Für Welche Flurförderzeuge Braucht Man Einen Führerschein?
Auf dem Betriebsgelände von Baustoff-Fachhändlern sind für gewöhnlich viele Flurförderzeuge unterwegs. Jeder kennt den Gabelstapler, aber es gibt noch mehr Hilfsmittel für den innerbetrieblichen Warentransport – zum Beispiel Schlepper oder einfache Hubwagen. Die Frage ist: Dürfen Flurförderzeuge von allen Betriebsmitarbeitern genutzt werden oder benötigt man eine spezielle Fahrerlaubnis? Ganz allgemein kann man die Frage so beantworten: Für das Bedienen einiger Flurförderzeuge ist tatsächlich eine spezielle Schulung inklusive Prüfung notwendig, bei anderen genügt dagegen schon eine Einweisung.
Außerdem spielt es eine entscheidende Rolle, ob das Fahrzeug nur auf dem Betriebsgelände oder auch auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt werden soll. Wenn du einen Gabelstapler in einem Bereich fahren möchtest, in dem die Straßenverkehrsordnung gilt, dann genügt es nicht, wenn du nur einen „Staplerschein” gemacht hast.
Du musst dann auch einen offiziellen Führerschein der Klasse L haben. Der gilt für Flurförderzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und unter anderem auch für Zugmaschinen (zum Beispiel Trecker) bis zu 40 km/h. Pflicht zur Fahrerausbildung Doch auch auf eurem Betriebsgelände darfst du nicht einfach so mit Flurförderzeugen herumfahren.
Dort gilt nämlich normalerweise die Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge” der Berufsgenossenschaften – die sogenannte BG Vorschrift D27. In der steht unter anderem, dass Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur von Personen gesteuert werden dürfen, die für diese Tätigkeit ausgebildet wurden und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Von dieser Regelung betroffen sind natürlich Gabelstapler , aber auch alle anderen Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand. Für das Fahren eines Schleppers musst du also ebenfalls eine Schulung absolvieren. Einen Flurfördermittelschein („Staplerschein”) zu machen, dauert in der Regel etwa drei bis fünf Tage.
- Am Ende musst du eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen;
- Die Inhalte dieser Ausbildung sind in berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen geregelt – genauer gesagt im BG-Grundsatz 925 („Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand”);
Zu diesem Thema findest du an dieser Stelle in Kürze einen eigenen „Gut zu wissen!”-Beitrag. Neben der Ausbildungspflicht macht die BGV D27 übrigens noch weitere Vorschriften für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder -stand. Selbst wenn du einen Staplerschein hast, darfst du nämlich die Gabelstapler in deinem Betrieb erst dann auch wirklich fahren, wenn dir dein Chef dazu einen schriftlichen Auftrag erteilt hat! Und bevor diese schriftliche Beauftragung erteilt werden darf, ist dein Betrieb verpflichtet, dich noch einmal speziell in die Benutzung der Betriebsstapler einzuweisen – unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten vor Ort.
Du siehst also: Es gibt schon einige Hürden, bis du die Transportmittel selbst bedienen darfst. Sicherheit geht vor, einfach draufsetzen und losfahren ist nicht! Und was ist mit Hubwagen? Einfache Hubwagen für den Transport von Paletten haben keinen Motor und werden nur durch Muskelkraft bewegt.
Sie gehören zu den Mitgänger-Flurförderzeugen, weil der Mensch, der sie schiebt und lenkt, zu Fuß mitläuft. Für diese Tätigkeit musst du keine spezielle Schulung absolvieren wie für den Staplerschein. Aber ohne Einweisung durch den Betrieb darfst du auch solche Geräte nicht bedienen! Die BGV D27 schreibt vor, dass nur solche Personen Mitgänger-Flurförderzeuge steuern dürfen, „die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind”.
Sie müssen ferner vom Unternehmer dazu beauftragt sein. Noch etwas anders sieht es mit modernen Hubwagen aus, die nicht durch Muskelkraft, sondern mithilfe eines Elektromotors angetrieben werden. Solche Modelle haben in der Regel eine Plattform, auf der der Bediener während der Fahrt steht.
Es handelt sich also um Flurförderzeuge mit Fahrerstand, und für deren Steuerung ist (wie oben dargestellt) grundsätzlich eine Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings greift diese Regelung nur dann, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Flurförderzeugs bei mehr als 6 km/h liegt.
Darauf wird in den Durchführungsanweisungen zur BGV D27 hingewiesen. Für die Benutzung langsamerer Elektrohubwagen mit Fahrerstand bedarf es also keiner Ausbildung. Es genügt eine ausführliche Einweisung. Mindestalter für Flurförderzeug? Übrigens sieht die BGV D27 als weitere Einschränkung vor, dass Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur von Personen selbstständig gesteuert werden dürfen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
„Na super”, wirst du jetzt vielleicht denken. „Ich bin 16 und wollte gerade eine Ausbildung zum Fachlagerist beginnen. Darf ich jetzt etwa keinen Gabelstapler fahren?” Ganz so ist es zum Glück nicht. Klarheit bringen auch hier die Durchführungsanweisungen zur BGV D27.
- Darin heißt es: „Das Steuern von Flurförderzeugen durch Jugendliche unter 18 Jahren zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht gilt nicht als selbstständiges Steuern;
- Unter Aufsicht bedeutet, dass seitens des Aufsicht Führenden die jeweilige Arbeitsaufgabe beschrieben und vorgegeben sowie örtlich und zeitlich begrenzt wird;
Der Aufsicht Führende hat sich regelmäßig von der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages zu vergewissern.
Contents
- 0.1 Für welche Geräte braucht man einen Staplerschein?
- 0.2 Kann jeder Stapler fahren?
- 0.3 Was zählt alles zu Flurförderfahrzeuge?
- 0.4 Wer darf ein Flurförderzeug fahren?
- 0.5 Für welche Flurförderzeuge brauche ich keinen Staplerschein?
- 0.6 Ist ein Staplerführerschein Pflicht?
- 1 Wie lange ist ein Fahrausweis für Flurförderzeuge gültig?
- 2 Welche Flurförderzeuge?
- 3 Ist eine Ameise ein flurförderfahrzeug?
- 4 Wie viel kostet ein gabelstaplerschein?
Für welche Geräte braucht man einen Staplerschein?
Wofür ist der Staplerschein erforderlich? – Wer in einem gewerblichen Betrieb einen Frontstapler oder ein anderes angetriebenes Flurförderzeug führen muss, muss seine Eignung und Ausbildung durch einen Staplerschein nachweisen. Staplerschein © Björn Wylezich, fotolia. com.
Kann jeder Stapler fahren?
Stapler fahren: Grundvoraussetzungen –
- Zum Stapler Fahren benötigst du einen Staplerschein.
- Mindestalter: 18 Jahre. Im Rahmen einer Berufsausbildung können unter bestimmten Bedingungen auch Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderfahrzeuge unter Aufsicht selbstständig steuern.
- Ein Pkw-Führerschein ist keine Voraussetzung zum Stapler Fahren.
- Du brauchst eine schriftliche Beauftragung deines Betriebs.
Was zählt alles zu Flurförderfahrzeuge?
Als Flurförderzeug bezeichnet man alle gleislosen, gleisgebundenen oder spurgeführten Fahrzeuge, die innerbetrieblich für den Transport von Waren verwendet werden.
Wer darf Elektro Hubwagen bedienen?
Ohne Beauftragung fährt nichts – Jeder Bediener von Flurförderzeugen im Betrieb muss durch den Arbeitgeber dazu beauftragt werden. Bei Staplern oder anderen schwereren Geräten muss die Beauftragung schriftlich erfolgen, bei Hubwagen reicht – theoretisch – eine mündliche Beauftragung.
Wer darf ein Flurförderzeug fahren?
Grundvoraussetzungen – Rechtlich geregelt sind bereits die Voraussetzungen, die jemand erfüllen muss, um überhaupt für das Stapler fahren geeignet zu sein und vom Arbeitgeber mit dem – wie es heißt – „selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand” beauftragt zu werden. In der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge” (ehemals BGV D 27) findet sich eine Präzisierung der Eigenschaften, die der Bediener von Gabelstaplern zwingend mitbringen muss:
- Ein Mindestalter von 18 Jahren
- Eignung und Ausbildung für das selbstständige Führen
- Einen Nachweis der Befähigung
- Eine schriftliche Beauftragung des Unternehmens
Für so genannte Mitgänger-Flurförderzeuge mit einer Geschwindigkeit bis 6 km/h genügt die Eignung und die Unterweisung in der Handhabung. Fährt das Fahrzeug schneller und verfügt über eine Fahrstandplattform, wird es als Flurförderzeug mit Fahrerstand eingestuft, sodass auch hier die komplette Ausbildung in Theorie und Praxis erforderlich ist. Bei der Altersbeschränkung gibt es eine Ausnahme.
- Eine Beauftragung in schriftlicher Form ist ausdrücklich vorgeschrieben;
- Zu berufsbezogenen Ausbildungszwecken können auch junge Menschen unter 18 Jahren Flurförderzeuge selbstständig steuern, wenn die Arbeitsaufgabe unter Aufsicht ausgeführt wird;
Sie muss jeweils konkret vorgegeben und beschrieben werden. Zudem gibt es eine örtliche und zeitliche Begrenzung. Einige Voraussetzungen für den Staplerscheinerwerb bis zu 30% sparen .
Für welche Flurförderzeuge brauche ich keinen Staplerschein?
Auf dem Betriebsgelände von Baustoff-Fachhändlern sind für gewöhnlich viele Flurförderzeuge unterwegs. Jeder kennt den Gabelstapler, aber es gibt noch mehr Hilfsmittel für den innerbetrieblichen Warentransport – zum Beispiel Schlepper oder einfache Hubwagen. Die Frage ist: Dürfen Flurförderzeuge von allen Betriebsmitarbeitern genutzt werden oder benötigt man eine spezielle Fahrerlaubnis? Ganz allgemein kann man die Frage so beantworten: Für das Bedienen einiger Flurförderzeuge ist tatsächlich eine spezielle Schulung inklusive Prüfung notwendig, bei anderen genügt dagegen schon eine Einweisung.
- Außerdem spielt es eine entscheidende Rolle, ob das Fahrzeug nur auf dem Betriebsgelände oder auch auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt werden soll;
- Wenn du einen Gabelstapler in einem Bereich fahren möchtest, in dem die Straßenverkehrsordnung gilt, dann genügt es nicht, wenn du nur einen „Staplerschein” gemacht hast;
Du musst dann auch einen offiziellen Führerschein der Klasse L haben. Der gilt für Flurförderzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und unter anderem auch für Zugmaschinen (zum Beispiel Trecker) bis zu 40 km/h. Pflicht zur Fahrerausbildung Doch auch auf eurem Betriebsgelände darfst du nicht einfach so mit Flurförderzeugen herumfahren.
- Dort gilt nämlich normalerweise die Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge” der Berufsgenossenschaften – die sogenannte BG Vorschrift D27;
- In der steht unter anderem, dass Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur von Personen gesteuert werden dürfen, die für diese Tätigkeit ausgebildet wurden und ihre Befähigung nachgewiesen haben;
Von dieser Regelung betroffen sind natürlich Gabelstapler , aber auch alle anderen Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand. Für das Fahren eines Schleppers musst du also ebenfalls eine Schulung absolvieren. Einen Flurfördermittelschein („Staplerschein”) zu machen, dauert in der Regel etwa drei bis fünf Tage.
Am Ende musst du eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen. Die Inhalte dieser Ausbildung sind in berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen geregelt – genauer gesagt im BG-Grundsatz 925 („Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand”).
Zu diesem Thema findest du an dieser Stelle in Kürze einen eigenen „Gut zu wissen!”-Beitrag. Neben der Ausbildungspflicht macht die BGV D27 übrigens noch weitere Vorschriften für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder -stand. Selbst wenn du einen Staplerschein hast, darfst du nämlich die Gabelstapler in deinem Betrieb erst dann auch wirklich fahren, wenn dir dein Chef dazu einen schriftlichen Auftrag erteilt hat! Und bevor diese schriftliche Beauftragung erteilt werden darf, ist dein Betrieb verpflichtet, dich noch einmal speziell in die Benutzung der Betriebsstapler einzuweisen – unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten vor Ort.
- Du siehst also: Es gibt schon einige Hürden, bis du die Transportmittel selbst bedienen darfst;
- Sicherheit geht vor, einfach draufsetzen und losfahren ist nicht! Und was ist mit Hubwagen? Einfache Hubwagen für den Transport von Paletten haben keinen Motor und werden nur durch Muskelkraft bewegt;
Sie gehören zu den Mitgänger-Flurförderzeugen, weil der Mensch, der sie schiebt und lenkt, zu Fuß mitläuft. Für diese Tätigkeit musst du keine spezielle Schulung absolvieren wie für den Staplerschein. Aber ohne Einweisung durch den Betrieb darfst du auch solche Geräte nicht bedienen! Die BGV D27 schreibt vor, dass nur solche Personen Mitgänger-Flurförderzeuge steuern dürfen, „die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind”.
Sie müssen ferner vom Unternehmer dazu beauftragt sein. Noch etwas anders sieht es mit modernen Hubwagen aus, die nicht durch Muskelkraft, sondern mithilfe eines Elektromotors angetrieben werden. Solche Modelle haben in der Regel eine Plattform, auf der der Bediener während der Fahrt steht.
Es handelt sich also um Flurförderzeuge mit Fahrerstand, und für deren Steuerung ist (wie oben dargestellt) grundsätzlich eine Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings greift diese Regelung nur dann, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Flurförderzeugs bei mehr als 6 km/h liegt.
Darauf wird in den Durchführungsanweisungen zur BGV D27 hingewiesen. Für die Benutzung langsamerer Elektrohubwagen mit Fahrerstand bedarf es also keiner Ausbildung. Es genügt eine ausführliche Einweisung. Mindestalter für Flurförderzeug? Übrigens sieht die BGV D27 als weitere Einschränkung vor, dass Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur von Personen selbstständig gesteuert werden dürfen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
„Na super”, wirst du jetzt vielleicht denken. „Ich bin 16 und wollte gerade eine Ausbildung zum Fachlagerist beginnen. Darf ich jetzt etwa keinen Gabelstapler fahren?” Ganz so ist es zum Glück nicht. Klarheit bringen auch hier die Durchführungsanweisungen zur BGV D27.
- Darin heißt es: „Das Steuern von Flurförderzeugen durch Jugendliche unter 18 Jahren zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht gilt nicht als selbstständiges Steuern;
- Unter Aufsicht bedeutet, dass seitens des Aufsicht Führenden die jeweilige Arbeitsaufgabe beschrieben und vorgegeben sowie örtlich und zeitlich begrenzt wird;
Der Aufsicht Führende hat sich regelmäßig von der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages zu vergewissern.
Ist ein Staplerführerschein Pflicht?
Ein Arbeitgeber, der Beschäftigten Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers (berufsgenossenschaftliches Regelwerk) beachten.
- Bei der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung sind beide Rechtsbereiche zu berücksichtigen;
- Werden in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bestimmte Qualifikationen für den Umgang mit Arbeitsmitteln gefordert (hier Qualifikationsnachweis gemäß DGUV Vorschrift 68 “Flurförderzeuge”), muss der Arbeitgeber grundsätzlich gewährleisten, dass bei seinen Beschäftigten die geforderten Qualifikationen vorliegen;
Näheres über die Ausbildung und die Auswahl von Gabelstaplerfahrer/innen siehe DGUV Grundsatz Nr: 308-001 “Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand”. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber zudem abklären, ob diese ausreichen oder auf Grund der betrieblichen Situation noch weitergehende Anforderungen zu stellen sind.
In der betrieblichen Praxis wird überwiegend die Erfüllung der in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften genannten Anforderungen ausreichend sein. Die v. Arbeitsschutzvorschriften gelten unabhängig davon, ob Beschäftigte auf einem Betriebsgelände, auf Privatgrundstücken (z.
bei einem privaten Bauherrn) oder öffentlichen Grundstücken (Straßen, Plätze, etc. ) tätig werden. Die Benutzung eines Staplers durch einen Beschäftigten ohne eine entsprechende Qualifikation (“z. Staplerführerschein”) ist nicht zulässig. Wird mit einem Gabelstapler zudem öffentlicher Verkehrsraum befahren, sind auch die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit wird dann gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung die Fahrerlaubnis (Führerschein) der Klasse L benötigt. Öffentlicher Verkehrsraum kann auch dann vorliegen, wenn ein Privatgrundstück für den öffentlichen Verkehr frei zugänglich ist.
Siehe hierzu die Informationen der BGETEM. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www. dguv. de/publikationen angeboten..
Wie lange ist ein Fahrausweis für Flurförderzeuge gültig?
Staplerschein nach DGUV Gabelstapler Grundsatz 308-001 und Grundsatz 308-009 (für Gabelstapler) – Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (für Gabelstapler ) bzw. 308-009 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder, der ein Flurförderzeug bedient, eine Ausbildung sowie eine theoretische und eine praktische Staplerschein-Prüfung ablegen.
- Erst dann ist die Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt und erhält einen Gabelstaplerführerschein;
- Im Staplerschein wird dabei auch zwischen DGUV Grundsatz Stufen 1, 2 bzw;
- 2a und 2b (für Gabelstapler) unterschieden;
Die allgemeine Ausbildung wird dabei dem DGUV Grundsatz-Stufe 1 zugeordnet, die beispielsweise am Frontgabelstapler absolviert wird. Im Flurförderschein können in Stufe 2 weitere Qualifikationen auf besonderen Geräten eingetragen werden. Die Stufe 1 ist dabei nicht zwingend erforderlich, da die Inhalte auch direkt in der Stufe 2 vermittelt werden können.
- Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 (für Gabelstapler): Werden Frontgabelstapler, Schubmasterstapler, Teleskopstapler, Containerstapler oder Mitgänger Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit bedient, so greift der DGUV Grundsatz 308-001;
Dieser sieht einen theoretischen und einen praktischen Teil sowie die jeweilige Prüfung vor. Inhalte nach DGUV Grundsatz 308-001:
- Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten, Antriebsarten
- Standsicherheit, Umgang mit Last, Sondereinsätze
- Betrieb allgemein, Regelmäßige Prüfung:
Seminare: Bei uns finden Sie Seminare mit unterschiedlichem Umfang: Gabelstapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal (2-10 Tage) – Präsenzseminare Die Theorie beträgt dabei jeweils Unterrichtseinheiten (1 Tag), die Dauer der Praxis richtet sich nach Ihrer Vorerfahrung. Ebenfalls können Sie bei uns Theorie- und Praxis-Qualifizierungen getrennt voneinander buchen: Gabelstapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal Stufe 1 – Online + Praxisseminare Gemäß des Grundsatzes DGUV 308-001 erhalten Sie bei uns folgende Zusatzqualifikationen:
- Schubmaststapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal Stufe 2
- Teleskopstapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal 2 Tage
- Teleskopstapler bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal 5 Tage
- Wagen und Schlepper bedienen – Ausbildung für Fahrpersonal 1 Tag
Ausbildung nach DGUV Gabelstapler Grundsatz 308-009 : Für die Bedienung von geländegängigen Teleskopladern ist eine Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 308-009 Stufe 1 als allgemeine Qualifizierung verpflichtend. Inhalte der Ausbildung sind unter anderem:
- Anbau und Wechsel von Anbaugeräten
- Arbeiten in der Nähe von Frei-/Fahrleitungen
- Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr, Sonderrechte
- Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
- Qualifikation und Pflichten des Bedieners
Neben der Theorie ist auch eine praktische Übungseinheit vorgesehen. Zum Abschluss wird eine theoretische und praktische Prüfung absolviert. Folgende Seminare bieten wir Ihnen für die Stufe 1 gemäß DGUV 308-009 an:
- Geländegängigen Teleskopstapler bedienen – Allgemeine Qualifizierung für Fahrpersonal 2 Tage
sowie weitere Zusatzqualifikationen für die Stufe 2a und 2b:
- Geländegängigen Teleskopstapler bedienen – Zusatzqualifizierung Drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb für Fahrpersonal 1 Tag (Stufe 2a)
- Geländegängigen Teleskopstapler bedienen – Zusatzqualifizierung Einsatz als Hubarbeitsbühne für Fahrpersonal 1 Tag (Stufe 2b)
Voraussetzung: Voraussetzung, um den Staplerschein machen zu können, ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch muss die Person nachweisen können, dass sie über die notwendige körperliche Eignung für das Steuern eines Flurförderzeugs verfügt. Abschluss: Die Qualifizierungen nach den Grundsätzen 308-001 bzw. 308-009 der DGUV schließen mit einem Zertifikat der DEKRA Akademie und einem Staplerschein ab.
Welche Flurförderzeuge?
Zu den gleislosen Flurfördermitteln gehören beispielweise: –
- Gabelstapler
- Querstapler
- Schlepper
- Handgabelhubwagen
- Niederhubwagen
- Gabelhochhubwagen
Ist eine Ameise ein flurförderfahrzeug?
Mit Ameise ist heute meist ein sogenannter Elektro-Mitgänger-Niederhubwagen gemeint und werden demnach elektrisch angetrieben. Es gibt auch Ausführungen, die manuell bedient und bewegt werden können. Der Begriff Ameise geht auf die Firma Jungheinrich zurück, die in den 50er Jahren den Hubwagen „Ameise 55″ herstellten, und ist durch Jungheinrich nach wie vor markenrechtlich geschützt.
- Ameise wird ebenfalls synonym für die gängigen Begrifflichkeiten Hubwagen oder Flurförderzeug verwendet;
- Die Ameise hat zwei bodennahe Gabeln, auf denen die oftmals auf Paletten gelagerte und zu bewegende Last aufliegt;
Die elektrischen Geräte besitzen einen batteriebetriebenen Antrieb, die das Verfahren mit der Ameise im Lager vereinfachen. Bedient und gelenkt wird der Hubwagen über eine mit dem Antriebsrad verbundenen Deichsel-Arm.
Was sind manuelle Flurförderzeuge?
Flurförderzeuge sind für die Bewegung der Waren innerhalb des Lagers zuständig, z. von den Laderampen zu den Regalstellplätzen, oder vom Produktionsbereich zum Lager. Grundsätzlich eignen sie sich sowohl für den Horizontal- als auch für den Vertikaltransport (d.
Ist ein Hubwagen ein Flurförderzeug?
Hubwagen: Technische Vorschriften – Ein Handhubwagen wirkt durch seine kompakte und recht unscheinbare Optik nicht unbedingt wie ein Gerät, mit dem man Gefahren verbindet. Doch es werden damit tonnenschwere Lasten bewegt. Die wollen erst einmal sicher beherrschbar sein.
Das Unfallgeschehen in der Praxis zeigt, dass auch mit Handhubwagen schwerwiegende Schadensereignisse auftreten können. Daher macht eine wiederkehrende Prüfung auf die Sicherheit viel Sinn. Auch rein manuell betriebene Hubwagen gelten nach DGUV V 68 als Flurförderzeuge und unterliegen daher der Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung.
Mindestens einmal jährlich muss diese Prüfung durch eine sachkundige Person erfolgen. Der Aufwand hält sich durch den simplen Aufbau der Geräte in engen Grenzen. Jährliche Prüfung von Flurförderzeugen nach FEM
Rechtliche Fragen © Vege, fotolia. com Die FEM 4. 004 gibt den Prüfungsumfang vor:
- Allgemeine Sichtprüfung auf Verschleiß und unsachgemäße Veränderungen
- Prüfung der Gelenke, Bolzen und Verschraubungen
- Prüfung der Radlager auf Leichtgängigkeit und Spiel
- Prüfung der Lenkung auf Leichtgängigkeit und Spiel
- Sichtprüfung der Schweißnähte
- Prüfung der Bremsen
- Prüfung der Hydraulikanlage auf Dichtigkeit bei Nennlast und einwandfreie Betätigung durch die Hebel. Das mit der Nennlast hochgefahrene Lastaufnahmemittel darf sich in 5 Minuten um nicht mehr als 40 mm unbeabsichtigt senken.
FEM 4. 004: Einige wichtige Prüfpunkte Ein Unternehmen mit eigener Werkstatt wird in der Regel auch einen Sachkundigen unter den Mitarbeitern haben. Dies kann beispielsweise ein Betriebsschlosser oder Mechatroniker (Kfz-Mechaniker) sein, der zusätzlich zu seiner fachlichen Eignung auch ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannter Regeln der Technik vertraut ist.
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Wie fährt man eine Ameise?
Wie bedient man andere Hubwagenarten? – Die kleinste Form der Flurförderzeuge, den Hubwagen, bietet der Markt in verschiedenen Varianten. Ein Unterscheidungsmerkmal betrifft den Antrieb. Dieser ist entweder manuell oder elektrisch ausgeführt. Ein manueller Hubwagen verzichtet auf einen elektrischen Antrieb.
Der Hubwagen-Bediener muss die Kraft für das Anheben und Absenken der Gabeln ebenso wie für das Verfahren selbst aufbringen. Die meisten manuellen Hubwagen sind für Paletten mit einem Gewicht bis zu 3 Tonnen ausgelegt.
Das Lastaufnahmemittel ist bei den manuellen Hubwagen an einem Hubgerüst befestigt. Der Bediener bewegt entweder die Deichsel oder tritt ein Fußpedal, um die Gabeln anzuheben. Die Bewegung erfolgt am Hubgerüst entlang bis auf die gewünschte Höhe. Ein elektrischer Hubwagen ist bei der Bedienung weniger kraftaufwendig.
- Hier kommt die benötigte Energie für das Fahren sowie für das Heben und Senken aus einer Batterie;
- Der Antrieb erfolgt über einen Elektromotor;
- Der Bediener muss sich also mit der besonderen Funktionsweise der Elektronik auskennen;
Dies ist auch deshalb notwendig, weil bei der Elektrovariante die Deichsel nicht nur der Lenkung dient. Sie erlaubt gleichzeitig das Beschleunigen und Bremsen. Dazu befindet sich an der Deichsel ein Kippschalter oder ein Drehgriff. Die meisten Hubwagen sind so konzipiert, dass der Bediener hinter dem Hubwagen herläuft.
- Andere Varianten sind mit einem eigenen Fahrerstand ausgestattet;
- Beide Varianten haben in der logistischen Praxis ihre Bedeutung;
- Bei einem Mitgänger-Hubwagen läuft der Mitarbeiter hinter dem Fahrzeug her;
Die Hände befinden sich an der Deichsel, über die er das Fahrzeug führt. Weiterhin gibt es Hubwagen, die mit einem Fahrerstand ausgestattet sind. Der Fahrerstand findet sich nur bei Hubwagen mit elektrischem Antrieb. Die Plattform zum Mitfahren ist entweder fest montiert oder lässt sich herunterklappen.
Dieses Prinzip der Hubwagen-Bedienung ist gerade bei langen Wegen ein Vorteil für das Personal. Der Fahrerstand erlaubt eine höhere Fahrgeschwindigkeit und Arbeitssicherheit. Der Einsatz erfolgt vor allem in größeren Lagerhallen.
Bei der Mitfahrt im Fahrerstand besteht keine Gefahr für den Bediener, sich beim Rangieren versehentlich auf die Füße zu fahren.
Wer darf ein mitgänger Flurförderzeug bedienen?
(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger – Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.
Was für einen Führerschein braucht man für einen Teleskoplader?
Neue Rad- und Teleskoplader werden immer häufiger als Traktoren mit der Bezeichnung T1 zugelassen. Was bedeutet dies und wo liegen die rechtlichen Unterschiede gegenüber der Zulassung als Selbstfahrende Arbeitsmaschine (SfA)? Teleskoplader Martin Vaupel Tractor-Mother-Regulation auch für Lader Traktoren, die ab dem 1. Januar 2018 neu in den Verkehr gebracht werden, müssen die EU Verordnung 167/2013 erfüllen. In dieser sogenannten „Tractor-Mother-Regulation” sind viele Vorgaben für die Typgenehmigung europaweit harmonisiert worden. Auch Rad- und Teleskoplader können schon seit längerem nach dieser Verordnung zugelassen werden, wenn sie die entsprechenden Traktor-Vorgaben erfüllen.
- In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) werden die Lader im Feld J mit der Klasse T1 als Zugmaschine auf Rädern beschrieben;
- Dazu kommt noch der Buchstabe „a” für Fahrzeuge bis zu einer bauartbedingten (bbH) Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h;
Schnellere Fahrzeuge erhalten den Buchstaben „b”, der bei Rad- oder Teleskopladern eher selten vorkommt. Die Lader können aber auch nach nationalem Recht als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen sein. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht dann meistens unter Punkt J die Nummer 89 (alt 87) und unter 4 die Nummer 2000 (alt 20).
Diese Schlüsselnummer 892000 (alt 8720) kennzeichnet den Lader dann als lof Zugmaschine Geräteträger. Selbstfahrende Arbeitsmaschine ist Standard Rad- und Teleskoplader sind in der Regel von ihrer Bauart selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung sind dies Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind.
- Als Schlüsselnummer ist bei den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt werden, zum Beispiel die 161199 aufgeführt;
- Diese Nummer setzt sich aus dem Feld J und 4 in den Fahrzeugpapieren zusammen;
Die 3. und 4. Zahl, also 1 und 1, spiegeln die Bauart als lof Fahrzeug wieder. Ein Radlader der aus dem Baubereich kommt hat beispielsweise die 161201 als Schlüsselnummer. Dieses Fahrzeug kann aber auch in der Landwirtschaft eingesetzt werden und das Zulassungsverfahren ist bei allen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen identisch.
Keine Zulassung bis 20 km/h Bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 20 km/h müssen selbstfahrende Arbeitsmaschinen nicht zugelassen werden. Um dies deutlich zu machen ist es verpflichtend, dass sie am Heck und an beiden Seiten mit 20er Geschwindigkeitsschildern gekennzeichnet sind.
Fehlen die Geschwindigkeitsschilder kann dies zu einem Punkt und einem Bußgeld führen. Was viele nicht wissen ist, dass zum Betrieb auf öffentlichen Straßen am Fahrzeug der Vorname, Name und Wohnort des Halters an der linken Fahrzeugseite dauerhaft und lesbar angebracht sein muss.
Dies gilt übrigens auch für andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler, Roder, etc. Auch wenn der Rad- oder Teleskoplader bis 20 km/h bbH keine Zulassung benötigt, so ist für den Betrieb auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis notwendig! Beim Kauf des Laders sollte die Betriebserlaubnis unbedingt eingefordert werden.
Wird vom Hersteller ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis mitgeliefert, so muss dieses Gutachten bei der örtlichen Zulassungsstelle abgestempelt werden und erst dann hat man eine gültige Betriebserlaubnis. Gerade bei Gebrauchtmaschinen ist die Betriebserlaubnis oftmals nicht vorhanden.
Dann kann man sich an den Hersteller wenden und mit Hilfe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer eventuell eine Zweitschrift der Allgemeinen Betriebserlaubnis bekommen. Ist dies nicht möglich, muss ein neues Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis von einem anerkannten Sachverständigen (TÜV) erstellt werden.
Ohne Betriebserlaubnis darf man nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein und so ist auch die Betriebserlaubnis bei Straßenfahrten mitzuführen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen können auch schneller als 20 km/h unterwegs sein. Dann müssen sie jedoch zugelassen werden und sie bekommen ein eigenes Kennzeichen.
Außerdem ist dann alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, etc. ) fällig. Unterschiede beim Führerschein Wo liegen nun die rechtlichen Unterschiede, wenn der Rad- oder Teleskoplader als T1a Fahrzeug bzw.
lof Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschine eingestuft wird? Wie in der Tabelle dargestellt (siehe Anhang), fangen beim Führerschein die rechtlichen Unterschiede an. Der als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingestufte Rad- oder Teleskoplader kann bis 25 km/h bbH mit der Klasse L gefahren werden.
Dabei spielt es keine Rolle ob der Lader auf einem landwirtschaftlichen Betrieb oder bei einem Gewerbebetrieb, zum Beispiel bei einem Bauunternehmer im Einsatz ist. Unabhängig vom Gewicht bedeutet dies, dass alle Führerscheininhaber der Klasse B (Auto) auch diese Fahrzeuge fahren dürfen, denn die Klasse L wird von der Klasse B eingeschlossen.
Die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen die in der Land- oder Forstwirtschaft bis 40 km/h bbH zugelassen sind, können mit der landwirtschaftlichen T Klasse gefahren werden. Beim Bauunternehmer hingegen müsste das gleiche Fahrzeug je nach zulässigem Gesamtgewicht mit der Klasse C1 oder C gefahren werden.
Als Zugmaschine darf der Rad- oder Teleskoplader für lof Zwecke mit der Klasse L bis zu einer bbH von 40 km/h gefahren werden. Im Anhängerbetrieb ist jedoch die Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h einzuhalten.
Mit der Führerscheinklasse T könnte der Rad- oder Teleskoplader als Zugmaschine ab 18 Jahre sogar bis zu einer bbH von 60 km/h gefahren werden. Dies wäre auch bei einer gewerblichen Biogasanlage möglich, da auch hier der lof Zweck gegeben ist. Bei anderen Gewerbebetrieben kommen die Klassen L und T für Zugmaschinen nicht zum Tragen.
- Weitere Unterschiede Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bbH sind üblicherweise über die Betriebshaftpflicht mitversichert;
- Zugelassene Maschinen benötigen eine eigene KfzHaftpflichtversicherung;
Je nach Art und Inhalt der Versicherung können sich bei der Zulassung als lof Zugmaschine Kostenvorteile ergeben. Ein Vergleich der verschiedenen Versicherungen ist zu empfehlen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind bis auf wenige Ausnahmen generell von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Auch im gewerblichen Einsatz zum Beispiel bei einer gewerblichen Biogasanlage sind Rad- oder Teleskoplader steuerbefreit und haben mit Zulassung ein grünes Kennzeichen. Als lof Zugmaschine ist der Rad- oder Teleskoplader genauso eingestuft wie ein Schlepper.
Im lof Betrieb ist er steuerbefreit und hat ein grünes Nummernschild. Ein Gewerbebetrieb hingegen muss für diese Maschine Steuern bezahlen und hat ein schwarzes Kennzeichen. Hinter einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine darf nur ein Anhänger mitgeführt werden.
Dabei dürfen nur lof Erzeugnisse und Bedarfsgüter oder Arbeitsgeräte transportiert werden. Hinter der lof Zugmaschine können zwei Anhänger gefahren werden. In beiden Fällen muss die Anhängekupplung, die Anhänge- und Stützlast in den jeweiligen Fahrzeugpapieren eingetragen sein.
Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine darf generell keine Güter und Personen auf öffentlichen Straßen befördern. Die lof Zugmaschine als Geräteträger darf immerhin das 0,4-fache des zulässigen Gesamtgewichtes auf der Straße transportieren. Doch hier ist Vorsicht geboten.
Die meisten Hersteller geben keine Freigabe mit beladenen Werkzeugen auf öffentlichen Verkehrswegen zu fahren. Die Betriebsanleitung des Laders ist unbedingt zu beachten. Übrigens gilt dies ebenso für Frontlader-Werkzeuge am Schlepper.
Weiterhin ist die Absicherung der verkehrsgefährdenden Teile bei allen Maschinen zu beachten. Schaufelkanten oder Spitzen von Gabeln sind abzudecken und mit rotweißen Warntafeln kenntlich zu machen. Ab einer Höhe von 2 m über der Fahrbahn kann eine Absicherung der verkehrsgefährdenden Teile entfallen.
Fazit Rad- oder Teleskoplader werden zunehmend als Zugmaschinen auf Rädern (T1) bzw. lof Zugmaschine zugelassen. Die Standardbauart ist aber nach wie vor die selbstfahrende Arbeitsmaschine. Je nach den betrieblichen Gegebenheiten können sich durch die entsprechende Zulassung Vorteile ergeben.
Bei vorhandenen Ladern empfiehlt es sich einmal in die Fahrzeugpapiere zu schauen und feststellen in welche Bauart der Lader eingestuft ist. Die jeweiligen rechtlichen Vorgaben sind dann zu berücksichtigen. Ganz gleich wie der Lader von seiner Bauart eingestuft ist, beim Betrieb auf öffentlichen Straßen muss das Fahrzeug verkehrstauglich sein.
Wie viel kostet ein gabelstaplerschein?
Diese Kosten entstehen beim Staplerschein Beim TÜV liegen die Kosten für zwei Tage bei 233,24€ und für drei Tage bei 327,25€. Sollten Sie sich hingegen für private Anbieter wie STILL entscheiden, müssen Sie mit etwas höheren Kosten rechnen: Der zweitägige Staplerschein bei STILL kostet insgesamt 284,41€.
Wie lange ist der Staplerschein gültig?
Wir machen eine kurze Pause! – Wir sind vom 01. 08. bis 14. 08. 2022 im Urlaub. Ab Montag, 15. 08. sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir kommen bundesweit in Ihren Betrieb und schulen Ihre Mitarbeiter direkt vor Ort. Qualifizierte Mitarbeiter steigern den Erfolg eines Unternehmens nachhaltig. Wir beraten, schulen und betreuen Unternehmen im gesamten Bundesgebiet zu den folgenden Themen:
- Gabelstapler Ausbildung Staplerschein
- Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer
- Seminare zur Ladungssicherung
Der Staplerschein gilt in Deutschland ein Leben lang, wer die Prüfung einmal erfolgreich bestand hat, ist also sein gesamtes Berufsleben lang berechtigt, einen Stapler zu führen. Allerdings muss mindestens einmal im Jahr eine Unterweisung erfolgen. Diese ist unabhängig davon, wann der Staplerschein erworben wurde und muss schriftlich dokumentiert werden.