Berechtigung zum Führen schwerer Lkw – Mit einem Führerschein der Klasse C können Sie 40 Tonnen durch den Verkehr bewegen. Lkw sind die Schwergewichte unter den Verkehrsteilnehmern und für den Gütertransport in Deutschland unerlässlich. Allerdings erfordert das Handling dieser Fahrzeuge – sowohl aufgrund der Größe als auch wegen des Gewichtes – besondere Kenntnisse und Fertigkeiten.
Was ist der Unterschied zwischen C und CE?
Der Guide zum Führerschein der Klasse C – Mit dem Lkw-Führerschein unterwegs Wer über die Ausbildung zum Berufskraftfahrer nachdenkt, kommt um die Führerscheinklassen C, CE, C1 und C1E nicht herum. Die Klasse C1 steht für leichtere Lkw von 3. 500 bis 7. 500 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Klasse C, auch als Lkw-Führerschein bezeichnet, umfasst Lkw, welche nach oben über keinerlei Begrenzung des zulässigen Gewichts verfügen. C1E und CE bezeichnen jeweils die Erweiterungen um schwerere Anhänger, sogenannte Lastzüge.
Die C-Klassen unterliegen bestimmten Befristungen der Gültigkeit. Dies ist jedoch nicht mit der Befristung des Führerscheins zu verwechseln, welche im Januar 2013 eingeführt wurde. Diese besagt, dass alte Führerscheine, welche vor diesem Monat erworben wurden, spätestens im Januar 2033 umgetauscht werden müssen.
Dabei wird jedoch nicht die Fahrerlaubnis erneuert, sondern lediglich der Führerschein. Dieser Tausch soll der Dokumentenfälschung vorbeugen. Parallel zu dieser Befristung besitzen Lkw-Führerscheinklassen noch eine begrenzte Gültigkeit zum Führen der Kraftfahrzeuge.
Der Führerschein der Klasse C wird grundsätzlich nur auf 5 Jahre erteilt. Danach muss durch ein neues ärztliches bzw. augenärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand nachgewiesen werden. Die Verlängerung sollte spätestens einen Monat vor Ablauf beantragt werden.
Alle Führerscheinklassen rund um den Lkw sind nur begrenzt gültig. Diese Befristung wurde bereits 1999 eingeführt und dient dazu, die Sicherheit auf deutschen Straßen zu erhöhen. Denn Lkw-Fahrer müssen sich in regelmäßigen Abständen einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Was darf ich mit C1 und C1E fahren?
Der Führerschein C1E: Für Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm – Der C1E-Führerschein erlaubt es Lkw-Fahrern, das Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse zu fahren. Inhaber dieser Fahrerlaubnis dürfen aber auch ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3500 Kilogramm kombinieren.
- Hauptsache, Lkw und Anhänger wiegen zusammen nicht mehr als 12;
- 000 Kilogramm;
- Dabei kommt es auf die Eintragung in den Fahrzeugpapieren an;
- Das tatsächliche Gewicht, also die Zuladung, spielt führerscheinrechtlich keine Rolle;
Auch für die Klasse C1E gilt: Ist der Lkw zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf er mit einem C1E-Führerschein nicht mehr gefahren werden – unabhängig von der Zahl der Sitzplätze.
Welchen Lkw darf ich mit der alten Klasse 3 fahren?
Ein Teil der Klasse 3 ist befristet auf das 50. Lebensjahr – was bedeutet das? – Was viele vielleicht nicht wissen: Mit der Klasse 3 darf man nicht nur Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen fahren. Mit dem 7,5-Tonner können Sie auch Anhänger ziehen. Bis zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht kann ein solches Gespann haben.
- Dieses dürfen Sie als Inhaber der Klasse 3 auch nach einem Umtausch oder dem Erreichen des 50;
- Lebensjahres führen;
- Das ist jedoch nicht alles: Mit dem 7,5-Tonner dürfen Sie auch schwere Anhänger ziehen;
- Hier geht es um Gespanne von mehr als zwölf bis zu 18,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht;
Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse) dürfen mit dem Führerschein der Klasse 3 geführt werden.
Was ist der Unterschied zwischen C1 und C?
Es werden 4 Lkw-Klassen unterschieden: –
- C1 (mittelschwere Lkw)
- C1E (mittelschwere Lastzüge)
- C (schwerere Lkw)
- CE (schwere Lastzüge)
Was ist in Führerscheinklasse CE enthalten?
Was ist ein Führerschein der Klasse CE? – Mit dem Führerschein CE dürfen schwere Lkw mit großen Anhängern gefahren werden. Für Lastkraftwagen (Lkw) gibt es den Führerschein der Klassen C, CE, C1 und C1E. Das E steht dabei jeweils für Anhänger. C ist der allgemeine Lkw-Führerschein, der für das Führen von Fahrzeugen über 7500 kg berechtigt, während C1 dessen kleinerer Bruder ist und nur bis 7500 kg gilt.
Einfach gesagt: Der Führerschein der Klasse C gilt für schwere Lkw, C1 für leichte. Der Führerschein der Klasse CE ist die Erweiterung der Klasse C und damit sozusagen die schwerste Führerscheinklasse. Der Führerschein CE berechtigt zum Fahren von Zugfahrzeugen der Klasse C in Verbindung mit Anhängern von mehr als 750 kg Gesamtmasse.
Unter den Führerscheinklassen ist CE folglich diejenige für die schwersten Fahrzeuge. Analog zum CE-Führerschein berechtigt der C1E-Führerschein zum Fahren eines C1-Lkw mit einem Anhänger über 750 kg.
Was kostet das Modul 95?
Gefährliches Spiel mit gefälschten Weiterbildungsbescheinigungen – Die fünf Module kosten insgesamt ca um die 500 Euro. Wer möchte kann auch gefälschte Weiterbildungsbescheinigungen auf Autohöfen für kleines Geld erwerben. Es soll sogar angeblich Fahrschulen geben die alle fünf Module im Hinterzimmer einer Kneipe in zwei Stunden an den Mann bringen.
- Wer sich für gefälschte Bescheinigungen interessiert, ist hier auf der falschen Seite! Fahrer können mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, wenn man feststellt, dass der Fahrer seine Module nicht ordnungsgemäß erworben hat;
Für die Eintragung der Schlüsselnummer in den Führerschein berechnet die Führerscheinstelle 28,60 Euro. Erfolgt der Eintrag im Zusammenhang mit der Verlängerung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis, fallen darüber hinaus noch 37,50 Euro an Gebühren für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, insgesamt also 66,10 Euro.
Muss ein neuer Kartenführerschein wegen der Eintragung des Schlüssels 95 ausgestellt werden, obwohl der Führerschein noch nicht abgelaufen ist, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,70 Euro für die Ausstellung eines neuen Führerscheins fällig, also gesamt 37,30 Euro.
Diese Kosten können je nach Bundesland variieren.
Was bedeutet Führerschein Klasse CE beschränkt?
Übergangsregelungen – Ärztliche Untersuchungen für „Altinhaber” Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen.
Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung. Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50.
Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12. 000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3. 500 kg und 7. 500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger. Bei einem Umtausch vor Vollendung des 50.
- Lebensjahres wird auf Antrag zusätzlich zu den Klassen B, BE, C1 und C1E die Klasse CE zugeteilt, beschränkt auf Züge, die bisher in Klasse 3 fielen und befristet bis zur Vollendung des 50;
- Lebensjahres;
Auf dem Führerschein erkennt man dies an der Schlüsselzahl 79 bei der Klasse CE. Will der Inhaber der Fahrerlaubnis diese Berechtigung nach Vollendung des 50. Lebensjahres weiter behalten, muss er einen Antrag auf Verlängerung seiner eingeschränkten Klasse CE stellen.
- Die Verlängerung erfolgt dann unter den allgemein geltenden Bedingungen (s;
- Ärztliche Untersuchungen/Geltungsdauer der Fahrerlaubnis);
- Die geschilderte Regelung gilt auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2;
Ihre Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, die in die neuen Klassen C und CE fallen, endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Will der Betreffende die Berechtigung behalten, muss er einen Antrag auf Umtausch seines alten Führerscheins bzw. einen Antrag auf Verlängerung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C und CE stellen.
Was schließt Klasse C ein?
C, CE, C1 und C1E. Erfahre hier, was hinter diesen Abkürzungen steckt! Es gibt insgesamt vier Führerscheinklassen für das Fahren mit Nutzfahrzeugen: C, CE, C1 und C1E. Führerscheinklasse C: Hier wirst du auf das Steuern von Nutzfahrzeugen über 3,5 t zG vorbereitet mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Führersitz). Zudem darfst du mit dem Führerschein einen Anhänger bis 750 kg zG ziehen. Um diesen Führerschein zu machen musst du mindestens 21 Jahre alt sein und den Führerschein in der Klasse B haben. Hast du den Führerschein der Klasse C erfolgreich bestanden, besitzt du automatisch auch die gültige Fahrerlaubnis in der Klasse C1. Führerscheinklasse CE: Beim Führerschein in der Klasse CE lernst du, Lastzüge und Sattelzüge zu fahren, d. die Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG. Auch hier musst du mindestens 21 Jahre alt sein. Zudem benötigst du für diese Klasse den Führerschein der Klasse C. Der Führerschein in der Klasse CE schließt die Klassen BE, C1E, T, D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D) ein. Führerscheinklasse C1: Die Führerscheinklasse C1 umfasst die leichteren Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen bis maximal 7,5 Tonnen. Das Fahrzeug darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz haben. Zudem darf ein Anhänger mit 750 kg zG gezogen werden. Voraussetzung für den Führerschein in der Klasse C1 ist der Besitz des Führerschein Klasse B und ein Mindestalter von 18 Jahren. Führerscheinklasse C1E: Hierbei handelt es sich um die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg zG. Das zulässige Gesamtgewicht dieser Kombination darf maximal 12 Tonnen betragen und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal so schwer sein, wie die Leermasse des Zugfahrzeugs. Wenn du diesen Führerschein machen möchtest, musst du mindestens 18 Jahre alt sein und den Führerschein in der Klasse C1 besitzen. Achtung: Wenn du deinen Lkw-Führerschein gewerblich nutzen möchtest, brauchst du seit 10. September 2009 die sogenannte Grundqualifikation und musst anschließend alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren. Hier erfährst du mehr dazu. Bilder: Eigene, Fotolia (unten).
Welchen Führerschein braucht man für einen Sattelzug?
Welche Führerscheinklassen berechtigen zum Fahren? – Zum Führen von einem Sattelzug und dessen Auflieger können je nach den Maßen des Gespanns unterschiedliche Führerscheinklassen notwendig sein. Liegt das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine unter oder bis zu 3,5 Tonnen und wird diese nur privat gefahren, reicht ein Führerschein der Klasse B aus.
Dies ist jedoch bei einer Zugmaschine nur sehr selten der Fall. Üblicherweise liegt das zulässige Gesamtgewicht schon bei dieser weit über 3,5 Tonnen. Daher wird hier in der Regel mindestens ein Führerschein der Klasse C1 benötigt, der zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen berechtigt.
Liegt das zulässige Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen wird die Klasse C benötigt. Mit allen Klasse darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg gefahren werden. Meist liegt das Gewicht des Aufliegers jedoch darüber, sodass hier auch die Klasse C1E oder CE vorliegen muss.
Was ist der Unterschied zwischen Lkw Fahrer und Berufskraftfahrer?
Berufskraftfahrer bei der Arbeit Berufskraftfahrer/-in ist in Deutschland und in Österreich die Berufsbezeichnung für qualifizierte Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. In der Schweiz wird der BKF mit Strassentransportfachmann/-frau betitelt. In den Staaten der Europäischen Union wird als Nachweis der Befähigung des Kraftfahrers in der Regel die harmonisierte Schlüsselzahl 95 ( Gemeinschaftscode 95 ) in den Führerschein eingetragen.
Was ist der Unterschied zwischen CE und C1E?
Nach Umstellung Führerscheinklasse 3 und 2 – In diesem Fall gilt Folgendes:
- Alte Führerscheinklasse 3: Für die neuen Führerscheinklasse C1 und C1E gilt keine Befristung. Hingegen wird die Klasse CE mit Beschränkung auf in diese Klasse 3 fallenden LKW bis zum 50. Lebensjahr befristet zugeteilt.
- Alte Führerscheinklasse 2: Die Klassen C und CE werden bis zum 50. Lebensjahr befristet zugeteilt.
- Die Gültigkeitsdauer der entsprechenden Führerscheine der Klassen C1 und C1E endet, wenn der Inhaber 50 Jahre alt wird.
Was darf ich mit CE 12.000 kg L ≤ 3?
Mit der alten Klasse 3 durften folgende Fahrzeuge geführt werden:
– | Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t |
– | dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t |
– | Kleinkrafträder bis 50 ccm |
– | Leichtkrafträder bis 125 ccm (wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01. 04. 1980 erteilt war) |
Folgende neue Klassen werden beim Umtausch erteilt:
B, BE, C1, C1E, M, L
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A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum,
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CE(79),
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Bei CE(79) handelt es sich nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Eintragungskonstruktion. Es wird quasi die Berechtigung für CE mit der Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79 erteilt. Hierzu führt das VG Hamburg (Urteil vom 16. 12. 2009 – 15 K 1517/09) aus:
“Zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 ist auf der Grundlage des § 6 StVG die Fahrerlaubnisverordnung erlassen worden. Diese bestimmt in Anlage 3 zu § 6 Abs. 7 FeV auch den Umfang der Berechtigung nach Umstellung der alten Fahrerlaubnisklassen. Danach erhält, wer die Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 bis zum 31.
Diese ist keine „reguläre” Fahrerlaubnisklasse und wird deshalb auch in dem insoweit abschließenden § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV nicht genannt. Ihre Einrichtung war erforderlich geworden, weil die (alte) Fahrerlaubnis der Klasse 3 auch zum Führen von Zügen bestehend aus einem Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen und einem einachsigen Anhänger berechtigte.
Diese Einschränkung wird auf dem Scheckkartenführerschein durch das Berechtigungsmerkmal „CE 79″ zum Ausdruck gebracht (vgl. amtliche Begründung, BR-Drucks. 443/98, S. 247 f. )” |
Auch das Verwaltungsgericht Ansbach (Beschluss vom 11. 02. 2013 – AN 10 E 13. 00287) hat zum Umfang der Berechtigung CE 79 festgestellt:
“Der Umfang der Fahrerlaubnisklasse CE 79 ergibt sich aus § 6 Abs. 7 FeV i. Anlage 3 und Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung. Danach ist diese Fahrerlaubnisklasse eine Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.
000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12. 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Es besteht zwischen den Beteiligten kein Streit darüber, dass der streitgegenständliche, zulassungspflichtige Fahrzeuganhänger über zwei Achsen verfügt mit der Folge, dass die Fahrzeugkombination des Antragstellers insgesamt vier Achsen besitzt. Demnach reicht die Fahrerlaubnis der Klasse CE 79 nicht zum Führen der streitgegenständlichen Zugkombination aus. ” |
Die Berechtigung ergibt sich aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO. Danach darf die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, nur 11 to. betragen; 7,5 to. plus 11 to. ergeben die 18,5 to. Bei Sattel-Kfz gilt folgendes: Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf. Es wird im Führerschein eingetragen: 79(C1E>12000kg, L<=3. Das bedeutet, dass bei Kombinationen maximal 3 Achsen vorhanden sein dürfen, wenn das zGG mehr als 12. 000 kg beträgt. Siehe hierzu auch Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein - lfd- Nr. 121 - Schlüsselzahl 79 (C1E > 12. 000 kg, L ≤ 3) :
Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12. 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12. 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). |
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. Anmerkung 1: Für die Berechnung der Gesamtmasse bei der Klasseneinteilung bei Kombinationen kommt es nur auf Addition der Gesamtmassen der Zugmaschine und des Anhängers ohne Berücksichtigung der Stützlast an. Der in § 34 Abs. 7 StVZO erwähnte Abzug der Stützlast hat nur Bedeutung für die Berechnungen nach § 34 Abs.
- Für die 12-to;
- -Berechtigung muss also eine Umschreibung vorgenommen werden;
- Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t;
- 6 StVZO;
- Weder für die erforderliche Fahrerlaubnisklasse noch für die Notwendigkeit eines EG-Kontrollgräts ist § 34 StVZO von Bedeutung;
Insofern ist in die aktuelle Fassung von § 6 Abs. 1 FEV ausdrücklich aufgenommen worden:
“Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten. ” |
Anmerkung 2: Bei einem Umtausch verfallen ab dem 50. Lebensjahr keine Besitzstände, z. das Führen von Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to. Ohne Umschreibung (einschl. ärztliche/augenärztliche Untersuchung) dürften sonst nur noch 3-achsige Kombinationen bis 12 to. geführt werden. Ist – wie z. nach einem Fahrerlaubnisentzug – eine alte Klasse 3 gar nicht mehr vorhanden, kann eine neue Fahrerlaubnis nur im Rahmen der durch § 6 FeV vorgegebenen Fahrerlaubnisklassen (Äquivalenzen) erteilt werden; dies bedeutet, dass nach Entzug eine Erteilung von CE(79) nicht zulässig ist. 2010) beachtet werden:
“Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen wurde, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1 und C1E, sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf die Ablegung der Prüfung für die Klasse B nach § 20 Abs. 2 verzichtet hat. ” |
Mit Wirkung ab 01. 01. 2011 hatte § 76 FEV Nr. 11a eine neue Fassung erhalten:
§ 20 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Erlöschen der Klasse 3 alten Rechts) Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen worden ist, werden im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1, C1E und CE mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79 sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt worden war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Ablegung der Prüfung der Klasse B nach § 20 Absatz 2 angeordnet hat. Satz 1 gilt auch, wenn auf die Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts verzichtet worden ist oder wenn bei Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts ein Antrag nach Nummer 9 Satz 3 nicht gestellt worden ist. |
Ab 01. 01. 2015 lautet die Fassung von § 78 Nr. 11a FEV:
§§ 20 und 24 Absatz 2 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung einer oder Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, erneute Erteilung einer auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschenen Fahrerlaubnis) Personen, denen eine Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder die einen Verzicht auf ihre Fahrerlaubnis erklärt haben , wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erteilt. Personen, deren Fahrerlaubnis auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschen ist, wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 24 Absatz 2 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erneut erteilt.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. |
In zeitlicher Hinsicht und bezüglich der Altersbeschränkung ist folgendes zu berücksichtigen: Die Möglichkeiten der Umschreibung bzw. des Umtauschs waren zunächst zeitlich begrenzt. Nach § 76 Nr. 9 Sätze 7 und 9 FeV entfiel die Berechtigung zum Führen einer in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombination für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 3 (alt), sobald sie das 50. Lebensjahr vollenden und ihre (alte) Fahrerlaubnis nicht bis zum 31.
- Dezember 1998 bzw;
- – sofern sie das 50;
- Lebensjahr bis zum 31;
- Dezember 1999 vollenden – nicht bis zum 1;
- Januar 2001 hatten umstellen lassen;
- Bei einer späteren Umstellung wird nur noch die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 to;
zGG bzw. von Gespannen bis 12 to. zGG erworben, es sei denn, der Betroffene unterzieht sich den medizinischen und augenärztlichen Untersuchungen (im 5-Jahres-Rhytmus). – nach oben -.
Was darf ich ohne Schlüsselzahl 95 Lkw fahren?
Worum geht es? Seit September 2014 reicht zum gewerblichen Bewegen eines Busses oder LKWs der Führerschein allein nicht mehr aus. Wer nicht gerade ein privates Nutzfahrzeug chauffiert oder das Löschfahrzeug der freiwilligen Feuerwehr fährt, braucht zusätzlich einen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation. Der wird als Schlüsselnummer “95” eingetragen. Bis Mai 2021 erfolgte dies auf der Rückseite des Führerscheins in der Spalte 12, jeweils bei der betreffenden Führerscheinklasse.
Nach Mai 2021 erfolgt die Eintragung in einem separaten Fahrerqulifizierungsnachweis (FQN). Mit der “95” wird dokumentiert, dass man – zusätzlich zur Führerschienausbildung – eine Grundqualifizierung durchlaufen hat.
Wer seine Fahrerlaubnis vor September 2008 (Bus) bzw. September 2009 (LKW) erworben hat, genießt hinsichtlich der Grundqualifizierung Bestandsschutz. Nicht erspart bleiben den Kraftfahrern (auch denen mit Bestandsschutz!) die regelmäßigen Berufskraftfahrerweiterbildungen, auch EU-Weiterbildungen oder “Module” genannt.
Damit sollen die Kenntnisse aus der Grundqualifikation regelmäßig wieder aufgefrischt werden. Insgesamt sind alle 5 Jahre 5 Weiterbildungen à 7 Stunden nachzuweisen. Wer ist betroffen? Die Schlüsselnummer 95 benötigen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen fahren.
Der Linien- und Reisebusfahrer ist genauso betroffen wie der Fernfahrer und der “Kieskutscher”. Aber auch die vielen Fahrer von 7,5-Tonnen-LKW gehören dazu, darunter viele Handwerksfirmen. Lassen Sie sich dabei von der “Handwerkerklausel” im Gesetz nicht täuschen: Die Fahrerinnen und Fahrer vieler Handwerksbetriebe fallen nicht darunter, weil z.
Fertigerzeugnisse ausgeliefert werden oder die Fahrtätigkeit im Vordergrund steht. Wenn Sie nicht genau wissen, ob Sie die Schlüsselnummer 95 brauchen, rufen Sie uns einfach an: 05151/961432. *) Termine und Übergangsfristen Für Busfahrer war der 10.
2013 der Stichtag. LKW-Fahrer brauchen den Eintrag seit dem 10. 2014. Weitere Übergangsfristen gibt es nicht. Es gilt: Entweder man braucht die “95” oder nicht. Auf das Datum des Führerscheins kommt es dabei nicht an. *) Hinweis: Sie erhalten bei uns Tipps aus der Praxis und aus unseren Erfahrungen als Ausbildungsstätte.
Was bedeutet Führerschein Klasse CE beschränkt?
Übergangsregelungen – Ärztliche Untersuchungen für „Altinhaber” Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen.
Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung. Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50.
Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12. 000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3. 500 kg und 7. 500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger. Bei einem Umtausch vor Vollendung des 50.
Lebensjahres wird auf Antrag zusätzlich zu den Klassen B, BE, C1 und C1E die Klasse CE zugeteilt, beschränkt auf Züge, die bisher in Klasse 3 fielen und befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Auf dem Führerschein erkennt man dies an der Schlüsselzahl 79 bei der Klasse CE. Will der Inhaber der Fahrerlaubnis diese Berechtigung nach Vollendung des 50. Lebensjahres weiter behalten, muss er einen Antrag auf Verlängerung seiner eingeschränkten Klasse CE stellen.
Die Verlängerung erfolgt dann unter den allgemein geltenden Bedingungen (s. Ärztliche Untersuchungen/Geltungsdauer der Fahrerlaubnis). Die geschilderte Regelung gilt auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2.
Ihre Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, die in die neuen Klassen C und CE fallen, endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Will der Betreffende die Berechtigung behalten, muss er einen Antrag auf Umtausch seines alten Führerscheins bzw. einen Antrag auf Verlängerung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C und CE stellen.