Car To Go Wie Lange Führerschein?
Die Voraussetzungen: Mindestalter und Zweitfahrer – Die Anbieter unterscheiden sich alle in der Frage nach dem Mindestalter : Bei car2go und CiteeCar musst du mindestens 18 Jahre alt sein und deinen Führerschein seit einem Jahr besitzen. Bei DriveNow kannst du dich, auch wenn du das Mindestalter von 20 Jahren unterschreitest oder deinen Führerschein erst kürzer als ein Jahr besitzt, durch den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem Fahrsicherheits- und Effizienztraining anmelden.
- Flinkster schreibt wiederum Buchungsbeschränkungen für Fahrberechtigte unter 25 Jahren vor;
- Es sollte noch erwähnt werden, dass aus Sicherheitsgründen bei den meisten Carsharing Unternehmen nicht gestattet wird, dass ein anderer mit deiner ID fährt;
Geschieht dies dennoch, verstößt du gegen den Nutzungsvertrag und kannst vom Carsharing-Unternehmen sofort von der Fahrzeugnutzung ausgeschlossen werden. stadtmobil gibt an, dass eine andere Person das Fahrzeug fahren darf, wenn sie mit im Fahrzeug sitzt, fahrtüchtig ist und einen gültigen Führerschein besitzt.
Contents
Ist SHARE NOW ab 18?
Carsharing -Anbieter bei Mindestalter 21 Jahre Neben WeShare verlangt auch der Marktführer SHARE NOW ein Mindestalter von 21 Jahren.
Wie lange dauert die Validierung Car2Go?
So gut wie alle, die legal fahren dürfen, können SHARE NOW nutzen. Um dich zu registrieren, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen: ✓ Du bist mindestens 18 Jahre alt ✓ Du bist im Besitz eines gültigen Führerscheins, der für das Fahren von Autos geeignet ist (Klasse B) ✓ Dein Führerschein ist seit mindestens 1 Jahr gültig ✓ Du hast eine gültige E-Mail-Adresse ✓ Du hast ein Smartphone (iOS oder Android) So einfach ist das.
- Dein Führerschein muss für das Führen von Autos (Klasse B) geeignet sein und seit mindestens 1 Jahr gültig sein;
- Wir akzeptieren Führerscheine, die in der Europäischen Union (EU), im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im Vereinigten Königreich und in der Schweiz ausgestellt worden sind;
Wir akzeptieren auch internationale Führerscheine , wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Falls die App deinen Führerschein nicht automatisch validiert, kontaktiere bitte unseren Kundenservice – wir helfen dir gerne bei der manuellen Validierung.
Lade einfach deinen Führerschein in der SHARE NOW App hoch – ganz ohne Papierkram. Du wirst auch gebeten, ein Selfie von dir hochzuladen, damit wir verifizieren können, dass du es wirklich bist. Die Validierung dauert in der Regel weniger als 3 Arbeitstage.
Um sicherzustellen, dass dein Führerschein akzeptiert wird, stelle bitte sicher, dass du ein gut lesbares Farbfoto oder einen Scan der Vorder- und Rückseite deines Führerscheins hochlädst. Dein Führerschein sollte auf einer ebenen Fläche liegen. Wichtig: In Deutschland, Italien und Spanien sind wir verpflichtet, die Gültigkeit deines Führerscheins alle 3 Jahre zu überprüfen.
- Die magische PIN ist dein Schlüssel zu allen SHARE NOW Autos;
- Wenn du dich registrierst, musst du deine persönliche 4-stellige magische PIN erstellen;
- Im Grunde musst du diese PIN jedes Mal in der SHARE NOW App eingeben, wenn du ein Auto öffnen möchtest;
Wie Magie, so einfach ist das. Ja. Wir akzeptieren Führerscheine, die in der Europäischen Union (EU), im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz ausgestellt worden sind. Wenn du einen ausländischen Führerschein hast, z. einen italienischen Führerschein in Deutschland, wirst du möglicherweise aufgefordert, weitere Unterlagen zur Bestätigung deines Führerscheins vorzulegen. Möglicherweise wirst du aufgefordert, weitere Unterlagen zur Bestätigung deines Führerscheins vorzulegen:
- Eine beglaubigte Übersetzung deines Führerscheins (oder ein internationaler Führerschein)
- Dein Reisepass
- Ein Adressnachweis in Deutschland
- Ein Nachweis des Einreisedatums nach Deutschland (z. Bordkarte, Einreisevisum, Aufenthaltsnachweis)
Dein Führerschein muss seit mindestens 1 Jahr gültig sein. Der internationale Führerschein ist gültig, solange er dich berechtigt, in Deutschland zu fahren. Der internationale Führerschein ist jedoch kein Ersatz für deinen eigentlichen Führerschein. Du solltest deinen Reisepass und deinen Original-Führerschein während der Fahrt immer bei dir haben.
- Im Zweifelsfall wende dich bitte an den Kundenservice : Wir helfen dir gerne dabei, deinen Führerschein manuell zu validieren;
- Führerscheine außerhalb der EU/EWR/Schweiz sind 6 Monate ab Einreise in die EU/EWR/Schweiz gültig;
Wenn du die SHARE NOW App heruntergeladen hast und öffnest, bittet dein mobiles Android-Gerät dich um „Genehmigungen”. Genehmigungen sind spezielle Berechtigungen, um die Apps bitten müssen, wenn sie auf Daten oder Funktionen auf deinem Handy zugreifen wollen.
Wenn du zum Beispiel ein Auto in deiner Nähe finden möchtest, bittet die SHARE NOW App um die Genehmigung, deinen exakten Standort abzurufen. Einige Apps bitten um mehr Genehmigungen als nötig – nicht cool.
Wir fragen nach dem absolut Notwendigen, damit die SHARE NOW App für dich gut funktioniert. Um die Qualität der GPS-Ortung zu verbessern, damit dein Standort auf der Map so präzise wie möglich ist: android. permission. ACCESS_COARSE_LOCATION android. permission.
ACCESS_FINE_LOCATION android. permission. ACCESS_NETWORK_STATE Um deinen Login in der SHARE NOW App zu sichern: android. permission. AUTHENTICATE_ACCOUNTS maxSdkVersion=22 android. permission. GET_ACCOUNTS maxSdkVersion=22 android.
permission. MANAGE_ACCOUNTS maxSdkVersion=22 android. permission. USE_CREDENTIALS maxSdkVersion=22 Internet-Zugang – nötig, um verfügbare Autos anzuzeigen: android. permission. INTERNET Um die in-app Validierung des Führerscheins zu unterstützen: android. permission.
READ_EXTERNAL_STORAGE maxSdkVersion=22 android. permission. WRITE_EXTERNAL_STORAGE Um Push-Notifikationen des Radars zu unterstützen: android. permission. VIBRATE android. permission. WAKE_LOCK android. permission. READ_PHONE_STATE android.
permission. RECEIVE_BOOT_COMPLETED android. permission. WRITE_SETTINGS android. permission. ACCESS_WIFI_STATE android. permission. ACCESS_DOWNLOAD_MANAGER Um die Fingerabdruck-Authentifizierung (anstelle deiner magischen PIN) für das Öffnen der Autos freizuschalten: android.
permission. USE_FINGERPRINT Für Google Maps und Google Cloud Messaging: com. google. android. providers. gsf. permission. READ_GSERVICES Die SHARE NOW App ist für iOS (Version 10 oder neuer) und Android (Version 6. 0 oder neuer) verfügbar.
Wenn du Probleme mit der SHARE NOW App auf deinem Smartphone hast, versuche bitte, auf die neueste App-Version zu aktualisieren..
Wie alt muss man für flinkster sein?
AGB Flinkster für Privatkunden – Die Deutsche Bahn Connect GmbH (im Folgenden „Deutsche Bahn Connect”) vermietet (als „Anbieter”) oder vermittelt (als „Vermittler”) registrierten Kunden („Kunden”) bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung („Kurzzeitmiete”).
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Abschluss des Kundenvertrages) und die Kurzzeitmiete des Produktes Flinkster;
- Durch den Abschluss des Kundenvertrages erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preis- und Gebührenliste bzw;
der gültigen Verbrauchspauschale. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung (siehe § 5 dieser AGB). Die Begriffe Kunde oder Fahrtberechtigter dienen der Vereinfachung und bezeichnen das männliche und weibliche Geschlecht.
§ 2 Angebote in Kooperation mit Dritten § 2. 1 Anmietung von Fahrzeugen im Flinkster-Netzwerk Der Kunde ist berechtigt, über seinen Kundenaccount sämtliche Fahrzeuge des Flinkster-Netzwerkes zu den Konditionen der aktuellen Preis- und Gebührenliste der Deutschen Bahn Connect (siehe § 1 und 5 dieser AGB) zu buchen.
Die Deutsche Bahn Connect bleibt auch dann als Anbieter alleiniger Vertragspartner des Kunden, wenn es sich um Fahrzeuge Dritter handelt. Für die Nutzung solcher Fahrzeuge gelten diese AGB. § 2. 2 Vermittlung von Fahrzeugen außerhalb des Flinkster-Netzwerkes Der Kunde kann über seinen Kundenaccount auch Fahrzeuge außerhalb des Flinkster-Netzwerkes buchen.
- In diesem Fall erbringt die Deutsche Bahn Connect Dienstleistungen nicht als Anbieter, sondern vermittelt lediglich das Fahrzeugangebot eines Dritten (Deutsche Bahn Connect als Vermittler);
- Der Vertrag über die Leistung kommt im Vermittlungsfall ausschließlich zwischen dem Dritten als Leistungserbringer und dem Kunden zustande;
Es gelten die AGB des Dritten, ebenso dessen Preis- und Gebührenordnungen. Die Deutsche Bahn Connect wird den Kunden im Vermittlungsfall während des Buchungsprozesses auf die abweichenden Preis- und Gebührenordnungen sowie auf die AGB des Dritten hinweisen.
§ 3 Fahrtberechtigung Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben (Kunde) und weitere vom Kunden angemeldete Personen (Tarifpartner). Buchungen über den Kundenaccount von Tarifpartnern erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden.
Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten (Tarifpartner/Beauftragte/berechtigte Dritte) die Regelungen dieser AGB beachten und bei Fahrten fahrtüchtig und im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind.
Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften). Für unter 25-jährige Fahrtberechtigte gibt es Buchungsbeschränkungen, so dass dieser Kundenkreis auf das Fahrzeugangebot einzelner Klassen, wie in der Preisliste ausgewiesen, nicht zugreifen kann.
Dem Kunden ist es untersagt, Fahrtberechtigten unter 25 Jahren Fahrzeuge dieser Klassen zur Nutzung zu überlassen. Dem Kunden kann die Fahrberechtigung ganz oder teilweise entzogen werden, sofern der Kunde Fahrzeuge unsachgemäß behandelt (siehe § 9).
Der Anbieter ist berechtigt, die Fahrtberechtigung zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung die Fahrtberechtigung bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.
§ 4 Zugangsdaten und -medien Jeder Kunde erhält ein Zugangsmedium (Kundenkarte, Führerscheinsiegel o. ) und/oder Zugangsdaten, die nach Setzen einer Kunden-PIN und in Kombination mit einer Smartphone-Applikation ebenfalls den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik ermöglichen.
Eine Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist nicht gestattet, der Kunde verpflichtet sich, insbesondere seine Zugangsdaten und Kunden-PIN strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Verlust des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist stets unverzüglich anzuzeigen.
- Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder Kunden-PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde;
Das Zugangsmedium (Kundenkarte o. ) bleibt im Eigentum der Deutschen Bahn Connect und ist auf Verlangen auszuhändigen. Im Falle des Verlustes wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen;
- Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung;
- Sollten Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel bei der Fahrzeugübernahme vom Anbieter;
Der Fahrzeugschlüssel ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen. Der Anbieter ist berechtigt, das Zugangsmedium zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung das Zugangsmedium bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.
§ 5 Entgelte, Änderungen der Preis- und Gebührenliste (1) Dem Kunden werden Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und Fahrten der Fahrtberechtigten sowie Servicegebühren gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste in Rechnung gestellt, wobei die Abbuchung in der Regel monatlich erfolgt.
(2) Änderungen der Preis- und Gebührenliste erfolgen nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Lage, z. Ölpreise, Unterhalts- und Beschaffungskosten etc. Die Änderung wird dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Wurde mit dem Kunden aufgrund einzel- oder rahmenvertraglicher Vereinbarungen für eine bestimmte Laufzeit oder unter bestimmten Voraussetzungen eine von der „Preisliste Carsharing Bundesweiter Tarif” („Referenzpreisliste”) abweichende Preisliste vereinbart, so wird die Deutsche Bahn Connect die Leistungen nach der Referenzpreisliste (siehe § 20.
1) berechnen. Die Deutsche Bahn Connect wird den Kunden über den Wegfall der Voraussetzungen zur Gewährung von Sonderkonditionen informieren. (3) Der Kunde trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z.
Maut) und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung erforderlichen Mitwirkungspflichten, wie z. den Erwerb und die Anbringung entsprechender Vignetten. § 6 Zahlungsbedingungen und Kaution Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich per E-Mail.
Die dem Kunden übermittelte Rechnung des Anbieters ist innerhalb 1 Woche ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Der Kunde haftet nach Verzugseintritt für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Anbieters bleibt hiervon unberührt.
Die Gültigkeit von gewährten Fahrtguthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine kürzere Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens mitgeteilt wurde. Der Anbieter wird das berechnete Entgelt abhängig von der durch den Kunden gewählten Zahlungsmethode entweder im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) oder von der Kreditkarte des Kunden einziehen.
Im Falle der SEPA-Lastschrift ist durch den Kunden ein entsprechendes Lastschriftmandat unter Angabe der IBAN und BIC auszustellen. SEPA-Lastschriften werden entsprechend 5 Tage vor Einzug angekündigt (Pre-Notification).
Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann der Anbieter dies dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist.
Wurde Kreditkartenzahlung gewählt, obliegt es dem Kunden, sicherzustellen, dass eine gültige Kreditkarte hinterlegt ist. Der Anbieter behält sich vor, Kundenkonten mit abgelaufener Kreditkarte zu sperren, bis durch den Kunden ein alternatives Zahlungsmittel oder eine gültige Kreditkarte hinterlegt wurde.
Der Anbieter kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst). Eine vom Kunden geleistete Kaution ist durch den Anbieter nicht zu verzinsen. § 7 Voraussetzungen zur Fahrzeugübernahme Der Kunde und fahrtberechtigte Personen verpflichten sich, bei jeder Fahrt die gültige Fahrerlaubnis mitzuführen.
Die Fahrtberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis (z.
Fahrverbot) mit sofortiger Wirkung. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde und fahrtberechtigte Personen müssen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme und bei jedem Führen des Fahrzeugs im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte stehen und dürfen keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente zu sich genommen haben, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (bzgl.
Alkohol gilt eine Grenze von 0,0 ‰). § 8 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit den zum Fahrzeug dokumentierten Vorschäden per Schadenliste oder mobiler Applikation abzugleichen.
Festgestellte Neu-Schäden/-Mängel sind dem Anbieter vor Fahrtantritt in einer Form zu melden, die den Eingang der Schadensmeldung beim Anbieter vor Fahrtantritt sicherstellt. Die telefonische Meldung beim Kundenservice des Anbieters vor Fahrtantritt reicht hierfür aus.
Gleiches gilt für die Meldung grober Verschmutzungen und fehlender Ausrüstungsgegenstände. § 9 Benutzung der Fahrzeuge Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Ggf. vorhandene Anmietstationen sind pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen.
Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden, werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde keine geringeren Reinigungskosten nachweist.
Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Fahrzeug mit einer Tankkarte ausgestattet.
- Das Fehlen der Tankkarte ist vor Fahrtantritt zu melden;
- Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs zu verwenden;
- Sofern nicht anders angegeben, muss das Fahrzeug mit mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank abgestellt werden;
Bei Nichteinhaltung der Tankregel kann eine Gebühr gemäß Gebührenliste erhoben werden. Dabei ist, sofern nicht anders angegeben, auf die Betankung mit Premiumkraftstoffen (z. „Aral Ultimate”, „Shell V-Power” o. ) zu verzichten. Der Anbieter behält sich hierbei vor, den Differenzpreis zu Normalkraftstoffen dem Kunden gesondert zu berechnen.
Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Geländefahrten, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen fremden Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen.
Zudem sind untersagt: eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten an angemieteten Fahrzeugen; die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen; der Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten; die über das Mietende hinausgehende Entfernung von Gegenständen, die zur Fahrzeugausstattung gehören; die Deaktivierung des Beifahrerairbags, ohne diesen bei Fahrtende wieder zu aktivieren.
Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit dem Kundenservice abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann.
Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen. § 10 Besondere Bestimmungen im stationären Carsharing Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Anmietung von Fahrzeugen im stationären Carsharing, welches im Wesentlichen durch feste Abhol- und Rückgabestationen oder -gebiete gekennzeichnet ist.
Daneben gelten für das stationäre Carsharing die sonstigen Reglungen dieser AGB, mit Ausnahme von § 11. § 10. 1 Auslandsfahrten Die Benutzung ist nur innerhalb Europas gestattet und Auslandsfahrten sind vor Fahrtantritt dem Anbieter anzuzeigen.
Für die Einhaltung im Ausland geltender fahrzeugbezogener gesetzlicher Bestimmungen, die nicht auch für die Zulassung und Benutzung von Fahrzeugen in Deutschland gelten, die Einhaltung lokaler Verkehrsregeln sowie Anforderungen an die Fahrerlaubnis, trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen frei.
- § 10;
- 2 Buchungspflicht Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes beim Anbieter zu buchen;
- Dabei muss, sofern nicht explizit anders geregelt, auch der Nutzungszeitraum angegeben werden;
Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Eine Altersbeschränkung der Fahrtberechtigten auf mindestens 25 Jahre entfällt in diesem Fall.
Die für die Internet- und Smartphone-Buchung angezeigten Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen. Insbesondere bei Fahrzeugen ohne festen Rückgabeort kann es durch Ungenauigkeiten des GPS-Signals in Einzelfällen zu Abweichungen vom angezeigten zum tatsächlichen Standort des Fahrzeugs kommen, für die der Anbieter keine Gewähr übernimmt.
Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß Gebührenliste erhoben. Der Anbieter kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf den Mietpreis durch den Kunden abhängig machen. § 10. 3 Nutzungsdauer Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum.
- Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Viertelstunde (Beispiel: 14:00 Uhr, 14:15 Uhr, 14;
- 30 Uhr, 14:45 Uhr, 15:00 Uhr);
- Die erste Stunde jeder Buchung wird voll abgerechnet;
- Die weitere Nutzung wird im 30-Minuten-Takt abgerechnet;
§ 10. 4 Stornierungen Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung kann mit einer Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste belegt werden. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt.
Der Anbieter informiert den Kunden, wenn die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde kann dann die Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf eine andere Fahrzeugklasse umbuchen.
§ 10. 5 Rückgabe der Fahrzeuge Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Dokumenten und Ausstattungsgegenständen ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet) und der Fahrzeugschlüssel einschließlich des an diesem befindlichen Datenträgers am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde.
Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug an der in der Buchungsbestätigung angegebenen Station/im angegebenen Parkraumquartier abgestellt werden. Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen.
Befindet sich der zulässige Rückgabeort bzw. Fahrzeugstellplatz im öffentlichen Straßenraum, sind insbesondere die geltenden Parkberechtigungen zu beachten. So darf die Rückgabe auf Parkflächen mit zeitbezogenen Einschränkungen (z. für Straßenreinigung, Bauarbeiten) nur erfolgen, wenn die Einschränkung erst 72 Stunden nach Fahrzeugrückgabe wirksam wird und eine entsprechende Meldung an den Kundenservice erfolgt.
Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur vollständigen Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter berechnet werden, insbesondere, wenn der Fahrzeugschlüssel oder die Tankkarte bei Beendigung des Mietvorgangs nicht zurückgegeben wurde.
Erfolgt die Rückgabe des Schlüssels/der Tankkarte nicht innerhalb von 24 Stunden, können darüber hinaus weitere Kosten in Rechnung gestellt werden, insbesondere Aufwände für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels/einer Ersatztankkarte. Kann der Fahrzeugschlüssel durch den Kunden nicht in angemessener Zeit zurückgegeben werden, können zudem Kosten für eine zur Wahrung des Versicherungsschutzes notwendige Sicherstellung des Fahrzeugs und einen Tausch der Fahrzeugschließanlage an den Kunden belastet werden.
- Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden ist dem Anbieter vorbehalten;
- Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeugs und die Nutzungsdauer wird automatisch auf die nächste volle Viertelstunde abgerundet;
Ist die Nutzungsdauer kürzer als der Buchungszeitraum, erfolgt die Berechnung des nicht genutzten Buchungszeitraums gem. § 10. § 10. 6 Verspätungen Kann der Kunde den in der Buchung bekanntgegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern.
- Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden nicht eingehalten werden, ist der Anbieter berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen;
Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Anbieter darüber hinaus anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäß Gebührenliste erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Besondere Bestimmungen im Free-Floating-Carsharing Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Anmietung von Fahrzeugen im Free-Floating-Carsharing, welches im Wesentlichen durch die Einwegmiete innerhalb eines Geschäftsgebietes und den Verzicht auf die Angabe eines Buchungszeitraumes gekennzeichnet ist.
Daneben gelten für das Free-Floating-Carsharing die sonstigen Reglungen dieser AGB, mit Ausnahme von § 10. § 11. 1 Auslandsfahrten Die Benutzung ist nur innerhalb des Landes zulässig, in dem das Fahrzeug angemietet wurde. § 11. 2 Buchung/Übernahme/Nutzungszeit Es besteht keine Vorbuchungspflicht; das Fahrzeug kann direkt durch die Kundenkarte oder ein anderes Zugangsmedium geöffnet werden; die Nutzungsdauer muss im Vorfeld nicht festgelegt werden; berechnet wird nur die tatsächliche Nutzungszeit (Öffnen–Schließen) entsprechend der vereinbarten Taktung.
§ 11. One-Way/Parken/Rückgabe Einwegfahrten innerhalb des jeweiligen Geschäftsgebietes sind ausdrücklich erlaubt; das Abstellen ist auf öffentlichen Parkplätzen möglich. Ausgenommen davon sind reine Anwohnerparkzonen und Parkplätze, bei denen der erlaubte Parkzeitraum durch ein zeitweises Halte- oder Parkverbot sowie zeitlich beschränktes Parken mit Parkscheibe unterbrochen wird.
Bei Nutzung eines Free-Floating-Angebots erfolgt bei jedem Abstellen der Zündung eine automatische Ortung, um – sofern im Nutzungskonzept des jeweiligen Anbieters vorgesehen – die automatisierte Übernahme von ggf. anfallenden Parkkosten gewährleisten zu können.
- Bei der Rückgabe elektrisch betriebener Fahrzeuge muss eine Restreichweite von 10 km vorhanden sein;
- § 11;
- 4 Preise Für die Free-Floating-Nutzung können in der Preis- und Gebührenliste eigene Preise und Gebühren ausgewiesen werden, auch ein abweichender Selbstbehalt kann vereinbart werden;
§ 12 Anzeigepflicht und Verhalten bei Pannen, Reparaturen, Unfall oder Diebstahl (1) Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit dem Kundenservice abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann.
- Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen;
- (2) Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um die Betriebsfähigkeit oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen Reparaturaufträge nur mit ausdrücklicher (schriftlicher) Zustimmung des Anbieters erteilt werden;
Die entsprechenden Belege der Reparatur sind dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen sowie vollumfänglich vorzulegen, eine Erstattung durch den Anbieter erfolgt soweit der Kunde gemäß § 16 nicht haftet. (3) Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde verpflichtet immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Mietwagen, zu Schaden kam.
- Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein Schuldanerkenntnis, Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben;
- Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse/Pannen zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten;
Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde bzw. die fahrtberechtigte Person hierbei verletzt wurden, hat die schriftliche Unterrichtung spätestens sieben Tage nach dem Schadensereignis, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis zu erfolgen.
Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Schadensmeldung beim Anbieter ein, so kann der Anbieter die daraus entstehenden Mehraufwände dem Kunden in Rechnung stellen. Kann ein Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden, weil der Kunde die Auskunft verweigert, so behält sich der Anbieter vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten.
Der Anbieter kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Gebührenliste berechnen, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Kunde darf sich nach einem Unfall (unabhängig von dessen Verschuldung) erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und die Sicherstellung des Fahrzeuges nach Rücksprache mit dem Kundenservice gewährleistet werden konnte.
§ 13 Versicherung Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbehalte und die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines weiteren Versicherungsschutzes durch den Kunden ergeben sich aus der gültigen Preisliste.
- Die Senkung des Selbstbehaltes im Schadensfall gilt nur, wenn dieser vor Fahrtantritt gebucht wurde und die fahrtberechtigte Person bei der Buchung angegeben wurde, sofern der Kunde nicht selbst Fahrer ist;
Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig. § 14 Technikereinsatz Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik, durch Nichteinhalten der ordnungsgemäßen Bedienung des Fahrzeugs oder der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen PIN), so werden dem Kunden Kosten gemäß Gebührenliste und Aufwand in Rechnung gestellt, sofern der Kunde keinen geringeren Aufwand nachweist.
§ 15 Haftung des Anbieters Die Haftung des Anbieters, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.
Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Anbieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie eine etwaige Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz. Fundsachen sind dem Anbieter zu melden und auszuhändigen; eine Haftung dafür wird seitens des Anbieters nicht übernommen.
- § 16 Haftung des Kunden Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er eine Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs zu vertreten hat;
- Die Haftung des Kunden erstreckt sich hierbei auch auf Schadennebenkosten, wie z;
Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Bei Verhalten des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen, das zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes führt, haftet der jeweilige Kunde auch im Falle der Inanspruchnahme eines weiteren durch den Anbieter gewährten oder vermittelten Versicherungsschutzes in einem der Schwere des eigenen Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens.
Dies gilt auch, wenn der Kunde im Falle eines Unfalles, Brandes, Diebstahls oder Wildschadens auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet, dem Anbieter gegenüber einen Schaden nicht anzeigt oder vorsätzlich falsche Angaben zum Unfallhergang macht, sofern der Fahrzeugversicherer des Anbieters aufgrund der o.
Punkte die Leistung verweigert. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde haftet für von ihm zu vertretene Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z. Verstößen im Straßenverkehr) selbst. Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde.
- Sofern der Kunde dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Gebührenliste erheben;
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift und weitere Kundendaten (Zahlungsverbindung, Kontaktdaten) unverzüglich mitzuteilen;
Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit 15,– EUR in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z.
Zustellung einer E-Mail nicht möglich oder Mobilfunknummer) behält sich der Anbieter vor, das Kundenkonto vorläufig zu sperren. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen.
Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Restreichweite entstehen.
§ 17 Aufrechnung, Einwendungsausschluss Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 18 Vertragsänderungen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekanntgegeben und im Internet veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt.
- Auf diese Folge wird ihn der Anbieter bei der Bekanntgabe besonders hinweisen;
- Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter abgesendet werden;
- § 19 Kündigung und Sperrung Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende in Textform gekündigt werden;
Wurde bei besonderen Tarifen eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages bleibt den Parteien vorbehalten.
Bei Tarifen mit Mindestlaufzeit steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch bei Änderungen der Preis- und Gebührenliste zu, worüber der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung informieren wird.
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist der Anbieter auch berechtigt, den Kunden aus wichtigen Gründen für bestimmte Zeit für Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange nicht unerhebliche Forderungen des Anbieters aus früheren Vermietungen trotz Fälligkeit noch nicht ausgeglichen wurden, bei Verstoß gegen Aufklärungspflichten bei Schadensfällen, Nichtvorlage des Originalführerscheins innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist für die Prüfung des Fortbestehens der Fahrerlaubnis oder bei wiederholten Verstößen des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten.
Der Anbieter informiert den Kunden schriftlich über die Dauer und den Grund der Sperrung. § 20 Datenschutz Der Anbieter speichert personenbezogene Daten der Kunden und verpflichtet sich hierbei, dies nur im Einklang mit den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes zu tun.
Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen straßenverkehrs-rechtliche Vorschriften (z. Verstößen im Straßenverkehr) werden die personen-bezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt.
Wurde das Fahrzeug in einem solchen Fall nicht vom Kunden gefahren, ist der Kunde verpflichtet Name und Anschrift des Fahrers unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter verpflichtet sich, Daten des Kunden oder Fahrtberechtigten nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: https://anmeldung. flinkster. de/de/datenschutz. § 20. 1 Nutzung von abweichenden Preislisten Referenzpreisliste ist die „Preisliste Carsharing Bundesweiter Tarif”. Aufgrund einzel- oder rahmenvertraglicher Vereinbarungen können abweichende Preislisten zur Anwendung kommen.
Sieht ein Kundenvertrag aufgrund eines Rahmenvertrages mit einem Dritten die Anwendung einer abweichenden Preisliste vor, so erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Deutsche Bahn Connect zum Zwecke der Prüfung, ob die vertragliche Grundlage zur Anwendung der abweichenden Preisliste fortbesteht, Daten mit dem jeweiligen Rahmenvertragspartner austauscht.
§ 20. 2 bahn. bonus-Programm Im Rahmen der Teilnahme von Deutsche Bahn Connect als Sammelpartner am „bahn. bonus-Programm” der Bahn übermittelt Deutsche Bahn Connect regelmäßig und automatisch für alle Kunden mit aktueller BahnCard, die über dieses Sammelprogramm erzielten Punkte an die DB Fernverkehr AG als Betreiber des „bahn.
- bonus-Programms”;
- Kunden, die keine Teilnahme am bahn;
- bonus-Programm wünschen, können dieser Übermittlung widersprechen;
- § 20;
- 3 Positionsbestimmung Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung;
Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden oder Fahrtberechtigten. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§ 10. 5) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen.
§ 20. 4 Vermittlungsfall Die Deutsche Bahn Connect kann für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen durch Dritte (Deutsche Bahn Connect als Vermittler gemäß § 2. 2) Daten des Kunden zu Namen, Anschrift, Führerschein und Zahlungsmethode an diesen übergeben.
Deutsche Bahn Connect wird hiervon als Vermittler jedoch nur dann Gebrauch machen, wenn Störfälle (Schadensfälle, Bußgelder, Straftatbestände, Streitfälle zu Gebühren oder Fahrtkosten) und/oder die Revisionssicherheit gegenüber dem Finanzamt dieses erforderlich machen.
- Im Regelfall werden lediglich anonyme IDs zur Sicherstellung der späteren Zuordnung an den Dritten übergeben, sodass der Kunde im Vermittlungsfall gegenüber dem Leistungserbringer anonym bleibt;
- § 20;
- 5 Kundenservicecenter Bei folgenden Leistungen, die im telefonischen Kontakt über das Kundenservicecenter erbracht werden, ist eine Beantwortung einer vom Kunden festzulegenden Sicherheitsfrage erforderlich: Erstellung, Änderung und Stornierung von Buchungen, Kundendatenänderung (außer Namen), Rechnungsauskunft;
Die Sicherheitsabfrage ist an den jeweiligen Kundenaccount gebunden und dient dem Schutz vor einem unbefugten Zugriff Dritter. Bei nicht korrekter Beantwortung der Sicherheitsabfrage ist die Deutsche Bahn Connect berechtigt, die angefragte Leistung zu verweigern.
Die Sicherheitsfrage kann jederzeit online oder schriftlich (per E-Mail, Brief) geändert werden. § 20. 6 Digitale Führerscheinprüfung Ihre im Rahmen der Führerscheinprüfung anfallenden personenbezogenen Daten werden durch den Dienstleister identity Trust Management AG im Auftrag der Deutsche Bahn Connect GmbH verarbeitet.
Es findet keine dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten beim Dienstleister statt. Der Dienstleister erstellt ein Prüfprotokoll, und sendet dieses an die Deutsche Bahn Connect GmbH. Die Deutsche Bahn Connect GmbH speichert das Prüfprotokoll und hält es für die Dauer Ihres Vertragsverhältnisses mit der Deutsche Bahn Connect GmbH vor.
- § 21 Bonitätsprüfung Der Anbieter behält sich vor, den folgend genannten Wirtschaftsauskunftsdateien Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von diesen bzw;
- einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Kunden zu erhalten: Schufa Holding AG, Hagenauer Str;
44, 65203 Wiesbaden; Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstr. 18, 22761 Hamburg; Arvato Infoscore GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Der Anbieter behält sich bei negativer Auskunft vor, Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Kundenvertrag einzugehen.
- Unabhängig davon wird der Anbieter der jeweiligen Wirtschaftsauskunftsdatei auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln;
- Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist;
§ 22 Vertragswidriges Verhalten Bei folgenden vom Kunden zu vertretenden Tatbeständen kann der Anbieter für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale bis in Höhe von 250,– EUR erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist: Fahrten ohne Nutzung der vorgesehenen Buchungswege; unberechtigte Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN; Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte; um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe; missbräuchliche Benutzung von Tankkarten.
- § 23 Verbraucherschlichtung Der Anbieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet;
§ 24 Sonstige Bestimmungen Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz der Deutsche Bahn Connect GmbH vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.
Wie viel kostet Car to go pro Minute?
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- Einen Abmeldelink finden Sie am Ende jedes Newsletters;
- Detaillierte Informationen zum Versand, zu Statistiken und Analysen, zu Nutzungsprofilen sowie zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung;
Je nach Standort-Konzept unterscheiden sich die Kosten fürs Carsharing. Bei festen Standorten (stationsbasiertes Carsharing) liegen die Kosten bei einem Kleinwagen zwischen vier und acht Euro pro Stunde; ohne feste Standorte („free floating”) zwischen 14 bis 19 Euro, wie der Bundesverband CarSharing berechnet hat. Auch je nach Anbieter unterscheiden sich die Carsharing-Kosten:
- Am häufigsten ist eine Kombination aus Zeitpreis und Kilometerpreis. Flinkster zum Beispiel verlangt mindestens 1,50 Euro je Stunde und 0,18 Euro je Kilometer.
- Anbieter ohne feste Standorte setzen meist auf einen Zeitpreis. Bei Car2Go sind es beispielsweise ab 0,26 Euro je Minute.
- Selten ist ein reiner Kilometerpreis. drive by verlangt zum Beispiel ab 0,69 Euro je Kilometer.
Neben den hier beschriebenen kommerziellen Anbietern gibt es auch privates Carsharing. Dabei stellen Privatpersonen ihr Fahrzeug anderen zur Verfügung – über kommerzielle Vermittler wie snappcar. de, drivy. de oder turo. com. Die Kosten für privates Carsharing sind in der Regel von Auto zu Auto unterschiedlich und niedriger als bei kommerziellen Anbietern, vor allem bei größerer Entfernung und längerer Nutzung.
Kann ein Fahranfänger ein Auto mieten?
Wie alt muss ich sein um ein Auto zu mieten? – Um in Deutschland ein Auto bei SIXT zu mieten, müssen Sie:
- 18 Jahre oder älter sein
- einen gültigen Führerschein für mindestens 1 Tag besitzen
- Sie verfügen über eine gültige Debit- oder Kreditkarte
- Fahrer unter 25 Jahren müssen außerdem einen Zuschlag für junge Fahrer entrichten.
Was bedeutet Führerschein validieren?
Online-Validierung Ihres Führerscheins – Bei der Online-Validierung sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Registrieren Sie sich auf der Internetseite von Share Now und laden Sie die App herunter.
- Öffnen Sie die App, machen Sie ein Foto von der Vorderseite Ihres Führerscheins, von der Rückseite und anschließend von sich selbst.
- Anhand des Selfie verifizieret der Anbieter, dass es sich tatsächlich um Sie handelt.
- Um sicherzustellen, dass der Führerschein akzeptiert wird, laden Sie gut lesbare Farbfotos oder Scans der Vorder- und Rückseite des Führerscheins hoch.
- Die Validierung dauert in der Regel weniger als drei Arbeitstage.
- Bei Problemen können Sie einfach eine Validierungsstelle aufsuchen.
Wichtig : In Deutschland, Italien und Spanien ist Share Now verpflichtet, die Gültigkeit des Führerscheins alle drei Jahre zu überprüfen..
Wie lange dauert Registrierung bei SHARE NOW?
Bereit für SHARE NOW? – Werde Teil der Carsharing-Community und fahre noch heute! Die Registrierung ist kostenlos, dauert nur 3 Minuten und du kannst sofort mit der App loslegen.
Wie alt muss man sein für SHARE NOW?
Mindestalter für Share Now – Das Carsharing von Share Now ist auch bei jungen Menschen sehr beliebt. Dabei ist aber auf das Mindestalter zu achten.
- Der Personalausweis, sowie auch der Führerschein müssen bei der Buchung vor Ort oder bei einer Online-Buchung per E-Mail oder über andere Wege vorgezeigt werden.
- Der Fahrer muss bei Share Now mindestens 21 Jahre alt sein. Außerdem muss er seit mindestens einem Jahr einen gültigen Führerschein besitzen.
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Was braucht man für SHARE NOW?
BONUS: Weiterempfehlen lohnt sich! – Jetzt, wo du ein Profi in Sachen Carsharing bist, solltest du deinem Freundeskreis und deiner Familie von uns erzählen. Wenn sie sich anmelden, habt ihr beide etwas davon. Wir schenken dir 10 € Guthaben für jeden neuen SHARE NOW User, den du anwirbst.
Ist Flinkster teuer?
Voll vernetzt – 25. 02. 2014 — Flinkster ist das Carsharing-Angebot der Deutschen Bahn. Flächenmäßig bietet Flinkster mit mehr als 800 Stationen das größte Netz unter den Carsharing-Anbietern. In welchen Städten ist Flinkster nutzbar? Kaum ein Carsharing -Anbieter ist an so vielen Standorten vertreten wie Flinkster.
In Städten wie Hamburg und Berlin hat Flinkster auch den Smart Electric Drive im Angebot. Diese Autos bietet Flinkster an: Der Fuhrpark von Flinkster umfasst unter anderem folgende Fahrzeuge: Audi A6, Audi A8 , BMW 5er, BMW 7er , Citroën C1, Citroën DS3 , Fiat 500, Fiat Panda , Ford Ka, Ford Fiesta, Ford Focus, Mercedes C-Klasse, Mercedes E-Klasse, Mercedes S-Klasse , Opel Corsa , Smart, VW Polo, VW Golf.
In etwa 140 deutschen Städten lässt sich der Flinkster-Service nutzen. Zusätzlich können auch Neunsitzer-Busse oder Transporter wie der Ford Transit , Mercedes Sprinter, Opel Movano oder VW T5 gemietet werden.
Auch verschiedene Elektroautos stehen in einigen Städten für Flinkster-Kunden zur Verfügung. Darunter der Citroën C-Zero , Smart Electric Drive, Mini E und Peugot iOn. Auf Anfrage ist auch die Anmietung von Cabrios oder SUVs möglich. Wie registriere ich mich und was sind die Voraussetzungen? Die Registrierung erfolgt online auf der Flinkster-Internetseite.
Anschließend muss der neue Kunde seine Angaben in einem Flinkster-Mobility-Center (in vielen Bahnhöfen der Deutschen Bahn) durch Vorlage von Personalausweis und Führerschein verifizieren. Daraufhin erhält er eine Kundenkarte.
Für die Registrierung veranschlagt Flinkster 50 Euro, wenn man sich für den bundesweiten Tarif entscheidet. Wer im Besitz einer Bahncard ist oder den Lokal-Tarif wählt (siehe unten), zahlt keine Anmeldegebühren. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Für Fahrer unter 25 Jahren gilt eine Beschränkung auf die Kleinwagen-Klasse. Flinkster arbeitet in Berlin mit Multicity zusammen. Die Flotte besteht ausschließlich aus Citroën Z-Zero. Buchen, fahren, abstellen – so funktioniert das! Gebucht wird im Internet, per App oder Telefon. Buchungen über Internet und über die App sind kostenlos, eine telefonische Buchung kostet 1,50 Euro. Die Fahrzeuge können stunden- bis monatsweise gebucht werden.
- Weitere Voraussetzung ist eine gültige Kredit- oder EC-Karte;
- Die Autos befinden sich an den deutschlandweit rund 800 Flinkster-Stationen;
- Die Rückgabe erfolgt immer an der Station, an der das Auto abgeholt wurde;
In München gibt es neben den Stationen auch sogenannte Parkraumquartiere, innerhalb derer die Autos an gekennzeichneten Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum abgeholt und wieder abgestellt werden können. In Berlin arbeitet Flinkster mit dem Carsharing-Anbieter Multicity zusammen – für die Multicity-Flotte (Citroën Z-Zero) gibt es keine festen Standorte.
Die Fahrzeuge werden mit der Kundenkarte geöffnet. Der Fahrzeugschlüssel befindet sich im Handschuhfach oder in einem Schlüssel-Tresor, der ebenfalls mit der Kundenkarte geöffnet wird. An Bord ist außerdem eine Tankkarte deponiert.
Das sind die Kosten Es sind grundsätzlich zwei Tarife wählbar. Erste Variante: der bundesweite Tarif (für Gelegenheits-Mieter) ohne monatliche Grundgebühr. Die Kosten richten sich nach der Fahrzeugklasse. Am günstigsten ist die Mini-Klasse (Fiat Panda, Smart, Peugeot 107 ).
Hier kostet die Miete pro Stunde 2,30 Euro zu den Hauptgeschäftszeiten. Im Nachttarif (22 bis 8 Uhr) fällt der Kurs auf 1,50 Euro pro Stunde. Bucht man das Auto für einen ganzen Tag, werden 39 Euro fällig, ab dem zweiten Tag nur noch 29 Euro.
Hinzu kommt die Kilometerpauschale in Höhe von 0,18 Euro. Am teuersten ist die Transporter-Klasse (Ford Transit, Mercedes Sprinter, Opel Movano oder VW T5): Der Stundenpreis beträgt tagsüber acht Euro und im Nachttarif 1,90 Euro, die Kilometerpauschale beträgt hier 0,20 Euro.
Die Tagesmiete beläuft sich auf 80 Euro, ab dem zweiten Tag werden noch 59 Euro fällig. Preise für Fahrzeuge der Oberklasse (Audi A8, BMW 7er und Mercedes S-Klasse) nennt Flinkster nur auf Anfrage. Die Buchung muss bei Oberklasse-Fahrzeugen mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen.
Die zweite Tarif-Variante: der Lokaltarif (für regelmäßige Nutzer). Eine verwirrende Bezeichnung, denn der Lokaltarif gilt ebenfalls deutschlandweit. Hierbei fällt eine monatliche Grundgebühr von zehn Euro an. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate. Ein Auto der Mini-Klasse kostet tagsüber (8 bis 22 Uhr) 1,50 Euro pro Stunde – nachts entfallen die stündlichen Mietkosten sogar.
Allerdings liegt die Kilometerpauschale mit 0,26 Euro im Vergleich zum bundesweiten Tarif etwas höher. Die Transporter-Klasse kostet im Lokaltarif tagsüber nur noch fünf Euro pro Stunde, nachts sogar nur ein Euro pro Stunde, und die Kilometerpauschale liegt bei 0,29 Euro.
Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt unabhängig vom Tarif 1500 Euro. Über das Sicherheitspaket (90 Euro pro Jahr) lässt sie sich auf 300 Euro reduzieren. Für Geschäftskunden (Anmeldegebühr 99 Euro) fallen gesonderte Tarife an. Berechnungsbeispiel (bundesweiter Tarif): Besuch der Tante in Schönau übers Wochenende.
Dazu fahren wir mit der Bahn bis Heidelberg und leihen uns dort von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 16 Uhr einen Opel Corsa. 79 Euro kostet die Zeitmiete des Autos. Dazu kommen etwa 70 Kilometer, bei einer Kilometerpauschale von 0,18 Euro.
Macht in Summe 91,60 Euro. Bei der Nutzung von Multicity-Autos in Berlin haben Flinkster-Kunden mit ihrer Flinkster-Kundenkarte Zugang zu den Fahrzeugen. Auch die Abrechnung erfolgt über Flinkster. Der Tarif liegt einheitlich bei 0,28 Euro pro Minute und 39 Euro pro Tag.
Das ist originell Bestens vernetzt: Zahlreiche Standorte, dazu Kooperationen mit anderen Anbietern wie Multicity, gewähren vollständige Mobilität auch an Orten fernab von größeren Städten. Deutschlandweit gibt es mehr als 800 Stationen, so etwa an allen großen ICE-Bahnhöfen und Flughäfen.
Kunden haben die Wahl zwischen zwei Tarifen, sodass Gelegenheitsnutzer ebenso glücklich werden wie Vielreisende. Laut Flinkster soll es inzwischen 215. 000 Kunden geben (Stand Januar 2014), die auf das Carsharing-Angebot der deutschen Bahn zurückgreifen. Und diese Zahl könnte bald deutlich wachsen: Ab Mitte 2014 wollen Car2Go und Flinkster zusammenarbeiten , sodass Kunden des einen Anbieters auch den Service des anderen nutzen können, ohne sich erneut registrieren zu müssen..
Was ist mit DriveNow passiert?
Schön, dass du fragst. Die SHARE NOW App kombiniert das Beste aus den Apps von car2go und DriveNow. Wir haben das Beste aus beiden Welten ausgewählt, um das bestmögliche Carsharing-Erlebnis für dich zu schaffen. Schlüssellose Autos: Seien wir ehrlich – Autoschlüssel sind von gestern.
- Wir bereiten den Weg für eine Flotte neuer schlüsselloser Autos, denn das ist die Zukunft;
- Bluetooth-Zugang: In Zukunft werden unsere Autos keine Anzeigegeräte an den Windschutzscheiben mehr haben und du musst nicht mehr den dreistelligen Zugangscode eingeben, um zu beweisen, dass du neben dem Auto stehst;
Alles, was du tun musst, ist die Bluetooth-Funktion deines Smartphones zu aktivieren und. neben dem Auto zu stehen! Maßnahmen zur Diebstahlsicherung: Hast du vergessen, die Autotüren abzuschließen und bist weggegangen? Keine Sorge. Wir sperren den Motor nach einer gewissen Zeit automatisch, so dass niemand einfach einsteigen und wegfahren kann.
Wenn du wieder fahrbereit bist, entsperre den Motor einfach per Knopfdruck in der App. Lääääängere Mieten: Du hast darum gebeten. Wir haben geliefert. Mit SHARE NOW kannst du das gleiche Auto bis zu 30 Tage lang fahren.
Und wir arbeiten daran, noch längere Mietzeiten für dich freizuschalten. Neues Design: Schicke neue Farben, brandneue Design-Philosophie. Was kann man daran nicht mögen? Ein vertrautes Gesicht! Wir freuen uns, dich hier zu sehen. Nein, wenn du einen car2go- oder DriveNow-Account hattest, musst du dich nicht erneut für SHARE NOW registrieren.
Wenn du car2go genutzt hast: Die car2go App ist jetzt SHARE NOW. Wenn du automatische App-Updates aktiviert hast, sollte die SHARE NOW App bereits auf deinem Handy sein. Du kannst sofort wieder mit dem Carsharing beginnen.
Dein Account bleibt der gleiche. Wenn du DriveNow genutzt hast: Die DriveNow-App wurde eingestellt und alle DriveNow-Autos wurden in die SHARE NOW App aufgenommen. Lade einfach die SHARE NOW App herunter und melde dich mit deiner DriveNow-E-Mail und deinem Passwort an.
Dein Account bleibt der gleiche. Als Carsharing Joint Venture zwischen car2go und DriveNow ist SHARE NOW eine bahnbrechende neue Art der Autovermietung. Unsere Mission ist deine persönliche Freiheit: Damit du in der Stadt fahren kannst, ohne dass es auf Kosten des Geldbeutels – oder der Umwelt – geht.
Mit nur einer App stellen wir dir Tausende der coolsten Autos der Welt zur Verfügung. Wir nehmen uns eine lange Reihe von Pionieren der Automobilindustrie zum Vorbild und sind immer noch dabei, Mobilität neu zu erfinden. Mit einer globalen Präsenz von über 10000 Autos in 16 Städten in 8 Ländern Europas sind wir heute der älteste und bedeutendste Carsharing-Anbieter auf dem Markt.
Die car2go App wurde am 12. November 2019 automatisch zur neuen SHARE NOW App. Wenn du die car2go App bereits nutzt, hast du die zukünftige SHARE NOW App bereits in Händen. Die DriveNow App wurde in Deutschland am 14.
Januar 2020 eingestellt. Keine Sorge: Alle DriveNow Autos sind in die SHARE NOW App verschoben worden. Du kannst einfach die SHARE NOW App herunterladen und dich mit deiner DriveNow E-Mail und deinem Passwort anmelden. Carsharing stellt die Idee des Autobesitzes an sich infrage.
Ein einziges gemeinsam genutztes Auto sorgt dafür, dass bis zu 18,6 Privatfahrzeuge weniger auf der Straße sind (Quelle: Karlsruher Institut für Technologie). Auf lange Sicht werden dadurch die Verkehrsüberlastung und die gesamten CO2-Emissionen in den Metropolen Europas reduziert.
Auf der Straße zu fahren, sollte dir kein schlechtes Karma einbringen. Heute hat jede zweite SHARE NOW Stadt Elektroautos in der Flotte. Elektroautos sind die Zukunft und wir setzen auf leises Fahren ohne schlechtes Gewissen. Unser Versprechen an dich: Eine Elektroflotte, die wächst – jedes Jahr.
- Warum Schulden bei der Bank haben, nur um ein Auto in der Stadt zu besitzen? Mobilität sollte keine finanzielle Belastung sein;
- Mit Carsharing nimmst du deine persönliche Freiheit in Anspruch;
- Für nur 0,09 € pro Minute deckt Carsharing mit SHARE NOW die Fixkosten von Autokrediten, Autoversicherungen und der gesamten Instandhaltung;
Carsharing ist eine bahnbrechende neue Art, ein Auto in der Stadt zu haben. Unsere Autos sind in den großen Innenstädten frei verfügbar und können mit nur einer App “On-demand” gemietet werden. Finde unsere Autos, die an jeder zweiten Straßenecke auf dich warten, und schalte sie mit wenigen Handgriffen frei.
Es gibt keine minimale Mietdauer – das heißt, du kannst einfach nur 2 Minuten lang ein SHARE NOW Auto fahren, wenn du möchtest. Oder du fährst aus der Stadt hinaus für lääängere Reisen. Carsharing wurde 2008 in Ulm von einigen sehr klugen Ingenieuren erfunden.
Vielen Dank, Ingenieure!.
Wie funktioniert tanken bei Flinkster?
Mobilität für hohe Ansprüche – Der Innenraum deines Flinkster-Autos ist sauber, aber außen hat er Dreckspritzer abbekommen? Ihr Tank ist nach längerer Fahrt leer? Kein Problem. Mit der Tankkarte im Handschuhfach kannst du jederzeit eine Waschstraße oder Tankstelle aufsuchen.
Wie teuer ist Car 2 Go?
Der Spitzenreiter – 09. 01. 2018 — Car2Go hat das Carsharing extrem vereinfacht und sein Geschäftsmodell nicht nur in Europa, sondern auch in den USA und China eingeführt. Nach acht Jahren zählt Car2Go weltweit 2,9 Millionen Kunden – knapp 800. 000 in Deutschland. In welchen Städten ist Car2Go nutzbar? In Deutschland ist Car2Go in Berlin, Frankfurt a.
, Hamburg, München, dem Rheinland und Stuttgart vertreten. Weitere Standorte gibt es im europäischen Ausland in Amsterdam, Wien, Madrid, Florenz, Mailand, Rom und Turin. Auch in den USA und Kanada gibt es in elf verschiedenen Städten knapp 6000 Fahrzeuge.
In China, in Chongqing, stehen 700 Fahrzeuge zur Verfügung. Diese Autos bietet Car2Go an : Gut zehn Prozent der Car2Go-Flotte läuft batterieelektrisch. Car2Go ist ein Unternehmen von Daimler und BMW. Zur Fahrzeugflotte gehören neben dem Smart diverse Mercedes-Modelle (A-/B-/CLA-/GLA-Klasse). In Stuttgart sind alle Car2Go-Fahrzeuge rein elektrisch betrieben. Gleiches gilt für Amsterdam (350 Fahrzeuge) und Madrid (500 Fahrzeuge). Wie registriere ich mich und was sind die Voraussetzungen?
Der Smart ist das ideale Auto für die Stadt. Die Anmeldung erfolgt auf der Website von Car2Go oder per App, wo jeder neue Kunde ein Passwort und eine PIN anlegt. Anschließend kann der Führerschein eingescannt werden oder es geht zur Vorlage von Führerschein und Ausweis in eine Registrierstelle. Dafür gibt es extra Car2Go-Shops.
Für die City ist der Smart genau das richtige Modell, für einen Abstecher zum nächsten Möbelhaus oder für den Wochenendeinkauf gibt es die Mercedes-Modelle. Und wer es mal eilig hat, kann sich in Hamburg und München sogar einen Mercedes AMG CLA 45 mieten (für diese Modelle ist für den Anmieter ein Mindestalter von 40 Jahren vorgeschrieben).
In Berlin ist die Registrierung auch in den Kundenzentren der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) möglich, die mit Car2Go kooperieren. BVG-Abonnenten erhalten auch Sonderkonditionen. Voraussetzung für die Registrierung bei Car2Go sind ein Mindestalter von 18 Jahren und der Besitz des Führerscheins seit mindestens einem Jahr. Buchen, fahren, abstellen – so funktioniert das! Mit der Car2Go-App kann man ein Auto suchen, buchen und bis zu 30 Minuten reservieren. Das A und O bei Car2Go ist die Smartphone-App. Sie zeigt an, wo sich das nächste freie Auto befindet. Mit einem Tipper ist das Auto kostenlos für 30 Minuten reserviert. Befindet sich einmal kein freies Auto in erreichbarer Nähe, lässt sich mit der Car2Go-App ein Suchradar aktivieren.
Außerdem erforderlich: ein deutsches Girokonto, das auf den Namen der registrierten Person läuft, eine E-Mail-Adresse und ein Mobiltelefon. Die Registrierung kostet neun Euro und es gibt Freiminuten im Wert von 15 Euro, nach der Führerscheinvalidierung für die erste Fahrt geschenkt.
Sobald im Umkreis ein Fahrzeug frei wird, ertönt dann ein Signal auf dem Smartphone. Um ein freies Fahrzeug zu öffnen, tippt man den PIN, der einem in der Windschutzscheibe angezeigt wird, in die App. Der Autoschlüssel befindet sich im Innenraum im Handschuhfach. In Hamburg und München gibt es sogar AMG CLA 45. Im Auto angekommen, muss die persönliche PIN eingeben und der Zustand des Autos angegeben werden. Falls einem noch nicht eingetragene Schäden aufgefallen sind, muss man diese ebenfalls melden. Danach kann die Fahrt losgehen. Immer mit an Bord sind ein Radio und ein Navigationsgerät.
Nach Beendigung der Fahrt kann das Auto an einer beliebigen Stelle im Geschäftsgebiet abgestellt werden. Bis wohin sich das Geschäftsgebiet in der jeweiligen Stadt erstreckt, lässt sich auf der Car2Go-Internetseite oder über die Smartphone-App einsehen.
Das praktische dabei: Car2Go übernimmt die Kosten für öffentliche Parkplätze und bietet reservierte Stellplätze im Stadtzentrum an. Das sind die Kosten Je nach Fahrzeug kostet jede Minute der Fahrt unterschiedlich viel. Am günstigsten sind die Smarts mit Benzinmotor mit 26 Cent pro Minute.
Etwas teurer sind die Elektrosmarts mit 29 Cent, gefolgt von der Mercedes A-Klasse mit 31 Cent. Die teuersten Modelle sind die B-Klasse und CLA/ GLA für 34 Cent. Im Minutentarif sind jeweils 200 Kilometer inklusive, fährt man mehr, fallen pro Kilometer weitere 29 Cent an.
Wer das Auto länger behalten möchte als nur ein paar Minuten, kann auch eines der “Packages” buchen. Zwei Stunden inklusive 80 Kilometer kosten so 17,90 Euro für einen Smart, 19,90 Euro für eine A-Klasse und 22,90 Euro für CLA/GLA/B-Klasse. Weiter gibt es noch Packages für vier Stunden und 120 Kilometer, sechs Stunden und 160 Kilometer und 24 Stunden mit 200 Kilometern.
- Für das Anmieten oder Abstellen an Flughäfen wird eine Flughafenpauschale erhoben;
- In Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Frankfurt und Stuttgart werden 5,90 Euro fällig, zwölf Euro sind es in München;
- Wer volltankt bekommt zehn Freiminuten gut geschrieben (nur wenn der Füllstand unter 25 Prozent gesunken ist);
Die Selbstbeteiligung im Schadensfall liegt bei 500 Euro (smart) und 1000 Euro (Mercedes-Modelle). Das ist originell Carsharing gab es bereits vor Car2Go. Das Prinzip “One-Way-Carsharing” (das Auto muss nicht zum ursprünglichen Standort zurückgebracht werden) trat aber erst 2008 mit dem Pilotprojekt von Car2Go in Ulm in Erscheinung.
Wie bezahlt man bei Car to go?
Freie Kilometer: Diese sind bei einer Tagesmiete inklusive – Wenn Sie mit Ihrem Leihwagen eine längere Fahrt vorhaben, sollten Sie zuvor gegenrechnen, wie viele Extra-Gebühren für die entsprechenden Kilometer anfallen. Bei einem 24-Stunden-Paket ist folgende Strecke inklusive:
- Wenn Sie die Tagesmiete von Share Now nutzen, haben Sie 200 freie Kilometer dabei.
- Für jeden weiteren Kilometer werden 19 Cent (Smart) bis 39 Cent (BMW) fällig.
- Zusätzlich sollten Sie einplanen, dass Sie bei sehr langen Fahrten womöglich auch noch einmal nachtanken müssen. Das Geld hierfür bekommen Sie jedoch erstattet.
- Wenn Sie ein Auto zwei Tage lang mieten, sind übrigens 300 Kilometer im Preis inbegriffen.
- Abstellen können Sie das Fahrzeug an einem beliebigen Ort Ihrer Wahl.
Mit der Share Now Tagesmiete können Sie sich bei Ihrem Ausflug Zeit lassen. (Bild: Pixabay/lisa runnels).
Wie alt muss man sein für SHARE NOW?
Mindestalter für Share Now – Das Carsharing von Share Now ist auch bei jungen Menschen sehr beliebt. Dabei ist aber auf das Mindestalter zu achten.
- Der Personalausweis, sowie auch der Führerschein müssen bei der Buchung vor Ort oder bei einer Online-Buchung per E-Mail oder über andere Wege vorgezeigt werden.
- Der Fahrer muss bei Share Now mindestens 21 Jahre alt sein. Außerdem muss er seit mindestens einem Jahr einen gültigen Führerschein besitzen.
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Wann darf man SHARE NOW nutzen?
Öffne das Auto per Smartphone – Sobald du dein Auto gefunden hast, kannst du es mit deinem Smartphone entriegeln. Tippe in der App auf “Start”, um deinen Tarif auszuwählen. Du kannst SHARE NOW-Autos für eine beliebige Zeitspanne von 1 Minute bis zu 30 Tagen mieten.
Danach wirst du aufgefordert, deine magische PIN einzugeben. Das ist dein Schlüssel zu allen unseren Autos. Du legst deine 4-stellige magische PIN fest, wenn du dich zum ersten Mal registrierst. Bevor du losfährst, kannst du sichtbare Schäden am Auto melden, indem du mit deinem Smartphone Bilder aufnimmst und hochlädst.
Außerdem kannst du uns mitteilen, wie sauber das Auto ist – alles über die App. Sobald du im Auto sitzt, starte den Motor entweder über den Start/Stop-Knopf oder mit dem Schlüssel aus dem Handschuhfach. .
Darf ich SIXT share Carsharing ab 18 Jahren nutzen? – Um unseren Carsharingdienst nutzen zu können, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Sie haben sich bereits registriert obwohl Sie noch nicht 21 Jahre alt sind? Kein Prolem, wenn Sie SIXT share nicht nutzen, entstehen auch keine Kosten.
Eine Kündigung ist somit nicht erforderlich. Ihr Vorteil: Sobald Sie 21 Jahre alt sind, können Sie Ihre Dokumente direkt über die SIXT App hochladen und unsere Fahrzeuge nutzen. Sie sind 18 Jahre und können auf die Mobilität nicht verzichten? In der Zwischenzeit halten wir bei SIXT Rent verschiedene Angebote für Mietwägen für Sie bereit.
Einen Großteil unserer Mietwagen können Sie bei uns schon ab 18 Jahren buchen. Hier finden Sie alle Details. Sie sind nur innerhalb einer Stadt unterwegs? Dann nutzen Sie einfach unsere E-Scooter in Berlin, München, Frankfurt und vielen weiteren Städten..
Was passiert wenn man mit SHARE NOW geblitzt wird?
Was kostet Carsharing und welche Bußgelder sind möglich? – Auch hier gibt es Unterschiede von Anbieter zu Anbieter. Beim Carsharing bezahlt der Fahrer entweder pro gefahrener Minute, pro Stunde oder Kilometer. Einige Unternehmen verlangen eine jährliche Gebühr. Weitere Carsharing-Kosten haben wir nachfolgend für Sie aufgeschlüsselt (sie variieren stark je nach Anbieter):
Tatbestand | Gebühren |
---|---|
Serviceeinsatz vor Ort (bei Reifenpanne etc. ) | ab 25 Euro je Stunde |
Sonderreinigung (bei Rauchen im Auto etc. ) | ab 25 Euro |
Fahrzeugreparatur | ab 50 Euro |
Bearbeitung bei Eingang eines Bußgeldbescheides (Ordnungswidrigkeiten) | 5 – 20 Euro |
Bearbeitung eines Parkverstoßes | 10 Euro |
Bearbeitung eines Sonderfalles (Straftaten wie Alkohol am Steuer) | 150 Euro |
Unerlaubt in das Ausland gefahren | 250 Euro |
Umparken von wiederrechtlich abgestellten Fahrzeugen | 50 Euro |
Abschleppen von einer fremden Firma | Rechnung erfolgt durch Fremdfirma, etwa 80 – 100 Euro |
Bearbeitungsgebühr für das Abschleppen (wird noch einmal vom Carsharing-Anbieter erhoben) | 25 – 50 Euro |
Verlust der Tank-/Parkkarte oder des Fahrzeugschlüssels | ab 25 Euro (bis etwa 350 Euro) |
Beim Carsharing läuft die Polizeikontrolle so ab, als wäre es das eigene Auto Wer sich ein Auto mit anderen teilen möchte, sollte sich vorher die AGB ganz genau durchlesen. Hier finden Sie alle Informationen, wann etwas wie viel kostet. Werden Sie beispielsweise mit dem Carsharing-Auto geblitzt , leitet Ihnen der Anbieter den Bußgeldbescheid weiter. Erfahrungsgemäß dauert dies sehr lange, sodass die Widerspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid in der Zeit schon längst erloschen sein kann.
Zusätzlich müssen Sie noch Anmeldekosten einkalkulieren. Diese betragen zwischen 10 und 50 Euro. Jedoch kommen noch mehr Kosten auf den Carsharing-Kunden zu. Diese sind in den AGB versteckt. So kann eine „unerlaubte Auslandsfahrt” rund 250 Euro kosten.
Wer dennoch dagegen vorgehen möchte, kann eine „ Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ” beantragen. Hierbei ist ein Anwalt zu empfehlen, der Sie beraten kann. Den Antrag kann jedoch auch jede natürliche Person stellen; hierfür benötigen Sie also nicht zwingend einen Rechtsbeistand.
- Liegt ein Unverschulden Ihrerseits an der Versäumnis der Frist vor, kann die Wiedereinsetzung beantragt werden;
- Dann gilt die zweiwöchige Frist zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid von vorn;
- Eine Verkehrskontrolle mit einem Carsharing-Auto läuft zum Beispiel genauso ab, wie mit einem „normalen” Fahrzeug;
Der Anbieter wird in der Regel darüber informiert. Aber Achtung: Wollen Sie hinterher behaupten , dass jemand anderes gefahren ist , können Sie hohe Strafen seitens des Carsharing-Anbieters bekommen. In den Verträgen steht in der Regel, dass lediglich der Vertragspartner fahren darf.