Führerschein Geklaut Was Nun?
An wen müssen Sie sich wenden? – Haben Sie Ihren Fahrzeugschein verloren, können Sie bei der zuständigen Kfz – Zulassungsstelle einen neuen beantragen. Wenn der Schein gestohlen wurde, müssen Sie sich vorher bei der Polizei melden und den Diebstahl zur Anzeige bringen.
Contents
Was tun wenn ihr Führerschein gestohlen wurde?
Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde, sollten Sie möglichst schnell handeln. Denn führen Sie ein Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis, wird ein Bußgeld fällig. Das können Sie vermeiden, indem Sie rechtzeitig einen Ersatzführerschein beantragen. Wir zeigen Ihnen, was zu tun ist, wenn Ihr Führerschein gestohlen wurde. Für Links auf dieser Seite zahlt der Händler ggf. eine Provision, z. für mit oder grüner Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos.
Was tun wenn man den Führerschein verloren hat?
Welche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag bei der Führerscheinstelle? – Wollen Sie einen Ersatzführerschein wegen Verlusts oder Diebstahls beantragen, bedarf es einiger Nachweise. Zum einen müssen Sie Personalausweis oder Pass vorzeigen. Neben einem neuen Lichtbild für das Ersatzdokument sind zum anderen ggf. folgende Nachweise zu erbringen: Der Führerschein wurde geklaut? Dann ist eine Diebstahlbescheinigung vonnöten.
- Karteikartenabschrift: Wurde Ihr Führerschein nicht in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt, benötigt diese für die Bearbeitung des Antrages einen entsprechenden Nachweis von der ausstellenden Behörde (sog. Karteikartenabschrift). In dieser ist vermerkt, wann Sie die Fahrerlaubnis gemacht haben, welche Fahrerlaubnisklassen Sie besitzen usf.
- eidesstattliche Versicherung: Haben Sie Ihren Führerschein verloren, müssen Sie ggf. eine eidesstattliche Versicherung vorlegen, in der Sie bestätigen, dass Sie nicht mehr im Besitz des Dokuments sind – und auch nicht wissen, wo es nunmehr ist.
- Diebstahlanzeige: Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen, dient alternativ die Diebstahlbescheinigung bei der Polizei als Nachweis über das Abhandenkommen.
Was tun wenn der verloren geglaubte Führerschein wieder auftaucht?
Im Ausland verloren – der Weg führt zur Polizei – Wurde Ihnen Ihr Führerschein im Ausland gestohlen oder verloren, sollten Sie das bei der dortigen Polizei anzeigen. Die Diebstahlsanzeige ist für die Rückfahrt notwendig, um bei Kontrollen eventuelle Missverständnisse auszuräumen und Bußgelder zu vermeiden. Dies beträgt
- in Österreich 36 Euro,
- in der Schweiz 20 Franken,
- in Italien ab 86 Euro.
Wenn Sie wieder zurück in Deutschland sind, beantragen Sie einen Ersatzführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts.
Wie bekomme ich einen neuen Führerschein?
Führerschein ist weg – was tun? – Vorweg sei gesagt: Der Verlust vom Führerschein ist nicht gleichzusetzen mit dem Führerscheinentzug. Letzteres bezeichnet den Entzug der Fahrerlaubnis, z. in Folge von Alkoholverstößen. Haben Sie Ihren Führerschein hingegen verloren, sind Sie nach wie vor berechtigt, das Fahrzeug zu führen.
- Dass Sie diese Berechtigung haben können Sie aber eben im Zweifelsfall nicht belegen, weil das dafür nötige Dokument fehlt;
- Deswegen sollten Sie sich so schnell wie möglich um einen Ersatz bemühen;
- Dazu wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes und beantragen dort einen neuen Führerschein;
Wie schon damals, als Sie Ihren ersten Führerschein beantragt haben, ist hierfür ein aktuelles Passfoto sowie der Reisepass oder der Personalausweis nötig. Wurde Ihr Führerschein gestohlen, benötigen Sie eine Diebstahlbescheinigung von der Polizei. Darüber hinaus kann die Behörde verlangen, dass Sie eine eidesstattliche Versicherung darüber abgeben , dass Sie Ihren Führerschein verloren haben. Geben Sie dazu in einem formlosen Schreiben an, wie es zu dem Verlust kam, und schließen Sie mit folgender Formel : „Ich erkläre an Eides statt, dass ich den Hergang nach bestem Wissen und Gewissen geschildert habe, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und ich nichts verschwiegen habe.
” Wurde Ihnen der Führerschein geklaut , benötigen Sie statt der eidesstattlichen Versicherung eine Diebstahlbescheinigung. Diese erhalten Sie von der Polizei, weshalb es notwendig ist, den Diebstahl anzuzeigen.
Handelte es sich bei dem verlorenen Führerschein um einen alten – den berüchtigten grauen bzw. rosa „Lappen” – und wurde dieser nicht von der Fahrerlaubnisbehörde Ihres derzeitigen Wohnorts ausgestellt , müssen Sie sich an jene Behörde wenden, bei der Sie den Führerschein seinerzeit erworben haben.