Führerschein Für Pkw Welche Klasse?
Klasse C1E – Voraussetzungen: mind. 18 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse C1 Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist. Bei Fahrerlaubnisklasse C1E dürfen Fahrzeugkombinationen gefahren werden, die aus einem Zugfahrzeug der Fahrerlaubnisklasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.
000 kg nicht übersteigt, oder der Fahrerlaubnisklasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger (ehemals Klasse BE) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3. 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.
000 kg nicht übersteigt.
Contents
Welcher Führerschein ist Klasse B?
Führerscheinklassen für Krafträder: AM, A1, A2 und A. Führerscheinklassen für Pkw: B, BF17, BE, B96. Führerscheinklassen für Lkw: C, CE, C1, C1E. Führerscheinklassen für Busse: D, DE, D1, D1E.
Wie heißt der alte Führerschein Klasse 3 heute?
Welche Klassen stehen im neuen Kartenführerschein? – Bei einem Umtausch der Fahrerlaubnisklasse 3 werden nicht nur die normalen Pkw-Klassen B und BE, sondern auch die Lkw-Klassen C1 und C1E eingetragen. Die Klasse A1 bekommen außerdem all diejenigen, die ihren Klasse-3-Führerschein vor dem 1.
Klasse alt | Erteilungsdatum | Klasse neu | Schlüsselzahlen |
---|---|---|---|
3 | vor dem 1. 1980 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* | CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175,A1 79. 05, A 79. 03, A 79. 04, BE 79. 06 |
3 | nach dem 31. 80 und vor dem 1. 89 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* | CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175, A1 79. 03, A1 79. 04, A 79. 03, A 79. 04, BE 79. 06 |
3 | nach dem 31. 12. 1988 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* | CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, A1 79. 03, A1 79. 04, A 79. 03, A 79. 04, BE 79. 06 |
* Erfolgt die Zuteilung der Klasse T nur auf Antrag, wird diese nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt. Welche neuen Klassen sonst im neuen Führerschein eingetragen werden, können Sie unserer Umtauschtabelle entnehmen..
Was für ein Führerschein braucht man für ein Pkw?
Vom Mofa bis zum 3,5-Tonner – 12. 10. 2018 — Welche Fahrzeuge darf man mit dem Führerschein Klasse B eigentlich fahren? Und ist die Nutzung von Anhängern erlaubt? AUTO BILD schafft Klarheit. Wer den Führerschein Klasse B, also den Autoführerschein, gemacht hat, darf neben dem Pkw noch eine ganze Menge anderer Fahrzeuge fahren.
Was kann ich alles mit Klasse B fahren?
Was ist der ganz normale Führerschein?
Welche Führerscheinklassen gelten in Deutschland? Alle Änderungen durch den EU-Führerschein – Seit dem 1. 1999 wird der sogenannte EU-Führerschein ausgegeben. Dieser kann für verschiedene Führerscheinklassen gelten, je nachdem, für welche Fahrzeugklasse eine Fahrerlaubnis erworben wurde.
- Die einzelnen Klassen, für die der Führerscheininhaber eine Fahrerlaubnis hat, werden auf dem Führerschein vermerkt;
- Trotz der größtenteils vereinheitlichten Führerscheinklassen, unterscheiden sich die Voraussetzungen um einen Führerschein zu erhalten, je nach Land;
Das führte zu den im Jahr 2009 in Kraft gesetzten Regelungen, welche den sogenannten Führerscheintourismus einschränken sollen: Wer sich z. nach dem vorherigen Entzug des Führerscheins durch deutsche Behörden eine Fahrerlaubnis aus Tschechien zulegt, darf damit seit 2009 nicht mehr auf deutschen Straßen fahren.
Bis dato war das eine beliebte Methode, um die MPU zu umgehen. Übrigens: Die in der EU ausgegebenen Führerscheine werden sogar auch in der Schweiz, Norwegen und Liechtenstein akzeptiert. Um die Führerscheinklassen noch weiter voneinander abzugrenzen und für Fahrer eindeutiger zu gestalten, wurden im Jahr 2013 weitere Führerscheinklassen eingeführt.
Die Änderungen durch die Führerscheinklassen von 2013 betreffen ältere Führerscheininhaber nicht so sehr wie angehende Fahrer. Lediglich ein wenig Verwaltungsaufwand kommt für Besitzer des alten Scheins hinzu. Nach der neuen Regelung muss der Führerschein alle 15 Jahre gegen eine aktuelle Version getauscht werden.
Vor allem etwas ältere Fahrzeughalter erinnern sich noch an die alte Führerscheinklasse 3. Diese entspricht inzwischen dem Führerschein der Klasse B, welcher zum Führen eines Pkws von bis zu 3,5 t zulässigen Gesamtgewichts nötig ist.
Was oft vergessen wird: Auch die Zahl der maximalen Sitzplätze wird durch die Führerscheinklasse angegeben. Wer den B-Führerschein macht, darf z. ein Fahrzeug mit maximal acht Sitzplätzen, den Fahrer ausgenommen, führen. Muss ein Anhänger angekoppelt werden, darf dieser im Falle der B-Klasse nicht mehr als 750 kg zG haben.
Eine höhere zulässige Gesamtmasse ist nur dann erlaubt, wenn die Fahrzeugkombination insgesamt max. 3500 kg zG hat. Handelt es sich um die Führerscheinklasse BE, können das Fahrzeug sowie der Anhänger ein Gewicht von jeweils 3.
500 kg zG aufweisen. Wer gerne in Campingurlaub fährt, sollte sich die Führerscheinklasse B96 näher ansehen. Hier darf ein Gespann geführt werden, welches aus Zugfahrzeug und Anhänger besteht und bis zu 4. 250 kg zG wiegt. Übrigens: Möchte der angehende Fahrer nicht bis zu seinem 18.
Geburtstag warten und bereits im Voraus ein wenig Fahrpraxis sammeln, bietet sich der Führerschein mit 17 an. In diesem Fall wird die Führerscheinklasse BF17 ausgestellt. Allerdings darf diese nur unter der Aufsicht einer eingetragenen Begleitperson genutzt werden.
Gut zu wissen! Unsere aktuellen Fahrschüler sind von dem Konzept der 123fahrschule sehr überzeugt. Du möchtest gerne ein paar Erfahrungsberichte lesen? Hier findest du sie!.
Welchen Führerschein für was?
Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entsprechend. Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen.
Fahrerlaubnisklasse vor 1999 | Betroffenes Fahrzeug | Fahrerlaubnisklasse ab 2013 |
---|---|---|
1a | Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg | A2 |
1b | Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW | A1 |
2 | Kfz über 7. 500 kg Züge mit mehr als drei Achsen | C und CE |
.
Was beinhaltet der alte Führerscheinklasse 3?
Verkehr : Welchen Klassen entspricht der alte Führerschein Klasse 3? – 19. April 2016, 5:01 Uhr Essen (dpa/tmn) – Seit der Führerscheinreform 1999 gilt auch in Deutschland das EU-weite Führerscheinrecht, das in die Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D und E eingeteilt ist, informiert der Tüv Nord.
Gleichzeitig löste der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat die alten Versionen ab. Direkt aus dem dpa-Newskanal Essen (dpa/tmn) – Seit der Führerscheinreform 1999 gilt auch in Deutschland das EU-weite Führerscheinrecht, das in die Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D und E eingeteilt ist, informiert der Tüv Nord.
Gleichzeitig löste der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat die alten Versionen ab. Das war der seit mehr als 50 Jahren verbreitete graue und der seit 1986 an dessen Stelle ausgeteilte rosa Führerschein. Wer noch einen alten Führerschein mit der Klasse 3 besitzt, muss diesen aber nicht gegen den Kartenführerschein umtauschen.
- Er behält noch bis zum Jahr 2033 seine Gültigkeit;
- Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber eine Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 sind daher berechtigt, mit Fahrzeuge der neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E zu fahren;
Wer noch den alten Dreier besitzt, kann damit – obwohl nur am Pkw ausgebildet – Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren, sowie Züge bis zu 12 Tonnen (samt Anhänger bis zu drei Achsen). Zum Vergleich: Der Pkw-Führerschein neuer Klasse B erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen, beziehungsweise kleineren Lkw, bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
- Wer die Führerscheinprüfung für den alten Führerschein Klasse 3 noch vor dem 1;
- April 1980 absolviert hat, ist zudem berechtigt, Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimeter zu fahren;
Das entspricht der heutigen Klasse A1..
Welcher Führerschein verfällt mit 50?
Wichtig für Lkw- und Busfahrer – 11. 03. 2019 — Grundsätzlich müssen Lkw-Fahrer und Busfahrer ihren Führerschein alle fünf Jahre verlängern. Doch es gibt Ausnahmen. AUTO BILD sagt, welche das sind, wie man seinen Führerschein verlängert und was das kostet. In der Regel müssen Lkw- und Busfahrer alle fünf Jahre ihren Führerschein verlängern.
- Ansonsten sind sie ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs und es drohen Strafen;
- Doch es gibt zwei Ausnahmen: Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E muss immer erst ab dem 50;
- Lebensjahr verlängert werden;
Außerdem: Wer seinen Lkw-Führerschein (mehr dazu) oder Busführerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, muss sich erst ab dem 50. Lebensjahr um eine Verlängerung kümmern. Doch warum muss der Führerschein der Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, DE und D1E überhaupt verlängert werden? Und wie funktioniert das? AUTO BILD hat alle Antworten!.
Wer hat Führerscheinklasse 3?
Alte Führerscheinklasse 3: Welche Fahrzeuge sind erlaubt? – Wie bereits erwähnt, kann die alte Klasse 3 unterschiedliche Berechtigungen zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kfz beinhalten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, wann und wo der Führerschein der Klasse 3 ausgestellt und wann die Berechtigung zum Führen erworben wurde. In der Regel sind jedoch folgende Fahrzeuge in der Klasse 3 enthalten:
- PKW und Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen
- Züge / Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger über 12 Tonnen
- Züge / Kombinationen mit bis zu drei Achsen
- Busse bis max. 7,5 t und ohne Fahrgäste
- Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis max. 40 km/h
- Krafträder (je nach Datum der Erteilung bis 125 ccm oder höher))
In der FeV ist bestimmt, welchen neuen Klassen ein Führerschein der Klasse Drei entspricht. Die Einschränkungen , das Erteilungs- und Ausstellungsdatum betreffend, finden sowohl bei einem Führerschein der Klasse 3 aus der BRD als auch bei einem aus der ehemaligen DDR Anwendung. Müssen oder wollen Sie nun ihren Führerschein der Klasse 3 von alt auf neu umschreiben lassen, stellt sich die Frage, in welche neuen Klassen die enthaltenen Berechtigungen übergehen.
Was ist ein Pkw Führerschein?
Mit dem 123FAHRSCHULE-Konto jetzt noch bequemer zum Führerschein! – Die Anmeldung zum Auto- und Motorradführerschein erfolgt jetzt über das Onlinesystem der 123FAHRSCHULE. So einfach funktioniert‘s: 1. Registriere dich kostenlos & unverbindlich. Je nach Führerschein, Standort und Verfügbarkeit bekommst du passende Preispakete angezeigt. Teste uns jetzt einfach 14 Tage ohne Risiko! Der Führerschein Klasse B, allgemein bekannt als “Pkw-Führerschein”, umfasst Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (ausgenommen Krafträder). Das heißt, auch LKW, Kleintransporter, Wohnmobile, sowie Kleinbusse mit bis zu 8 Fahrgastplätzen dürfen gefahren werden. Das reguläre Mindestalter beträgt 18 Jahre , es sei denn, man beantragt das „Begleitete Fahren mit 17″ (BF17). Der Führerschein mit 17 gilt jedoch dann bis zur Vollendung des 18.
Was ist B1 auf dem Führerschein?
Was bedeutet die Fahrerlaubnisklasse B1, die auf der Rückseite des neuen Führerscheindokuments aufgelistet ist? Die Klasse B1 ist eine rein europäische Fahrerlaubnisklasse. Sie berechtigt den Inhaber zum Führen folgender Fahrzeuge:
- Vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von max. 15kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 80km/h.
In Deutschland wurde die Klasse B1 nicht eingeführt. Für Fahrzeuge, die in diese Klasse fallen, benötigt man in Deutschland die Fahrerlaubnisklasse B. Da seit 2013 in ganz Europa nur noch ein einziges, einheitliches Führerscheindokument gilt, ist die Klasse B1 auch im deutschen Führerschein aufgelistet. Diese Fahrerlaubnisklasse wird vorwiegend in Frankreich und Italien genutzt..
Was für einen Führerschein brauche ich für eine 125?
Seit Januar 2020 dürfen Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren, für die man sonst den Führerschein der Klasse A1 braucht. Im Amtsdeutsch: Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196.
Was für ein Motorrad darf man mit Klasse B fahren?
125er fahren mit dem Autoführerschein Mit B196-Schein ohne Prüfung Motorrad fahren – Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130. 000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.
Wir erklären Ihnen, wie das geht, was das kostet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder – unter bestimmten Voraussetzungen – mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.
Diese Regelung gilt seit Januar 2020. Wir geben hier einen Überblick, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie viel das kostet und wie erfolgreich die neue Führerscheinregelung bereits angenommen wird – und von wem.
Was bedeutet auf dem Führerschein C1E?
Der Führerschein C1E: Für Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm – Der C1E-Führerschein erlaubt es Lkw-Fahrern, das Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse zu fahren. Inhaber dieser Fahrerlaubnis dürfen aber auch ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3500 Kilogramm kombinieren.
Hauptsache, Lkw und Anhänger wiegen zusammen nicht mehr als 12. 000 Kilogramm. Dabei kommt es auf die Eintragung in den Fahrzeugpapieren an. Das tatsächliche Gewicht, also die Zuladung, spielt führerscheinrechtlich keine Rolle.
Auch für die Klasse C1E gilt: Ist der Lkw zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf er mit einem C1E-Führerschein nicht mehr gefahren werden – unabhängig von der Zahl der Sitzplätze.
Wie heißen die neuen Führerscheinklassen?
Hier finden Sie die Führerscheinklassen alt neu im Vergleich. Während es früher fünf Fahrerlaubnisklassen (1, 2, 3, 4 und 5) gab, gibt es seit 2013 sieben neue Klassen. Die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, die sich an der 3. EG-Führerscheinrichtlinie orientiert, trat am 19.
Januar 2013 in Kraft. Betroffen von den Neuregelungen und Änderungen ist die Fahrerlaubnis der PKW Klassen BE, B96, der Motorradklassen AM (ersetzte S und M), A1, A2, der LKW-Klasse C1E und den Bus-Klassen D und D1.
In unserer Übersicht finden Sie die Führerscheinklassen gültig bis zum 18. Januar 2013 sowie die Fahrerlaubnisklassen alt und neu im Vergleich: PKW-Klassen Führerscheinklasse B: Beinhaltet M,S,L Eintrittsalter ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg und mit nicht mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich dem Fahrer, (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Führerscheinklasse BE: nur mit Klasse B Eintrittsalter ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.
Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. Führerscheinklasse S: Eintrittsalter ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kleinkraftfahrzeuge (Quads, Microcars oder Trikes) mit einer durch die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3. Mit der alten Fahrerlaubnisklasse 3
- bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, S, M und L erteilt.
- dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht).
- erhalten Sie die Zuteilung der Klasse T nur auf Antrag und auch nur, wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die LKW-Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung. BUS-Klassen Führerscheinklasse D: Beinhaltet D1 nur mit Klasse B Eintrittsalter ab 21 Jahre Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz mit einer zulässigen Gesamtmasse mit mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Nach jeweils 5 Jahren ist eine ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten notwendig. Führerscheinklasse DE: Beinhaltet BE,D1E,C1E ( sofern Klasse C1 vorhanden ) nur mit Klasse D Eintrittsalter ab 21 Jahre Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
- Ab dem 50;
- Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren;
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse;
Nach jeweils 5 Jahren ist eine ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten notwendig. Führerscheinklasse D1: Beinhaltet – nur mit Klasse B Eintrittsalter ab 21 Jahre Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Nach jeweils 5 Jahren wird eine ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Führerscheinklasse D1E: Beinhaltet BE,C1E ( sofern Klasse C1 vorhanden ) nur mit Klasse D1 Eintrittsalter ab 18 Jahre/ ab 21 Jahre Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.
000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Nach jeweils 5 Jahren wird eine ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Mindestalter bezogen auf die Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder vergleichbare Berufe: Die Fahrerlaubnisbehörde kann beim Mindestalter auch Ausnahmen zulassen, so dass das Mindestalter bezogen auf die Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer (Busfahrer) oder vergleichbare Berufe bei 18.
- Jahren liegt;
- Es gibt den Modellversuch Berufskraftfahrer ab 18 Jahre;
- Hier werden Busfahrer/-innen in ganz Deutschland im Rahmen einer 3-jährigen dualen Lehre zum Berufskraftfahrer (Fachrichtung Bus) ausgebildet und erwerben bereits mit 18 Jahren den Busführerschein;
Der Führerschein ist begrenzt auf den Linienverkehr bis 50 Kilometer. LKW-Klassen Führerscheinklasse C: Beinhaltet C1 nur mit Klasse B Eintrittsalter ab 18 Jahre Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg und mit nicht mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich dem Fahrer (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg).
Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort.
Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließende erneute ärztliche Untersuchung. Führerscheinklasse CE: Beinhaltet BE,C1E,T nur mit Klasse C Eintrittsalter ab 18 Jahre/ ab 21 Jahre Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Führerscheinklasse C1: nur mit Klasse B Eintrittsalter ab 18 Jahre Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg).
- Befristung der Besitzdauer: Unbefristete Gültigkeit;
- Führerscheinklasse C1E: Beinhaltet BE nur mit Klasse C1 Eintrittsalter ab 18 Jahre Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen;
Befristung der Besitzdauer: Unbefristete Gültigkeit. Motorrad-Klassen Führerscheinklasse A: Beinhaltet A1,M Klasse A beschränkt (gültig für mittelschwere Krafträder) ab 18 Jahre und Klasse A unbeschränkt (gültig für schwere Krafträder) ab 25 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder mit einer durch die bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Die Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung;
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat. Führerscheinklasse A1: Beinhaltet M Eintrittsalter ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm 3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. Leichtkrafträder mit einer durch die bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18.
Lebensjahr vollendet haben. Führerscheinklasse M: Eintrittsalter ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3 die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen) Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01. 04. 1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31. 12. 2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28. 02. 1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Was dürfen Sie mit der Führerscheinklasse 3 fahren? Mit der alten Fahrerlaubnisklasse 3 können Sie, wenn Sie
- Ihren Führerschein vor dem 01. April 1980 erhalten haben:
- Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung). Bei Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
- Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis nach dem 31. März 1980 erhalten,
- dürfen Sie mit Ihren Führerschein nachfolgende Fahrzeuge fahren:
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der ehemaligen DDR, wenn sie bis zum 28. 02. 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h
Sonder-Klassen Führerscheinklasse L: Eintrittsalter ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h und Kombinationen aus diesen KFZ und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h in der durch § 58 der StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Stapler, Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Führerscheinklasse T: Beinhaltet M,S,L Eintrittsalter ab 16/18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Zugmaschinen mit einer durch die bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen L und T fallen: Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Tierzucht, Tierhaltung, Jagd, Imkerei, sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende
- Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von KFZ, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.
- Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetrieblich Maschinenverwendung.
- Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen.
- Böschungs-, Friedhofs- und Landschafts-, Park- oder Gartenpflege sowie Winterdienst.
- Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
Welche Fahrzeuge darf ich mit welchen Führerscheinklassen fahren? Die folgenden Klassen berechtigen:
- Führerscheinklasse A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klasse M.
- Führerscheinklasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klasse M und L.
- Führerscheinklasse C zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1.
- Führerscheinklasse CE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
- Führerscheinklasse C1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
- Fahrerlaubnisse der Klasse D zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1.
- Fahrerlaubnisse der Klasse D1E zum Führen von Fahrzeugen der Klasse BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
- Fahrerlaubnisse der Klasse DE zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1E, BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
- Fahrerlaubnisse der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klasse M, S und L.
- Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibuse, gegebenenfalls mit Anhänger, mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
Wie heißen die Führerscheinklassen? Führerscheinklassen-Vergleich neu und alt:
Führerscheinklasse alt | Führerscheinklasse neu | Zusatz |
1 | A unbeschränkt, A1, M, L | Führerschein vor dem 01. 01. 1989 erworben zusätzlich Klasse S |
1a | A beschränkt, A1, M, L | Führerschein vor dem 01. 01. 1989 erworben zusätzlich Klasse S |
1b | A1, M, L | Führerschein vor dem 01. 01. 1989 erworben zusätzlich Klasse S |
2 | B, BE, C, CE, C1, C1E, M, S, L, T | Klasse CE und C befristet bis zum 50. Lebensjahr |
3 | B, BE, C1, C1E, M, S, L | Klasse C1 und C1E unbefristete Gültigkeit auf Antrag: Klasse CE mit Beschränkung auf 3-achsige Züge bis 18,5 t zGG bis zum 50. Lebensjahr auf Antrag: Klasse T für in der Landwirtschaft tätige Personen Führerschein vor dem 01. 04. 1980 erworben: zusätzlich Klasse A1 |
4 | M, L | Führerschein vor dem 01. 04. 1980 erworben zusätzlich Klasse A1 Führerschein vor dem 01. 01. 1989 erworben zusätzlich Klasse S |
5 | L | Führerschein vor dem 01. 04. 1980 erworben zusätzlich Klasse M |
FE KOM | D, DE, D1, D1E | FE KOM = Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Omnibussen |
In Deutschland haben nachfolgende Fahrerlaubnisklassen Gültigkeit seit 19. Januar 2013: Mofa-Prüfung Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h. PKW Führerscheinklassen B, BE, B96, B196 und BF17 LKW Führerscheinklassen C, C1, CE und C1E Bus-Führerscheinklassen D, DE, D1 und D1E Krafträder-Führerscheinklassen AM, A, A1 und A2 Fahrerlaubnisklasse L Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Gültig für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h), Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h (und Anhänger). Klasse T (beinhaltete früher die Klassen M,S,L) Das Mindestalter liegt hier bei 16 Jahren.
Gültig für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (jeweils mit Anhänger). Führerscheinumtausch: Führerschein-Umtauschpflicht ab 2024 / 2025 – Liegt das Geburtsjahr des Führerscheininhabers zwischen 1965 bis 1970 und handelt es sich noch um einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein, muss das Dokument bis zum 19.
Januar 2024 in einen Scheckkarten-Führerschein umgetauscht werden. Im Jahr 2025 sind die Jahrgänge 1971 und jünger dran. Die neuen EU-Führerscheine müssen nach jeweils 15 Jahren erneuert werden. Die Verlängerung erfolgt bei Motorrad- und Autofahrern ohne Prüfungen.
Führerscheinumtausch ab 2023 – Liegt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers zwischen 1959 bis 1964 und handelt es sich noch um einen rosa oder grauen Führerschein, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
- Für den Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Autoführerschein;
- Motorrad- und PKW-Führerschein werden ohne Prüfung umgetauscht;
- Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig;
Man benötigt dazu den alten Führerschein, den Personalausweis und ein neues Passbild. Seit Juli 2021 gemäß der Verordnung zur Änderung der FeV – Änderung des Mindestalters – Paragraf 10 Abs. 1 Satz 1 lfd. Nr. 1: Die Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Rollerführerscheins von 16 auf 15 Jahre ist seit Juli 2021 in Kraft.
In ganz Deutschland kann nun der Mopedführerschein der Klasse AM mit 15 Jahren erworben werden. Seit Juli 2017 gemäß der 12. Verordnung zur Änderung der FeV – Änderung der Definition von Leichtkraftfahrzeugen: In Deutschland dürfen leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Kategorie L6e, inklusive leichte Vierradmobile der EG-Fahrzeugklasse L6eB, mit der Fahrerlaubnis der Führerschein-Klasse B, T, A2, A1 und AM im Straßenverkehr bewegt werden.
(Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments). In Deutschland hatten nachfolgende Fahrerlaubnisklassen Gültigkeit bis zum 18. Januar 2013: Führerscheinklasse S (von 01. Februar 2005 bis 18. Januar 2013 ) Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
Gültig für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 4 kW (bis 350 kg) und dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h). Klasse M (von 01. Februar 2005 bis 18. Januar 2013 ) Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Gültig für Fahrräder mit Hilfsmotor und zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 (bis 45 km/h). Führerscheinklassen alt und neu – Die Fahrerlaubnisklasse AM wurde neu eingeführt, welche einen Ersatz für die früheren Klassen M und S darstellt. Tipps und Berichte zum Thema Führerschein: Peugeot Pulsion mit neuem Euro-5-Motor – Der Hersteller Peugeot Motocycles hat die Markteinführung des neuen Roller Pulsion angekündigt, damit ist das 125er-Sortiment der französischen Fahrzeugmake für das Modelljahr 2022 komplett.
- In Deutschland wurde das Segment der 125er-Klasse durch die Führerscheinerweiterung namens B196 angekurbelt;
- Führerscheinklassen Voraussetzungen – Neues Mindestalter für die Führerscheinklasse AM;
- Gemäß geänderter Fahrerlaubnisverordnung, kurz FeV, kann der Mopedführerschein der Klasse AM ab sofort in ganz Deutschland bereits mit 15 Jahren erworben werden;
Die einzelnen Bundesländer hatten bislang die Möglichkeit, das Mindestalter für die Klasse AM freiwillig von 16 auf 15 Jahre herabzusetzen. B196 Führerschein – Autofahrerinnen und Autofahrer können seit kurzem mit dem B196-Schein vergleichsweise einfach auch 125er Leichtkrafträder (Motorräder, Roller) fahren.
Wer seit mindestens fünf Jahren die Führerschein Klasse B besitzt, mindestens 25 Jahre alt ist und eine theoretische und praktische Schulung von mindestens 13,5 Zeitstunden absolviert hat, kann in den Sattel einer 125er steigen.
Aber erst, nachdem im Führerschein die Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 eingetragen wurde. Ab Anfang 2021 gilt die „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung”, kurz OPFEP – Die OPFEP soll unter anderen dazu beitragen, das hohe Unfallrisiko von Fahranfängern zu vermindern.
In etwa 9. 000 Prüfungen wurde die OPFEP wissenschaftlich untersucht und getestet. Alle erforderlichen theoretischen und konzeptionellen Arbeiten des Messverfahrens wurde geprüft und abgeschlossen. Dazu gehörten sowohl die Fertigstellung des Fahraufgabenkatalogs für alle Fahrerlaubnisklassen als auch die Programmierung eines elektronischen Prüfprotokolls (e-Prüfprotokoll).
Führerschein-Anforderungen für Elektrozweiräder – Was ist der Unterschied zwischen E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec? S-Pedelecs entsprechen technisch den Pedelecs, der E-Motor regelt allerdings erst bei 45 km/h ab. Für das Fahren wird ein Führerschein Klasse AM beziehungsweise eine Fahrerlaubnis der alten Führerscheinklasse 3 benötigt.
Bei Pedelecs werden weder ein Versicherungskennzeichen noch ein Führerschein benötigt. Für E-Bikes gelten in Abhängigkeit von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit besondere Führerschein-Anforderungen.
Führerscheinklassen 2020 – Das Fahren von leichten Motorrädern der 125er-Klasse ist seit Anfang 2020 unter bestimmten Bedingungen auch mit dem Autoführerschein möglich. Weitere Infos aus unserem News-Archiv, die Sie auch interessieren könnten: Geänderte FeV zum Umtausch vor dem 19.
- 01;
- 2013 ausgestellter Führerscheine – Die EU will bis 2033 eine einheitliche Fahrerlaubnis für alle Bürger einführen;
- Deshalb müssen in Deutschland circa 43 Mio;
- Führerscheine umgetauscht werden;
- Nach der Anlage 8d der Fahrerlaubnis-Verordnung gilt nun die FeV Anlage 8e;
Mit der Änderung in § 4 Absatz 2 Satz 2 FeV wird klargestellt, dass nicht nur ein Führerschein, sondern ein gültiger Führerschein mitzuführen ist. Graue oder rosafarbene PKW-Führerscheine sowie Scheckkartenführerscheine müssen nun stufenweise umgetauscht werden.
Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Fahrtauglichkeitsuntersuchung – Wer als Berufskraftfahrer Bus oder Lastwagen fährt, muss sich ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig ärztlich untersuchen lassen, denn der Führerschein der Klassen C oder D wird nur bei bestandener Untersuchung verlängert.
Anhängerführerschein B96 – Bis ein Boot auf dem Wasser ist, muss ein Bootsbesitzer eine Menge beachten, vom passenden Trailer bis zur ausreichenden Anhängelast des Zugwagens. Auch stellt sich die Frage, ob die Fahrerlaubnis ausreicht ist oder ob man einen Bootsanhänger-Führerschein benötigt? Mit dem Pkw-Führerschein dürfen seit 1999 nur noch Gespanne mit einer zGM von 3,5 t gefahren werden, wobei der Anhänger selbst eine zGM von bis zu 750 kg haben darf.
Wenn Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzen oder diesen auf das neue Scheckkartenformat umschreiben lassen haben, dürfen Sie Anhänger bis 3,5 t ziehen. Großtransporter – Für den Iveco Daily mit 7 Tonnen Gesamtgewicht und eine Anhängelast von 3,5 Tonnen braucht man schon den passenden Führerschein.
Welche Führerscheinklassen gibt es?
Der Iveco Großtransporter verlangt nach der Fahrerlaubnis C1, mit Anhänger muss es der C1E-Führerschein sein, wenn das Gesamtzuggewicht unter 12 Tonnen bleibt. Ausland bremst Führerscheinneulinge – In vielen europäischen Ländern gelten für Fahranfänger, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre lang besitzen, strenge Regelungen, vor allem bei Geschwindigkeits- und Alkoholverstößen.
- Alte Führerscheine sollen verschwinden – In der EU gibt es aktuell über 100 verschiedene Führerschein-Dokumente;
- Die alten Führerscheine werden nun stufenweise gegen Plastik-Karten eingetauscht;
- Die ersten alten Dokumente verlieren bereits 2021 ihre Gültigkeit;
Führerschein im Ausland gestohlen oder verloren – Betroffene können einen Ersatzführerschein nur nach Rückkehr aus dem Ausland beantragen. Bei Verlust oder Diebstahl erteilt die deutsche Behörde einen vorläufigen Führerschein (Übergangsführerschein). Dieser ist bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (Kartenführerscheins) gültig.
- Erster Vierrad-Roller geht an den Start – Der Quadro4 darf mit der Führerschein-Klasse B gefahren werden, sofern der Autoführerschein vor dem 19;
- Januar 2013 ausgestellt wurde;
- KTM Freeride E-SM – bei 15 PS genügt sogar der A1 Führerschein;
Neue Alkoven-Baureihe – Die Führerscheinklasse B genügt für das neue familientaugliche Alkoven-Fahrzeug. Elektro-Roller wird im Stehen und nur auf der Straße gefahren – Für den dreirädrigen Trikke ist der Führerschein der Klasse AM erforderlich. Führerscheintest – von der Praxis bis zur Theorie.
- Tipps für Führerschein-Prüflinge;
- Führerschein für illegale Einwanderer;
- Was darf man mit dem alten Führerschein Klasse B fahren? – Neuregelungen für den Führerschein ab 2013 treten in Kraft;
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge sind nun nicht mehr dem Pkw-Führerschein der Fahrerlaubnisklasse B, sondern den Motorradklassen zugeordnet;
Die Klasse A1 berechtigt so auch zum Führen von dreirädrigen Kfz bis 15 kW / 20 PS. Leistungsstärkere Trikes benötigen die Klasse A. Wer allerdings den Autoführerschein der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 erworben hat, darf auch weiterhin dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) fahren.
Wie lange ist der Führerscheinklasse 3 gültig?
Was gilt für den Lkw-Führerschein (Klasse C)? – Die Fahrerlaubnis für Lkw ist schon länger zeitlich begrenzt und deutlich kürzer befristet. Die Klassen C1 und C1E sind, wenn sie vor 2013 ausgestellt wurden, grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr gültig; danach wird eine Verlängerung nötig, für die eine Gesundheitsuntersuchung und ein augenärztlicher Test benötigt werden.
C1- und C1E-Führerscheine jüngeren Datums sowie alle Führerscheine nach der ersten Verlängerung sind grundsätzlich nur noch fünf Jahre gültig. Nur Autofahrer, die den alten Führerschein der Klasse 3 (ausgestellt bis 31.
Dezember 1998) umschreiben lassen, können die Klassen C1 und C1E unbefristet nutzen. Die Führerscheine für die schweren Lkw der Klassen C und CE sind ebenfalls nur fünf Jahre gültig und müssen dann – unter Vorlage eines ärztlichen Attests und eines Sehtests – verlängert werden.
- Wer einen alten Führerschein der Klasse 2 besitzt, der hat die Führerscheinklassen bis zum 50;
- Lebensjahr ohne ärztliche Untersuchung inne und muss erst dann alle fünf Jahre verlängern;
- Wurde die Klasse CE auf Basis eines alten Klasse-3-Führerscheins erteilt, wird zusätzlich die Schlüsselnummer 79 (“CE 79”) eingetragen;
Auch dann sind nach dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre ein ärztliches Gutachten und ein Sehtest fällig. Zusammen mit den nötigen Untersuchungen kostet die Verlängerung des Lkw-Führerscheins rund 150 bis 200 Euro. Achtung: Anders als beim Pkw-Führerschein drohen beim Lkw-Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein höhere Strafen.
Hier macht die Justiz nämlich keine Unterscheidung, ob der Fahrer jemals eine Fahrerlaubnis hatte oder nicht. Das führt mindestens zu einer Geldstrafe, im schlimmsten Fall wird sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr fällig.
Wer vergessen hat, den Führerschein rechtzeitig zu verlängern, der kann das innerhalb weniger Wochen oder Monate problemlos nachholen – er darf nur in diesem Zeitraum keinen Lkw fahren. Erst nach mehreren Jahren muss man damit rechnen, eine erneute Prüfung ablegen zu müssen.