Führerschein Klasse L Was Darf Man Fahren?

Führerschein Klasse L Was Darf Man Fahren
Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ”kleinen” Traktorführerschein. Mit ihm darfst du bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.

  • Mindestalter: 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h.
  • Befristung: Der Führerschein der Klasse L ist unbefristet, er muss nicht erneuert werden.
  • Prüfungen: Für den L-Führerschein ist lediglich eine theoretische Prüfung zu absolvieren. Eine praktische Prüfung ist dafür nicht vorgesehen.
  • Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem L-Führerschein: keine
  • Besonderheit: Wenn du den Führerschein der Klasse B besitzt, wird dir der L-Führerschein automatisch eingetragen.

Auch wenn keine praktische Ausbildung für den L-Führerschein vorgeschrieben ist, musst du dennoch eine theoretische Prüfung absolvieren. Für den Führerschein der Klasse L musst du den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.

  • Gabelstapler bis 25 km/h
  • Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
  • Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h
  • Mofas bis 25 km/h
  • Flurförderzeuge

Du bevorzugst neben Autos eher größere Gefährte? Oder bist im landwirtschaftlichen Bereich beschäftigt? Dann informiere dich jetzt in unserer Suchfunktion über Traktor-Fahrschulen in deiner Nähe!.

Was kann man mit Klasse L fahren?

Im Rahmen einer Überarbeitung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) haben sich auch für die Landwirtschaft einige Veränderungen ergeben. Seit dem 30. 06. 2012 ist die Verordnung in Kraft und folgende Punkte haben sich geändert. Mit der Klasse L können Schlepper bis 40 km/h gefahren werden Die Führerscheinklasse L spielte in den letzten Jahren im landwirtschaftlichen Bereich nur eine untergeordnete Rolle.

  1. Hauptgrund dafür war die Geschwindigkeitsbegrenzung von 32 km/h;
  2. Die Schlepper, die heutzutage auf den landwirtschaftlichen Betrieben im Einsatz sind, haben meistens eine Zulassung für eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 40 km/h;

Somit war die Führerscheinklasse L dafür nicht ausreichend. Dies hat sich jetzt geändert. Wer im Besitz der Fahrerlaubnisklasse L ist, kann ab sofort auch Schlepper bis 40 km/h bbH fahren. Der große Vorteil ist, dass alle Personen die im Besitz des Führerscheins B (Autoführerschein) sind, automatisch die Führerscheinklasse L besitzen, denn die Klasse B schließt die Klasse L mit ein.

Durch die aktuelle Änderung der Fahrerlaubnisverordnung können somit alle Autofahrer legal Schlepper bis 40 km/h bbH fahren. Insbesondere für Personen die nur gelegentlich im landwirtschaftlichen Betrieb tätig sind, wie Aushilfen, Praktikanten oder ausländische Saisonarbeitskräfte, ist dies eine Erleichterung.

Gerade bei den letztgenannten gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme, da es sich bei der landwirtschaftlichen Führerscheinklasse L um eine nationale, also deutsche Klasse handelt, konnten ausländische Saisonarbeitskräfte den „40er Schlepper” auf öffentlichen Straßen nicht fahren, da sie nur im Besitz der EU Klasse B waren.

Dies ist nun möglich. Doch Vorsicht: nach wie vor gilt bei der Klasse L, dass bei der Mitführung von Anhängern eine max. Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf. Egal ob es sich um zulassungsfreie (bis 25 km/h) oder zugelassene Anhänger (z.

bis 40 km/h) handelt, die 25 km/h dürfen nicht überschritten werden. Ansonsten kann es zu empfindlichen Geldbußen und zu einer Erhöhung des Punktekontos in Flensburg kommen, denn es handelt sich dann nicht nur um eine Geschwindigkeitsüberschreitung sondern auch um das „Fahren ohne Fahrerlaubnis” und das trifft Fahrer und Halter gleichermaßen.

Ebenfalls nicht geändert hat sich die max. Höchstgeschwindigkeit von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (sfA) die mit der Klasse L bewegt werden dürfen. Die bbH von Mähdreschern, Feldhäckslern, etc. darf max. 25 km/h betragen.

Empfehlung: Wer heutzutage auf einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeitet (als selbständiger Landwirt o. Angestellter) oder in einem Lohnunternehmen beschäftigt ist, sollte die Führerscheinklasse T besitzen. Gegenüber L dürfen dann Schlepper und Anhänger bis 40 km/h bzw.

  • ab 18 Jahre bis 60 km/h bbH gefahren werden;
  • Außerdem können selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH bewegt werden;
  • Wer noch mehr will, der benötigt dann die Führerscheinklassen C/CE (LKW);
  • Der selbstfahrende Futtermischwagen kann jetzt mit L oder T gefahren werden Beim selbstfahrenden Futtermischwagen gab es in der Vergangenheit bezüglich der Fahrerlaubnis gewisse Unklarheiten;

Mit der Aktualisierung der Fahrerlaubnisverordnung ist der Sachverhalt klargestellt, denn der selbstfahrende Futtermischwagen ist nun wie die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler extra aufgenommen worden. Unabhängig von der Zulassung darf mit der Fahrerlaubnis der Klasse L der selbstfahrende Futtermischwagen eine bbH von 25 km/h haben und mit der Klasse T kann der Selbstfahrer bis 40 km/h bbH gefahren werden.

  • Jagd ist jetzt landwirtschaftlicher Zweck Die Führerscheine der Klasse L und T können nur für landwirtschaftliche- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden;
  • Eine genaue Definition dieser Bereiche findet sich in der Fahrerlaubnisverordnung im § 6 Abs;

Neben Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau und weiteren Bereichen ist jetzt auch die Jagd aufgenommen worden. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung – gültig ab 30. 06. 2012 – mit Führerscheinklasse L dürfen Schlepper bis 40 km/h bbH gefahren werden – Selbstfahrende Futtermischwagen können mit der Klasse L (bis 25 km/h) oder T    (bis 40 km/h) gefahren werden – die Jagd ist ein landwirtschaftlicher Zweck.

Wie viel Tonnen darf man mit L fahren?

L-Führerschein: Mit Anhänger nur 25 km/h – Grundsätzlich darf mit dem L-Führerschein mit jedem Anhänger nur 25 km/h schnell gefahren werden. Je nach Kombination der Fahrzeuge und den zulässigen Gesamtgewichten der Einzelfahrzeuge, darf das Gesamtgewicht eines Zuges mit mehr als vier Achsen, nicht mehr als 40 t betragen.

Was ist der Unterschied zwischen L und T?

Das sind die Unterschiede der Führerscheinklassen L und T – © agrarheute/DS Was früher noch übersichtlich war, ist heute die Unterteilung in 17 verschiedene Führerscheinklassen – ausschließlich T und L beziehen sich auf die Traktorfahrerlaubnis. Mehr lesen • Die Führerscheinklasse L ist im normalen PKW-Schein (Klasse B) enthalten. Im Gegensatz dazu muss die Klasse T zusätzlich erworben werden. • Auch mit dem L-Schein darf man mit 40 km/h Traktoren im Straßenverkehr unterwegs sein. Allerdings dürfen dann mit einem Anhänger nur maximal 25 km/h gefahren werden.

Mit dem T-Führerschein sind hingegen auch Zugmaschinen mit 60 km/h erlaubt. • Die Führerscheinklasse T schließt die Klasse L mit ein. Ebenso ist im T der Mopedschein (AM) enthalten und beim L nicht. • Auch Selbstfahrer dürfen mit der Klasse L auf der Straße bewegt werden.

Jedoch nur, wenn die Maschine eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 25 km/h hat. Mit dem T-Führerschein sind alle Selbstfahrer mit bis zu 40 km/h erlaubt. • Keinen Unterschied gibt es tatsächlich bei der zulässigen Anzahl der Anhänger: Wer beispielsweise den L-Schein durch die Klasse B erworben hat, darf genauso wie bei der Führerscheinklasse T mit zwei Anhängern auf der Straße fahren.

Was bedeutet Führerschein Klasse L 174?

Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; die Zweckbindung entfällt bei Fahr- berechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich ge- macht wird.

Wie viel Tonnen darf man mit T fahren?

Wie viel Tonnen darf ich mit T fahren? – Für die Klasse T gibt es bei der Fahrerlaubnis keine allgemeine Beschränkung der zulässigen Gesamtmasse. Das Gleiche gilt für die Führerscheinklasse L. Die zulässige Gesamtmasse ist beim Traktor von der jeweiligen Fahrerlaubnis komplett entkoppelt.

Welchen Führerschein für Traktor 50 km h?

Wird für die gewerbliche Fahrt der C/CE Führerschein benötigt, weil der LoF-Zweck nicht erfüllt ist, und wird mit dem 50 km / h Schlepper gefahren, ist eine Qualifikation als Berufskraftfahrer erforderlich.

Was ist beim T Führerschein alles dabei?

Die Fahrerlaubnis für die Klasse T muss nach einmaligem Ablegen der Prüfung nicht erneuert werden und beinhaltet neben dem Führerschein Klasse T, also dem großen Traktorführerschein, auch den Führerschein Klasse L, den so genannten kleinen Traktorführerschein, sowie den Führerschein Klasse AM, mit dem sich Roller.

Kann man mit B Führerschein Traktor fahren?

Traktor fahren inbegriffen Konkret heißt das, mit einem Führerschein Klasse B darfst du auch folgende Fahrzeuge führen: Mopeds und Roller, auch Fahrräder mit Hilfsmotor, bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und mit höchstens 50ccm Hubraum bei einem Verbrennungsmotor oder einem Elektromotor.

Welche Traktoren darf man mit dem Autoführerschein fahren?

Im „ Autoführerschein ‘ der Klasse B ist die Klasse L enthalten. Der große Traktoren Führerschein der Klasse T erlaubt es, Traktoren zu fahren, deren bbH bei maximal 60 km/h liegt, wobei sich die bbH unter Mitführung eines oder zweier „zugelassener’ Anhänger auf 40 km/h beschränkt.

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Welchen Führerschein braucht man für große Traktoren?

Ohne den passenden Führerschein können die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzten Traktoren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Je nach Alter des Fahrzeugführers und der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge gibt es Unterschiede bei den Führerscheinklassen. Führerschein – © Martin Vaupel Martin Vaupel Klasse T – Ein Muss für jeden Landwirt Wer heutzutage in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb arbeitet (als selbständiger Landwirt oder Angestellter) oder in einem Lohnunternehmen beschäftigt ist, sollte die Führerscheinklasse T besitzen. Die Klasse T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden. Wie aus der Abbildung deutlich wird, können dann Schlepper mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h gefahren werden. Auch Anhänger können bis 40 km/h mitgenommen werden, vorausgesetzt sie haben eine entsprechende Zulassung für diese Geschwindigkeit.

  1. Die Regelung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ist insbesondere bei noch nicht volljährigen Jugendlichen zu beachten;
  2. Beispielsweise dürfte ein 17 jähriger Auszubildender mit der Fahrerlaubnis der Klasse T, auf einem Betrieb der nur Schlepper mit einer bbH von 50 km/h einsetzt, keinen dieser Schlepper bewegen;

Von einer Befreiung dieser Regelung durch die zuständige Führerscheinstelle ist nicht auszugehen. Der ausbildende Betrieb müsste mindestens einen seiner 50er Schlepper auf die bbH von 40 km/h drosseln und umschreiben lassen. Ab 18 Jahre können dann automatisch Schlepper mit einer bbH bis 60 km/h, ebenfalls mit entsprechend zugelassenen Anhängern geführt werden.

  1. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler oder der selbstfahrende Futtermischwagen können mit der Klasse T bis zu einer bbH von 40 km/h gefahren werden;
  2. Klasse L – Für Aushilfen Mit der Fahrerlaubnisklasse L können ab einem Alter von 16 Jahren Schlepper mit einer bbH bis 40 km/h gefahren werden;

Die Anpassung der höheren bauartbedingten Geschwindigkeit von 32 km/h auf 40 km/h ist seit dem 30. 06. 2012 gültig. Der große Vorteil dieser Anpassung ist, dass alle Personen die im Besitz des Führerscheins B (Autoführerschein) sind, automatisch die Führerscheinklasse L besitzen, denn die Klasse B schließt die Klasse L mit ein.

  1. Durch die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung können somit alle Autofahrer legal Schlepper bis 40 km/h bbH fahren;
  2. Insbesondere für Personen die nur gelegentlich im landwirtschaftlichen Betrieb tätig sind, wie Aushilfen, Praktikanten oder Saisonarbeitskräfte ist dies eine Erleichterung;

Doch Vorsicht: nach wie vor gilt bei der Klasse L, dass bei der Mitführung von Anhängern eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf. Egal ob es sich um zulassungsfreie (bis 25 km/h) oder zugelassene Anhänger (z. bis 40 km/h) handelt, die 25 km/h dürfen nicht überschritten werden.

  • Ansonsten kann es zu empfindlichen Geldbußen und zu einer Erhöhung des Punktekontos in Flensburg kommen;
  • Denn es handelt sich dann nicht nur um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern auch um das „Fahren ohne Fahrerlaubnis” und das trifft Fahrer und Halter gleichermaßen;

Ebenfalls nicht geändert hat sich die maximale Höchstgeschwindigkeit von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (sfA) die mit der Klasse L bewegt werden dürfen. Die bbH von Mähdreschern, Feldhäckslern oder selbstfahrenden Futtermischwagen darf max. 25 km/h betragen.

  • Klasse CE – die Königsklasse Bedingt durch das hohe Transportaufkommen in der Landwirtschaft sind auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben verstärkt auch LKWs im Einsatz;
  • Bei den verschiedenen LKW Klassen ist für den landwirtschaftlichen Einsatz die Klasse CE zu bevorzugen;

Damit können Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg und Anhänger (auch Sattelanhänger) über 750 kg gefahren werden. Der Führerschein der Klasse CE ist auch notwendig, wenn Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 60 km/h gefahren werden sollen.

Seit dem 19. Januar 2013 ist das Mindestalter für den Erwerb des LKW Führerscheins wieder auf 21 Jahre heraufgesetzt worden. Ausnahmen: Wer die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erworben hat oder eine entsprechende Ausbildung als Berufskraftfahrer, als Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem vergleichbaren Beruf absolviert, kann auch mit 18 Jahren den LKW Führerschein erhalten.

Dies ist aber nur für Personen interessant, die im gewerblichen Güterverkehr tätig sind. Bei landwirtschaftlichen Beförderungen der eigenen Produkte und Bedarfsgüter ist dies in der Regel nicht nötig. Umschreibung alter Führerscheine nicht vergessen Viele Fahrzeugführer sind noch im Besitz des alten grauen oder rosafarbenen „Lappens”, mit der Erlaubnis der alten Klasse 3 (Autoführerschein) oder 2 (LKW Führerschein).

  • Eine Umschreibung auf einen EU Führerschein (Scheckarte) ist aus folgenden Gründen zu empfehlen: Inhaber nur der alten Klasse 3 sind nicht im Besitz der wichtigen Führerscheinklasse T;
  • Mit Klasse 3 dürfen zwar Schlepper mit einer bbH von mehr als 32 km/h gefahren werden, aber der Schlepper darf nur eine zulässige Gesamtmasse von 7,5 t haben;

Bei den heutzutage eingesetzten großen Schleppern ist diese Grenze schnell überschritten. Außerdem darf die Betriebsgeschwindigkeit bei der Mitnahme von zwei Anhängern 25 km/h nicht überschreiten. Inhaber der alten Klasse 3 sollten somit möglichst schnell den Führerschein bei der örtlichen Führerscheinstelle umschreiben lassen und die Klasse T beantragen.

Bitte überprüfen Sie bei der Aushändigung ob die Klasse T auch wirklich eingetragen ist. Eine spätere Nachtragung ist oftmals nur schwer möglich. Als alter Klasse 3 Inhaber erhalten Sie auch die Klassen C1und C1E.

Damit dürfen Sie auch weiterhin z. LKW bis 7,5 t und in der Zugkombination mit Anhänger bis 12 t zulässiges Gesamtgewicht fahren. Sie können auch auf Antrag noch die Klasse CE 79 bekommen. Damit ist es erlaubt dreiachsige Zugkombinationen aus einem Zugfahrzeug bis 7,5 t und einachsigen Anhänger mit einer Zuggesamtmasse bis 18,75 t zu fahren.

Für CE 79 ist allerdings ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung notwendig. Inhaber der alten Klasse 2 dürfen LKW entsprechend der Klasse C/CE und auch Fahrzeuge der Klasse T fahren.

Die alte Klasse 2 ist jedoch nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Das bedeutet, bevor der Führerscheininhaber 50 Jahre wird, muss der Führerschein bei der örtlichen Führerscheinstelle umgeschrieben und die Klasse C/CE beantragt werden. Auch wenn der LKW Führerschein aktuell nicht gebraucht wird, ist die Umschreibung unbedingt zu empfehlen, denn sonst hätte der Inhaber des alten abgelaufenen Führerscheins nicht die Erlaubnis für die Klasse T.

Mit der Umschreibung auf C/CE wird automatisch auch T eingetragen. Für die Beantragung der LKW Klasse C/CE ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung mit Bescheinigung erforderlich. Diese muss dann alle fünf Jahre erneut bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden.

Für die Klasse T werden diese Untersuchungen jedoch nicht benötigt. Wann darf mit L und T gefahren werden Die beschriebenen Führerscheinklassen L und T dürfen nur im Rahmen von land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Diese Zwecke sind im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung genau definiert und in der Übersicht dargestellt. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen:

  • Die Beförderung von gewerblich eingestuften land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Erzeugnissen oder lof Bedarfsgütern ist seit dem 28. 07. 2009 mit der Führerscheinklasse L oder T möglich. Bei der Klarstellung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass es sich bei den Transporten um lof-Zwecke handeln muss. Dabei spielt es keine Rolle in wessen Eigentum sich beispielsweise der Silomais befindet.
    • Vor diesem Hintergrund sind sämtliche Fahrten mit lof Zwecken, auch wenn Sie von oder für Gewerbebetriebe durchgeführt werden, mit den landwirtschaftlichen Führerscheinklassen möglich;
    • Somit können z;
    • Silomais, Gärreste, Getreide, etc;

    für eine gewerbliche Biogasanlage mit den Klassen L und T gefahren werden. Andere gewerbliche Transporte, z. die Beförderung von Erde, Sand oder Baumaterialien für einen Bauunternehmer, sind keine lof Zwecke und somit ist die Führerscheinklasse C/CE vorgeschrieben!

  • Gemäß der 2. Verordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften können die Führerscheinklassen L und T auch eingesetzt werden – auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen, – nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder Landschaftssäuberungsaktionen, – zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen, – von Feldgeschworenen im Rahmen ihrer Tätigkeit, – zu den An- oder Abfahrten der genannten Einsätze und Aktionen.

Diese Klarstellungen und Ausnahmen beziehen sich ausschließlich auf die Fahrerlaubnis! Andere Verpflichtungen (Zulassung, Kfz Steuer, Erlaubnis für den Güterkraftverkehr, Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Mindestalter, etc. ) sind gegebenenfalls zu erfüllen. Fazit Die Führerscheinklasse T ist ein Muss für jeden Landwirt oder Angestellten der im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitet. Damit können die meisten Traktoren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr gefahren werden.

Wie lange dauert l Führerschein?

Die vorgezogene Lenkberechtigung L17 ermöglicht den automobilen Einstieg in Straßenverkehr ab dem 17. Lebensjahr. Diese Ausbildungsvariante kann bereits mit 15,5 Jahren begonnen werden und nimmt mehr Zeit als der klassische B-Führerschein in Anspruch. Wie lange dauert der L17-Führerschein wirklich? Wie viele Kilometer müssen absolviert werden? Und darf mit dem L17 ins Ausland? Diese und weitere brennende Fragen beantworten wir dir natürlich gerne. Führerschein Klasse L Was Darf Man Fahren Wie erwähnt, kannst du deine L17-Ausbildung ab 15,5 Jahren beginnen. Bitte beachte, dass die behördliche Ausstellung des L17-Bescheids bis zu drei Wochen dauern kann. Bevor es allerdings ins Auto geht, sind insgesamt 32 Theoriestunden – 20 Unterrichtseinheiten Basiskurs und zwölf Unterrichtseinheiten Spezialkurs B – zu absolvieren. Für deine Begleitperson gilt:

  • Maximal ein bis zwei Personen
  • Bestehendes Naheverhältnis (z. Familie)
  • Die Behörde muss im Antrag über den/die Begleiter*in informiert werden.

Nach jeweils den ersten beiden 1. 000 km steht eine Überprüfungsfahrt an, dann folgt nach drei weiteren Fahrlektionen die praktische Prüfung, die du ab deinem 17. Geburtstag absolvieren darfst. Die Theorieprüfung muss unbedingt vor der praktischen Prüfung abgelegt werden mit einem Mindestabstand von einer Woche. Führerschein Klasse L Was Darf Man Fahren Die 2003 in Österreich eingeführte Mehrphasenausbildung schreibt zwei weitere Module vor:

  • Fahrsicherheitstraining mit dem eigenen Auto plus verkehrspsychologisches Gruppengespräch (insgesamt ca. 8,5 Stunden) drei bis neun Monate nach bestandener Prüfung
  • Perfektionsfahrt in der Fahrschule sechs bis zwölf Monate nach bestandener Prüfung

Bitte beachte, dass die L17-Probezeit bis zum vollendeten 21. Lebensjahr besteht und komplettes Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille) gilt. Schwere Verstöße können eine kostenpflichtige Nachschulung und Probezeitverlängerung um ein Jahr mit sich ziehen. Die L17-Lenkberechtigung gilt außerhalb Österreichs nur in Deutschland, Dänemark, Großbritannien und Nordirland.

  1. Nach der theoretischen Einweisung und Prüfung geht es ins Auto für die ersten zwölf Fahrlektionen;
  2. Nun sind insgesamt 3;
  3. 000 km in Privatausbildung zurückzulegen;
  4. Mit dem 18;
  5. Geburtstag fällt diese Einschränkung;

Du interessierst dich für den L17-Führerschein? Dann melde dich gleich heute bei deiner Fahrschule Koch!.

Was darf man mit T fahren?

Fahrerlaubnis Klasse T für Traktoren – Worauf man achten muss – “Wer nach bestandener Prüfung das kleine Plastikkärtchen bekommt, darf nicht auf jeden Traktor steigen oder den Schlepper nutzen,” sagt Martin Vaupel. ” Je nach Alter des Fahrzeugführers und der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge gibt es Unterschiede. ” Für den Führerschein Klasse T gilt:

  • Er kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.
  • Er erlaubt das Fahren von Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h ab 16 Jahre und ab 18 Jahre bis 60 km/h bbH.
  • Anhänger dürfen, unter Berücksichtigung der entsprechenden Zulassung, mitgeführt werden.
  • Die Klasse T schließt das Fahren von selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler oder der selbstfahrende Futtermischwagen bis zu einer bbH von 40 km/h mit ein.

Das darf man NICHT mit der Führerscheinklasse T:

  • Den Traktor für Zwecke einsetzen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich sind.
  • Unter 18 Jahren Traktoren mit einer bbH von 50 km/h oder mehr fahren.

Was darf ich mit CE 12.000 kg L ≤ 3?

Mit der alten Klasse 3 durften folgende Fahrzeuge geführt werden:

  –  Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t
  –  dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t
  –  Kleinkrafträder bis 50 ccm
  –  Leichtkrafträder bis 125 ccm (wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01. 04. 1980 erteilt war)

Folgende neue Klassen werden beim Umtausch erteilt:

   B, BE, C1, C1E, M, L

   Es dürfen also wie vorher Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.
   A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum,

   sofern die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 (BRD) vor dem 01. 04. 1980 erteilt wurde.
   CE(79),

   allerdings bis 31. 12. 2010 nur auf besonderen Antrag, ab 01. 01. 2011 auch ohne Antrag; die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to.

Bei CE(79) handelt es sich nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Eintragungskonstruktion. Es wird quasi die Berechtigung für CE mit der Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79 erteilt. Hierzu führt das VG Hamburg (Urteil vom 16. 12. 2009 – 15 K 1517/09) aus:

   “Zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 ist auf der Grundlage des § 6 StVG die Fahrerlaubnisverordnung erlassen worden. Diese bestimmt in Anlage 3 zu § 6 Abs. 7 FeV auch den Umfang der Berechtigung nach Umstellung der alten Fahrerlaubnisklassen. Danach erhält, wer die Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 bis zum 31.

Dezember 1998 erworben hat, die (neuen) Fahrerlaubnisklassen B, BE, Cl, C1E, M und L. Dies schließt gegenüber der alten Klasse 3 das Führen gewisser Züge aus. Aus Gründen der Besitzstandswahrung kann jedoch auf Antrag die neue Fahrerlaubnis um die Klasse CE 79 ergänzt werden, die die ausgeschlossenen Berechtigungen wieder in die Fahrerlaubnis einfügt.

Diese ist keine „reguläre” Fahrerlaubnisklasse und wird deshalb auch in dem insoweit abschließenden § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV nicht genannt. Ihre Einrichtung war erforderlich geworden, weil die (alte) Fahrerlaubnis der Klasse 3 auch zum Führen von Zügen bestehend aus einem Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen und einem einachsigen Anhänger berechtigte.

  1. Soweit diese Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 000 kg überschreitet, fällt sie in die Klasse CE, die ansonsten der (alten) Klasse 2 entspricht;
  2. Daher kann die Fahrerlaubnisklasse CE dem Inhaber einer Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 nicht vollständig erteilt werden, sondern lediglich in dem Umfang, den er auch bisher mit Klasse 3 führen durfte;

Diese Einschränkung wird auf dem Scheckkartenführerschein durch das Berechtigungsmerkmal „CE 79″ zum Ausdruck gebracht (vgl. amtliche Begründung, BR-Drucks. 443/98, S. 247 f. )”

Auch das Verwaltungsgericht Ansbach (Beschluss vom 11. 02. 2013 – AN 10 E 13. 00287) hat zum Umfang der Berechtigung CE 79 festgestellt:

   “Der Umfang der Fahrerlaubnisklasse CE 79 ergibt sich aus § 6 Abs. 7 FeV i. Anlage 3 und Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung. Danach ist diese Fahrerlaubnisklasse eine Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.

  • 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12;
  • 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil);

Es besteht zwischen den Beteiligten kein Streit darüber, dass der streitgegenständliche, zulassungspflichtige Fahrzeuganhänger über zwei Achsen verfügt mit der Folge, dass die Fahrzeugkombination des Antragstellers insgesamt vier Achsen besitzt. Demnach reicht die Fahrerlaubnis der Klasse CE 79 nicht zum Führen der streitgegenständlichen Zugkombination aus. ”

Die Berechtigung ergibt sich aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO. Danach darf die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, nur 11 to. betragen; 7,5 to. plus 11 to. ergeben die 18,5 to. Bei Sattel-Kfz gilt folgendes: Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf. Es wird im Führerschein eingetragen: 79(C1E>12000kg, L<=3. Das bedeutet, dass bei Kombinationen maximal 3 Achsen vorhanden sein dürfen, wenn das zGG mehr als 12. 000 kg beträgt. Siehe hierzu auch Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein - lfd- Nr. 121 - Schlüsselzahl 79 (C1E > 12. 000 kg, L ≤ 3) :

   Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12. 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12. 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).

Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen. Anmerkung 1: Für die Berechnung der Gesamtmasse bei der Klasseneinteilung bei Kombinationen kommt es nur auf Addition der Gesamtmassen der Zugmaschine und des Anhängers ohne Berücksichtigung der Stützlast an. Der in § 34 Abs. 7 StVZO erwähnte Abzug der Stützlast hat nur Bedeutung für die Berechnungen nach § 34 Abs.

Für die 12-to. -Berechtigung muss also eine Umschreibung vorgenommen werden. Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. 6 StVZO. Weder für die erforderliche Fahrerlaubnisklasse noch für die Notwendigkeit eines EG-Kontrollgräts ist § 34 StVZO von Bedeutung.

Insofern ist in die aktuelle Fassung von § 6 Abs. 1 FEV ausdrücklich aufgenommen worden:

   “Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten. ”

Anmerkung 2: Bei einem Umtausch verfallen ab dem 50. Lebensjahr keine Besitzstände, z. das Führen von Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to. Ohne Umschreibung (einschl. ärztliche/augenärztliche Untersuchung) dürften sonst nur noch 3-achsige Kombinationen bis 12 to. geführt werden. Ist – wie z. nach einem Fahrerlaubnisentzug – eine alte Klasse 3 gar nicht mehr vorhanden, kann eine neue Fahrerlaubnis nur im Rahmen der durch § 6 FeV vorgegebenen Fahrerlaubnisklassen (Äquivalenzen) erteilt werden; dies bedeutet, dass nach Entzug eine Erteilung von CE(79) nicht zulässig ist. 2010) beachtet werden:

   “Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen wurde, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1 und C1E, sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf die Ablegung der Prüfung für die Klasse B nach § 20 Abs. 2 verzichtet hat. ”

Mit Wirkung ab 01. 01. 2011 hatte § 76 FEV Nr. 11a eine neue Fassung erhalten:

   § 20 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Erlöschen der Klasse 3 alten Rechts) Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen worden ist, werden im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1, C1E und CE mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79 sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt worden war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Ablegung der Prüfung der Klasse B nach § 20 Absatz 2 angeordnet hat. Satz 1 gilt auch, wenn auf die Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts verzichtet worden ist oder wenn bei Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts ein Antrag nach Nummer 9 Satz 3 nicht gestellt worden ist.

Ab 01. 01. 2015 lautet die Fassung von § 78 Nr. 11a FEV:

   §§ 20 und 24 Absatz 2 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung einer oder Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, erneute Erteilung einer auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschenen Fahrerlaubnis) Personen, denen eine Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder die einen Verzicht auf ihre Fahrerlaubnis erklärt haben , wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erteilt. Personen, deren Fahrerlaubnis auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschen ist, wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 24 Absatz 2 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erneut erteilt.

In diesem Zusammenhang muss aber bezüglich der Prüfungsfreiheit im übrigen die Übergangsvorschrift des § 76 Abs. 11a FeV (Fassung bis 31. 12. Wurde vor dem 1. Januar 2015 eine Fahrerlaubnis neu erteilt, wird auf Antrag vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 4 sowie der Nummer 9 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erteilt.

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In zeitlicher Hinsicht und bezüglich der Altersbeschränkung ist folgendes zu berücksichtigen: Die Möglichkeiten der Umschreibung bzw. des Umtauschs waren zunächst zeitlich begrenzt. Nach § 76 Nr. 9 Sätze 7 und 9 FeV entfiel die Berechtigung zum Führen einer in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombination für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 3 (alt), sobald sie das 50. Lebensjahr vollenden und ihre (alte) Fahrerlaubnis nicht bis zum 31.

  • Dezember 1998 bzw;
  • – sofern sie das 50;
  • Lebensjahr bis zum 31;
  • Dezember 1999 vollenden – nicht bis zum 1;
  • Januar 2001 hatten umstellen lassen;
  • Bei einer späteren Umstellung wird nur noch die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 to;

zGG bzw. von Gespannen bis 12 to. zGG erworben, es sei denn, der Betroffene unterzieht sich den medizinischen und augenärztlichen Untersuchungen (im 5-Jahres-Rhytmus). – nach oben -.

Was bedeutet 79 auf dem Führerschein?

Die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E>12. 000kg, L≤3) wird befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres ausgestellt und muss danach alle 5 Jahre verlängert werden. Alle Informationen dazu erhalten Sie über die Führerscheinstelle Ebersberg.

Was bedeutet die Nummer 171 im Führerschein?

Was bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein? – Haben Sie sich Ihren Führerschein einmal genauer angeschaut? Wenn ja, haben Sie auf der Vorderseite neben Ihrem Foto sicher ein paar allgemeine Informationen entdeckt, die denen aus Ihrem Personalausweis ähneln.

Neben dem Namen, dem Geburtsdatum und -ort sowie dem Wohnort finden Sie dort das Ausstellungsdatum, das Ablaufdatum der Gültigkeit, den Namen der Ausstellungsbehörde, die Führerscheinklassen, für welche die Fahrerlaubnis gilt sowie die Führerscheinnummer.

Was darf ich mit meiner Fahrerlaubnis? Anhand aktueller Führerscheinklasse B (AM, L)

Soweit, so deutlich. Komplizierter wird es auf der Rückseite. Ein neuer Führerschein im Scheckkarten-Format enthält dort neben einer Auflistung sämtlicher Fahrzeugklassen und dem Datum der jeweiligen Fahrerlaubnis eventuell eine Reihe an Schlüsselzahlen. Diese finden sich ganz rechts in der Spalte Nummer 12 und stehen für Zusatzangaben bei bestimmten Beschränkungen oder Auflagen, die mit der Fahrerlaubnis verbunden sind.

  • Viele Schlüsselzahlen gelten ausschließlich für einzelne Führerscheinklassen und finden sich direkt neben diesen;
  • Es kann aber auch sein, dass eine Kennzahl für alle Klassen gilt;
  • So finden Sie unter der Führerscheinklasse C1 (Fahrerlaubnis für leichte bis mittelschwere LKW) häufig die Schlüsselzahl 171;

Diese erlaubt es dem Fahrer, auch Fahrzeuge der Klasse D (Busse) zu fahren, solange diese ein Gewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten und keine Fahrgäste befördert werden. Schlüsselzahlen, die für alle Führerscheinklassen gelten, finden Sie in der untersten Zeile des Dokuments.

Was kostet Traktorführerschein L?

Klasse L – Wer einen Führerschein der Klasse L erwerben möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Der Traktor darf in diesem Fall eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h haben. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeug und Zugfahrzeuge mit Anhängern dürfen eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h besitzen.

Die Ausbildung für den Führerschein der Klasse L ist ausschließlich theoretisch. Sie benötigen 12 Theoriestunden (à 90 Minuten) Grundunterricht und 2 Theoriestunden, die sich speziell auf den Führerschein der Klasse L beziehen.

Es muss lediglich eine theoretische Prüfung abgelegt werden. Die Kosten für den Führerschein der Klasse L betragen insgesamt etwa 300 bis 400 Euro, schwanken aber regional sehr stark. Neben den Fahrschulkosten muss man die Kosten für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild mit einrechnen.

Was kann man mit dem T Führerschein fahren?

Was braucht man für den T Führerschein?

Die landwirtschaftlichen Strukturen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Kleine Höfe werden von großen Betrieben übernommen, spezielle Arbeiten werden auf Lohnunternehmer übertragen. Deshalb kommen heute größere landwirtschaftliche Arbeitsgeräte und schnellere Schlepper zum Einsatz.

  • Mindestalter: 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h und ab 18 Jahren bis 60 km/h. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vor deinem Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor Vollendung deines 16. bzw. 18. Lebensjahres
  • Befristung: Der Führerschein der Klasse T ist unbefristet, er muss nicht erneuert werden
  • Prüfungen: Für den T-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie – und Praxisprüfung ablegen
  • Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem T-Führerschein:  AM und L
  • Besonderheit: Die Klasse T ist eine nationale Klasse und gilt nicht ohne Weiteres in benachbarten EU-Ländern.
  • Weitere Besonderheiten: Wenn du eine schnellere Zugmaschine, z. Unimogs, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h fahren möchtest, benötigst du in Abhängigkeit von der zulässigen Gesamtmasse Klasse C1E oder CE.

Für den Führerschein der Klasse T musst du den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff umfasst die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. Beim Grundstoff der Klasse T musst du insgesamt 12 Theoriestunden (6 wenn du bereits im Besitz eines anderen Führerscheins bist) à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Bei der Führerscheinklasse T gibt des keine vorgeschriebene Anzahl von Fahrstunden, die du absolvieren musst wie es bei anderen Führerscheinklassen der Fall ist. Lediglich dein Können und die Einverständnis deines Fahrlehrers sind entscheidend, wann du für die Prüfung bereit bist.

  • Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis 40 km/h (von 16 bis 18 Jahren) oder bis 60 km/h (über 18 Jahre).
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis max. 40 km/h; ein Anhänger darf mitgeführt werden, z. Mähdrescher, Kartoffelvollernter, alle Arten von Hächslern/Mähern, Rübenvollernter, Baggern und Raupen.
  • Zugmaschinen, auch mit zwei zugelassungsfreien oder zulassungspflichtigen Anhängern; Kombination max. 40 t zulässige Gesamtmasse.
  • Unimog (zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) bis 40 km/h (16-18 Jahre), über 18 Jahre bis 60 km/h.
  • Gabelstapler bis 25 km/h.
  • Quads mit landwirtschaftlicher Zulassung bis 60 km/h (keine ccm-Beschränkung), 16-18 Jahre bis 40 km/h.
  • Mofas bis 25 km/h.
  • Flurförderzeuge ; dies sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart dadurch gekennzeichnet sind, dass sie mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar sind. Eingerichtet zum Ziehen, Befördern oder Schieben von Lasten und zur innerbetrieblicher Verwendung bestimmt (z. Plattformwagen, Elektrowagen und kleine Lader).

Im Regelfall nicht, aber es gibt Ausnahmen! Dazu müssen alle Vorraussetzungen zutreffen:

  • Auf Privatgrundstücken, auf denen kein öffentlicher Verkehr stattfindet. Die Erlaubnis des Grundstückeigentümers ist notwenig.
  • Der Traktor muss eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h besitzen.
  • Der Traktor darf nicht gedrosselt werden, um die entsprechende Höchstgeschwindigkeit vorzuweisen.
  • Der Fahrzeugführer muss mindestens 15 Jahre alt sein.

Es ist mit einer Sondergenehmigung zwar möglich, doch wird diese nur in Ausnahmen bewilligt. Wenn die Eltern des Führerscheinanwärters einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und beispielsweise aufgrund einer Krankheit nicht mehr ohne Hilfe in der Lage sind, zu arbeiten, kannst du auch mit 15 Jahren schon bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf eine Sondergenehmigung stellen.

Um diese fahren zu können, wurde die Klasse T geschaffen. Beim Zusatzstoff musst du mindestens 6 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. Zudem ist es möglich, dass eine MPU verlangt wird, bevor eine Sondergenehmigung ausgestellt wird.

Für die Kosten der MPU musst du aber selbst aufkommen. Die kleinen Traktoren reichen dir nich? Du willst es größer und schneller? Dann informiere dich jetzt in unserer Suchfunktion über Traktor-Fahrschulen und die T-Führerscheinprüfung in deiner Nähe..

Kann man den L Führerschein mit 15 machen?

Nach den gesetzlichen Vorgaben beträgt das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse L 16 Jahre. Von den Mindestaltersvorschriften kann die Verwaltungsbehörde auf Antrag Ausnahmen genehmigen.